Beschlüsse zur GAP : Bauernbund kämpft zentrale Punkte für Österreich durch!

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1 Bauernbund-Info 19/ Juni 2013 Beschlüsse zur GAP : Bauernbund kämpft zentrale Punkte für Österreich durch! AUSGANGSLAGE: Die Gemeinsame Agrarpolitik wurde vom Agrarministerrat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission in harten Verhandlungen von 24. bis 26. Juni 2013 nach vier Jahren in Luxemburg und Brüssel fixiert. Die ursprünglich drohenden massiven Verluste an finanziellen Mitteln von 30% und mehr konnten bereits in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen abgewehrt werden. In den nun laufenden Verhandlungen musste vor allem um Änderungen der inhaltlichen Ausgestaltung der Agrarpolitik gekämpft werden, da die ursprünglichen Vorschläge der Europäischen Kommission für Österreich völlig inakzeptabel waren (z.b. Greening, etc.). Die Vertreter Österreichs haben hart und erfolgreich verhandelt. Bundesminister Nikolaus Berlakovich und Abgeordnete zum Europäischen Parlament Elisabeth Köstinger haben ein gutes Ergebnis für Österreich erzielt! UNSER STANDPUNKT: Gefährliche Ausgangslage: Auf Druck der Umweltorganisationen war der ursprüngliche Vorschlag der Kommission zur GAP ein Bürokratiemonster voller Auflagen und Regeln, welche die landwirtschaftliche Produktion gefesselt hätten! Klare Positionierung als Erfolgsfaktor: Der Bauernbund hat sich rechtzeitig positioniert und konnte mit einer klaren Verhandlungslinie in Brüssel punkten. Die Festlegungen zum Regionalmodell, zum Greening etc. waren zentral für das positive Verhandlungsergebnis. Zentrale Punkte durchgesetzt: Österreich hat seine zentralen Punkte durchgekämpft. Dies betrifft die Ausgestaltung des Regionalmodells, Erleichterungen bei den Greening Auflagen und die Äquivalenz mit den ÖPUL-Maßnahmen, die Ausgestaltung der Ausgleichszulage, etc. Agrarpolitik muss jetzt mit Leben erfüllt werden: jetzt liegt es an Österreich die EU- Beschlüsse in Österreich umzusetzen. Dies kann nur gelingen, wenn die nationale Kofinanzierung mit 50% gewährleistet ist. Dazu muss die ÖVP nach der Nationalratswahl wieder Teil der Regierung sein! Bauernbundpräsident Jakob AUER bedankt sich bei Bundesminister Berlakovich und seinem Team für seinen Einsatz im Zuge der Verhandlungen. Der Abgeordneten Elisabeth Köstinger gratuliert der Präsident zu ihren Verhandlungserfolgen im EU-Parlament. Der Bauernbundpräsident bedankt sich auch bei Kammer-Präsident Gerhard Wlodkowski für die guten gemeinsamen Vorbereitungen, die den Grundstein für den Erfolg waren. 1

2 ERGEBNISSE DER GAP-VERHANDLUNGEN IM DETAIL: Anmerkung: das Jahr 2014 ist ein Übergangsjahr. Die ausverhandelten Kompromisse gelten für den Zeitraum FINANZIERUNG: EU-BUDGET UND NATIONALE KOFINANZIERUNG Bei der finanziellen Dotierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) drohte der heimischen Landwirtschaft ein Minus von bis zu 30% in der ersten Säule und ein Minus von bis zu 50% in der zweiten Säule. Insgesamt konnte Österreich mit einem Minus von 2,8% zur Periode ein akzeptables Ergebnis auf EU-Ebene verhandeln. Nun gilt es die nationale Kofinanzierung zu sichern und jeden Euro aus Brüssel zu verdoppeln. Die ÖVP ist in diesem Punkt der verlässliche Partner der österreichischen Bäuerinnen und Bauern! 2. DIREKTZAHLUNGEN SÄULE I Aktive Landwirtschaft und kleinbäuerliche Strukturen gestärkt Definition aktiver Landwirt lt. Negativliste: o Flughäfen, Eisenbahngesellschaften, Wasserwerke, dauerhafte Sport- und Freizeitflächen, etc. erhalten keine Agrarmittel Prämienkürzungen (5%) für Betriebe mit mehr als Betriebsprämie pro Jahr ab 2015 stehen für die kleineren und mittleren Betriebe zur Verfügung Anreize für Junglandwirte und Erleichterungen für Kleinlandwirte verankert Junglandwirte: zusätzliche Top-up Zahlung von 25% des durchschnittlichen Prämienbetrages. o Dafür können maximal 2% der nationalen Obergrenze verwendet werden o Anspruchsberechtigt sind Junglandwirte bis zu einem Alter von höchstens 40 Jahren im Jahr der Antragstellung und sie wird für maximal 5 Jahre gewährt. Kleinlandwirte: Vereinfachtes Förderschema, das alle Zahlungen an einen Betrieb zu einer einzigen Zahlung zusammenfasst. o Automatische Teilnahme bis zu einem Direktzahlungsbetrag von insgesamt je Betrieb. o Betriebe haben sie die Möglichkeit, aus der Regelung auszusteigen. Einheitliche Betriebsprämie: Regionalmodell ab 2015 Bauernbund Regionalmodell kann umgesetzt werden mit Prämiendifferenzierung für extensives Grünland. Brüche und Verwerfungen können auf Grund des Übergangszeitraumes (5 Jahre 2015 bis 2019) mit schrittweiser Anpassung der Zahlungen vermieden werden. 2

