2 Geltungsbereich und Inhalt
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- Ralph Linden
- vor 8 Jahren
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1 Ideenmanagement für Mitarbeiter/innen am UKT Mitarbeitervorschläge und -ideen Zwischen dem Vorstand des Universitätsklinikums Tübingen (UKT) und dem Personalrat wird folgende Dienstvereinbarung zur Prämierung von Vorschlägen und Anregungen von Mitarbeiter/inne/n getroffen. 1 Präambel 1. Klinikumsvorstand und Personalrat sind sich darüber einig, dass die Einführung von Prämien für Anregungen und Vorschläge von Mitarbeiter/innen/ und die Umsetzung dieser Vorschläge - die Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aller Mitarbeiter/innen im Rahmen ihrer Beschäftigung erweitern, - Potentiale zur Verbesserung der Patientenversorgung aufzeigen, - bei den Mitarbeiter/inne/n die Identifikation mit den Zielen des Universitätsklinikums Tübingen fördern, - zur Motivation aller Mitarbeiter/innen dienen, - die Arbeitsabläufe nicht nur des eigenen Arbeitsbereiches verbessern und - Einsparpotentiale aufzeigen sollen. 2. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, die Bearbeitung und Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen der Mitarbeiter/innen und deren Prämierung zu regeln. Alle Vorgesetzten am Universitätsklinikum Tübingen sind verpflichtet, Ziele und Inhalte dieser Dienstvereinbarung zu unterstützen. Sie haben ihre Mitarbeiter/innen bei der Einreichung von Verbesserungsvorschlägen zu unterstützen, bei Bedarf zu beraten und zum Einreichen von Verbesserungsideen bzw. von Verbesserungsvorschlägen anzuregen. 2 Geltungsbereich und Inhalt 1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums sind berechtigt, Vorschläge einzubringen. 2. Verbesserungsvorschläge sind Anregungen, die durch Umstellung und Änderung eine Verbesserung bestehender Methoden, eine Vereinfachung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Ersparnisse von Arbeitszeit oder Material oder eine Erhöhung der Arbeitssicherheit anstreben. Dazu zählen auch Vorschläge, welche die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten verbessern. Als Verbesserungsvorschlag gilt z.b. jede Anregung, die - den Mitarbeiter/inne/n die Möglichkeit gibt, ihre Arbeitswelt mit zugestalten; - die Leistungsfähigkeit der medizinischen Einrichtungen erhöht; 1
2 - die Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umwelt-, Hygiene- und Brandschutzvorsorge verbessert; - die Beeinträchtigung durch Immissionen am Arbeitsplatz verringert; - eine schonende und Wert erhaltende Nutzung von Maschinen, Anlagen und Materialien erreicht; - eine höhere Identifikation der Mitarbeiter/innen mit dem UKT herbeiführt; - das Ansehen des UKT in der Öffentlichkeit und bei den Mitarbeiter/inne/n erhöht; - die betrieblichen Zielsetzungen des UKT fördert; - die fachlichen und menschlichen Beziehungen zwischen allen Mitarbeiter/inne/n verbessert; - Kosten durch Einsparung an Material, Energie und Arbeitszeit senkt; - Einkauf, Lagerhaltung, Transportwesen, Büro- und Verwaltungsarbeiten und dergleichen vereinfacht oder verringert; - eine Qualitätsverbesserung herbeiführt; - die Verbesserung der Abfallbeseitigung und Entsorgung nach sich zieht. 3. Der Verbesserungsvorschlag muss: - realisierbar sein; - mit vertretbarem Aufwand finanzierbar sein; - mit den Zielsetzungen des UKT vereinbar sein; - unabhängig von den eigentlichen Aufgaben der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sein bzw. außerhalb dessen, was im Rahmen des normalen Arbeitsauftrags zu erwarten ist. Er ist auch zulässig, wenn er in anderen Einrichtungen außerhalb des UKT bereits verwirklicht wurde. Verbesserungsvorschläge sind nicht zulässig, wenn sie von wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n im Rahmen ihrer Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung erbracht wurden. 2
3 3 Einreichung und Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Ideen 1. Einreichung Ein Verbesserungsvorschlag oder eine Idee kann von einer/m einzelnen Mitarbeiter/in oder von mehreren Mitarbeiter/inne/n gemeinsam (Gruppenvorschlag) eingereicht werden. Annahmestellen sind: die/der Vorgesetzte, der Personalrat oder die Stabsstelle Qualitätsmanagement des Klinikumsvorstands. Die Darstellung des Verbesserungsvorschlags sollte möglichst detailliert erfolgen und nötigenfalls mit Skizzen, Fotos und sonstigen Unterlagen versehen werden. Die Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, gegebenenfalls eine Berechnung/ Kalkulation der Einsparpotentiale beizulegen. 2. Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Ideen Die Vergabe von Prämien wird durch ein Bewertungsteam bearbeitet und entschieden. Alle Vorschläge werden von der Stabsstelle Qualitätsmanagement zentral verwaltet, dabei wird eine erste Bewertung vorgenommen, ob der Vorschlag für eine Prämie oder eine Anerkennungsprämie in Frage kommt. Prämierte Vorschläge: Alle Vorschläge mit Prämien werden ausnahmslos vom Bewertungsteam abschließend bearbeitet. Die Stabsstelle Qualitätsmanagement veranlasst in Vorbereitung auf die Sitzung des Bewertungsteams ein/e Stellungnahme/Gutachten durch die fachkundige Stelle im Klinikum. Vorschläge, die ggf. eine Anerkennungsprämie erhalten sollen, werden mit dem Bewertungsteam abgestimmt. Nicht prämierte Vorschläge: Die Personalvertretung erhält auf Wunsch auch Einsicht in die Daten der nicht prämierten Vorschläge und Anregungen von Mitarbeiter/inne/n. Bewertungsteam: Das Bewertungsteam setzt sich zusammen aus - einem stimmberechtigten Mitglied des Personalrats, - einem stimmberechtigten Mitglied der Stabsstelle Qualitätsmanagement des Klinikumsvorstands, - derjenigen/demjenigen Vorgesetzten, die/der eine Realisierung des Vorschlags und etwaig damit verbundene Kosten zu verantworten hat oder einem vom Vorstand bestimmten Vertreter (anerkannter Mediziner oder Medizinerin oder PDL), abhängig davon, ob nur Teilbereiche pilotisiert werden oder es sich um eine flächendeckende Maßnahme handelt. Das Bewertungsteam entscheidet einvernehmlich über die Prämienvergabe und deren Höhe sowie über die Vergabe einer Anerkennungsprämie bei Ablehnung eines Vorschlages. Die Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Ideen soll sehr zügig erfolgen. 3
4 Falls die Prüfung des Vorschlags mehr als vier Wochen Zeit in Anspruch nimmt, erfolgt ein Zwischenbescheid an die Mitarbeiter/innen. Bei Annahme eines Verbesserungsvorschlags soll durch möglichst konkrete Vorgaben die Umsetzung des Verbesserungsvorschlages eingeleitet werden. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Nutzen. 4 Prämien 1. Wirtschaftlicher Nutzen direkt berechenbar: Prämien bis 500,00 werden auf der Grundlage von groben Schätzungen bezüglich der Einsparung ermittelt und mit 25 % der Ersparnis abgegolten. Die Auszahlung erfolgt nach der Entscheidung des Bewertungsteams mit der nächstmöglichen Gehaltszahlung. Bei einem errechenbaren wirtschaftlichen Nutzen von über wird die Prämie wie folgt ermittelt: Basis für die Ermittlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge mit errechenbaren Vorteilen ist die Einsparung innerhalb der ersten 12 Monate nach voller Einführung des Verbesserungsvorschlages. Von der kalkulierten Jahresnettoersparnis oder dem Nutzungswert werden 25 % als Prämie angesetzt. Sind für die Umsetzung des Verbesserungsvorschlages Investitionen notwendig, so werden die Investitionskosten eines Jahres dafür von den Kosteneinsparungen abgezogen. Bei Prämien über 500,00 wird die Gesamtprämie spätestens 12 Monate nach voller Einführung des Verbesserungsvorschlags von den dann ermittelten tatsächlichen Einsparungen festgesetzt. Sie gliedert sich in die Vorprämie, die nach Annahme des Verbesserungsvorschlages fällig wird und 25 % der erwarteten Gesamtprämie beträgt, und eine Schlussprämie in Höhe der Differenz zwischen Vorprämie und tatsächlicher Gesamtprämie. Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, die Prämie wird nur einmalig ausbezahlt. Die Auszahlung der Gesamtprämie erfolgt auch nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Die Prämien sind steuer- und abgabenpflichtig. Erreicht die Gesamtprämie für einen Vorschlag mehr als 5000, ist die Zustimmung des Klinikumsvorstands (Leitender Ärztlicher Direktor und Kaufmännische Direktion) vor der Ausschüttung einzuholen. 2. Wirtschaftlicher Nutzen nicht direkt berechenbar: Bei Verbesserungsvorschlägen mit nicht direkt errechenbaren Vorteilen erfolgt die Prämienvergabe nach folgendem Raster: wirtschaftlicher Nutzen nicht direkt berechenbar geringer Nutzen, Vorschlag ist anwendbar niedriger Nutzen, brauchbarer Vorschlag mittlerer Nutzen, guter Vorschlag hoher Nutzen; sehr guter Vorschlag Prämie 50 bis bis bis bis
5 Die Auszahlung erfolgt nach der Entscheidung des Bewertungsteams mit der nächstmöglichen Gehaltszahlung. 5 Rationalisierungsschutz Führen Verbesserungsvorschläge zu Personaleinsparungen, so sind den hiervon betroffenen Mitarbeiter/inne/n im Rahmen des Universitätsklinikums andere zumutbare Arbeitsmöglichkeiten anzubieten mit dem Ziel, ihnen so weit wie möglich einen Arbeitsplatz zu erhalten. Hierzu sind gegebenenfalls auch angemessene Einarbeitungszeiten und Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen. 6 Information der Mitarbeiter/innen und Bereichsverantwortlichen Die Mitarbeiter/innen werden über den Inhalt dieser Dienstvereinbarung durch die Stabsstelle Qualitätsmanagement und den Personalrat angemessen informiert (per Rundschreiben, via etc.) Der Klinikumsvorstand und die Bereichsverantwortlichen sorgen für eine regelmäßige Information aller Beschäftigten über Aktivitäten und Ergebnisse des Vorschlagswesens, mindestens einmal jährlich. Insbesondere werden Leistungen von Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Vorschlagswesen durch Veröffentlichungen im Klinikumsforum und bei Personalversammlungen besonders gewürdigt. 7 Schlussbestimmung 1. Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. 2. Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Abschluss eines Kalenderjahres gekündigt werden. Sie gilt weiter bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung. 3. Die Beteiligten verpflichten sich, rechtzeitig in Verhandlungen über erforderliche Änderung zu treten, insbesondere um neuen rechtlichen, technischen oder organisatorischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Tübingen, den Prof. Dr. med. Bamberg Strehl / Sonntag Hauser Leitender Ärztlicher Direktor Kaufmännische Direktoren Vorsitzende Personalrat 5
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