(ISIN: DE000A0SNAK2) Der mit dem 27. März 2015 beginnende (und diesen Tag einschließende) Zeitraum

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1 auf den ShortDAX x2 Index Produktbeschreibung Das Index-Zertifikat ermöglicht Anlegern, an der Wertentwicklung des Basiswertes zu partizipieren. Bei diesem Zertifikat zahlt die Emittentin nach Ausübung durch den Anleger oder nach Kündigung durch die Emittentin einen Auszahlungsbetrag, dessen Höhe vom Stand des ShortDAX x2 Index am maßgeblichen Bewertungstag abhängt. Im Fall der Ausübung durch den Anleger oder nach Kündigung durch die Emittentin, jeweils zu einem Beendigungstag, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Schlussreferenzpreis multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Während der Laufzeit erhalten Anleger keine laufenden Erträge wie z.b. Zinsen. Anlegern stehen zudem keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert (z.b. Stimmrechte, Dividenden) zu. Angebotsbedingungen Emittentin Emissionsvolumen Verkauf Basiswert Referenzwährung Deutsche Bank AG, Frankfurt Zertifikate Die Zertifikate werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Der Ausgabepreis wird erstmals am Ausgabetag und sodann fortlaufend festgesetzt. ShortDAX x2 (TR) Index (ISIN: DE000A0SNAK2) Euro Emissions- /Handelstag 27. März 2015 Aufnahme Börsennotierung 27. März 2015 Emissionsvaluta 31. März 2015 Laufzeit Ausübungstag(e) Ausübungsfrist Abwicklung Abwicklungstag Abwicklungswährung Barausgleichsbetrag Schlussreferenzstand Keine Laufzeitbegrenzung Der letzte Geschäftstag eines jeden Januar, April, Juli und Oktober während der Ausübungsfrist Der mit dem 27. März 2015 beginnende (und diesen Tag einschließende) Zeitraum Barausgleich Der dritte Geschäftstag nach dem (letzten) Bewertungstag Euro Schlussreferenzstand x Multiplikator Der Schlussstand des ShortDAX x2 (TR) Index am Bewertungstag 1

2 Multiplikator Multiplikator- Anpassungstag 0,10 und (a) in Bezug auf den ersten Multiplikator-Anpassungstag 0,10 abzüglich 0,08333% (b) in Bezug auf jeden folgenden Multiplikator-Anpassungstag, das Produkt aus (i) dem Multiplikator an dem unmittelbar vorausgehenden Multiplikator- Anpassungstag und (ii) 100%-0,08333%; Ist jeweils der zehnte Kalendertag eines Kalendermonats, wenn nicht nach Auffassung der Berechnungsstelle an diesem Tag eine Marktstörung eingetreten ist. Liegt an diesem Tag eine Marktstörung vor, ist der Multiplikator- Anpassungstag der nächstfolgende Handelstag, an dem keine Marktstörung mehr besteht. Ist der nächstfolgende Handelstag ohne Marktstörung nicht bis zum achten Handelstag eingetreten, der auf den Tag, der ohne das Eintreten einer Marktstörung ursprünglich der Multiplikator-Anpassungstag gewesen wäre, unmittelbar folgt, dann gilt dieser achte Handelstag ungeachtet des Vorliegens einer Marktstörung als Multiplikator-Anpassungstag. Kündigungsrecht Kündigungsperiode Tilgungstag Bewertungstag Die Emittentin hat innerhalb der Kündigungsperiode mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten ein unbedingtes und unwiderrufliches Kündigungsrecht zum definierten Barausgleichsbetrag. Der mit dem 27. März 2015 beginnende und diesen Tag einschließende Zeitraum. Der von der Emittentin in der Kündigungsmitteilung angegebene Tag innerhalb der Kündigungsperiode; sollte dieser Tag kein Geschäftstag sein, gilt der nachfolgende Geschäftstag als Tilgungstag Ist der auf den Beendigungstag folgende Handelstag oder, falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag Beendigungstag 1. falls eine Ausübung seitens des Zertifikatsinhabers gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen vorliegt oder falls das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag; 2. falls eine Kündigung seitens der Emittentin gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen vorliegt, der dritte Geschäftstag vor dem jeweiligen Tilgungstag Managementgebühr 0,08333% pro Monat (1,00% pro Jahr), im Rahmen der Multiplikatoranpassung berücksichtigt Sekundärmarkt Börsennotiz Clearingstelle Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank kontinuierlich Geldund Brief-Kurse bis zum Stichtag stellen. Indikative Preise werden auf Reuters sowie auf vwdticker Seite 3000 ff. veröffentlicht. Frankfurter (SCOACH) und Stuttgarter Wertpapierbörse (EUWAX) Clearstream Banking AG 2

