1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS Vorarbeiten - erledigt Aufwertung des Verwaltungsvermögens... 4
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- Astrid Pfeiffer
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1 Inhaltsverzeichnis 1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS Vorarbeiten - erledigt Aufwertung des Verwaltungsvermögens Bewertungsansätze des Verwaltungsvermögens... 6 Anhang 1 Buchungsbeleg Aufwertung VV EG 2 Buchungsbeleg Aufwertung VV OG 3 Kontenblatt Seite 1 von 6 Seiten
2 1 AUFWERTUNG DES VERWALTUNGSVERMÖGENS 1.1 Vorarbeiten - erledigt Zuteilung Die Definition der Begriffe "Finanzvermögen" (FV) und "Verwaltungsvermögen" (VV) erfährt durch HRM2 keine Änderung. Somit kann die bisherige Zuordnung der Liegenschaften grundsätzlich übernommen werden. Im Rahmen des Übergangs ist es jedoch sinnvoll, die richtige Zuteilung zu überprüfen, da sich möglicherweise im Verlauf der Jahre die Umstände oder Absichten geändert haben. Allfällige Umbuchungen sind mit dem Rechnungsabschluss 2013 vorzunehmen. Zum Verwaltungsvermögen gehören gemäss 3 Abs. 2 FiV: a) Grundstücke, die mit Bauten und Anlagen für öffentliche Zwecke überbaut sind, b) Grundstücke in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, c) Grundstücke in der Grünzone, d) Waldungen. Werden Grundstücke und Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen umgeteilt, sind sie dort mit einem Wert von CHF 0 zu zeigen (Anpassung der Liegenschaftsverzeichnisse, keine Buchung). Die Aufwertung gemäss den Bestimmungen von 8 FiV erfolgt im Frühling Anlagebuchhaltung Die Anlagen aus dem Erfassungstool sind mit den Anschaffungswerten und der Nutzungsdauer in der Anlagebuchhaltung zu erfassen (die Restwerte der Anlagebuchhaltung sind mit den Restwerten des Erfassungstools abzugleichen). Ebenfalls sind die Grundstücke und Liegenschaften aus dem Liegenschaftsverzeichnis VV in der Anlagebuchhaltung aufzunehmen (ohne Werte). Hauptbuch Laufende Projekte (HRM1: 1141, 1143, etc.) sind in die Bilanzkonti Anlagen im Bau (1407x.xx bzw. 1427x.xx bzw. 1469x.01) zu übertragen inkl. passivierter Investitionsbeiträge ( ), Nettodarstellung. Das HRM1-Bilanzkonto 1149 ist auf das Übergangsbilanzkonto Abzuschreibendes VV allgemeiner Haushalt umzuschreiben. Die indirekten Abschreibungen ( ) sind ebenfalls aufs Konto umzuschreiben. Vorausgenommene Abschreibungen ( ) werden ins Bilanzkonto Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre übertragen. Weiter sind die notwendigen Bilanzkonti zu eröffnen. 140 Sachanlagen VV 1400 Grundstücke VV Grundstücke allgemeiner Haushalt Grundstücke allgemeiner Haushalt (Sammelposition für alle Grundstücke der Einwohnergemeinde) 1401 Strassen / Verkehrswege Strassen / Verkehrswege allgemeiner Haushalt Strassen / Verkehrswege allgemeiner Haushalt (Sammelposition für alle Strassen der Einwohnergemeinde) WB Strassen / Verkehrswege allgemeiner Haushalt (Sammelposition für alle Wertberichtigungen auf Strassen der Einwohnergemeinde) etc. (siehe Kontenplan Bilanz) Seite 2 von 6 Seiten
3 Umgliederung Ortsbürgergemeinde / Spezialfinanzierungen Die Umgliederung des Verwaltungsvermögens der Ortsbürgergemeinde erfolgt analog der Einwohnergemeinde. Die Umgliederung des Verwaltungsvermögens der Spezialfinanzierungen erfolgt analog der Einwohnergemeinde. Nicht abgerechnete Werkanlagen (128x.02) sind in die Bilanzkonti Anlagen im Bau (1407x.xx bzw. 1427x.xx bzw. 1469x.01) zu übertragen inkl. passivierter Investitionsbeiträge (228x.02), Nettodarstellung. Nicht gemeint sind hier die Anschlussgebühren (siehe Arbeitspapier Anschlussgebühren, Erneuerungsfonds ). Die HRM1-Vorschusskonti 128x.01 sind auf das Übergangsbilanzkonto x Abzuschreibendes VV umzuschreiben: Wasserwerk: wird ins Konto übertragen. Abwasserbeseitigung: wird ins Konto übertragen. Abfallwirtschaft: anstelle wird ins Konto übertragen. Elektrizitätswerk/-netz: wird ins Konto übertragen. Die HRM1-Verpflichtungskonti 228x.01 sind auf das Bilanzkonto 2900x.01 Verpflichtungen / Vorschüsse umzuschreiben: Wasserwerk: wird ins Konto übertragen. Abwasserbeseitigung: wird ins Konto übertragen. Abfallwirtschaft: wird ins Konto übertragen. Elektrizitätswerk/-netz: wird ins Konto übertragen. Seite 3 von 6 Seiten
