Name des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer

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1 Vertrag über die Schulkindbetreuung an der Grundschule Winkelwiese/Waldhäuser Ost Verlässliche Grundschule Standort Waldhäuser Ost Klasse 3 und 4 für das Schuljahr 2013/2014 Zwischen der Universitätsstadt Tübingen vertreten durch die Fachabteilung Schule und Sport und Name des/der Erziehungsberechtigten Anschrift Straße u. Hausnummer PLZ u. Ort Bitte beachten Sie, dass nur die auf diesem Formular aufgeführten Bausteine gebucht werden können. Die Kinder der Verlässlichen Grundschule können am gemeinsamen warmen Mittagessen teilnehmen. Hierfür schließen Sie bitte separat den Mittagessensvertrag mit dem Caterer ab. Mein Kind besucht folgende/n Betreuungsbaustein/e: Unterrichtsende Uhr (Montag Donnerstag) Unterrichtsende Uhr (Freitag) H:\Formular\54/Schulkindbetreuung2012/Grundschule_ Winkelwiese_WHO_VerlGrundschuleKl_3u4_2013 Montag Donnerstag Nachmittag Montag: Dienstag: Mitwoch: Donnerstag: Uhr Uhr Uhr Uhr Dienstag und Donnerstag Nachmittag Uhr Freitag Nachmittag Uhr Donnerstag Nachmittag Uhr Mein Kind besucht die Betreuung ab 01. Monat und Jahr

2 Geschwisterkind nimmt an der Schulkindbetreuung teil Name Schule Wir sind in Besitz einer KreisBonusCard Junior und beantragen eine Ermäßigung der Betreuungskosten: Eine Kopie ist beigefügt und gültig bis Angaben zum Kind (Bitte für jedes Kind einen eigenen Vertrag ausfüllen!) Name des Kindes: Geboren am: Klasse: Anschrift: Telefon: Betreuung: Ihr Kind wird an Schultagen in der Zeit von Montag bis Freitag zu den oben angekreuzten Zeiten (außerhalb des Unterrichts) betreut. Die verantwortliche Betreuungskraft sorgt dafür, dass Ihr Kind rechtzeitig zum Unterricht geht. An schulfreien Tagen nach dem Ferienplan der Tübinger Schulen und am pädagogischen Tag Ihrer Schule findet keine Betreuung statt. Bei Unterrichtsausfall erfolgt die Betreuung nur zu den üblichen Zeiten vor und nach dem Unterricht. Vertragsdauer: Der Vertrag beginnt ab dem 1. des von Ihnen angegebenen Monats. Die Vertragslaufzeit endet zum 31. Juli des Schuljahres. Entgelte: Siehe beigefügte Tabelle Die Betreuungsentgelte gelten für das Schuljahr 2013/2014 vorbehaltlich einer Änderung (Erhöhung/Senkung) durch Beschluss des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen. Sobald die Entscheidung des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen über eine Änderung gefallen ist, werden wir Ihnen rechtzeitig vor Wirksamkeit der Änderung einen geänderten Schulkindbetreuungsvertrag zukommen lassen. Für den Fall der Erhöhung der Betreuungsentgelte während der Vertragslaufzeit steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Monates zu in dem noch das alte Betreuungsentgelt zu entrichten ist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall brauchen Sie den geänderten Vertrag selbstverständlich nicht zurücksenden. Das Entgelt wird am 15. des Monats fällig. Der Betrag ist von Ihnen auf das Konto der Universitätsstadt Tübingen, Kreissparkasse Tübingen, Konto: 426, BLZ: , IBAN: DE , BIC: SOLADES1TUB oder Volksbank Tübingen, Konto: , BLZ: , IBAN: DE , BIC: GENODES1TUE unter Angabe des Debitors zu überweisen. Der Debitor wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Für den Fall, dass der Universitätsstadt Tübingen eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird der Betrag von dem auf der Einzugsermächtigung angegebenen Konto abgebucht. Kosten etwaiger Rückbuchungen trägt der Vertragspartner der Stadt.

3 KreisBonusCard Junior Das Entgelt wird für die Dauer der Gültigkeit ermäßigt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss unaufgefordert eine Verlängerung vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, wird das Entgelt erhöht. Kündigung: Im Falle des Wegzuges aus dem Schulbezirk oder der Unterbringung des Kindes in einer anderen städtischen Betreuungseinrichtung kann die Betreuung bis zum 15. eines Monats auf Ende des Monats gekündigt werden. Das Entgelt ist bis zum Wirksam werden der Kündigung in voller Höhe zu bezahlen. Die Kündigung hat schriftlich unter Benennung des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das entsprechende Kündigungsformular ist bei den Betreuungskräften erhältlich. Die Stadt ist berechtigt den Vertrag zu kündigen wenn: bis zum Stichtag am 15. Mai des vorangehenden Schuljahres die Mindestzahl von sechs verbindlichen Anmeldungen für einen Betreuungsbaustein nicht erreicht wird oder die Betreuungsbausteine den Unterrichtsblöcken der Schule durch konzeptionelle Veränderungen (z.b. Ganztagesschule) angepasst werden. Tübingen, Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Universitätsstadt Tübingen Eine Bestätigung des Vertrags über die Schulkindbetreuung wird Ihnen von der Fachabteilung Schule und Sport zugesandt. Bearbeitungsvermerk der Betreuungskraft Gesehen und auf Richtigkeit überprüft: Datum Unterschrift Betreuungskraft

4 Entgelttabelle Schuljahr 2013/2014: Bausteine Ein Kind ohne BonusCard Ein Kind mit BonusCard Je Geschwisterkind ohne BonusCard Je Geschwisterkind mit BonusCard Mittagsband Unterrichtsende Uhr (Montag bis Donnerstag) 40,- - 28,- - Unterrichtsende Uhr (Freitag) 6,90-4,80 - Nachmittagsbetreuung Montag bis Donnerstag Nachmittag Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Uhr Donnerstag: Uhr 55,20-38,40 - Dienstag und Donnerstag Nachmittag Uhr 17,25-12,- - Freitag Nachmittag Uhr 13,80-9,70 - Donnerstag Uhr 10,35-7,20 -

5 SEPA-Basis-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE36TUE Buchungszeichen: Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Universitätsstadt Tübingen einmalig eine Zahlung wiederkehrende Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Universitätsstadt Tübingen von meinem / unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen bewirkt, die in Ihren Bescheiden, Rechnungen und Verträgen ausdrücklich genannt sind. Dort finden Sie auch die genauen Einzugsbeträge. Wenn mein / unser Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist und der fällige Betrag nicht eingelöst werden kann, erlischt das SEPA-Lastschriftmandat. Zahlungspflichtige (Kontoinhaberin) / Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber) Vorname und Name: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: IBAN: BIC: Mandatsreferenz: (wird von der Stadt vergeben) Ort und Datum Unterschrift / Unterschriften Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Vereinbarung mit (Kontoinhaber/-in ist nicht identisch mit dem/der Schuldner/-in) H:\Formular\21/SEPA_Basis_Lastschriftmandat/Frau_Edel_mK Name und Vorname: Adresse: Wichtig: Das Dokument muss unterschrieben im Original an die Universitätsstadt Tübingen übersandt werden. Bitte verwenden Sie pro Mandatsreferenz einen eigenen Vordruck. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zurück an: Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Schule und Sport, Bei der Fruchtschranne 1, Tübingen Fachabteilung Stadtkasse Schmiedtorstraße Tübingen. Tel