Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien

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1 Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien (Stand 1. September 2015) Was? Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Kindergeld ab Arbeitnehmerverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist Familienversichert und zwischen Anfang des 5. Monats und Anfang des 10. Monats mindestens 12 Wochen krankenversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt Zulässig gekündigt während der Schwangerschaft Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) Einstellungsbescheid des ALG I von der Agentur für Arbeit Weitere Informationen unter: Content/A09 Kindergeld/A091 steuerrechtliche Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html Kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist, am besten 7 Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin Kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist, am besten 7 Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin Nach der Geburt (Geburtsurkunde) Krankenkasse (bei Pflichtversicherten) Bundesversicherungsamt Villemombler Straße 7 B, Bonn (bei Familien und Privatversicherten) Ärztliche Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin an die Krankenkasse schicken. Antrag. an das Bundesversicherungsamt kann über o.g. Internetadresse ausgedruckt werden. Mit ärztlicher Bescheinigung über voraussichtlichen Geburtstermin dann den Antrag nach Bonn schicken. Pflichtkrankenversicherte: Höhe des Nettolohnes (setzt sich zusammen aus bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und der Restbetrag vom Arbeitgeber) Privatversicherte: Nettolohn minus 390 Euro (Anteil der Krankenkasse wird nicht gezahlt); einmalig (Antrag Bundesversicherungsamt, Bonn) Geringfügig Beschäftigte: Einmalig (Antrag: Bundesversicherungsamt, Bonn) Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, d.h. 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei komplizierten und Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen nach der Geburt) Krankenkasse (bei Pflichtversicherten) Volle Höhe des ALG I Während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, d.h. 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei komplizierten und Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen nach der Geburt) Familienkasse Telefon (0800) Für Ansbach: Schalkhäuser Straße und 2. Kind 188 Euro 3. Kind 194 Euro 4. Kind und jedes weitere 219 Euro Änderungen ab : 1. und 2. Kind 190 Euro 3. Kind 196 Euro 4. Kind und jedes weitere 221 Euro Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Bis zum 25. Lebensjahr (Geburtsjahr ab 83) (plus Wehrpflichtzeit), wenn Kind in Ausbildung 1

2 Kinderzuschlag Einkommensabhängig Wird nur auf Antrag gezahlt, der auch rückwirkend gestellt werden kann Anspruch auf Kinderzuschlag haben gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf in Höhe des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes finanzieren können, aber nicht den Bedarf ihrer minderjährigen Kinder. Bei Bedarf Familienkasse Telefon (0800) Für Ansbach: Schalkhäuser Straße 40 Maximal 140 pro Kind Ein eigenes Einkommen der Kinder verringert den Betrag Wird längstens für den Zeitraum von 36 Monaten bezahlt Elterngeld ab für Geburten ab Es handelt sich dabei um eine Entgeldersatzleistung. Wohnsitz in Deutschland Mit eigenem Kind im Haushalt lebend Nach der Geburt. Rückwirkend nur für drei Monate Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Bärenschanzstraße 8a Nürnberg Telefon (0911) Jedes Kind mindestens 300 (Kann unter Umständen als Einkommen bei ALG II angerechnet werden) Elterngeld als Lohnersatz wird seit pauschal berechnet Je nach Wahl des Auszahlungsmodus. Kind wird selbst betreut und erzogen Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Stunden pro Woche Durchschnitt) Grundsatz: 67 % bis 65 % des ausfallenden Nettoerwerbseinkommens, höchstens jedoch1800 Basiselterngeld Weitere Informationen: Elterngeld plus ohne Zuverdienst Elterngeld Plus mit Zuverdienst Partnerschaftsmonate Bei zu versteuerndem Jahreseinkommen von mehr als kein Anspruch auf Elterngeld. Erhöhung des Elterngeldes um 10 % mindestens aber um 75 als Geschwisterbonus. Voraussetzungen: Mit zwei Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Oder mit drei oder mehr Kindern unter 6 Jahren Oder mit behindertem Kind bis 14 Jahren im Haushalt lebend. Bei Mehrlingsgeburt für zweites und jedes weitere Kind 300 Euro zusätzlich 2

