Wissenswertes zur Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain.EU

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1 Wissenswertes zur Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain.EU Stand: Irrtum und Änderung vorbehalten! Inhalt: Starttermine für die Registrierung von.eu-domains...2 Privilegierte Registrierung von Domain-Namen in der Sunrise-Periode...3 Meldung eines Domain-Namens zur Teilnahme an der Sunrise...4 Schreibweisen und Sonderzeichen...5 Grundsätzliches zur Registrierung...5

2 Starttermine für die Registrierung von.eu-domains Am 7. Dezember 2005 will EURid, die Vergabestelle für europäische Domains, mit der privilegierten Registrierung von Namen unter der Top-Level-Domain.EU beginnen. In der ersten Phase der privilegierten Registrierung (Sunrise) sollen zunächst u.a. Inhaber eingetragener Marken die Möglichkeit haben, ihre Namen als.eu-domain zu registrieren. Auch andere Namensrechte, wie z.b. bei Familien- oder Firmennamen, können in der zweiten Phase der Sunrise Berücksichtigung finden. Im Zweifel spart es Zeit und Geld, Rechte auf einem Domain-Namen in der Sunrise-Phase geltend zu machen, als nachträglich die Herausgabe eines Domain-Namens über rechtliche Auseinandersetzungen zu erwirken. Nach der insgesamt viermonatigen Phase der privilegierten Registrierungen soll die öffentliche oder "freie" Vergabe von Domain-Namen nach dem Windhund-Prinzip (first-come-first-served) starten. Dann können alle Domain-Namen registriert werden, die nicht bereits in der Sunrise- Phase vergeben wurden. Domain-Namen können bereits im Vorfeld für eine privilegierte Registrierung bzw. die freie Vergabe vorgemerkt werden. Sobald der "Startschuss" für die jeweilige Vergabe fällt, werden die vorgemerkten Aufträge in der Reihenfolge des Eingangs an die Vergabestelle übermittelt und dort wiederum in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Dies gilt auch für die privilegierte Registrierung auf Grund von Rechten. Da es keine Abwägung von höheren oder stärkeren Rechte gibt, kann auch beim Besitz entsprechender Rechte der Faktor Zeit den Ausschlag geben (first-come-first-served). Zeitplan der EURid Termin: Sunrise Phase I Sunrise Phase II Öffentliche Vergabe 7. Dezember Februar 2006 Eingetragene Handelsmarken, Namen öffentlicher Einrichtungen, geographische Bezeichnungen Nicht eingetragenen Marken, Handelsmarken, Firmen- und Familiennamen, u.a. 7. April 2006 "Freie" Vergabe nach dem first-come-firstserved-prinzip 2

3 Privilegierte Registrierung von Domain-Namen in der Sunrise-Periode Sunrise Phase I ( 7. Dezember 2005) Für eine vorzeitige Registrierung in der Sunrise-Phase-I kommen Namen von Inhabern oder Lizenznehmern folgender Rechte in Frage: 1. Eingetragene Gemeinschafts- oder nationale Handelsmarken 2. Geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen 3. Namen Öffentlicher Einrichtungen, bzw. deren Abkürzungen Für Deutschland können folgende Online-Datenbanken für eine Rechte-Recherche verwendet werden (lt. Sunrise Rules - Annex 1 "Prior Rights" - Country Overviews) Eingetragene Handelsmarken - Nationale Handelsmarken: - Gemeinschaftsmarken: g-in.html&language=de&application=ctmonline Geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen - National: - EU: Namen "Öffentlicher Einrichtungen" - Eine Liste der "Öffentlichen Einrichtungen des Bundes" führt das Bundesverwaltungsamt unter - Welche "Öffentlichen Einrichtungen der Länder" es gibt, können Sie bei den Validierungsstellen der Länder erfragen: Sunrise Phase II ( Start 7. Februar 2006) Zwei Monate nach dem Start der Sunrise-Phase I können zusätzlich auch Namen registriert werden, die auf Grund sog. früherer Rechte anerkannt waren. Dazu zählen: 1. Nicht eingetragene Marken (siehe Abschnitt 15, Sunrise-Regeln*) 2. Unternehmen-, Handelsnamen und Geschäftsbezeichnungen (siehe Abschnitt 16, Sunrise-Regeln*) 3. Familiennamen (siehe Abschnitt 17, Sunrise-Regeln*) 4. Charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke (siehe Abschnitt 18, Sunrise-Regeln*) 3