4 1.2 Aufwertung des Verwaltungsvermögens In der Eröffnungsbilanz 2014 werden die neuen Bilanzkonti mit HRM1 Werten gezeigt. Alle Neubewertungen sind rückwirkend auf den als Zu- oder Abgang in der Bilanz ausgewiesen (Anfangsbestand und Veränderung der Bilanz muss klar ersichtlich sein). Anlagebuchhaltung Die Werte der Investitionen (Grundstücke, Bauten und Anlagen) vor 1992, sind gemäss den Bewertungsansätzen (á 1.3) in der Anlagebuchhaltung aufzuwerten. Die Investitionen des Verwaltungsermögens von 1992 bis 2013 sind in der Anlagebuchhaltung bereits zum Restwert richtig erfasst (siehe Vorarbeiten). Berechnung Aufwertungsreserve Zeitwert, Restwert (CHF ) - Wert des Verwaltungsvermögens per , Bilanzkonto (CHF ) = Aufwertungsreserve Fibu (CHF ) Buchung Aufwertung an Buchung Aufwertungsreserve (CHF ) Kontrolle: Die Differenz des Saldos des Bilanzkontos (Wert Verwaltungsvermögen per Aufwertungsreserve Fibu, CHF CHF = CHF ) und den Werten in der Anbu (Anschaffungswerte ab Erfassungstool + Neuer Wert nach Aufwertung, CHF CHF = ) sind die historischen Abschreibungen (CHF ). Verteilung Wert nach Aufwertung auf die einzelnen Bilanzkonti Ab dem Konto werden die Anschaffungswerte ab Erfassungstool und die neuen Werte nach Aufwertung (CHF CHF = CHF ) auf die entsprechenden Bilanzkonti verteilt an Einbilanzierung an Einbilanzierung etc. Seite 4 von 6 Seiten
5 Berechnung Historische Abschreibungen Die Differenz zwischen den Restwerten der Anlagebuchhaltung und dem Bilanzkonti sind die historischen Abschreibungen. Diese sind als Wertberichtigungen auf die entsprechenden Bilanzkonti zu verteilen. Anschaffungswerte ab Erfassungstool + Neuer Wert nach Aufwertung (CHF CHF = CHF ) - Restwert, Zeitwert (CHF ) = Historische Abschreibungen (CHF ) Verteilung Historische Abschreibungen auf die einzelnen Bilanzkonti Ab dem Konto werden historischen Abschreibungen (CHF ) auf die entsprechenden Bilanzkonti verteilt an CHF Historische Abschreibungen auf Strassen der Einwohnergemeinde an CHF Historische Abschreibungen auf Wasserbau der Einwohnergemeinde etc. Kontrolle: muss einen Saldo von 0 aufweisen muss mit den entsprechenden Werten aus der Anlagebuchhaltung übereinstimmen muss mit den historischen Abschreibungen aus der Anlagebuchhaltung übereinstimmen etc. Neubewertung Ortsbürgergemeinde / Spezialfinanzierungen Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens der Ortsbürgergemeinde und der Spezialfinanzierungen erfolgt analog der Einwohnergemeinde. Seite 5 von 6 Seiten
6 1.3 Bewertungsansätze des Verwaltungsvermögens Investitionen von Beim Übergang zu HRM2 wird eine Neubewertung vorgenommen, dabei werden alle Investitionen berücksichtigt, die in den letzten 20 Jahren (ab 1992) getätigt wurden. Die Rückerfassung erfolgt anhand des Erfassungstools für Investitionen. Bereits abgeschriebene, aber physisch noch vorhandene Objekte, werden mit einem Franken bewertet. Investitionen vor 1992 Bauten und Anlagen (Bilanzkonto div.) Bauten und Anlagen des Verwaltungsvermögens, welche älter als 20 Jahre sind, werden mit einem Franken bewertet. Dies betrifft insbesondere Objekte aus dem bisherigen Liegenschaftsverzeichnis des Verwaltungsvermögens. Waldhütten etc. gehören zum Verwaltungsvermögen. Spezialfälle Liegenschaften (Bilanzkonto 1404) Abbruchobjekte werden mit einem Franken bewertet. Grundstücke (Bilanzkonto 1400) Grundstücke befinden sich meist seit mehr als 20 Jahren im Eigentum der Gemeinden. Da sie keiner Wertminderung unterliegen, ist die Bewertung mit einem Franken, wie bei den Liegenschaften, nicht sachgerecht. Das Abstellen auf den Anschaffungswert ist auch nicht zielführend, da dieser oftmals nicht mehr eruiert werden kann oder realitätsfremd ist. Auf Grund dieser Überlegung sind diese Grundstücke mit 50% des aktuellen Verkehrswerts zu bewerten (Bewertung gemäss den Richtlinien Bewertungsansätze für Liegenschaften und Grundstücke im Finanzvermögen ). Spezialfälle Grundstücke (Bilanzkonto 1400) Grundstücke, auf denen sich Friedhöfe oder Deponien befinden, werden mit einem Franken bewertet. Weitere Beispiele für Spezialfälle sind Grundstücke in der Naturschutzzone oder im Feuchtgebiet, Quellfassungen sowie Quellwasserschutzzonen. Grundstücke in der Grünzone werden nach den Bewertungskriterien von Landwirtschaftsland zum halben Ansatz der Kategorie 1 (schlechtes Land) bewertet. Strassenparzellen (Bilanzkonto 1401) Für die Aufnahme der Strassenparzellen in die Anlagebuchhaltung bestehen zwei Möglichkeiten: Alle Strassenparzellen werden unter einer Sammelposition aufgenommen (Buchwert für die Sammelposition CHF 1.00) Die einzelnen Strassen werden separat aufgenommen (Buchwert pro Position CHF 1.00) Letztere Variante wird empfohlen. Landparzellen von Bushaltestellen werden den Strassen zugeordnet. Wald (Bilanzkonto 1405) Die Waldungen (inkl. Waldstrassen) werden mit einem Franken pro Quadratmeter bewertet. Seite 6 von 6 Seiten
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