3 Greening und Anerkennung ökologischer Vorleistungen im ÖPUL Höhe Greening-Prämie: o 30% der Basisprämie Greening-Ausnahmen: o Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen: Äquivalente ÖPUL-Maßnahmen mit mindestens gleichem Umwelteffekt werden anerkannt. Die entsprechende Äquivalenzliste deckt österreichische ÖPUL-Maßnahmen ab! Automatische Erfüllung der Greening-Auflagen bei Biobetrieben o Ausnahmen für Anbaudiversifizierung und ökologischen Vorrangflächen > 75% Grünland an Gesamtfläche, verbleibende Fläche max. 30 ha > 75% Wechselwiese, an Ackerfläche, verbleibende Fläche max. 30 ha Greening Auflagen: o Regelungen Anbaudiversifizierung: Schwellenwert: 10 ha Ackerfläche ha Ackerfläche mind. 2 Anbaufrüchte (max. 75%) > 30 ha Ackerfläche mind. 3 Anbaufrüchte (max. 75%) o Regelungen Ökologische Vorrangflächen Schwellenwert 15 ha Ackerflächen (gilt nicht für Dauerkulturen) 5% ab 2015; 7% nach EK-Bericht ab 2017 möglich Anrechenbare Flächen: unter anderen auch Flächen mit stickstoffbindenden Kulturen (z.b. Soja, Lupine, etc.) Zwischenfrüchten und Begrünung. Für diese Flächen Gewichtungsfaktoren vorgeschrieben (< 100% anrechenbar). Verwendung von Mineraldünger + Pflanzenschutzmitteln erlaubt (außer bei Kurzumtriebsflächen) o Regelungen Dauergrünlanderhalt Dauergrünlanderhalt auf nationaler Ebene möglich wie bisher Zusätzlich verpflichtend: absolutes Umbruchs- und Umwandlungsverbot für vom MS definierte sensible Flächen in NATURA-2000 Gebieten Greening-Sanktionsberechnung o Schrittweise Einführung mit 115% im Jahr 2015, 120% im Jahr 2016 und 125% im Jahr 2017 (Prozent der Greening-Prämie) 3

