Agrarreform GAP Konsequenzen für den Maisanbau. Nationale Ausgestaltung des Greenings
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- Ingrid Dresdner
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1 Agrarreform GAP Konsequenzen für den Maisanbau Nationale Ausgestaltung des Greenings Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein 13. März 2014 Claus-Peter Boyens Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung: Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt Tel ,
2 Agrarpolitik im Wandel Markt- und Preispolitik (u.a. Intervention) Tier- und Flächenprämie (u.a. Marktausgleich) Entkoppelung von der Produktion (CC) Honorierung gesellschaftlicher Leistung (Greening)
3 Zeitplan GAP Ciolos Vorschläge Stellungnahme EU-Parlament Einigung/ Zustimmung und AMK Inkrafttreten der Beschlüsse Erste Diskussion Entscheidungsfindung Trilog (Parlament, Agrarministerrat und Kommission) Übergangsjahr
4 GAP in Kurzform Förderperiode gilt von 2014 bis 2020 (2014 ist ein Übergangsjahr alte ZA gelten noch) Deutschland bekommt 4,4% weniger Geld (interne Konvergenz) bundesweit einheitliche Basisprämie in drei Schritten ( 4,2 % Verlust für SH) Verbindliche Einführung der Greening-Prämie ab 2015 Für die ersten Hektare und für Junglandwirte gibt es Zuschläge Finanzrahmen S-H: 2,1 Mrd. Euro EU-Direktzahlungen ( )
5 Beschlüsse (AMK 4. Nov.) Junglandwirteregelung (< 40 Jahre) 50 EURO/ha (für die ersten 90 ha und 5 Jahre) bundeseinheitlicher Zuschlag auf die ersten Hektare für die ersten 30 ha von 50 je ha für die weiteren 16 ha von 30 je ha Modulation entfällt, aber zur Finanzierung dieser Zuschläge werden die Prämien um 7% gekürzt Umschichtung von 4,5 % von der 1. in die 2. Säule (ab 2015) Agrarumweltmaßnahmen, Grünlandstandorte, Raufutterfresser, Tierwohl, Ökolandbau, benachteiligte Gebiete Haushaltsdisziplin bleibt weiterhin bestehen (2,45%)
6 Greening Bis 2013 Betriebsprämie (Bindung an CC) 2014 Übergang Ab Greening Basisprämie (Bindung an CC) 2015/ 2016 bei Nichteinhaltung max.100 % der Greening-Prämien Abzug 2017 bei Nichteinhaltung max.120 % der Greening-Prämien Abzug 2018 bei Nichteinhaltung max.125 % der Greening-Prämien Abzug falls CC- Verstoß bis zu 100 % Prämienverlust
7 Einzelprämien (nach Umverteilungen und Anpassung auf Bundesebene) Basisprämie Greening-Prämie Zuschlag (für die ersten 30 ha) Zuschlag (für weitere 16 ha) Zuschlag für Junglandwirte (bis max. 90 ha) 185 /ha 90 /ha 50 /ha 30 /ha 50 /ha» Fazit: Individuelle Prämienhöhe
8 Greening Dauergrünlanderhaltung Entspricht bisherigen Regelungen von CC Sicherstellung, dass der Anteil Dauergrünland an der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf nationaler und regionaler Ebene nicht mehr als 5 % gegenüber einem Referenzanteil abnimmt. Referenzanteil wird neu ermittelt Liegt der aktuelle Anteil um mehr als 5 % unter dem Referenzanteil, muss der Mitgliedstaat bzw. die Region sicherstellen, dass ein entsprechender Anteil Ackerland in Grünland umgewandelt wird» Fazit Mit dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz (1. November 2013) ist sichergestellt, dass die 5 % nicht unterschritten werden
9 Greening Ökologische Vorrangflächen (EFA) Betriebe über 15 ha Ackerfläche 5 % der Ackerfläche ab 2015 als EFA Anhebung (nach KOM-Bericht) auf 7 % ab 2018 möglich EFA (u.a): Stillgelegte Flächen, Landschaftselemente, Pufferstreifen, Kurzumtriebsplantagen ohne mineralische Düngung, Zwischenfrüchte, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen» Gewichtungsschema aufgrund der ökologischen Wertigkeit Freistellung bestimmter Betriebstypen» Fazit (Stand: 2011(MELUR)) 540 Betriebe haben LE mehr als 10% 4075 Betriebe haben LE zw. 5 und 10% 66 % der Betriebe haben LE weniger als 5%; diese bewirtschaften ca. 85% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Schleswig-Holsteins.» regionale und betriebliche Unterschiede i.d.r. zusätzlich Maßnahmen erforderlich
10 Greening Gewichtungsfaktoren (Stand: Nov. 2013)
11 Greening Anbaudiversifizierung Betriebe zw. 10 und 30 ha Ackerland 2 Kulturen; Hauptkultur max. 75 % Betriebe über 30 ha Ackerland: 3 Kulturen; Hauptkultur max. 75 % ; zwei Hauptkulturen zusammen max. 95 % Freistellung bestimmter Betriebstypen»Fazit Änderung der Fruchtfolgen für viele Betriebe unabdingbar! Marktfruchtbetriebe: Fruchtfolge Raps Weizen Weizen reicht nicht aus - Anteile von 5 % Gerste reichen aus, um Anforderungen zu erfüllen Futterbaubetriebe: Neben Silomais ist zukünftig mindestens eine weitere Ackerfutterfrucht erforderlich Ackergras oder Getreide-GPS (?)
12 Greening Betriebstypen» Ökobetriebe green by definition» Sonderregelung für jährl. Flächentausch (Kartoffelanbau) Betriebstyp Umbruchverbot Fruchtfolge Öko- Vorrang 100% Grünland (DGL) Ja Nein Nein > 75% DGL + < 30 ha AF Ja Nein Nein Ackerbau (> 30 ha) + ggf. Grünland bis 75% > 75% Ackergras + < 30 ha andere Ackerfrüchte Ja Ja Ja Nein Reiner Ackerbau (> 30 ha) Ja Ja Nein Reiner Ackerbau (< 15 ha) Ja Nein Reiner Ackerbau (< 10 ha) Nein Nein
13 Greening Fazit Durch Umverteilung in der EU verliert Deutschland Geld Durch Angleichung in Deutschland verliert S-H Geld Durch Umverteilung 1./2. Säule werden Direktzahlungen gekürzt Umverteilung von den großen zu den kleineren Betrieben Zusätzlich ökologische Leistungen ab 2015 erforderlich Auswirkungen auf die Betriebe aufgrund der vielen Prämienkomponenten sehr unterschiedlich Für den Maisanbau in SH ergeben sich folgende Herausforderungen: Einhaltung der Anbaudiversifizierung wirtschaftliche Fruchtfolgegestaltung» Alternative Futterpflanzen zum Silomais Die nationale Ausgestaltung hängt jetzt sehr stark von den Detailregelungen, die in weiteren Rechtsakten festgelegt werden, ab.
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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