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1 I. Schwerpunkte der Arbeiten Die in der Literaturliste des Autors aufgeführten Publikationen (nachfolgend II.) beschäftigen sich mit Rechtsfragen der Biomedizin und Bioethik, insbesondere mit Inhalt und Grenzen des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) von 1990 sowie mit dessen kontroverser Auslegung und Novellierungsbedürftigkeit. Mehrere Beiträge zielen auf das seit zwei Jahrzehnten geforderte, umfassende Fortpflanzungsmedizingesetz, welches das lückenhafte und bereits großenteils veraltete ESchG ablösen soll. In mehreren Beiträgen (insb. Nr. 8, 14 und 26) wird begründet, warum die auch bzgl. ihrer Erlaubtheit umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen verbreiteter Ansicht nicht gegen das geltende Recht verstößt. In neueren Beiträgen (vor allem Nr. 26, 32 und 37) geht es vor allem um das für die deutsche Reproduktionsmedizin existentielle Problem, inwieweit der im Ausland zum Standard gewordene Single- Embryo-Transfer (SET) der deutschen Rechtslage entspricht oder strafbar ist. Der SET hat das Ziel, die bei künstlicher Befruchtung viel zu hohen, für Mutter und Kind gleichermaßen gefährlichen Mehrlingsraten drastisch zu senken, und dies bei hoher Schwangerschaftsrate. Zahlreiche Arbeiten und Aktivitäten des Autors liegen auf der Grenze zwischen Recht und Politik der Fortpflanzungs- und Biomedizin. Angesichts z. T. unversöhnlicher Gegensätze in der bioethischen und rechtlich-politischen Diskussion um neue Diagnose- und Therapieverfahren der Reproduktionsmedizin arbeitete er zwei Gesetzentwürfe aus, um für Mediziner wie Patienten Rechtssicherheit zu erreichen. Den ersten Entwurf für ein Präimplantationsdiagnostikgesetz (Nr. 12) brachte 2001 die FDP-Bundestagsfraktion in den Bundestag ein, wenn auch ohne eine Verabschiedung zu erreichen. Ein für die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) erarbeiteter Gesetzentwurf zur rechtlichen Absicherung des SET-Verfahrens (Nr. 32) wurde von der Gesellschaft 2005 der politischen Öffentlichkeit vorgestellt; seitdem wartet er auf seine parlamentarische Umsetzung. Je länger jedoch eine gesetzliche Neuregelung ausbleibt, desto dringlicher wird es, die Möglichkeiten der Interpretation des geltenden Rechts auszuloten. Deshalb beteiligte sich der Autor in den Jahren 2004 bis 2006 an mehreren Workshops des Mannheimer medizinrechtlichen Instituts, auf denen in Referaten und Diskussionen die Grenzen der Auslegung und eine Abstimmung hierüber zwischen den betroffenen Ärztegesellschaften (DGGG und DVR) erreicht werden sollten (Nr. 27, 28 und 33). Diese Bemühungen mündeten im Herbst 2006 in eine gemeinsame Anfrage der beiden Gesellschaften an die Justizminister mit der Frage, inwieweit der SET nach geltendem Recht zulässig ist. Wegen der interdisziplinären Verflechtungen der bioethischen Thematik sind viele der Arbeiten für eine fachärztliche Leserschaft in medizinischen Zeitschriften wie dem Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie sowie dem Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht oder vor ärztlichen Gremien vorgetragen worden. Das Spektrum der Zeitschriften reicht von den Gesellschaftspolitischen Kommentaren bis zu den Zeitschriften für Medizinrecht und für Rechtspolitik. Die Vorträge wurden vor allem gehalten auf ärztlichen und juristischen Fachtagungen oder vor gemischten Gremien von Ärzten und Juristen, aber auch im universitären Rahmen. Die Arbeiten versuchen, die nicht selten zu abstrakte Argumentation des Juristen eng an den medizinischen Sachverhalt anzuschließen und so zwischen den Disziplinen eine Brücke gegenseitigen Verständnisses zu schlagen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Besprechung der Medizinethik eines theologischen Autors in der Juristenzeitung (Nr. 24 und 43). In den grundsätzlicheren Aufsätzen (etwa Nr. 