5. Braunschweiger Gründungswoche
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- Busso Schmitz
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1 5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig
2 Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen für ein Patent, Patentbeispiel 3. Wie erhalte ich ein Patent? Verfahren 4. Was sind Kennzeichen? 5. Markenfähigkeit, Markenformen, Markenbeispiele 6. Markenschutzhindernisse 7. Wie erhalte ich eine Marke? Verfahren 8. Nutzen und Kosten von Patenten und Marken 9. Fazit
3 1. Einleitung - Gewerbliche Schutzrechte Patent / Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Max. 20 / 10 Jahre Max. unendlich Max. 25 Jahre
4 2.1 Voraussetzungen für ein Patent Patente werden erteilt für Erfindungen, die - auf einem Gebiet der Technik vorliegen - neu sind, - auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und - gewerblich anwendbar sind
5 2.2 Beispiel für ein Patent DE B4 Toröffner für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für Garagentore Patent-Recherche z.b. unter
6 Prüf-Verf EP Prüf-Verf JP 1. Anm.-Tag Priofrist Veröffentl. Prüf-Verf DE 3. Wie erhalte ich ein Patent? - Verfahren Zeit / Jahr DE 0 1 1, JP DE EP FR GB IT, CH, GR, TR,. (max. 38 Staaten)
7 4. Was sind Kennzeichen? Kennzeichen im Sinne des MarkenG sind Unternehmensleistungen im weitesten Sinne. Sie sind nach den Kennzeichnungsobjekten zu unterscheiden: - Marken: Waren, Dienstleistungen - Unternehmenskennzeichen (*): Unternehmen - Werktitel (*): Werke - Geogr. Herkunftsangabe: geografische Herkunft (*) gemeinsam geschäfliche Bezeichnung lt
8 5.1 Markenfähigkeit Markenfähigkeit: Als Marke können (nahezu) alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Waren- und Dienstleistungen sind in 45 Klassen eingeteilt, die insbesondere bei Anmeldung und Eintragung zu beachten sind. Markenschutz gilt bundesweit
9 5.2 Markenformen Markenformen (beispielhaft): - Wortmarken: Wörter, Buchstaben, Zahlen, sonstige Schriftzeichen - Bildmarken: Bilder, Bildelemente, Abbildung (ohne Wortanteile) - Wort-/Bildmarken: Kombination von Wort- und Bildbestandteilen oder Wörter, die grafisch gestaltet sind - Dreidimensionale Marken: 3-dimensionalen Gestaltung - Hörmarken: Töne, z.b. kurze Melodie - Kennfadenmarke: idr farbige Streifen, die auf Produkten (wie Kabeln, Drähten, Schläuchen) angebracht sind - Farbmarken: konturlose Farbe, Kombination mehrerer Farben
10 5.3 Beispiele für eingetragene Marken / 1 DE WALKMAN Wortmarke Marken-Recherche z.b. unter
11 5.3 Beispiele für eingetragene Marken / 2 DE Fön Wort-Bild-Marke
12 6.1 Marken Schutzhindernisse Absolute Schutzhindernisse (beispielhaft): - Fehlende grafische Darstellbarkeit - Fehlende Unterscheidungskraft (Sicht des Verbrauchers) - Freihaltebedürfnis (Sicht des Wettbewerbs) - Übliche Bezeichnungen von Waren / Dienstleistungen Relative Schutzhindernisse: Ältere Rechte von Dritten, die zur Löschung führen können Fehlende Nutzung innerhalb der letzten 5 Jahre (ab Eintragung)
13 6.2 Marken Beispiele für Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis Unterscheidungskraft PROTECH für Tennisschläger, YES für Tabakerzeugnisse REICH UND SCHOEN für Filmverleih, Keine Unterscheidungskraft Cityservice für Buchführung, Versteigerungen, URLAUB DIREKT für Touristik REICH UND SCHOEN für Fernsehunterhaltung, Kein Freihaltebedürfnis FOR YOU für Tabakerzeugnisse Unter Uns für verschiedenes LOKMAUS für Gerät zur Dampferzeugung Freihaltebedürfnis Rapido für chemische Erzeugnisse DIGIPHON für Geräte der Kommunikationstechnik LOKMAUS für Steuergerät für Modelleisenbahn