3 Kleinste handelbare Einheit ISIN 1 Zertifikat DE000XM2SRT8 WKN Verkaufsbeschränkungen XM2SRT Die Zertifikate dürfen ausschließlich im Einklang mit nationalen Gesetzen und Regelungen verkauft werden Wirtschaftliche Betrachtung Rechte aus den Wertpapieren Die Zertifikate (die "Wertpapiere") verbriefen das Recht auf Auszahlung eines Barbetrags am Abwicklungstag, der dem Produkt aus folgenden Werten entspricht: (a) dem Schlussreferenzstand des ShortDAX x2 (der "Basiswert") und (b) einem Multiplikator. Der Multiplikator, der an bestimmten Multiplikatoranpassungstag(en) angepasst wird, spiegelt auch bestimmte Gebühren, die fiktiv in Bezug auf die Wertpapiere zu zahlen sind, wider. Die Auszahlung eines Barbetrags am Abwicklungstag unterliegt dem Abzug bestimmter Steuern, Abgaben und/oder Kosten. Wirkungsweise der Wertpapiere Die Anlage in die Wertpapiere ist vergleichbar mit einer Direktanlage in die im Index enthaltenen Werte, wobei die folgenden Abweichungen gegenüber einer Direktanlage zu beachten sind: Die Wertpapiere garantieren nicht das Recht auf Auszahlung eines Barbetrags. Wie vorstehend beschrieben, ist der zu zahlende Barbetrag, der dem Anleger bei Abwicklung zusteht, abhängig vom Wert des Basiswerts am Bewertungstag und dem Wert des festgelegten Multiplikators, der Gebühren, die fiktiv in Bezug auf die Wertpapiere zu zahlen sind, enthält. Insbesondere gibt es während der Laufzeit der Wertpapiere keine regelmäßigen Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen (z.b. Dividenden). Dementsprechend können Anleger nur dann eine positive Rendite auf ihren ursprünglichen Anlagebetrag erzielen, wenn der Barbetrag, der ihnen am Abwicklungstag zusteht, oder aber der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere am Sekundärmarkt den ursprünglich für die Wertpapiere gezahlten Betrag übersteigt. Anleger erhalten keine Zahlungen in Form von Zinsen oder sonstigen Ausschüttungen (z.b. Dividenden), die auf oder in Bezug auf den Basiswert gezahlt werden, und haben keine Ansprüche gegen den Emittenten des Basiswerts, in Bezug auf Bestandteile des Basiswerts oder gegen den Emittenten dieser Bestandteile. Für die Wertpapiere ist kein vorher festgelegter Fälligkeitstag vorgesehen. Dementsprechend stehen den Anlegern die oben dargelegten Rechte lediglich nur nach Ausübung der Wertpapiere zu, die nur an einem der festgelegten Ausübungstage möglich ist. Die Emittentin hat das Recht, die Wertpapiere zu bestimmten Terminen zu kündigen. Dementsprechend sollten sich Anleger nicht auf einen bestimmten Bewertungstag oder bestimmte Bewertungstage als Basis für die Berechnung ihrer Rendite auf die Wertpapiere verlassen. Chancen & Risiken aus der Anlage in das Faktor 2x short DAX Index-Zertifikat bezogen Chancen : 3

