Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK
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- Katharina Simen
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1 Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013
2 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten hinsichtlich der Leistungsberechnung konnten aus Gründen der Übersichtlichkeit bei den Erläuterungen keine Berücksichtigung finden. Aus den verwendeten Beispielen kann somit auch kein Rückschluss auf die konkrete Rentenhöhe eines Versicherten gezogen werden. Grundlage für die Zusatzrente bildet die Satzung der ZVK des KVS. Grundlage für das Versicherungsverhältnis in der ZusatzrentePlus sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die AVB sind Bestandteil unserer Satzung. Dieses Merkblatt wird ungültig, sobald zugrundeliegende Vorschriften geändert werden.
3 Seite 1 Die Zusatzversorgung was ist das? Die Zusatzversorgung ist die Betriebsrente für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie wird zusätzlich zu der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und kann daher die Altersversorgung wesentlich verbessern. Die Betriebsrente spiegelt die gesamte berufliche Biographie des Beschäftigten im öffentlichen Dienst wider, abhängig von Einkommen und Beschäftigungszeit. Die Leistungen aus der Zusatzrente Neben der Altersrente sichert die Zusatzversorgung auch den Fall der Erwerbsminderung ab. Darüber hinaus zahlt die ZVK auch Hinterbliebenenrenten an Witwen bzw. Witwer und Waisen von Versicherten bzw. Betriebsrentenberechtigten. Die Art der Rente (kleine/ große Betriebsrente für Witwen/ Witwer, Waisenrente, Halbwaisenrente), die Höhe (prozentualer Bemessungssatz) und die Dauer des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente richten sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Berechnung der Betriebsrente Allgemeines Die Betriebsrenten aus der Zusatzversorgung errechnen sich nach einem so genannten Punktemodell. Dabei handelt es sich um ein einfaches und transparentes System, in dem die zu erwartende Betriebsrente problemlos kalkulierbar ist. Im Rahmen des Punktemodells erhält der Versicherte auf seinem persönlichen Versichertenkonto so genannte Versorgungspunkte gutgeschrieben. Im Rentenfall werden diese Punkte dann in eine Rentenleistung umgerechnet. Wie kommen die Versorgungspunkte zustande? Versorgungspunkte können sich insbesondere ergeben aus: zusatzversorgungspflichtigem Entgelt, Altersvorsorgezulagen, sozialen Komponenten. Versorgungspunkte aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt Das zusatzversorgungspflichtige Jahresentgelt (entspricht in etwa dem steuerpflichtigen Arbeitslohn) ist die Basis für die Versorgungspunkteberechnung:
4 Seite 2 In einem ersten Schritt wird ein Zwölftel dieses zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts zu einem so genannten Referenzentgelt von ins Verhältnis gesetzt. In einem zweiten Schritt wird dieser Verhältniswert mit dem für das jeweilige Lebensalter maßgebenden multipliziert, der sich aus der entabelle ergibt (s. u.). Lebensalter Lebensalter Lebensalter Lebensalter 17 3,1 29 2,1 41 1,5 53 1,0 18 3,0 30 2,0 42 1,4 54 1,0 19 2,9 31 2,0 43 1,4 55 1,0 20 2,8 32 1,9 44 1,3 56 1,0 21 2,7 33 1,9 45 1,3 57 0,9 22 2,6 34 1,8 46 1,3 58 0,9 23 2,5 35 1,7 47 1,2 59 0,9 24 2,4 36 1,7 48 1,2 60 0,9 25 2,4 37 1,6 49 1,2 61 0,9 26 2,3 38 1,6 50 1,1 62 0,8 27 2,2 39 1,6 51 1,1 63 0,8 28 2,2 40 1,5 52 1,1 64 u. älter 0,8 Aufgrund des Zinseszinseffekts ist der umso höher, je jünger der jeweilige Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beitragsentrichtung durch den Arbeitgeber ist. Für die Ermittlung der Versorgungspunkte ergibt sich folgende Formel: 1/12 zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Referenzentgelt x = Versorgungspunkte Beispiel für die Ermittlung der Versorgungspunkte Ein 30jähriger Beschäftigter bezieht im Jahr ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt von Daraus ergeben sich folgende Versorgungspunkte: 1/12 x (zv-pflichtiges Entgelt) x 2,0 () = 4,17 (Versorgungspunkte) (Referenzentgelt) Bei unterstellter durchgängiger Versicherungspflicht vom 30. Lebensjahr bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres und einer jährlichen Entgeltdynamik von 1,5 % würden sich im Beispielsfall bis zum Renteneintritt insgesamt 126,41 Versorgungspunkte ergeben. Versorgungspunkte aus Altersvorsorgezulagen Aufgrund einer Entscheidung der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes werden die Beschäftigten an der Finanzierung ihrer Zusatzversorgung beteiligt.
