Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München

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2 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherte Risiken jeweils unabhängig von Vorerkrankungen einheitlicher Beitrag für Männer Frauen Biometrische Risiken Invalidität Tod Langlebigkeit 1 1

3 Rentenanspruch Voraussetzungen persönliche Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch Leistung

4 Renten Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte

5 VI. Risiko Aufgaben Invalidität Leistungen der GRV Leistungsspektrum Medizinische Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Rente wegen voller Erwerbsminderung Invalidität Rente wegen teilw. Erwerbsminderung Geburt vor Rente wegen Berufsunfähigkeit 4 4

6 Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen Nichterreichen der Regelaltersgrenze Teilweise oder volle Erwerbsminderung Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit 5 5

7 Rente wegen Erwerbsminderung Zweistufiges System Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Sten mehr keine Rente weniger als 6 Sten mindestens 3 Sten Teilzeitarbeit möglich Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen weniger als 3 Sten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 43 Abs. 1 SGB VI Rente wegen voller Erwerbsminderung 43 Abs. 2 SGB VI 6 6

8 Rentengewährung Regelfall: Befristung SGB VI max. 9 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Bewilligung für einen bestimmten Zeitraum Verlängerung Verlängerung Bewilligung auf unbestimmte Zeit von Anfang an unbefristet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann Renten wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt sind immer befristet zu leisten! 7 7

9 Altersrenten Leistungsspektrum Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Altersrenten Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Frauen Geburt bis Geburt bis

10 Regelaltersrente Voraussetzungen: Wartezeit 5 Jahre Mindestalter Geburt bis bis 1963 Altersgrenze 65 Jahre stufenweise Anhebung auf 66 Jahre 10 Monate Geburt ab 1964 bis 1954 Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = Altersgrenze 65 Jahre 67 Jahre 9 9

11 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Voraussetzungen: 65 Jahre Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr- / Zivildienst Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Berücksichtigungszeiten Ersatzzeiten 65 ab kein vorzeitiger Rentenbeginn Rente kein Abschlag 10 Achtung: Hinzuverdienstgrenze 10

12 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen: Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen Mindestalter Geburt bis bis (ohne Abschlag bei Rentenbeginn ab Alter 65) stufenweise Anhebung des Alters für abschlagsfreien Rentenbezug auf 66 Jahre 10 Monate 1948 bis 1954 Altersteilzeit vor vereinbart Vertrauensschutz = ohne Abschlag bei Rentenbeginn ab Alter 65 + Altersgrenze 63 wird auf 62 Jahre stufenweise abgesenkt Geburt ab (ohne Abschlag bei Rentenbeginn ab Alter 67) 11 11

13 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt bis Jahre (ohne Abschlag bei Rentenbeginn mit Alter 63) Schwerbehinderung (GdB mindestens 50 %) oder Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit (nach dem bis zum geltenden Recht) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen 12 12

14 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen Geburt ab Wartezeit 35 Jahre Schwerbehinderung (GdB mindestens 50 %) Hinzuverdienstgrenzen Geburt bis Jahre (abschlagsfrei bei Rentenbeginn ab Alter 63) stufenweise Anhebung auf 60 Jahre 6 Monate (für abschlagsfreie Rente auf 63 Jahre 6 Monate) stufenweise Anhebung auf 61 Jahre 10 Monate (für abschlagsfreie Rente auf 64 Jahre 10 Monate) ab (abschlagsfrei bei Rentenbeginn ab Alter 65) 13

15 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Vertrauensschutzregelungen Geburt bis am schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig ab Alter 60 ohne Abschlag 1952 bis 1954 am schwerbehindert Altersteilzeit vor dem vereinbart ab Alter 60 mit Abschlag abschlagsfrei bei Beginn ab Alter

16 Erwerbsminderungsrenten Altersrenten 15 15

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