Häufig gestellte Fragen zum B / BA (FAQs)

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1 Häufig gestellte Fragen zum B / BA (FAQs) 1. Welche Sprachanforderungen werden verlangt? Zwei Pflichtveranstaltungen fallen auf denselben Termin im Stundenplan - was tun? Ich will eine andere Veranstaltung, die ich besucht habe (z.b. in einem früheren anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule), statt der vorgeschriebenen Pflichtveranstaltung anerkennen lassen - was tun? Ich bin in der O-Phase (1. Studienjahr), möchte aber schon vorgreifend eine Veranstaltung der Q-Phase besuchen - was tun? Wie gehe ich vor, wenn ich ein Praktikum im Bereich Berufsfeld machen möchte? Wieviele Punkte kann und muss ich im Bereich Berufsfeld über Praktika abrechnen? Was ist für die BA-Arbeit zu beachten? Meine Frage ist hier nicht dabei... 9

2 2 1. Welche Sprachanforderungen werden verlangt? Folgende Sprachkenntnisse sind lt. Studienordnung nachzuweisen: 1. Leseverstehen lateinischer biblischer und theologischer Texte auf Niveau B1 (Hauptstudienrichtung) bzw. A2 (Nebenstudienrichtung), 2. Leseverstehen einzelner vertrauter griechischer Namen, Wörter und ganz einfacher Sätze. In den ersten Semestern können diese Fähigkeiten an der Fakultät erworben werden. Bei Fragen zu den Sprachanforderungen im BA Katholische Religion wenden Sie sich bitte direkt an die Lektorin für alte Sprachen, Frau Dr. Katja Kersten-Babeck ( (katja.kersten-babeck(at)uni-erfurt.de).

3 3 2. Zwei Pflichtveranstaltungen fallen auf denselben Termin im Stundenplan - was tun? 1. Meldung und Vereinbarung: Melden Sie gleich zu Beginn des Semesters beim jeweiligen Dozenten oder bei der jeweiligen Dozentin, dass Sie wegen Terminkollision die geforderte Veranstaltung nicht belegen können. Der Dozent bzw. die Dozentin wird prüfen, ob die Terminkollision tatsächlich besteht und wird mit Ihnen eine Alternative vereinbaren. Treffen Sie eine eindeutige Absprache! (Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor bzw. an Ihre Mentorin, nötigenfalls an den Prüfungsausschussvorsitzenden.) 2. Alternative: Selbststudium? Handelt es sich bei der abgesprochenen Alternative um ein Selbststudium, belegen Sie die Lehrveranstaltung beim Ausfüllen des Belegbogens, auch wenn Sie an ihr nicht teilnehmen. Anerkennung der Studienleistung: Sie werden am Ende des Semesters dann wie alle anderen geprüft (falls Sie nicht anderes vereinbart haben) und erhalten den üblichen Leistungsschein. 3. Alternative: Andere Lehrveranstaltung? Wird eine andere Veranstaltung als Alternative abgesprochen (unbedingt vorher Absprache - s. Punkt 1), melden Sie das Ihrem Mentor / Ihrer Mentorin (formlos) für eine eventuelle Nachfrage beim Dozenten / der Dozentin, ob das seine Richtigkeit hat. Er muss es auch wissen, weil er Ihren Belegbogen gegenzeichnet: Auf Ihrem Belegbogen geben Sie nur die Pflichtveranstaltungen an, an denen Sie wirklich teilnehmen! Anerkennung der Studienleistung: Die Prüfung erfolgt in der alternativen Veranstaltung. Sie erhalten einen Leistungsschein mit der Zensur (Blanko-Formular eventuell beim Prüfungssekretariat der Fakultät besorgen.) Sofort nach nach der erfolgten Prüfung bzw. nach Ende der Vorlesungszeit bringen Sie dem Dozenten / der Dozentin der ursprünglichen Pflichtveranstaltung die Kopie des Leistungsnachweises und ein ausgefülltes Anerkennungsformular ( ). Er/Sie unterzeichnet das Formular. Kopie und Formular kommen dann ins Prüfungssekretariat der Fakultät. Zögern Sie das nicht heraus und beachten Sie, dass die Abteilung "Studium und Lehre" Fristen für die Zensurenerstellung gesetzt hat!!!! Bitte beachten Sie, dass als Alternativveranstaltung keine andere Pflichtveranstaltung Ihres Studiengangs belegt werden darf!!!