3 Landeserziehungsgeld Einkommensgrenze für verheiratete Eltern Jahreseinkommen, bei Alleinerziehenden Pro weiterem Kind, das in der Familie lebt steigt die Einkommensgrenze um Zusammenlebende Eltern werden den verheirateten gleich gestellt. Frühestens ab dem 13. Lebensmonat, jedoch im Anschluss an die Auszahlung des Elterngeld. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Bärenschanzstraße 8a Nürnberg Telefon (0911) Einkommensabhängig: für das erste Kind monatlich bis zu 150 für 6 Monate für das 2. Kind bis zu 200, ab dem 2. Kind 12 Monate Zwischen 6 und 12 Monate nach Auszahlung des Elterngeld für das 3. Kind bis zu 300 Unterhaltsvorschuss Eltern des Kindes leben getrennt, Kindsvater leistet keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt Nach der Geburt Bei späterer Antragstellung wird nur 1 Monat rückwirkend gezahlt Stadt Ansbach Jugendamt Telefon (0981) oder Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 133 Euro monatlich Ab dem 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 180 Euro monatlich Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, aber in dieser Zeit höchstens für 6 Jahre Landratsamt Ansbach Amt für Jugend und Familie Telefon (0981) und 5416 und 5417 Wohngeld Vom Familieneinkommen abhängiger Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für selbst genutzte Eigentumswohnungen und Eigenheime. Leistungsausschluss bei Personen, die Bei niedrigem Einkommen, bei Bedarf Stadt Ansbach Wohngeldstelle Telefon (0981) Je nach individueller finanzieller Situation als Zuschuss zur Miete oder zu den Hauslasten abhängig von der Größe des Haushalts (Antrag muss jährlich gestellt werden) Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Über die Stadt/Gemeinde beim Landratsamt Ansbach Wohngeldstelle Telefon (0981) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen der Kinder und Jugendhilfe nach dem SGB VIII 3

4 Arbeitslosengeld II Unterhaltssicherung Abhängig von Einkommens und Vermögensverhältnissen! Erwerbsfähigkeit mindestens einer Person in der Bedarfsgemeinschaft. Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Hierbei ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist (z.b. wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren). Nach Bezug des Arbeitslosengeldes Jobcenter Stadt Ansbach Schalkhäuser Straße 40 (01801) Jobcenter Landkreis Ansbach Telefon (0981) Rothenburg (09861) Dinkelsbühl (09851) Die Regelleistung beträgt für Alleinstehende Partner je Kinder 0 5 Jahre Kinder 6 13 Jahre Kinder Jahre Erwachsene im Haushalt Mehrbedarf für Alleinerziehende liegt je nach Zahl der Kinder bei 12 % bis 60 %, für Schwangere ab der 13. SSW bei 17% und für Menschen mit Behinderungen bei 35%. Sozialhilfe (Für nicht erwerbsfähige Personen, Rechtsanspruch) Erwerbsunfähigkeit, die nicht auf Dauer besteht (bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Nicht erwerbsfähig im Sinne der Sozialhilfe ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, d.h. länger als sechs Monate, außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Bei niedrigem Einkommen, bei Bedarf Stadt Ansbach Sozialamt Telefon (0981) Über die Stadt / Gemeinde beim Landratsamt Ansbach Sozialhilfeverwaltung Telefon (0981) Die Regelleistung beträgt für Alleinstehende Partner je Kinder 0 5 Jahre Kinder 6 13 Jahre Kinder Jahre Erwachsene im Haushalt Mehrbedarf für Alleinerziehende liegt je nach Zahl der Kinder bei 12 % bis 60 %, für Schwangere ab der 13. SSW bei 17% und für Menschen mit Behinderungen bei 35%. Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind Das Einkommen muss in einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Für die Mutter/Eltern muss durch die Schwangerschaft eine Notlage entstanden sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Es handelt sich um eine nachrangige Leistung, d.h. alle anderen Mittel müssen vorher ausgeschöpft sein. Antragstellung ist nur vor der Geburt möglich. Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, z.b.: Landratsamt Ansbach Gesundheitsamt Crailsheimstraße 64, Telefon (0981) Diakonisches Werk Merckstraße 7, Telefon (0981) Richtet sich nach dem Bedarf der Antragstellerin Zusatzanträge können maximal bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gestellt werden (darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden) Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Caritasverband Ansbach Bahnhofsplatz 11, Telefon (0981)

5 Zusätzliche Informationsquellen? Wo? Welche Anliegen? Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg, Sozialer Arbeitsschutz/Mutterschutz Prozesskostenbeihilfe Zusätzliche Information über den Mindestunterhalt Roonstraße 20, Nürnberg, Telefon (0911) Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, Telefon: 0981 / 58 0, E Mail: poststelle@ag an.bayern.de (Straf und Familienangelegenheiten) Amtsgericht Ansbach, Promenade 2, Telefon: 0981 / 58 0, E Mail: poststelle@ag an.bayern.de (Zivilangelegenheiten) Internet: Nettoeinkommen zwischen EUR und EUR Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 3 BGB): 0 5 Jahren Jahren Jahren 346 Alle Angaben ohne Gewähr Beschäftigungsverbot, Schwangerenarbeitsplatz, Kündigung in der Schwangerschaft Um sich anwaltschaftlich vertreten zu lassen bei geringerem Einkommen. Eine Information der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Ansbach Gesundheitsamt Crailsheimstraße 64, Telefon (0981) Alle Informationen sind in unserer Homepage aktualisiert nachzulesen: in ansbach.de 5

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