Nachtrag Nr. 6 vom 2. September Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED

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1 Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets oder auf eine Kombination hiervon und begeben unter einem Deutschen Zertifikatsprogramm über EUR ,00 der NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED (Jersey) Anbieter, Arrangeur und Garantin: NATIXIS Dieser Nachtrag (der Nachtrag oder der Sechste Nachtrag) ist ergänzend und im Zusammenhang mit dem Basisprospekt vom 9. Februar hinsichtlich des Deutschen Zertifikatsprogramms der NATIXIS Structured Products Limited ( NATIXIS Structured Products oder die Emittentin), dem Nachtrag vom 11. Februar, dem Nachtrag vom 25. Februar, dem Nachtrag vom 14. April, dem Nachtrag vom 4. Mai und dem Nachtrag vom 11. August (zusammen der Basisprospekt), wie am 9. Februar bzw. am 11. Februar bzw. am 25. Februar bzw. am 14. April bzw. am 4. Mai bzw. am 11. August von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (die CSSF) im Sinne von Artikel 5 (4) der Richtlinie 2003/71/EG (die Prospektrichtlinie) und Artikel 13 des Luxemburger Gesetzes über Wertpapierprospekte vom 10. Juli 2005 (das Luxemburger Gesetz) gebilligt, zu lesen. Dieser Nachtrag stellt einen Nachtrag im Sinne von Artikel 16 der Prospektrichtlinie und Artikel 13 des Luxemburger Gesetzes zum Zwecke der Aktualisierung bestimmter, im Folgenden beschriebener und im Basisprospekt enthaltener Informationen dar. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die im vorliegenden Nachtrag enthaltenen und in ihn per Verweis einbezogenen Informationen. Die Emittentin erklärt, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die hierin enthaltenen Informationen den Tatsachen entsprechen und darin nichts ausgelassen wurde, das sich auf die Bedeutung solcher Informationen auswirken könnte. 1

2 Dieser Nachtrag stellt keine Grundlage für eine Kredit- oder andere Bewertung dar und er ist auch nicht als eine Empfehlung der Emittentin an Empfänger dieses Nachtrags oder anderer Finanzzahlen zum Kauf von Zertifikaten zu verstehen. Dieser Nachtrag ist ergänzend und im Zusammenhang mit dem Basisprospekt zu lesen. Begriffe, die im Prospekt definiert sind, haben die gleiche Bedeutung bei der Verwendung in diesem Nachtrag. Bei Unstimmigkeiten zwischen (a) in diesem Nachtrag enthaltenen Erklärungen und (b) anderen im Basisprospekt enthaltenen oder durch Verweis in den Basisprospekt einbezogenen Erklärungen, sind die Erklärungen gemäß (a) maßgeblich. Nach Artikel 13 Absatz 2 des Luxemburger Gesetzes können Investoren, die vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags eine Zusage bezüglich des Kaufs oder der Zeichnung von Zertifikaten abgegeben haben, diese Zusage innerhalb einer Frist von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags zurückziehen. Dieser Nachtrag wird auf der Website der Luxemburger Börse unter veröffentlicht. PER VERWEIS EINBEZOGENES DOKUMENT: Natixis Structured Products Limited hat auf der Website die ungeprüften Finanzzahlen für die am 30. Juni endende Sechsmonatsperiode zusammen mit den Anmerkungen dazu (der "Natixis SP Zwischenfinanzabschluss ") veröffentlicht, welche für die Zwecke des Artikels 16 der Prospektrichtlinie und Artikel 13 des Luxemburger Gesetzes bei der CSSF eingereicht wurden und per Verweis in diesen Nachtrag einbezogen und Teil dieses Nachtrags sind. Kopien dieses Natixis SP Zwischenfinanzabschlusses sind kostenlos bei den Zahlstellen erhältlich sowie auf der Natixis Website und auf der Website der Luxemburger Börse: abrufbar. ÄNDERUNGEN ZU DEM BASISPROSPEKT: Der Basisprospekt wird wie folgt nachgetragen: 1. Auf Seite D-7 des Basisprospekts wird der der Abschnitt "Ausgewählte Finanzinformationen" am Ende um folgenden Text und folgende Tabelle ergänzt: Die folgenden ausgewählten Zwischenfinanzinformationen geben einen Überblick über die Finanzlage der Emittentin für die von den historischen Zwischenfinanzinformationen abgedeckten Zeiträume und wurden dem Zwischenabschluss der Emittentin zum 30. Juni, der gemäß den Internationalen Rechnungslegungstandards (IFRS) erstellt wurde und dem Zwischenabschluss zum 30. Juni 2010, der gemäß den Internationalen Rechnungslegungstandards (IFRS) erstellt wurde, entnommen. Die folgenden ausgewählten Zwischenfinanzinformationen wurden von den Abschlussprüfern der Emittentin prüferisch durchgesehen, aber nicht geprüft: 2