8 und 14) wird ein die Entwicklung des Ungeborenen zwischen Zeugung und Geburt übergreifendes gradualistisches Prinzip eines zunehmenden Lebensschutzes des Embryos bzw. Fötus begründet. Frühzeitig stellte der Autor in seinen Aufsätzen die künstliche Befruchtung in den größeren Kontext des vorgeburtlichen Lebens und damit vor allem auch in den Rechtsrahmen des Schwangerschaftsabbruchs. Daraus folgt nicht nur ein größerer Spielraum zur Güterabwägung zwischen den Rechtspositionen des Frühembryos und der Frau, sondern auch ein stärkerer rechtlicher Schutz des herangewachsenen Nasciturus, als ihn das geltende Abtreibungsrecht gewährt. Das heißt: mehr Möglichkeiten für fortpflanzungsmedizinische Diagnostik und für die Stammzellforschung, aber auch mehr Schutz des ungeborenen Lebens gegen Spätabbrüche bei eingetretener Lebensfähigkeit des Fötus (siehe Nr. 8, 14, 17, 21 und 39). Quelle: Dr. iur. Rudolf Neidert 1

2 II. Literaturliste Zeitschriftenaufsätze, Beiträge zu Sammelwerken, Vorträge, Referate, Podiumsdiskussionen, Gesetzentwürfe, Buchbesprechungen und Arbeitspapiere in chronologischer Abfolge 1. Brauchen wir ein Fortpflanzungsmedizingesetz? Vortrag vor dem Arbeitskreis Ärzte und Juristen der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) am 14. November 1997 in Würzburg. 2. Brauchen wir ein Fortpflanzungsmedizingesetz? Aufsatz in: Zeitschrift für Medizinrecht (MedR) 1998/8, S Geringfügig veränderte Druckfassung des Vortrags zu Nr Teilnahme an einer Podiumsdiskussion auf der Tagung des Zentrums für Ethik in den Wissenschaften Von der prädiktiven zur präventiven Medizin Ethische Aspekte zur Präimplantationsdiagnostik vom September 1998 in Tübingen (siehe auch Nr. 7). 4. Gründe für und gegen ein Reproduktionsmedizingesetz Vortrag auf der 10. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie vom Oktober 1998 in Münster. 5. Das Embryonenschutzgesetz und seine Grenzen Vortrag auf dem Seminar mit Stipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung vom Juni 1999 in Konstanz... was die Welt im Innersten zusammenhält Ethik in der Medizin zu Beginn des Lebens. 6. Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin aus juristischer Sicht Vortrag auf dem Jura-Forum Medizin und Recht des Freundeskreises Rechtswissenschaft e. V., Münster, am 9. November 1999 (gedruckt mit Unterstützung des LIT-Verlages, Münster, als geringfügig veränderte Druckfassung des Vortrags zu Nr. 1, in Abweichung vom tatsächlich gehaltenen Vortrag). 7. Zehn Thesen zur Präimplantationsdiagnostik zusammen mit A. Statz, in: Zeitschrift für Ethik in der Medizin (EthikMed) 1999, S. 132 f. (Thesen zum Beitrag auf der Podiumsdiskussion der Tagung zu Nr. 3). 8. Zunehmendes Lebensrecht. Genetische Untersuchungen am Embryo in vitro im medizinischen und juristischen Kontext (Präimplantationsdiagnostik) In: Deutsches Ärzteblatt (DÄBl.) 2000/51-52, A (siehe auch Nr. 9). 9. Schlusswort der Dokumentation von Leserbriefen zum Aufsatz zu Nr. 8, in: DÄBl. 2001/14, A Teilnahme an einer Podiumsdiskussion der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e. V. am 24. Januar 2001 in Berlin über Fortpflanzungsmedizin Aktuelle Entwicklungen und Kontroversen. 11. Embryonenschutz und PID was das Gesetz ist und was es nicht ist Vortrag auf dem Symposium Präimplantationsdiagnostik: Internationale Erfahrungen und mögliche Perspektiven in Deutschland, vom März 2001 in Ahrensburg. 12. Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz PräimpG) für die FDP-Bundestagsfraktion 2001, nach Beratung und Veränderung durch die Fraktion eingebracht als BT-Drucks. 14/7415 vom 9. November Quelle: Dr. iur. Rudolf Neidert 2

