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1 Datenschutz als Chance begreifen SK-Consulting Group Mittwoch, 24. September 2014

2 Agenda I. Vorstellung II. Einführung III. Videoüberwachung IV. Meldepflichten V. Arbeitsverhältnis 2

3 Wer spricht? Name: Stefan R. Seiter Rechtsanwalt Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell bei der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit (udis) Seit 2010 in der SK-Consulting Group 3

4 SK-Consulting Group GmbH Datenschutz mit Augenmaß. Beratung der Unternehmensführung zum Thema Datenschutz und Risiken Analyse der Unternehmen in datenschutzrelevanten Bereichen Externer Datenschutzbeauftragter als Dienstleistung Aus- und Weiterbildung + Coaching und Unterstützung von internen Datenschutzbeauftragten Online-Schulungsportal QUAGGEL für effektive Mitarbeiterausbildung im Datenschutz Seit 2004 in der Firmengruppe im Bereich Datenschutz tätig 2008 als eigenständiges Unternehmen ausgegliedert Über 160 Kunden bundesweit 6

5 Einführung Es war einmal 5

6 Beispiel-Fall: Die Lohnpfändung Abteilungsleiter bekommt von der Personalabteilung Info über Lohnpfändung eines Mitarbeiters Der betreffende Mitarbeiter bekommt davon Wind und überlegt, dagegen vorzugehen Wie ist die Rechtslage? 6

7 Beispiel-Fall: Die Lohnpfändung Schadensersatz, 7 BDSG Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist sie oder ihr Träger dem Betroffenen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt, soweit die verantwortliche Stelle die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet hat. 7

8 Beispiel-Fall: Die Lohnpfändung Einschreiten der Aufsichtsbehörde (nach Beschwerde) Mögliche Verhängung eines Bußgelds (bis zu ); sowohl gegen Unternehmen als auch Mitarbeiter 8

9 Videoüberwachung Beispiel-Fall: Die Kassiererin Fehlende Geldbeträge von mehreren tausend Euro in der Kasse Heimliche Installation einer Videokamera zur Überwachung des Kassenbereichs ( Mitarbeiterin scheinbar überführt) 9

10 Beispiel-Fall: Die Kassiererin BAG, Urteil vom , 2 AZR 797/11: Heimliche Videoüberwachung ist unverhältnismäßig Alternative: Offene Überwachung, Taschenkontrollen Keine Verwertung von datenschutzrechtswidrig erlangtem Videomaterial 10

11 Vorabkontrolle nach 4d Abs. 5 BDSG Zuständig ausschließlich der Datenschutzbeauftragte 11

12 Meldepflichten Meldepflicht für Verfahren, 4d Abs. 1 BDSG Register bei der Aufsichtsbehörde Ausnahme: Bestellter Datenschutzbeauftragter 12

13 Meldepflicht bei Datenpannen, 42a BDSG Bestimmte Daten abhanden gekommen: Meldung an Aufsichtsbehörde Benachrichtigung der Betroffenen 13

14 14

15 Verlust von Daten zu Bank- und Kreditkarten mit besonderen personenbezogenen Informationen (z.b. Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit) zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Nutzung von Telekommunikation oder Telemedien (Bestands- oder Nutzungsdaten) 15

16 Beispiele: Unterlagen aus der Personalabteilung (Krankmeldung, Bewerbungsmappe, Verdachtsuntersuchung) Angebote / Lieferscheine / Rechnungen (Bankverbindung von Dritten) Anhörungsbogen zu Verkehrs-OWi Login-Bereich der Webseite gehackt Datenverlust in der Cloud (z.b. gehostete Software) Newsletter an falschen Empfänger 16

17 17

18 Arbeitsverhältnis Beispiel-Fall: Der Verkäufer Diebstahl von Damenunterwäsche in einem Großmarkt Untersuchung: Verdächtiger = Verkäufer Öffnung des Spinds im Beisein des BR 18

19 Beispiel-Fall: Der Verkäufer BAG, Urteil vom , 2 AZR 546/12 Verstoß gegen 32 Abs. 1 S. 2 BDSG: Kündigung unwirksam Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt! (Anwesenheit des Mitarbeiters; Offene Kontrollen als mildere Maßnahme) 19

20 Fragerunde 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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