GAP nach 2013 im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und zusätzlichen Anforderungen

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1 GAP nach 2013 im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und zusätzlichen Anforderungen Stand: März 2012 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 27 - Beihilfemaßnahmen im InVeKoS

2 1. Legislativvorschläge vom 18. Oktober Ausgestaltung der Direktzahlungen 2. Gestaltung der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation 3. Fördermaßnahmen Ländliche Entwicklung ELER 4. Agrarfinanzierung, Durchführung und Kontrolle (einschl. CC) 5. Maßnahmen zur Festlegung bestimmter Beihilfen und Erstattungen mit Bezug zur gemeinsamen Marktordnung 6. Änderung der VO 73/2009 mit Übergangsregelungen für 2013; Übergangsverordnung für das Direktzahlungsjahr Änderung der Gemeinsamen Marktordnung Weinbau MLU, Referat 27 - InVeKoS 2

3 2. Diskussionsstand bisherige Beratungen und Aktivitäten ten Position der Bundesregierung vom März 2010 und ergänzender Stellungnahme vom Januar 2011 Agrarrat am 20./21. Oktober 2011erste Beratung SAL bisher nur Folgenabschätzung Beratung in einzelnen Ratsarbeitsgruppen erste Debatte im Europäischen Parlament im Agrarausschuss im November 2011 AMK im Oktober 2011 in Suhl Bundesrat Plenum ACK im Januar 2012 in Berlin Deutsche Vereinfachungsvorschläge (63) an KOM SAL Diskussion Vereinfachung und MLU, Referat 27 - InVeKoS 3

4 3. Änderungsvorschläge Aktiver Landwirt Anforderungen an die Mindestbewirtschaftung von Flächen statt Verhältnis von Direktzahlungen zu außerlandwirtschaftlicher Tätigkeit definieren. Ansatz mit WTO Recht nicht vereinbar, da Anknüpfung an einen Produktionsfaktor. Prüfung BMELV => bei Mindestbewirtschaftungsvorgaben ist keine Produktionsstützung tzung gegeben, Vorschlag wäre w damit WTO konform (es geht um eine Pflege- und keine Produktionsver- pflichtung) MLU, Referat 27 - InVeKoS 4

5 Änderungsvorschläge Absenkung der Kontrollquoten KOM ist grundsätzlich offen für f r Absenkung von Kontrollquoten bei Fehlerrate von nur 2 % im Rahmen der ersten Säule S im Mit- gliedstaat Deutschland. Anforderungen dürften d aber nicht an anderer Stelle (z.b. Bestätigungen tigungen der BS) ausgeweitet werden. Ergebnisse des LPIS Qualitätstests tstests sollten nicht als Voraus- setzung für f r eine Absenkung der Kontrollquoten herangezogen werden. MLU, Referat 27 - InVeKoS 5

6 Änderungsvorschläge Greening Knappe Ländermehrheit L sprach sich für f r strikte Trennung von Basisprämie und Greeningkomponente aus. KOM Vorstellungen gehen auch von einer Trennung der Basis- und Greeningprämie aus. Einhaltung der Greeningvorgaben ist allerdings verpflichtend für f r Empfänger der Basisprämie. Im Falle der Nichteinhaltung der Greeningvorgaben sollte im Interesse einer abschreckenden Wirkung die Sanktionen auch auf die Basisprämie durchschlagen (letztendlich doch Verknüpfung). MLU, Referat 27 - InVeKoS 6

7 Änderungsvorschläge Ausnahmeregelungen zur Freistellung vom Greening Bei anerkannten ökologisch wirtschaftenden Unternehmen wird die Einhaltung der Greeninganforderungen als gegeben anerkannt. Ländermehrheit sprach sich gegen Befreiung von Betrieben mit Nachhaltigkeitszertifizierung von Greeningvorgaben aus. Ablehnungsgründende Zusätzlicher Verwaltungsaufwand Unklarheit über ökologische Wirkung Konkurrenz zum ökologischen Landbau. MLU, Referat 27 - InVeKoS 7

8 Änderungsvorschläge Befreiung bestimmter Grünlandbetriebe von der Anbaudiversifizierung Befreiung von Vorgabe der Fruchtartendiversifizierung nur bei einem Mindestdauergrünlandanteil nlandanteil von deutlich mehr als 50 %. Freistellung kleiner Betriebe mit bis zu 15 ha Acker- oder Dauer- kulturfläche MLU, Referat 27 - InVeKoS 8

