Seminar Einsteiger in das Personalbüro. SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich.
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- Gitta Buchholz
- vor 8 Jahren
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1 Seminar Einsteiger in das Personalbüro SBK für Arbeitgeber. Starke Leistung. Ganz persönlich.
2 2 Inhalt Herzlich illkommen 1. Geschichte und Aufgabe der Sozialversicherung 2. Versicherungsrecht von Arbeitnehmern 3. Krankenkassenwahlrecht 4. Meldungen 5. Beiträge 6. Entgeltfortzahlungs versicherung 7. Steuerrechtliche Aspekte 8. Zahlen und erte 2013 Folie 1
3 Herzlich illkommen zum SBK-Seminar Einsteiger in das Personalbüro 3 Unsere Sozialversicherung ist inzwischen mehr als 130 Jahre alt. Als Solidargemeinschaft bietet das deutsche Sozialversicherungssystem auch heute Lebensrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter Diese Aufgabe kann die Sozialversicherung nur erfüllen, wenn sie eng verzahnt mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen weiterentwickelt wird. Viele Anpassungen und Neuerungen begleiten daher alle Menschen, die sich mit dem Sozialversicherungssystem auseinandersetzen. Voraussetzung für reibungslose Erfüllung der Aufgaben der Sozialversicherung ist die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dazu gehören neben den Versicherungsträgern und den Leistungserbringern auch die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber. Innerhalb dieses Einsteigerseminars können sicherlich nicht alle Einzelfragen geklärt werden. Daher bieten wir Ihnen neben diesem Grundwissen in verschiedenen Spezialseminaren weitergehende Informationen für Ihre Arbeit im Personalbüro. Damit können dann auch schwierigere Einzelfälle sachrichtig entschieden werden. Informationen zu unserem zusätzlichen Seminarprogramm für Arbeitgeber erhalten Sie von unseren Mitarbeitern. Auch für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Arbeitgeberservice gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihre SBK Mit diesem Seminar möchten wir Ihnen ein Grundwissen zur Verfügung stellen, welches Sie in die Lage versetzt, sichere und richtige Entscheidungen bei der Arbeit im Personalbüro zu treffen. Damit geben wir Ihnen ein wichtiges Hilfsmittel in die nachkommen können. elche das im Einzelnen sind, erklären wir Ihnen im Folgenden.
4 4 Geschichte der deutschen Sozialversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Folie 2 Das Grundprinzip der Sozialversicherung Jeder Bundesbürger hat im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. Sozialversicherung beinhaltet für Versicherte und Hinterbliebene: Maßnahmen zum Schutz zur Erhaltung zur Besserung und zur iederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit irtschaftliche Sicherung bei Krankheit Mutterschaft Minderung der Erwerbsfähigkeit Alter Arbeitslosigkeit Folie 3
5 1. Geschichte und Aufgabe der Sozialversicherung 5 Folie 2: Aufgabe der Sozialversicherung ist es, in existenziellen Risikosituationen den Lebensstandard des Versicherten und seine Stellung im Rahmen der Gesellschaft zu erhalten. Dies folgt aus dem im Grundgesetz (Art. 20 und 28) als Aufgabe des Staates verankerten Sozialstaatsprinzip. Die Geschichte der deutschen Sozialversicherung begann schon im 19. Jahrhundert: Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom leitete Kaiser ilhelm I auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeit- Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein, 1884 folgte die Unfallversicherung. Ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern trat die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Als jüngster Zweig der deutschen Sozial- eingeführt. Folie 3: Dieses Recht soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen, indem es bestimmte Sozialleistungen festlegt. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. Heute sind über 90% der Bevölkerung über die gesetzliche Krankenversicherung und fast alle losenversicherung geschützt. Jeder hat nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher (SGB I-XII) grundsätzlich ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.
