Rechte und Pflichten im Studium

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1 Rechte und Pflichten im Studium Ingo Just S t u d i u m L e h r e ärztliche Schweigepflicht Fotografier- und Filmverbot in Lehrveranstaltungen Patientendaten/ -namen/ -bilder etc. dürfen nicht veröffentlicht werden 203 Strafgesetzbuch (StGB) i. V. m. 9 (Muster-)Berufsordnung (MBO) Datenschutzgesetze

2 elektronische Kommunikation Die elektronische Kommunikation (Anträge, Anfragen, Einwendungen) mit dem Studiendekanat findet ausschließlich statt mit keine Weiterleitung zu anderen -Accounts! Anforderung von Äquivalenz-/Sammelbescheinigungen ausschließlich über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung potentiell infektiöse Situationen - Patientenkontakt Blockpraktika, Famulaturen, PJ Wann: im 1. und 4. Studienjahr Wo: betriebsärztlicher Dienst selbstständige Anmeldung Kontakt: betriebsarzt@mh-hannover.de Tel 3491

3 Prüfungen Die Einteilung in ein Modul bedeutet auch die automatische Anmeldung zu der Prüfungen. Module der Studienjahre 3-5: Abmeldung von der Erstprüfung 10 Werktage vor dem Prüfungstermin Krankmeldung bei einer Prüfung: Ärztliches Attest spätestens 3 Werktage nach der Prüfung Anmeldung zur Wiederholungs- oder Nachholprüfung: 7 Werktage vor dem Prüfungstermin Prüfungen / Erkrankungen Einteilung zum Modul Einteilung zur Prüfung Erkrankung am Prüfungstag ärztliches Attest innerhalb von 3 Werktagen im Studiendekanat November 2012 Prüfung MO DI MI DO FR SA SO

4 Prüfungen / Erkrankungen Einteilung zum Modul Einteilung zur Prüfung Erkrankung am Prüfungstag ärztliches Attest innerhalb von 3 Werktagen im Studiendekanat Angabe von Fach per und Post Prüfungstermin Briefkasten Geb. I 4, Ebene S (Anlage 5 PrüfO) Anmeldung zu Prüfungen Wer? Wiederholer und Nachholer Prüfung nicht bestanden selbstständige Anmeldung zur Wiederholungsprüfung an Prüfung wegen Krankheit nicht teilgenommen selbstständige Anmeldung zur Nachholprüfung

5 Anmeldung zu Prüfungen Wer? Wo? Wann? Wiederholer und Nachholer über FACT Webservice für Studierende spätestens 7 Werktage vor der Prüfung Mo bis Sa Wichtig! Feiertage und Sonntage werden nicht als Werktage gezählt! Anmeldung zu schriftlichen Prüfungen

6 November MO DI MI DO FR SA SO bis 24 12h Dezember MO DI MI DO FR SA SO bis 24 h Abmeldung von einer Modul-Prüfung Wer? nur! für die Studienjahre 3 bis 5 Wann? 10 Tage vor der Prüfung (Prüfungstag zählt nicht) Wie? Online-Formular Eine Wiederanmeldung ist nicht möglich.

7 Prüfungen Einsicht in die Prüfungsunterlagen Wo? beim Lehr-/Prüfungsverantwortlichen des Moduls melden evtl. Terminvorgaben beachten Was? die Klausur in Printversion inklusive der Bewertungsmaßstäbe Protokoll der mündlichen bzw. mündlich-praktischen Prüfung Einwände? 1. Gespräch mit Lehr-/Prüfungsverantwortlichen 2. keine Einigung Widerspruch an den Studiendekan (nur schriftlich) Einmonatsfrist!

8 Freitertial Wofür? Wo? Wann? Wer? Promotionsarbeit Forschungsaufenthalte Kinderbetreuung Wiederholungsprüfungen keine Module schriftlicher Antrag mit Begründung (s.o.) beim Studiendekanat Mitte/Ende des Vor-Tertials Studierende der Jahre 3 bis 5 Studiendekanat.Bescheinigungen@mh-hannover.de Studienverlauf Äquivalenz zum M1 M2 schriftlich M3 mündlich Famulatur Studienjahre PJ Äquivalenz- Bescheinigung + Krankenpflegepraktikum + Erste Hilfe- Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre Sammel- Bescheinigung + Famulatur

9 Ableistung der Famulatur Dauer: 4 Monate nur in vorlesungsfreier Zeit 4 Monate x 30 Tage = 120 Tage! 1 Monat 2 Monate 1 Monat Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung Krankenhaus Einrichtung der hausärztlichen Versorgung Allgemeinmedizin Kinderarzt Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung Praktischer Arzt

10 Ableistung der Famulatur Dauer: 4 Monate 4 Monate x 30 Tage = 120 Tage! 1 Monat 2 Monate 1 Monat Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung Krankenhaus Einrichtung der hausärztlichen Versorgung Splitten nur Krankenhaus mindestens 15 Tage Blöcke kein Splitten 30 Tage