Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und Kontrollorganen in Unternehmen am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers

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1 Zivil- und strafrechtliche Risiken von Leitungs- und Kontrollorganen in Unternehmen am Beispiel des GmbH-Geschäftsführers Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

2 Unternehmen Mitarbeiter Standorte 2

3 Das Unternehmen Grundstein unserer dynamischen Entwicklung: 1977 Eröffnung der Kanzlei in Nürnberg Heute: Präsenz in allen wesentlichen Industrienationen Standorte in Deutschland: 22 Standorte weltweit: 72 Im Jahre 2006 beschäftigten wir weltweit Mitarbeiter 3

4 Die Standorte National und international: 72 Standorte in 33 Ländern International Belgien Brasilien Bulgarien Estland Frankreich Hongkong Indien Indonesien Italien Kroatien Lettland Litauen Malaysia Moldawien Österreich Polen Rumänien Russische Föderation Schweden Singapur Slowakische Republik Slowenien Spanien Südkorea Thailand Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn USA Vereinigte Arabische Emirate Vietnam VR China Deutschland Nürnberg Ansbach Bayreuth Berlin Chemnitz Cottbus Dresden Düsseldorf Eschborn Fürth Hamburg Hof Jena Köln Kulmbach Löbau München Plauen Regensburg Selb Stuttgart 4

5 Das Unternehmen 5,5% 33,0% 34,5% Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung 27,0% Unternehmens- und IT-Beratung 5

6 Unsere Stärken Organische Entwicklung Einheitliche Unternehmenskultur weltweit Umfangreiche Erfahrung in der Beratung international tätiger Unternehmen Starke Kundenorientierung Persönliche Beratung ein Ansprechpartner Berater verstehen sich als Unternehmer In Osteuropa und in China Markterschließung mit Pionierstellung One firm kein Netzwerk, kein loser Verbund, kein Franchise-System o.ä. 6

7 I. er Geschäftsf ftsführer / Organstellung Dienstnehmer / Angestellter gesellschaftsrechtliche Rechte und Pflichten zivilrechtliche Rechte und Pflichten 7

8 II. des Geschäftsführers (1) 1) Allgemeine Treuepflicht Geschäftsführer hat allgemeine Treuepflicht gegenüber der für den Zeitraum seiner Bestellung Verpflichtung zur Verfolgung des Geschäftszwecks der 8

9 II. des Geschäftsführers (2) 2) Umfang der Treuepflicht Kooperationsverpflichtung mit anderen Geschäftsführern und Organen der Auskunftspflicht gegenüber ern und gegenüber Aufsichtsrat / Beirat Ordnungsgemäße Buchführung Aufstellung des Jahresabschlusses (und evtl. Lageberichts) und Vorlage gegenüber ern Einberufung der sversammlung, insbesondere bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals Beachte: Nicht (rechtzeitige) Einberufung ist gemäß 84 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG strafbar. 9

10 II. des Geschäftsführers (3) Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages gemäß 64 GmbHG Kriterien: - Zahlungsunfähigkeit gemäß 17 InsO oder - Überschuldung gemäß 19 InsO Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern spätestens 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenztatbestandes zu stellen. 10

11 II. des Geschäftsführers (4) Organisationspflichten Überwachungsverpflichtung Einführung eines Risikomanagements zur entsprechenden Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen 11

12 III. Haftung des Geschäftsführers - Übersicht Geschäftsführer Garantenstellung / Rechtscheintatbestände Insolvenztatbestände persönliche Haftung Unerlaubte Handlung Verletzung der Treuepflichten Verletzung Sorgfaltspflichten Insolvenztatbestände unerlaubte Handlung vertraglich deliktisch Ansprüche Dritter Verletzung der Treuepflichten 12

13 IV. Haftung des Geschäftsführers gegenüber der (1) 1) Haftung gemäß 43 Abs. 2 GmbHG Allgemein: Geschäftsführer hat in den Angelegenheiten der die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Maßstab: Stellung des Verwalters eines fremden Vermögens. Geschäftsführer hat jedoch unternehmerisches Ermessen, d. h. vertretbares Geschäftsrisiko bzgl. geschäftlicher Entscheidungen geht zu Lasten der. 13