6 6 Die deutsche Sozialversicherung Die deutsche Sozialversicherung Kranken versicherung Pflege versicherung Renten versicherung Arbeitslosenversicherung Unfall versicherung Folie 4 Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Betriebskrankenkassen Allgemeine Ortskrankenkassen Innungskrankenkassen Ersatzkassen (DAK, BEK, TK ) Knappschaft Landwirtschaftliche Krankenkassen Verhütung von Krankheiten Früherkennung von Krankheiten und Behandlung einer Krankheit durch ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Kieferorthopädie, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, ambulante und stationäre Rehabilitation, Krankengeld sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Folie 5
7 1. Geschichte und Aufgabe der Sozialversicherung Die Zweige der Sozialversicherung Folie 4: Die Sozialversicherung besteht aus den fünf Säulen: und die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung. Die Unfallversicherung nimmt in der Sozialversicherung durch abweichende Regelungen bei der Beitragsberechnung sowie im Versicherungs- und Melderecht eine besondere Stellung in der Systematik ein. ir gehen im Punkt 5. auf diesen Zweig der Sozialversicherung ein. 1.2 Die Krankenversicherung Bei der Krankenbehandlung wird unterschieden zwischen ärztlicher Behandlung, zahnärztlicher Behandlung und der Versorgung der Versicherten mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Kosten für die Krankenhausbehandlung und für medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Krankengeld zahlen die Krankenkassen, wenn die Versicherten wegen Krankheit kein Arbeitsentgelt mehr erhalten, also in der Regel ab der siebten oche der Arbeitsunfähigkeit. Bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist die Krankenkasse zuständig für die ärztliche Betreuung, teln, sowie für die Kosten der stationären Entbindung und das Mutterschaftsgeld. Die gesetzliche Krankenversicherung hat keinen einheitlichen Träger, sondern gliedert sich in verschiedene Krankenkassen. Die gesetzlichen Krankenkassen führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht organisatorisch selbstständig durch. Neben den Betriebskrankenkassen gibt es die Allgemeinen Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Knappschaft und die landwirtschaftlichen Kranken kassen. Folie 5: Die Krankenversicherung unterstützt die Gewährleistung und iederherstellung der Gesundheit und lindert die Folgen von Krankheit. Bei den Aufgaben der Krankenversicherungen geht es zunächst darum, die Behandlung von Krankheiten gleichen. ben der Krankenversicherung, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und ihren Gesundheitszustand zu verbessern, auch wenn (noch) keine Krankheit besteht.
8 8 Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen Pflegekasse der BKK Pflegekasse der AOK Pflegekasse der IKK Pflegekasse der Ersatzkassen Pflegekasse der Knappschaft zusätzliche Betreuungsleistungen Pflegekasse der LKK Folie 6
9 1. Geschichte und Aufgabe der Sozialversicherung 9 Folie 6: kranke oder behinderte Menschen, die Hilfe benötigen, ohne soziale Not leiden zu müssen, fachgerecht versorgt werden. Dabei hat die häusliche soll, wann immer möglich, in den eigenen vier änden geholfen werden. Nur für Personen, die zu - - gende Leistungen zur Verfügung gestellt: sen, die bei den Krankenkassen angesiedelt sind. schlossen. Die Einstufung richtet sich danach, wie oft Hilfe in und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird. Zusätzlich gibt es seit dem die sogenannte - Insbesondere sind dies Personen, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Dieser Personenkreis kann daneben zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
10 10 Träger und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Bundesträger Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Regionalträger Leistungen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Renten wegen Alters Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Todes versicherung estfalen Folie 7 Träger und Leistungen der Arbeitslosenversicherung Bundesträger Träger Bundesagentur für Arbeit Regionale Arbeitsagenturen Die wichtigsten Leistungen: Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung Geldleistungen (Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld) Berufsberatung aufnahme Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen Insolvenzgeld Folie 8
11 1. Geschichte und Aufgabe der Sozialversicherung Die Rentenversicherung Folie 7: Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung zum Schutz des Einzelnen und der Familie, die bei Erwerbsminderung, Alter und Tod Renten zahlt. Darüber hinaus werden Leistungen zur Rehabilitation erbracht. Neben der Gewährleistung der Altersversorgung bietet die gesetzliche Rentenversicherung Schutz vor den Risiken eines vorzeitigen krankheitsbedingten Verlustes oder einer wesentlichen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten und gewährleistet die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Dementsprechend gehört zu den Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen. Der Leistungsumfang beinhaltet auch die Zahlung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie von Alters- und Hinterbliebenenrenten. 1.5 Die Arbeitslosenversicherung Folie 8: Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gewährleistet die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit. Durch Leistungen wie cher Bildung und Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit soll der Arbeitsmarkt verbessert und möglicher Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden. Arbeitslose erhalten geld. enn in einem Betrieb aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen ein erheblicher Arbeitsausfall eintritt, erhalten die Beschäftigten Kurzarbeitergeld. Bei Zahlungs unfähigkeit des Arbeitgebers besteht Anspruch auf Insolvenzgeld. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Ihre Untergliederun- auf örtlicher Ebene Agenturen für Arbeit (früher: Arbeitsämter). Die Aufgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Dieser Versicherungsträger gliedert sich in Regional- und Bundesträger. Auf der Bundesebene wird die ahrnehmung von Grundsatzaufgaben, die Steuerung und Koordination wahrgenommen. Der Name der Regionalträger besteht aus der Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung und einem Zusatz für ihre regionale Zuständigkeit. Die Regionalträger betreiben die Auskunfts- und Beratungsstellen, was die Versi- Bundesebene einen einheitlichen Bundesträger mit Sonderzuständigkeit, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
12 12 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Bundesträger Träger Unfallkassen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur Ersten Hilfe, bilitationsmaßnahmen und andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und iederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie zur Erleichterung der Verletzungsfolgen einschließlich Geldleistungen, Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, Renten an Hinterbliebene und Sterbegeld. Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsverbände Eigenunfallversicherungsträger Folie 9
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