4 Der Antragsteller hat bei den genannten 4 Rechten folgende Unterlagen bereit zu stellen: Einen Nachweis der folgende Elemente enthält: - eine eidesstattliche und von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder berufsmäßiger Vertreter unterzeichnete Erklärung, die bestätigt, dass die Art des vom Antragsteller geltend gemachten früheren Rechts nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt ist, einschließlich Verweisen auf die entsprechenden relevanten rechtlichen Bestimmungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Gerichtsentscheidungen und die für einen solchen Schutz erforderlichen Bedingungen; - und einen Beweis, dass der vollständige Name, für den ein früheres Recht geltend gemacht wird, alle in solchen Gesetzen, einschließlich wissenschaftlicher Arbeiten und Gerichtsentscheidungen, festgelegten Bedingungen erfüllt, und dass ein solcher Name durch das entsprechende, geltend gemachte frühere Recht geschützt ist. (siehe Abschnitt 12, Sunrise-Regeln*) Eine allgemeine Erklärung zur Lizenz Gegebenenfalls eine Erklärung zur Übertragung von Rechten *EURid Sunrise-Regeln finden Sie als PDF unter Meldung eines Domain-Namens zur Teilnahme an der Sunrise Für eine Teilnahme an der privilegierten Registrierung muss der Domain-Name mit den gewünschten Inhaberdaten über einen akkreditierten.eu-registrar an die EURid übermittelt werden. Daher sollte schon bei der Vormerkung einer Domain geklärt werden, ob der Domain- Name im Zuge der privilegierten Registrierung (Phase I oder II) registriert werden soll, oder erst mit der "freien" Vergabe. Die Sunrise-Teilnehmer werden nach der Meldung ihrer Domain direkt von EURid per aufgefordert, ihre Unterlagen einzureichen. Für die Überprüfung der Unterlagen hat EURid die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PWC) beauftragt. Die Unterlagen können von den Bewerbern nicht digital übermittelt werden, sondern müssen auf Papier bei PWC eingereicht werden. Dabei ist vorgeschrieben, dass alle Dokumente auf weißem Papier im Format DIN A4, einseitig bedruckt und nicht geheftet sind, damit sie digital erfasst werden können. Falls für einen Domain-Namen mehrere Bewerbungen im Zuge der Sunrise eingehen, bildet EURid sogenannte "Körbe", bei denen die zeitlichen Reihenfolge des Eingangs festgehalten wird. Anhand der Zeitmarke werden die Ansprüche dann der Reihen nach geprüft, bis ein Zuschlag erfolgt. Ein Einspruch gegen die Zuteilung einer Domain ist möglich (Dispute). Wenn das Verfahren aufgenommen wird, wird jedoch nicht der Anspruch des Dispute-Betreibers unmittelbar geprüft, sondern die Bewerberreihenfolge im "Korb" fortgesetzt. 4

5 Schreibweisen und Sonderzeichen Soweit vollständige Namen (z.b. Firmen oder Marken) aus durch Leerzeichen getrennten Wörtern bestehen, gelten Domain-Namen als identisch, wenn deren Bestandteile mittels Bindestrich gekoppelt oder ohne Leerzeichen zusammengefügt werden. Enthält ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen, so werden diese aus dem entsprechenden Domain-Name entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, übertragen. Sonderzeichen und Interpunktionszeichen sind insbesondere: # $ % ^ & * ( ) + = < > { } [ ] /: ; ',.? Enthält der Name, für den das frühere Recht besteht, Buchstaben mit zusätzlichen Elementen, die im ASCII-Code nicht vorhanden sind, z. B. ä, é oder ñ, werden die betreffenden Buchstaben ohne diese Elemente wiedergegeben (z. B. a, e, n) oder durch übliche Schreibweisen ersetzt (z. B. ae). Ansonsten muss der Domain-Name mit den Text- oder Wortelementen des beanspruchten Namens übereinstimmen. Grundsätzliches zur Registrierung Ein Domain-Name muss mindestens 2 und maximal 63 Zeichen lang sein. Sonderzeichen und Umlaute sind nicht möglich. Auch Bindestriche an erster oder letzter Stelle, bzw. dritter und vierter Stelle, sind nicht zulässig. Inhaber eine.eu-domain können sein: ein Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union (EU) hat eine in der EU niedergelassenen Organisation eine natürlichen Person mit Wohnsitz innerhalb der EU Eine Liste nicht registrierbarer Namen wurde von EURid veröffentlicht: Dies betrifft folgende Bereiche: Reservierte geografische und geopolitische Namen: Die Mitgliedstaaten können eine Liste geografischer Namen ihrer gebietskörperschaftlichen Organisation erstellen. Diese Namen dürfen gar nicht oder nur unter einer Second-Level-Domain registriert werden. Zweistellige Länder-Codes: Die offiziellen Länderkürzel (ISO 3166) sind von der Registrierung ausgenommen, wie z.b. "de". Namen der Registry: Reserviert sind eurid.eu, registry.eu, nic.eu, dns.eu, internic.eu, whois.eu, das.eu, coc.eu, eurethix.eu, eurethics.eu, euthics.eu Quellen: - EURid: - PriceWaterhouseCoopers Validation services for EURid: - VERORDNUNG (EG) Nr. 874/2004 DER KOMMISSION vom 28. April

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