5 Seite 3 Die Arbeitnehmerbeteiligung wird grundsätzlich steuerfrei gezahlt. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann diese aber auch individuell versteuert werden, um die staatliche Riesterförderung nutzen zu können. Die Altersvorsorgezulagen erhöhen den späteren Betriebsrentenanspruch. Die Anzahl der Versorgungspunkte für die im jeweiligen Kalenderjahr ausgezahlten Altersvorsorgezulagen ermittelt sich nach folgender Formel: Altersvorsorgezulage x 0,75 Regelbeitrag (480 ) x = Versorgungspunkte Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten Die Zusatzrente sieht auch soziale Komponenten vor, die zu einer Hinzurechnung von Versorgungspunkten beitragen. Während eines Beschäftigungsverbotes aufgrund des Mutterschutzes ergeben sich zusätzliche Versorgungspunkte aus einem fiktiven Entgelt, welches der Arbeitgeber der ZVK meldet. Gleichzeitig werden die Mutterschutzzeiten als Umlage-/Beitragsmonate anerkannt und auf die Wartezeit angerechnet. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Mutterschutzfrist wegen Elternzeit ruht, werden für jedes Kind, für das Anspruch auf Elternzeit besteht, so viele Versorgungspunkte berücksichtigt, wie sich bei einem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 ergeben würden. Des Weiteren werden, sofern der Versicherungsfall wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres und während des zusatzversicherten Arbeitsverhältnisses eintritt, bestimmte Zurechnungszeiten in Ansatz gebracht. Der Versicherte wird dann bei Berechnung der Betriebsrente so gestellt, als ob er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätte. Diese Zurechnungszeiten führen folglich zu einer beitragslosen Erhöhung der Betriebsrente. Wie wird die spätere Betriebsrente berechnet? Die spätere Betriebsrente ergibt sich aus der Multiplikation aller bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte (aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt, Altersvorsorgezulagen und aus sozialen Komponenten) mit einem Messbetrag von 4. Für die Ermittlung der Betriebsrente gilt daher folgende Formel: Summe aller Versorgungspunkte x Messbetrag = monatliche Betriebsrente
6 Seite 4 Beispiel für die Ermittlung der Betriebsrente In dem Beispiel zur Ermittlung der Versorgungspunkte aus zusatzversorgungspflichtigem Entgelt hatte der Versicherte bis zum Renteneintritt insgesamt 126,41 Versorgungspunkte erworben. Aus diesen Versorgungspunkten lässt sich die Betriebsrente wie folgt ermitteln: 126,41 (Versorgungspunkte) x 4 (Messbetrag) = 505,64 (monatliche Betriebsrente) Die Betriebsrenten aus der Zusatzversorgung sind nicht statisch, sondern werden einmal jährlich jeweils zum 01. Juli eines Jahres um 1 % erhöht. Zu beachten ist, dass sofern die Betriebsrente vor der maßgeblichen gesetzlichen Regelaltersrente in Anspruch genommen wird seitens der Zusatzversorgungskasse grundsätzlich Abschläge auf die Betriebsrente vorgenommen werden müssen und zwar in Höhe von 0,3 % der eigentlichen Rentenleistung für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Insgesamt wird jedoch derzeit in der Zusatzversorgung höchstens ein Abschlag von 10,8 % in Ansatz gebracht. Die ZVK informiert ihre Versicherten jährlich über die Anzahl der Versorgungspunkte, die auf dem persönlichen Versorgungskonto bis zum 31. Dezember des Vorjahres gutgeschrieben wurden (Versicherungsnachweis). Die Vorteile der Betriebsrente bei der ZVK Lebenslange Altersrente Jährliche Anpassung um 1 % Hohes Leistungsniveau und umfassende Absicherung Riesterförderung der Arbeitnehmerbeteiligung möglich Soziale Komponenten bei Mutterschutz, Elternzeit und Erwerbsminderung Jährlicher Kontoauszug (Versicherungsnachweis) Keine Gesundheitsprüfung