9 Änderungsvorschläge Anrechnung bei ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)( Anrechnung bestimmter Agrarumweltmaßnahmen (AUM) hinsichtlich ÖVF wird von der KOM geprüft. Bei Anrechnung als ÖVF müssen m Zahlungen für f r AUM in zweiter Säule entsprechend gekürzt werden, um Doppelförderung zu vermeiden. Länder fordern Anrechnung aller Flächen in Natura 2000 Gebieten auf ÖVF. Ablehnung der Bezugnahme auf weitere Gebietskulissen innerhalb Natura 2000 (Kontrollierbarkeit). Ablehnung einer Anerkennung von Flächen unter WRR bzw. Flächen mit Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes bei ÖVF (Unsicherheiten bei Flächenzuordnung und Kontrollierbarkeit). Anrechnung von Flächen ohne Stickstoffdüngung. MLU, Referat 27 - InVeKoS 9

10 Änderungsvorschläge Förderung von Landschaftselementen Streichung des Vorschlages, wonach nur Landschaftselemente bis m 2 Größ öße, 2m Breite bzw. im Fall von Hecken 15 m Breite auf die 25 % pauschal förderff rderfähiger Landschaftselemente angerech- net werden können. k Beihilfefähige hige Fläche = - Ackerland - Dauergrünland - Dauerkulturflächen - CC relevante LE - sonstige LE, soweit sie 25 % der Parzellengröß öße e nicht überschreiten MLU, Referat 27 - InVeKoS 10

11 Änderungsvorschläge Kleinerzeuger- und Junglandwirteregelung Forderung nach fakultativer Anwendung der Kleinerzeuger- als auch Junglandwirteregelung durch die Mitgliedstaaten. Freistellung der Kleinerzeuger von Cross Compliance Regelungen wird von einer Ländermehrheit L abgelehnt. KOM hält h an Freistellung allein aus Vereinfachungsgründen nden fest. MLU, Referat 27 - InVeKoS 11

12 Modulationsausgleichsmodell Ausgangssituation Anpassung der Nettoobergrenze vor dem Hintergrund eines Ausgleichs zwischen den Mitgliedstaaten und dem Wegfall der Modulation. (Deutschland 2013: 5,372 Mrd.; 2014: 5,275 Mrd.; 2019: 5,157 Mrd. = minus 4 %) Wegfall der Modulationsfreistellung wirkt sich bei Kleinbetrieben relativ stärker aus als bei größ ößeren Betriebsstrukturen. (5.000 / 10 % Modulationsabzug => 500 ) BR - Beschluss 632/12 : Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass kleinen und mittleren Betrieben, für f r die wegfallende Modulation, bei der Betriebsprämie ein Ausgleich gewährt wird. MLU, Referat 27 - InVeKoS 12

13 Modulationsausgleichsmodell Umsetzungsvorstellungen Betriebe bis 50 ha Erhöhung hung der Direktzahlungen für f r die ersten 10 ha um 20% Erhöhung hung der Direktzahlungen für f r 11 bis 20 ha um 10 % Betriebe über 50 ha bis 100 ha Abschmelzung der Erhöhung hung je Hektar über 50 ha um 2 % Finanzierungsbedarf von Mio.. Finanzdeckung über Kürzung K der Einheitsprämie um /ha. Prämienerh mienerhöhung hung bzw. Prämienk mienkürzung jeweils bezogen auf die Basisprämie. Keine Veränderung der (Grund-) ) Zahlungsanspruchswerte son- dern Gewährung von zusätzlichen Aufschlägen. MLU, Referat 27 - InVeKoS 13

14 Modulationsausgleichsmodell Bewertung Auswirkungen für f r Sachsen - Anhalt Abbau der Bevorteilung von Flächenumf chenumfängen ngen bis 15 ha soll in eine Begünstigung von Betriebsgröß ößen von 50 bzw. 100 ha um- gewandelt werden. Finanzierung sollte über Kürzung K der Einheitsprämie um /ha erfolgen => größ ößere Betriebe über reduziertes Niveau der Einheitsprämie und Kappung benachteiligt. Bei deutschlandweiter Umverteilung wäre w Sachsen Anhalt von weiterer Reduzierung der Direktzahlungen in Höhe H von ca. 12 Mio betroffen. => Ablehnung des Modulationsausgleichsmodells durch Sachsen Anhalt gegenüber BMELV mit Schreiben vom MLU, Referat 27 - InVeKoS 14

15 GAP nach 2013 im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und zusätzlichen Anforderungen Stand: März 2012 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

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