14 IV. Haftung des Geschäftsführers gegenüber der (2) Das Fehlen individueller Fähigkeit für Ausübung der Tätigkeit des Geschäftsführers entlastet nicht, d. h. Exculpation mangels technischer Detailkenntnis gelingt nicht Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Bei mehreren Geschäftsführern haften diese gesamtschuldnerisch, sofern jeder die Voraussetzungen des 43 GmbHG erfüllt. 14

15 IV. Haftung des Geschäftsführers gegenüber der (3) 2) Insolvenzverschleppung 64 Abs. 2 GmbHG Tatbestand: geleistete Zahlungen nach Eintritt Insolvenztatbestand, sofern nicht vereinbar mit Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes 3) Haftung aus unerlaubter Handlung 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) 823 Abs. 2 BGB i.v.m. Schutzgesetz StGB (Untreue) - 82 Nr. 1 und 84 GmbHG (Falsche Angaben, Pflichtverletzung bei Verlust, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) - 85 GmbHG (Verletzung der Geheimhaltungspflicht) 15

16 V. Haftung des Geschäftsführers gegenüber (1) Selbständiges Garantieversprechen oder persönliche Verbürgung Schaffung von Rechtsscheinstatbeständen Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten (besonders häufig bei Unternehmenskäufen) gegenüber ern aus den Eigenkapitalersatzregeln Persönliche Steuergläubigern oder Sozialversicherungsträgern für Abführung der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge 16

17 V. Haftung des Geschäftsführers gegenüber (2) deliktisches Handeln - Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß 826 BGB - Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiges Recht eines gemäß 823 Abs. 1 BGB - Verletzung von Schutzgesetzen gemäß 823 Abs. 2 BGB i.v.m. Schutzgesetzen (z. B. aus StGB, GmbHG, UWG) 17

18 V. Haftung des Geschäftsführers gegenüber (3) Strafbare Handlungen als Schutzgesetze i. S. d. 823 Abs. 2 BGB 1. Insolvenzstraftaten, d StGB, 84 I Abs. 2 GmbHG Bankrott, 283 StGB Besonders schwerer Fall des Bankrotts, 283a StGB Verletzung der Buchführungspflicht, 283b StGB Gläubigerbegünstigung, 283c StGB Schuldnerbegünstigung, 283d StGB 18

19 V. Haftung des Geschäftsführers gegenüber (4) 2. Betrug, 263 StGB 3. Untreue, 266 StGB 4. (16), 17 UWG, Strafbare Werbung, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen 5. Wettbewerbsstraftaten, 298 ff. StGB wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, 298 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, 299 StGB kick-back-geschäfte 19

20 V. Haftung des Geschäftsführers gegenüber (5) 6. Vorteilsannahme / Bestechlichkeit, 331, 332 StGB Sonderdelikt nur von Amtsträger verwirklichbar Amtsträger: definiert in 11 Abs. 2 StGB (z. B. Klinikleiter, wenn nicht Privatklinik) 7. Vorteilsgewährung / Bestechung, 333, 334 StGB 20

21 VI. Haftung des Geschäftsführers für fremdes Verhalten Repräsentantenhaftung gem. 31, 89 BGB besteht auch für Führungskräfte, Geschäftsführer haftet aber mit, wenn die Verletzung eines Rechtsgutes aus seinem Unternehmen heraus erfolgt und er sie kannte und duldete Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen gem. 831 BGB aber: Exculpation möglich bei Nachweis sorgfältiger Auswahl und Überwachung 21

22 VII. / Verjährung (1) Haftungsausschluss: Handlung aufgrund er- / Hauptversammlungsbeschluss, sofern nicht auf rechtswidrige Tat gerichtet / Haftungsbeschränkung: Interne Freistellungsabrede (strittig) 22

23 VII. / Verjährung (2) Haftungsverzicht: Entlastung Interne Verzichtsabrede Verjährung: Nach den jeweiligen Verjährungsfristen Regelfall 3 Jahre; bei Haftung des Geschäftsführers gegenüber der aus Grundsätzen des GmbHG 5 Jahre Versicherung: D & O-Versicherung 23

24 Kontakt Horst Grätz Rechtsanwalt Associate Partner Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbh Äußere Sulzbacher Straße 100 D Nürnberg Telefon +49 (9 11) Telefax +49 (9 11)

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