7 Voraussetzungen für die Gewährung der Betriebsrente Seite 5 Eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung wird nur dann gewährt, wenn: der Rentenfall eingetreten ist, die Wartezeit erfüllt ist und ein Rentenantrag gestellt wurde. Rentenfall Der Rentenfall tritt immer dann ein, wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente als Vollrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird. Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gelten Sonderregelungen. Stirbt der Versicherte, kann insbesondere bei Erfüllung der nachfolgenden beiden Voraussetzungen Hinterbliebenenversorgung beansprucht werden. Wartezeit Bei Eintritt des Rentenfalls muss grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zurückgelegt worden sein. Wartezeit bedeutet, dass durch den Arbeitgeber für mindestens 60 Monate Aufwendungen für die Zusatzrente an die Kasse entrichtet wurden. Dies gilt jedoch nicht für Rentenanwartschaften, die seit 01. Januar 2007 auf der Arbeitnehmerbeteiligung sowie auf Altersvorsorgezulagen beruhen: Tritt der Rentenfall wegen des Bezugs einer Altersrente ein, besteht aus diesen Anwartschaften in jedem Fall ein Anspruch auf Teilrente. Bei Eintritt der Erwerbsminderung sowie im Falle der Hinterbliebenenversorgung wird auf die Wartezeit jeder Kalendermonat vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, für das ein Arbeitnehmerbeitrag entrichtet worden ist, bis zum Beginn der Betriebsrente angerechnet. Anders als bei der allgemeinen Wartezeit werden also insoweit auch entgeltlose Zeiten während des Versicherungsverhältnisses und Zeiten nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses berücksichtigt. Überdies gilt die Wartezeit insgesamt (also bezogen auf alle Anwartschaften) als erfüllt, wenn der Rentenfall (Erwerbsminderung oder Tod) durch einen Arbeitsunfall im Rahmen des versicherten Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist. Rentenantrag Leistungen der Kasse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die dafür von der ZVK zur Verfügung gestellten Vordrucke sind bei der ZVK erhältlich oder können im Internet unter im Bereich Downloads/Anträge abgerufen werden.
8 Seite 6 Für mehr Sicherheit im Alter die ZusatzrentePlus Die ZusatzrentePlus ist eine freiwillige Versicherung. Sie ist die clevere Ergänzung zur Zusatzrente: Wer noch besser für das Alter vorsorgen möchte, kann dies ebenfalls über die ZVK tun und staatliche Förderung (Entgeltumwandlung/Riester-Rente) mitnehmen! Interessante Informationen zur ZusatzrentePlus erhalten Sie auf unserer Homepage unter bzw. über die Service-Hotline der ZVK. Dort können Sie auch unsere Merkblätter zur ZusatzrentePlus anfordern.
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10 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Marschnerstraße Dresden Telefon: Telefax: Internet:
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