3 13. Sollen genetische Analysen am frühen Embryo zugelassen werden? Präimplantationsdiagnostik in juristischer Sicht Referat in der Vortragsreihe Ethische Probleme an den Grenzen des Lebens am 15. November 2001 an der Universität Bonn (Siehe auch Nr. 14). 14. Sollen genetische Analysen am frühen Embryo zugelassen werden? Präimplantationsdiagnostik in juristischer Sicht Beitrag in: Medizin an den Grenzen des Lebens. Lebensbeginn und Lebensende in der bioethischen Kontroverse, Ethik interdisziplinär, hrsg. von H. Kreß und K. Racké, Münster (LIT), Band 2 (2002), S Wesentlich erweiterte, mit umfangreichen Anmerkungen versehene Druckfassung des Vortrags zu Nr Das überschätzte Embryonenschutzgesetz was es verbietet und nicht verbietet In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 2002/11, S Ist eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes notwendig? Referat auf der Tagung des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der AWMF (Abk. Nr. 1) am 4./5. April 2003 in Würzburg (Tagungsprotokolle der AWMF). Siehe auch Nr Ist eine Revision des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch sinnvoll? Referat auf der Tagung der AWMF (Abk. Nr. 1) am 4./5. April 2003 in Würzburg (Tagungsprotokolle der AWMF). Siehe auch Nr Gesetzgeberische Reformnotwendigkeiten. Gesetzliche Statik und wissenschaftliche Dynamik in der Reproduktionsmedizin In: Gesellschaftspolitische Kommentare (gpk), Sonder-Nr. 3/2003 (November), S (siehe auch Nr. 20). 19. Teilnahme an der Podiumsdiskussion Reformen zur Fortpflanzungsmedizin auf dem 4. Symposium für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin vom November 2003 in Lübeck. 20. Gesetzliche Statik und wissenschaftliche Dynamik in der Reproduktionsmedizin In: Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (JRE) 2004/2, S Leicht veränderter und mit Literaturangaben versehener Nachdruck des Aufsatzes zu Nr Verbesserungsvorschlag zur statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen, speziell von Spätabbrüchen (für die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe - DGGG) vom 10. März 2004 (unveröffentlicht). 22. Der biopolitische Sonderweg Deutschlands in Europa. Restriktionen der deutschen Biopolitik im europäischen Vergleich Vortrag vor dem Ortsverband Wachtberg der FDP am 25. Mai 2004 (MS unveröffentlicht). 23. Teilnahme an einer Podiumsdiskussion auf der 78. Tagung der Bayerischen Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde e. V. vom Juni 2004 in Schweinfurt über die Themen Pränataldiagnostik, 218 StGB, Präimplantationsdiagnostik und Embryonenschutzgesetz ein Wertungswiderspruch? 24. Besprechung des Buches von Hartmut Kreß: Medizinische Ethik. Kulturelle Grundlagen und ethische Wertkonflikte heutiger Medizin, Stuttgart 2003 In: Juristenzeitung (JZ) 14/2004, S Quelle: Dr. iur. Rudolf Neidert 3

4 25. Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Embryonen in vitro und in vivo Kurzvortrag auf dem international-interdisziplinären Kolloquium des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Der Status des Embryos vom Oktober 2004 in Freiburg. 26. Teilnahme an einer Telefon-Konferenz des Dachverbandes Reproduktionsbiologie und medizin e. V. (DVR) am 7. September 2004 zum Thema Embryonenschutzgesetz und Verbotsirrtum, zusammen mit M. Frommel u. E. Nieschlag, unter der Moderation von F. Geisthövel. Abdruck des Protokolls in: Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (JRE), 4/2004, S Beiträge auf dem Workshop des DVR (Abk. Nr. 26) am 30. November 2004 im Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB), Mannheim über: a) Aktuelle juristische Bewertung der Präimplantationsdiagnostik (PID), Vorbereitungsreferat, und b) Zehn Positionen zur Erlaubtheit der PID, Thesenpapier. 28. Entwicklungsfähigkeit der befruchteten Eizelle und Single-Embryo-Transfer Eingangsreferat zum Workshop des DVR (Abk. Nr. 26) und des IMGB (Abk. Nr. 27) über Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz am 1. März 2005 in Mannheim. 