14 1. Anm.-Tag Veröffentl. Priofrist Eintragung 1. Verlängerung 2. Verlängerung 7. Wie erhalte ich eine Marke? - Verfahren Zeit / Jahr 0 0, DE Prüfung EU (28 Staaten)
15 8.1 Nutzen und Kosten Nutzen Patent Ein erteiltes Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Ohne seine Zustimmung ist es jedem Dritten verboten, einen geschützten Gegenstand 1. herzustellen, 2. anzubieten, 3. in Verkehr zu bringen oder 4. zu gebrauchen. Dazu gibt es Ausnahmen, die insbesondere den privaten Bereich und Versuchszwecke betreffen
16 8.2 Nutzen und Kosten Nutzen Marke Eine wirksame Marke hat die Wirkung, dass allein der Markeninhaber ausschließliche Rechte hat. Ohne seine Zustimmung ist es jedem Dritten im geschäftlichen Verkehr verboten: 1. Das Zeichen auf Waren, ihrer Verpackung oder ihrer Aufmachung anzubringen, 2. Unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen, 3. Das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen
17 8.3 Nutzen und Kosten Nutzen Schutzrechte / 1 Nutzen von Schutzrechten: Lizenzeinnahmen Alleinstellung im Markt Strategische Zusammenarbeit
18 8.3 Nutzen und Kosten Nutzen Schutzrechte / 2 Patente und Marken haben nur territoriale Wirkung (Territorialitätsgrundsatz) Bei einem DE-Schutzrecht kann daher nur im Inland bzw. gegen Importe aus anderen Ländern vorgegangen werden. FR DE PL ES
19 8.4 Nutzen und Kosten Kosten Patent Die folgenden Angaben stellen lediglich grobe Anhaltspunkte dar und können im Einzelfall deutlich abweichen, insbesondere bei aufwendigen Technologien und/oder Amtsverfahren; auch evtl. Beschwerdeverfahren vor weiteren Instanzen sind nicht berücksichtigt (die Angaben sind jeweils je in EUR, ggf. zusätzlich MwSt): DE-Patentanmeldung: DE-Prüfungsverfahren: EP-Patentanmeldung: EP-Prüfungsverfahren:
20 8.5 Nutzen und Kosten Kosten Marke Die folgenden Angaben stellen lediglich grobe Anhaltspunkte dar für Markenanmeldungen mit 3 Waren- / Dienstleistungsklassen. Nicht berücksichtigt sind eventuelle aufwendige Eintragungsverfahren bei Ämtern und Gerichten sowie auch Währungsschwankungen bei internationalen Markenanmeldungen. (die Angaben sind jeweils in EUR, ggf. zusätzlich MwSt für Anwaltskosten): DE-Markenanmeldung (3 Klassen): EU-Markenanmeldung (3 Klassen): Internationale Markenanmeldungen (3 Klassen): pro Land
21 9. Fazit Wer Geld, Materialien und Arbeitskraft dafür aufwendet, Innovationen zu schaffen, sollte diese in angemessener Form gegen Nachahmung sichern! Alles was geheim gehalten werden soll und kann und das ist im Einzelfall kritisch zu hinterfragen!!! braucht nicht als gewerbliches Schutzrecht angemeldet zu werden. Die zugehörige Veröffentlichung könnte sogar schaden! Gewerbliche Schutzrechte können auch dazu dienen, den Unternehmenswert deutlich zu steigern. Weitere Informationen unter: (Deutsches Patent- und Markenamt) (Europäisches Patentamt) (EU Harmonisierungsamt) (WIPO, internationale Behörde) (Bundesministerium für Wirtschaft u. Technologie)
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig
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