4 3. LÄNDLICHE ENTWICKLUNG SÄULE II Programme der Ländlichen Entwicklung gesichert Die ländliche Entwicklung (LE) ist das Herzstück der österreichischen Agrarpolitik. Das Ziel bei den Verhandlungen den heimischen Weg einer nachhaltigen, produzierenden und bäuerlichen Landwirtschaft langfristig abzusichern wurde erreicht. Die Programme der Ländlichen Entwicklung können nun auch in der neuen Programmperiode in weiten Teilen fortgeführt werden. Investitionsförderung Wir setzen uns auch in der 2. Säule für einen nahtlosen Übergang ein. Neben den Flächen-Maßnahmen (ÖPUL und AZ) wie sie die Kommission vorgeschlagen hat, setzen wir uns dafür ein, dass auch eine Investitionsförderung im Jahr 2014 möglich sein muss. Die EU-Kommission ist dazu absolut ablehnend wir kämpfen hier im Sinne der Bäuerinnen und Bauern, um ein vernünftiges Ergebnis für die Bauern zu erreichen. Agrarumweltprogramm ÖPUL Durch die Äquivalenzlisten bei der Anrechnung zum Greening konnte das ÖPUL abgesichert werden. Im Rahmen von Greening wird es eine neue Ökologisierungsprämie geben. Sie soll 30% der Basisprämie ausmachen. Die österreichischen Umweltleistungen werden beim Greening durch sogenannte Äquivalenzlisten anerkannt. Die Maßnahmen des ÖPUL werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet und der Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Bergbauernprogramm und sonstige benachteiligte Gebiete Prämienobergrenzen von 450 /ha im Bergebiet und von 250 /ha im benachteiligten Gebiet mit der Möglichkeit der Überschreitung in Ausnahmefällen ermöglicht weitestgehend die Absicherung der bisherigen AZ-Prämien für alle Betriebe. Die Obergrenze bei der Ausgleichszulage für Bauern und Bäuerinnen im Berggebiet konnte auf 450 /ha statt der ursprünglich vorgeschlagenen 300 /ha angehoben werden. In begründeten Fällen kann diese Grenze sogar höher gelegt werden. Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Qualitätserzeugnisse Österreichische Forderung nach Fortführung der Maßnahme durchgesetzt (z.b. für Biovermarktung, Heumilch, Premium-Rind, Weinviertler DAC) Nachhaltige Forstbewirtschaftung Bestandteil der Prioritäten Auf Drängen Österreichs wird die Forstwirtschaft bei den 6 Prioritäten der Ländlichen Entwicklung explizit erwähnt und ist damit auch weiterhin wichtiger Bestandteil in der Ländlichen Entwicklung. 4

5 4. GEMEINSAME MARKTORDNUNG Auch weiterhin stärkere Orientierung an den Märkten, jedoch gleichzeitig Berücksichtigung neuer Herausforderungen wie Preisvolatilität, Wettbewerbsdruck, klimatische Veränderungen oder steigende Produktionskosten. Dementsprechend werden die vertikale und horizontale Kette in Form einer Stärkung der Erzeugergemeinschaften und Branchenvereinigungen gekräftigt. So gibt es begleitend zum Auslaufen der Mengensteuerung im Milchbereich mit 2015, der sogenannten Milchquote, ein umfassendes Milchpaket. Es dient dem Zweck die Verhandlungsposition der Erzeuger im Milchsektor nachhaltig zu stärken, wurde bereits im Vorfeld der GAP-Reform beschlossen und nun bestätigt. Bezüglich der bewährten Mengensteuerung im Zuckersektor, welche bis dato ein Mindestmaß an Sicherheit und Kontinuität für Produzenten und Konsumenten gewährleistete, konnte in den Verhandlungen eine Verlängerung bis 2017 erreicht werden. Ab 2018 wird das bisherige System mit Zuckerquotenregelung, Mindestpreisen und Außenschutz voraussichtlich durch eine Zuckerbranchenvereinbarung zwischen Produzenten und Verarbeitern abgelöst. Der ursprüngliche Beschluss des Auslaufens der Weinpflanzrechte, also des Rechts zur Neuanlage von Weingärten in den einzelnen EU-Ländern, wurde nach massivem Druck seitens der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments abgeändert. Durch die neue Regelung ab 2016 ( Autorisierung von Pflanzungen im Ausmaß von +1% des bisherigen Fläche pro Jahr bis 2030) ist sichergestellt, dass jeder Mitgliedstaat sein Produktionspotential nach den eigenen Vorstellungen entwickeln kann und es zu keinem unkontrollierbaren Anwachsen der Flächen kommt. Weiters wird das System der Exporterstattungen bzw. die Erstattungshöhe dem Weg der letzten Jahre folgend auf Null gesetzt und nur mehr bei Marktkrisen und Marktstörungen als Entlastungsinstrument eingesetzt. SO GEHT ES WEITER: Nachdem der Agrarausschuss des Parlaments der Reform zugestimmt hat, müssen nun noch alle Abgeordneten des Parlaments ihre Zustimmung sowohl zur Finanzierung als auch der inhaltlichen Ausgestaltung der GAP bekunden. Mit der Zustimmung des Parlamentsplenums ist im September/Oktober 2013 zu rechnen. Auf nationaler Ebene wird in den nächsten Wochen das Übergangsjahr 2013 mit der EU- Kommission verhandelt. Ziel Österreichs ist es nach dem Motto Neues Geld und alte Regeln die bisherigen Maßnahmen fortzuführen. Die nationale Kofinanzierung (50%) der Ländlichen Entwicklung und weitere zentrale Punkte werden erst im Zuge der Koalitionsverhandlungen nach der Nationalratswahl im September 2013 fixiert werden. 5

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