3 Halbjahr zum 30. Juni Halbjahr zum 30. Juni 2010 Summe Anlagevermögen EUR EUR Summe Umlaufvermögen EUR EUR Summe Aktiva EUR EUR Eigenkapital EUR ( ) EUR ( ) Fremdkapital EUR EUR Summe Passiva EUR EUR Summe Erträge EUR EUR Summe Aufwendungen EUR EUR Operativer Gewinn / (Verlust) EUR ( ) EUR ( ) 2. Auf Seite D-44 des Basisprospekts wird der Abschnitt "3. Ausgewählte Finanzinformationen" am Ende um folgenden Text und folgende Tabelle ergänzt: Die folgenden ausgewählten Zwischenfinanzinformationen geben einen Überblick über die Finanzlage der Emittentin für die von den historischen Zwischenfinanzinformationen abgedeckten Zeiträume und wurden dem Zwischenabschluss der Emittentin zum 30. Juni, der gemäß den Internationalen Rechnungslegungstandards (IFRS) erstellt wurde und dem Zwischenabschluss zum 30. Juni 2010, der gemäß den Internationalen Rechnungslegungstandards (IFRS) erstellt wurde, entnommen. Die folgenden ausgewählten Zwischenfinanzinformationen wurden von den Abschlussprüfern der Emittentin prüferisch durchgesehen, aber nicht geprüft: Halbjahr zum 30. Juni Halbjahr zum 30. Juni 2010 Summe Anlagevermögen EUR EUR Summe Umlaufvermögen EUR EUR Summe Aktiva EUR EUR Eigenkapital EUR ( ) EUR ( ) Fremdkapital EUR EUR Summe Passiva EUR EUR Summe Erträge EUR EUR Summe Aufwendungen EUR EUR Operativer Gewinn / (Verlust) EUR ( ) EUR ( ) 3

4 3. Auf Seite D-184 des Basisprospekts wird die Liste der per Verweis einbezogenen Dokumente um den folgenden Punkt ergänzt: Natixis Structured Products Limited's ungeprüfte nicht-konsolidierte Finanzzahlen für das am 30. Juni endende Halbjahr (der "Natixis SP Zwischenfinanzabschluss ") 4. Auf Seite D-186 des Basisprospekts werden der Absatz "Hinsichtlich der folgenden historischen Finanzinformationen " und die Tabelle durch den folgenden Text und die folgende Tabelle ersetzt: Hinsichtlich der folgenden historischen Finanzinformationen der Emittentin für das Jahr 2010, die geprüft wurden (IFRS), und der folgenden historischen Zwischenfinanzinformationen der Emittentin für das am 30. Juni endende Halbjahr, die gemäß IFRS erstellt und von den Wirtschaftsprüfer prüferisch durchgesehen wurden (nicht geprüft), wird jeweils auf die folgenden Seiten der per Verweis einbezogenen Dokumente (siehe Abschnitt J. Per Verweis einbezogene Dokumente ) Bezug genommen: Durch Bezugnahme einbezogene Informationen Natixis Structured Products Limited geprüfter konsolidierter Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2010 endende Geschäftsjahr Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Kapitalflussrechnung Anmerkungen Bericht der Abschlussprüfer Seiten des durch Verweis einbezogenen Dokuments Seite 9 des Natixis SP Jahresabschlusses 2010 Seiten 7 und 8 des Natixis SP Seite 10 des Natixis SP Jahresabschlusses 2010 Seiten 11 bis 21 des Natixis SP Seiten 5 und 6 des Natixis SP Natixis Structured Products Limited ungeprüfte nichtkonsolidierte Finanzzahlen für das am 30. Juni endende Halbjahr Gewinn- und Verlustrechnung für den oben genannten Zeitraum Bilanz für den oben genannten Zeitraum Kapitalflussrechnung für die Halbjahre und 2010 Anmerkungen für den oben genannten Zeitraum Jahresbericht für den oben genannten Zeitraum Eingeschränkter Bericht der prüferischen Durchsicht des Seiten 7 und 8 des Natixis SP Zwischenfinanzabschlusses Seite 9 des des Natixis SP Zwischenfinanzabschlusses Seite 10 des des Natixis SP Zwischenfinanzabschlusses Seiten 11 bis 21 des Natixis SP Zwischenfinanzabschlusses Seiten 2 und 3 des Natixis SP Zwischenfinanzabschlusses Seiten 5 und 6 des Natixis SP Zwi- 4

5 Durch Bezugnahme einbezogene Informationen Wirtschaftsprüfers in Bezug auf den oben genannten Zwischenfinanzabschluss Seiten des durch Verweis einbezogenen Dokuments schenfinanzabschlusses Alle Informationen, die nicht in der Überkreuzcheckliste angegeben, aber Bestandteil des per Verweis einbezogenen Dokuments sind, dienen lediglich Informationszwecken. *** 5