4 4 3. Ich will eine andere Veranstaltung, die ich besucht habe (z.b. in einem früheren anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule), statt der vorgeschriebenen Pflichtveranstaltung anerkennen lassen - was tun? 1. Meldung und Vereinbarung: Melden Sie gleich zu Beginn des Semesters beim jeweiligen Dozenten oder bei der jeweiligen Dozentin, dass Sie die Pflichtveranstaltung nicht belegen, sondern dafür eine andere anerkennen lassen wollen. Der Dozent bzw. die Dozentin wird prüfen, ob die Anerkennung möglich ist. Treffen Sie eine eindeutige Absprache! (Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor bzw. an Ihre Mentorin, nötigenfalls an den Prüfungsausschussvorsitzenden.) 2. Auf Ihrem Belegbogen geben Sie die Pflichtveranstaltung dann nicht an. Melden Sie die Vereinbarung Ihrem Mentor / Ihrer Mentorin (formlos) für eine eventuelle Nachfrage beim Dozenten / der Dozentin, ob das seine Richtigkeit hat. Er muss es auch wissen, weil er Ihren Belegbogen gegenzeichnet, der sonst unvollständig erscheint. 3. Anerkennung der Studienleistung: Sie müssen einen Leistungsnachweis der anzuerkennenden Veranstaltung mit einer Zensur ("Sitzschein" reicht nicht) vorlegen können. Entweder sofort (s. Punkt 1) oder nach Ende der Vorlesungszeit bringen Sie dem Dozenten / der Dozentin der Pflichtveranstaltung die Kopie des Leistungsnachweises und ein ausgefülltes Anerkennungsformular ( ). Er/Sie unterzeichnet das Formular. Kopie und Formular kommen dann ins Prüfungssekretariat der Fakultät. Zögern Sie das nicht heraus und beachten Sie, dass die Abteilung "Studium und Lehre" Fristen für die Zensurenerstellung gesetzt hat!!!! Bitte beachten Sie, dass als Alternativveranstaltung keine andere Pflichtveranstaltung Ihres Studiengangs belegt werden darf!!!

5 5 4. Ich bin in der O-Phase (1. Studienjahr), möchte aber schon vorgreifend eine Veranstaltung der Q-Phase besuchen - was tun? 1. Man kann in der O-Phase Veranstaltungen für die Q-Phase belegen. Dazu kreuzen Sie die entsprechende Veranstaltung auf Ihrem Belegbogen an. Elementar wichtig ist hierbei, dass Sie sie als Veranstaltung der Q-Phase ankreuzen (obwohl Sie derzeit noch in der O-Phase sind). Wenn Sie versehentlich "O-Phase" ankreuzen, kann es problematisch werden. 2. Nach 14, Abs. 3 der Rahmenprüfungsordnung BA 2007 können einmal erfolgreich abgeschlossene Veranstaltungen in der Q-Phase nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wenn Sie in diesem Semester also "vorarbeiten" und eine Veranstaltung in der Q-Phase belegen, dann können Sie sie NICHT erneut belegen (wenn sie im regulären Turnus angeboten wird), um die Note zu verbessern. Wenn Sie sie jetzt bestehen, dann wird dies die Note sein, die in die BA-Endnote einfließt.

6 6 5. Wie gehe ich vor, wenn ich ein Praktikum im Bereich Berufsfeld machen möchte? 1. Ein Praktikum wird von Ihrem/Ihrer Mentor/in genehmigt. Hierfür benötigen Sie das Formular Praktikum ( Tragen Sie dort ggf. handschriftlich ein, wenn Sie nach der RPO-BA 2007 immatrikuliert sind. Sprechen Sie auch ein spezielles Thema für den Praktikumsbericht ab (s. 4.). 2. Zusammen mit dem Mentor wird der Arbeitsaufwand (inkl. Praktikumsbericht) festgelegt. Dabei gilt: o 3 LP = 80 Präsenzstunden und 10 Stunden Arbeitsaufwand für die Erstellung des Praktikumsberichtes (8h an 5 Wochentagen = ca. 2 o Wochen) 6 LP = 170 Präsenzstunden und 10 Stunden Arbeitsaufwand für die Erstellung des Praktikumsberichtes (8h an 5 Wochentagen = ca. 4-5 Wochen) 3. Zur gegenseitigen Absicherung können Sie mit dem Praktikumsbetrieb einen Praktikumsvertrag abschließen. Dies ist ein Angebot, das Sie nach eigenem Ermessen wahrnehmen können, es ist von der Uni Erfurt jedoch nicht gefordert. Einen Vordruck finden Sie hier: 4. Für die Bewertung des Praktikumsberichtes gelten die Empfehlungen, die Sie hier finden: 5. Informationen zum Praktikum (auch speziell zum Schulpraktikum) finden Sie auch hier:

