Andreas Lämmel Mitglied des Deutschen Bundestages

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1 Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ELENA aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen TOP 8 am 30. September Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, Wenn man zu so später Stunde über ELENA spricht, hat man sicherlich eine andere Vorstellung, als sich um trockenen Datentransfer kümmern zu müssen. Das primäre Ziel von ELENA - das haben wir heute schon mehrfach gehört - ist ja, Wirtschaft, Bürger und letztlich auch die Verwaltung von bürokratischen und finanziellen Belastungen zu befreien. Es geht darum, Papier einzusparen, das heißt, eine papierlose Verwaltung einzuführen. Am 1. Januar dieses Jahres wurde das Projekt gestartet. Die Grünen fanden das wahrscheinlich sehr aufregend; denn sie haben bereits am 9. Februar, also nicht einmal sechs Wochen nach Einführung des Projektes, einen Antrag darauf gestellt, das Projekt auszusetzen. Meine Damen und Herren, warum brauchen wir eigentlich ELENA? Man muss sich die Zahlen noch einmal vergegenwärtigen. Nach Schätzungen werden im Jahr ungefähr 60 Millionen papierene Bescheinigungen ausgestellt. Das ist eine gewaltige Zahl. Angesichts dieses Wust an Papieren geht es darum, erstens die Erstellung und zweitens auch die Ausstellung der Bescheinigungen deutlich zu vereinfachen. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung, die heute in der Wirtschaft eigentlich gang und gäbe ist, und der elektronischen Sachbearbeitung bei den Behörden klafft einfach eine Lücke; da wird noch Papier beschrieben.

2 Neben der grundsätzlichen Zustimmung zum ELENA-Projekt seitens der großen Wirtschaftsverbände - DIHK, ZDH, ZKA und BDA - und größtenteils auch der Wirtschaft selbst ist das ELENA-Verfahren seit Inkrafttreten in der Öffentlichkeit auch kritisiert worden, und das am Anfang sicherlich auch zu Recht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der DGB, hat sich über Dinge aufgeregt, die der damalige Arbeitsminister Scholz in das ELENA-Verfahren eingebracht hat und die niemand wirklich wollte. Auch vom Bund der Steuerzahler und von der Bundessteuerberaterkammer gab es immer wieder Hinweise zu dem Verfahren. Die Hauptkritikpunkte waren erstens die Verfassungsmäßigkeit, zweitens die mangelnde Verbreitung der sogenannten Signaturkarten, drittens die nicht ausreichende Verfügbarkeit entsprechender Lesegeräte, viertens der Umfang des zu übermittelnden Datensatzes und schließlich fünftens die zusätzliche Belastung für Kleinst- und Kleinunternehmen. Zur Verfassungsmäßigkeit kann man sagen: Die Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums besagen ganz klar, dass das Programm ELENA den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Zu den Signaturkarten. Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur ist ein Verfahren, welches technisch beherrschbar und allen bereits bekannt ist. Man setzt es schließlich im Bankenverkehr bereits teilweise ein. Es hat aber in Deutschland bisher zu wenig Verbreitung gefunden. Die Nachfrage ist gering, weil der Bedarf ganz einfach fehlt. Durch das Projekt ELENA würde der Bedarf einer elektronischen Signaturkarte notwendig. Zu den Kartenlesegeräten. Sie sind nicht in dem erforderlichen Umfang vorhanden. Es gibt mittlerweile aber standardisierte einfache Kartenlesegeräte.

3 Wenn es in Deutschland endlich den elektronischen Personalausweis gäbe, dann würden solche Lesegeräte ausreichen, um den Nutzer bzw. den Antragsteller klar zu identifizieren. Zum Umfang der zu erhebenden Daten. Man kann natürlich darüber streiten, ob Streiktage oder ähnliche Dinge in die Datensätze aufgenommen werden sollen. Man muss fairerweise aber sagen: Schon im März dieses Jahres wurde der Datensatz auf die wichtigen Punkte reduziert. Zur Belastung der Kleinst- und Kleinunternehmen. Hierüber kann man sich sicherlich streiten. Ich werde dazu auch noch etwas sagen. Vorweg: Ein Verfahren, das neu eingeführt wird, macht natürlich immer erst einmal Arbeit. Die Unternehmer beschweren sich, dass der Staat immer mehr die Erledigung von Abrechnungen oder Berichterstattung von den Betrieben einfordert. Dieser Aufwand muss natürlich von den Unternehmen getragen werden. Das ist bei der Einführung solcher Projekte einfach so. Wichtig ist nur, dass die Einführung gut vorbereitet wird. Das war wahrscheinlich in diesem Fall nicht unbedingt gegeben. Der Normenkontrollrat hat noch einmal deutlich gemacht, dass es wichtig ist, nicht nur die gegenwärtigen fünf Bescheinigungen in das System einzubeziehen. Es ist wichtig, weitere Bescheinigungen aufzunehmen. Der Normenkontrollrat spricht von Einsparungen an Bürokratiekosten in Höhe von 85 Millionen Euro. Laut Normenkontrollrat kann die Wirtschaft mit jeder zusätzlich einbezogenen Bescheinigung insgesamt 5 Millionen Euro an Bürokratiekosten einsparen. So weit zur Theorie. Jetzt zur Praxis. Ich habe bei uns in Sachsen eine Telefonumfrage durchgeführt. In den letzten zwei Tagen habe ich Unternehmen verschiedener Größen angerufen und gefragt: Wie läuft es bei euch mit ELENA? Beschwert euch

4 das? Was ist damit? Hier ist das Ergebnis: Zwei Unternehmen wussten gar nichts davon. Sie haben gesagt, dass sie ihre gesamte Lohnabrechnung ausgelagert haben. Das machen andere Unternehmen. Pro Kopf wird dann eine bestimmte Summe entrichtet. Diese Unternehmen haben es daher bisher gar nicht gespürt. Von einem Unternehmen mit knapp 800 Mitarbeitern wurde gesagt: Die ganze Sache hat uns große Mühe gemacht, weil schon die Implementierung der EDV aufwendig ist. - Wir wissen auch, dass die ersten Versionen der Software nicht so gut waren und nicht so gut funktioniert haben. Hinzu kommt, dass die Datensätze auch erst einmal eingegeben werden müssen. Als ich bei der Kammer und bei einem Wohnungsunternehmen angerufen habe, sagte man mir: Ja, es gab Aufwendungen. - Die Kosten der Implementierung der Software betrugen bis Euro. Aber mittlerweile ist das Verfahren in Gang gekommen. Zum Antrag der Grünen kann man nur sagen: Er ist völliger Quark, weil er sehr veraltet ist. Er stammt vom März dieses Jahres. Die Welt hat sich mittlerweile weitergedreht. Wir sagen ganz klar: Kein Aussetzen von ELENA. Das fordern auch die Unternehmer. Sie fragen uns: Was soll denn das? Wenn ihr ELENA jetzt aussetzt, bleiben wir auf allem sitzen; das Verfahren läuft nicht weiter, und der ganze Aufwand war umsonst. Wir brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit politischer Entscheidungen. Die Softwareprobleme müssen zügig beseitigt werden; das ist ganz wichtig, um die Akzeptanz zu erhöhen. Außerdem müssen wir die Datensätze daraufhin durchforsten, ob alle derzeit vorhandenen Daten tatsächlich notwendig sind.

5 Ich fasse zusammen: Die wichtigsten Punkte im Antrag der Grünen sind schon lange erledigt. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihren Antrag zurückzuziehen. Ansonsten müssten wir ihn leider ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für das leider danken wir Ihnen!)