4 Partizipation an möglicher positiver Wertentwicklung des Basiswertes Risiken : Das Zertifikat beinhaltet ein mit einem Direktinvestment in den Basiswert vergleichbares Verlustrisiko; schlechtester Fall: Totalverlust des eingesetzten Kapitals, wenn der Schlussreferenzstand Null beträgt Das Zertifikat ist nicht kapitalgeschützt. Anleger tragen im Falle der Kündigung durch die Emittentin ein Wiederanlagerisiko. Der Wert des Zertifikats kann während der Laufzeit auch unter dem Emissionspreis liegen. Bei stärkerem Absinken des Basiswertes kann die generelle Marktgängigkeit des Zertifikates während der Laufzeit eingeschränkt werden, so dass ggf. ausschließlich die Deutsche Bank als Handelspartner zur Verfügung steht. Die Deutsche Bank wird für das Zertifikat unter normalen Marktumständen fortlaufend indikative An- und Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die Angebots- und Nachfragesituation kann Einfluss auf den Sekundärmarktpreis nehmen. Das Zertifikat ist für den Anleger mit dem Insolvenzrisiko (Bonitäts- oder auch Emittentenrisiko) der Deutsche Bank AG behaftet. Hierunter versteht man allgemein die Gefahr der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, d. h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen. Das Zertifikat unterliegt als Inhaberschuldverschreibung weder der gesetzlichen noch der freiwilligen Einlagensicherung Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Während der Laufzeit hängt der Preis des Zertifikats von dem Wert des Basiswertes und anderen Einflussfaktoren ab. Die Preisentwicklung des Zertifikats während der Laufzeit kann von der Wertentwicklung des Basiswertes abweichen. Folgende Faktoren wirken bei isolierter Betrachtung - wertsteigernd auf die Zertifikate: Wert des Basiswerts steigt Umgekehrt wirken die Faktoren wertmindernd auf das Produkt. Die Auswirkungen eines Faktors hängen von den Werten der übrigen Faktoren ab, da einzelne Faktoren kumulieren oder sich gegenseitig aufheben können. 4

5 Allgemeine Hinweise zum Ausgabepreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt bei strukturierten Wertpapieren 1. Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises: - rechnerisch fairer Wert: Der theoretische mathematische ( rechnerisch faire ) Wert hängt im Wesentlichen vom Wert des Basiswerts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des Wertpapiers ab (vgl. Produktbedingungen). - Marge: Im Ausgabepreis ist ein Aufschlag auf den rechnerisch fairen Wert enthalten ( Marge ), welcher von der Deutschen Bank nach ihrem freien Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für den Vertrieb des strukturierten Wertpapiers (Vertriebsvergütungen) und dessen Strukturierung abdeckt. - ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte Schließlich kann die Deutsche Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich einen Ausgabeaufschlag in Rechnung stellen. Angaben zum Ausgabepreis, einem etwaigen Ausgabeaufschlag sowie zu Vertriebsvergütungen enthält das vorliegende Dokument im Rahmen der Darstellung der Produktkonditionen. 2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt: Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören insbesondere: - der rechnerisch faire Wert - die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market- Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest. - ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag - Entgelte/Kosten: u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, die am Ausübungstag der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind - eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1) - Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, wenn diese nach der Ausgestaltung der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen. Folgende Kosten werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits bis zu einem - im freien Ermessen des Market-Maker stehenden - früheren Zeitpunkt vollständig vom rechnerisch fairen Wert der Wertpapiere abgezogen: - nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte - eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Marge - im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Dividenden und sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, die nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin zustehen. Letztere werden oft nicht erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn der jeweilige Basiswert oder dessen Bestandteile "ex Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab. Die von dem Market-Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerisch fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. 5

6 Steuerinformationen Eine Zusammenfassung der allgemeinen steuerlichen Behandlung bei einem in Deutschland steuerpflichtigen Anleger finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Wertpapier unter Interessierten Anlegern wird empfohlen, diese allgemeinen Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen Verhältnisse individuell beraten zu lassen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt Wichtige Hinweise Deutsche Bank AG Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutschen Bank AG, CIB GMS X-markets, Große Gallusstraße 10-14, Frankfurt am Main, Telefon: 069 / , Telefax: 069 / kostenfrei erhältlich oder kann unter herunter geladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt.. 6

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