29. Diskussionspapier für eine Dringlichkeits-Novelle zum Embryonenschutzgesetz Papier vom 31. März 2005 für die Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizingesetz der DGGG (Abk. Nr. 21). 30. Eckpunkte eines künftigen Fortpflanzungsmedizingesetzes Diskussionspapier vom 15. April 2005 für die Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizingesetz der DGGG (Abk. Nr. 21). 31. Vorschlag für eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes Referat auf der Veranstaltung der DGGG (Abk. Nr. 21) Kinderwunsch in der Krise am 28. Juni 2005 in Berlin, in: Frauenarzt 7/2005, S. 611/612 (siehe auch Nr. 32). 32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes Gesetzesvorschlag der DGGG (Abk. Nr. 21), Entwurf vom (entsprechend Nr. 29) für die DGGG, von dieser der Öffentlichkeit vorgestellt auf ihrer zu Nr. 31 gen. Veranstaltung (im Internet unter <publikationen>). Siehe auch Nr Beiträge auf dem IMGB-DVR-DGGG-Workshop (Abk. Nr. 27, 26 bzw. 21) am 21. Februar 2006 zum Embryonenschutzgesetz und Fortpflanzungsmedizingesetz in Mannheim: a) Juristischer Vorschlag zur Partialnovellierung, Statement, und b) Thesen zur Novellierungsbedürftigkeit des ESchG zwecks Absicherung des Single-Embryo-Transfers, Arbeitspapier. 34. Diskurslernen mitreden in der Bioethik Teilnahme als juristischer Experte an dem Schülerprojekt zum Thema Streitfall Therapeutisches Klonen, durchgeführt vom Deutschen Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften 35. Embryonenschutz im Zwiespalt zwischen staatlichem Gesetz und ärztlicher Lex artis In: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 4/2006, S (über den zu Nr. 32 gen. Gesetzesvorschlag). 36. Forschungsfreiheit und werdendes Leben Vortrag auf dem Symposium der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina Reproduktionsmedizin in Klinik und Forschung: Der Status des Embryos, am 17. und 18. November 2006 in Lübeck. Quelle: Dr. iur. Rudolf Neidert 4

5 37. Entwicklungsfähigkeit als Schutzkriterium und Begrenzung des Embryonenschutzgesetzes. Inwieweit ist der Single-Embryo-Transfer zulässig? In: Zeitschrift für Medizinrecht (MedR), 5/2007, S Die Originalpublikation ist unter verfügbar. 38. Forschungsverbote im Embryonenschutzgesetz und ihre Grenzen mit einem Exkurs zum Stammzellgesetz Wesentlich erweiterte Fassung des zu Nr. 36 gen. Vortrags, in: Nova Acta Leopoldina, Neue Folge, Bd. 96, Nr. 354, Begleitbuch zu dem in Nr. 36 gen. Symposium, hrsg. von K. Diedrich u. H. Hepp, Halle (Saale) 2007, S Späte Schwangerschaftsabbrüche als Problem des Gesetzgebers In: Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 8/2008, S (elektronische Version unter: Verbesserungsvorschlag zur statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen, speziell von Spätabbrüchen vom (aktualisierte Fassung des Vorschlags vom , siehe Nr. 21), schriftliche Unterlage zur Anhörung des Bundestags-Familienausschusses am über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes u. a. 41. Buchbesprechung: Embryonenschutzgesetz, Juristischer Kommentar mit medizinisch-naturwissenschaftlichen Einführungen. Von Hans-Ludwig Günther, Jochen Taupitz und Peter Kaiser Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2008, in: Medizinrecht (MedR) 2009, S. 251/ 252. Die Originalpublikation ist unter verfügbar. 42. Medizinische Indikation und späte Schwangerschaftsabbrüche Vortrag auf dem 7. Fachforum Pränatalmedizin der Katharina Kasper-Stiftung Biomedizinische, juristische und seelsorgliche Aspekte zu PND-Beratung und Embryonenschutzgesetz am 15./16. Juni 2009 in Dernbach. 43. Buchbesprechung: Medizinische Ethik Gesundheitsschutz, Selbstbestimmungsrechte, heutige Wertkonflikte. Von Hartmut Kreß. 2. Auflage Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, in: Medizinrecht (MedR) 2009 (voraussichtlich im Septemberheft). Die Originalpublikation ist verfügbar unter Quelle: Dr. iur. Rudolf Neidert 5

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