7 7 6. Wieviele Punkte kann und muss ich im Bereich Berufsfeld über Praktika abrechnen? 1. Für das Berufsfeld müssen Sie in der Q-Phase 12 LP nachweisen. Davon 3 LP im Hauptfach, 3 LP im Nebenfach, 6 LP im Studium Fundamentale. Nebenfach- Studierende Katholische Religion leisten ihre 3 LP als Schulpraktikum, Hauptfach- Studierende Katholische Religion, die ein Magister-Lehramt-Studium anstreben (d.h. Regelschule), müssen die 3 LP als Sprecherziehung leisten, ansonsten gibt es keine Festlegungen. 2. Mindestens 3 LP leisten Sie über ein Praktikum ab, maximal 6 LP. 3. Nach 6 der Studium Fundamentale-und-Berufsfeld-Ordnung ( erfurt.de/fileadmin/public-docs/hochschulrecht/satzungsrecht_ue/ba- Studium/StuFu/BA-PO-SF-BF-2_3_3_2.pdf) muss die Praktikumsteilnahme vorher von ihrem Mentor / ihrer Mentorin genehmigt werden. Diese/r legt auch den Arbeitsaufwand (inkl. Praktikumsbericht) fest: 3 LP = 90 Stunden (von diesen Praktika können Sie zwei anrechnen lassen) und 6 LP = 180 Stunden (davon kann nur eines für das Berufsfeld angerechnet werden). 4. Die restlichen 9 bzw. 6 Punkte für das Berufsfeld können Sie entweder über Sprachstudium oder auch über andere Kurse, die im Bereich Studium Fundamentale Berufsfeld angeboten werden, erlangen. Es ist also möglich, dass Sie den Bereich Berufsfeld nur über Praktika zusammen mit Sprachkursen abdecken. Beachten Sie aber bitte Punkt 1.

8 8 7. Was ist für die BA-Arbeit zu beachten? Entscheidend für die BA-Arbeit ist die BA-Rahmenprüfungsordnung (BA_RPO) 20f. ( erfurt.de/pruefungsangelegenheiten/pruefungsordnungen/b_2012/b_rpo_ pdf) Dort sind auch weitergehende Informationen zu finden über die Möglichkeit der Gruppenarbeit und über die Sprache, in der die Arbeit abzufassen ist. Die BA-Arbeit wird im letzten Studienjahr in der Hauptstudienrichtung angefertigt. Studientechnisch ist sie eine längere Hausarbeit, die sich an eine Lehrveranstaltung eines Moduls im 5. oder 6. Semester anschließt. Die BA-Arbeit umfasst 9 LP. Ziel der BA-Arbeit ist es zu zeigen, dass der Student in der Lage ist, innerhalb der vorgesehenen Zeit ein Problem der Hauptstudienrichtung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und das Ergebnis sachgerecht darzustellen (BA-RPO 20, Abs.1). Das Thema der BA-Arbeit wird vom jeweils Lehrenden in einer belegten Lehrveranstaltung der Hauptstudienrichtung ausgegeben (in der BA-RPO findet sich die Formulierung auf Antrag dies heißt jedoch nicht, dass es ein besonderes Formular gibt. Der Antrag erfolgt mündlich und ist ganz einfach als die Anfrage des Studenten an den Lehrenden zu verstehen.). Der Umfang der Arbeit soll in der Regel 25 Seiten / ca Wörter nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit für die BA-Arbeit beträgt ca. 300 Arbeitsstunden = ca. 7½ Wochen. Das Thema ist so auszugeben, dass die Lehrveranstaltungsnote einschließlich der Nachbesserungsmöglichkeit [siehe unten] spätestens zum Beginn der 2. Hälfte der vorlesungsfreien Zeit vor Vorlesungsbeginn des nachfolgenden Semesters vorliegt (BA-RPO, 20, Abs. 2). Nachbesserung: Wird die BA-Arbeit mit nicht ausreichend bewertet, so legt der Prüfer eine Frist fest, in der die Arbeit nachgebessert werden kann. Die nachgebesserte Arbeit wird vom Prüfer und einem von diesem vorgeschlagenen Zweitprüfer bewertet. Wird auch die nachgebesserte Arbeit mit nicht ausreichend bewertet, so ist die Wiederholung der BA-Arbeit im nächsten Semester möglich.

9 8. Meine Frage ist hier nicht dabei Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die BA/B-Studienberatung von Prof. Dr. Eberhard Tiefensee eberhard.tiefensee(at)unierfurt.de). 9