Regierungspräsidium Gießen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regierungspräsidium Gießen"

Transkript

1 Regierungspräsidium Gießen Mai 2013 Durchführung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) hier: Häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten (sog. FAQ = Frequently Asked Questions) zum HGBP 1.) Werden ambulante Betreuungs- und Pflegedienste regelmäßig geprüft? 2.) Wer genehmigt im stationären Bereich freiheitsentziehende Maßnahmen (vgl. 5 HGBP)? 3.) Gilt dies auch im ambulanten Bereich? 4.) Wo liegt die Geringwertigkeitsgrenze für Spenden/Geschenke des 7 Abs. 3 Nr. 1 HGBP? 5.) Welche Maßnahmen sind zur Sicherung einer gewaltfreien und menschenwürdigen Pflege im Sinne des 8 HGBP erforderlich? 6.) Wie soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 HGBP nachgewiesen werden? 7.) Was versteht man unter einem Qualitätsmanagementsystem im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 4 HGBP? 8.) Was sind anerkannte Methoden zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen ( 9 Abs. 1 Nr. 7 HGBP)? 9.) Wer und wie häufig muss geschult werden? 10.) Bezieht sich das Erfordernis der verantwortlichen Pflegefachkraft gem. 9 Abs. 3 S. 1 HGBP auch auf ambulante Betreuungsdienste im Bereich der Behindertenhilfe? 11.) Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen meint 9 Abs. 3 S. 2 HGBP? 12.) Für was dient die Vorschrift des 10 Abs. 5 HGBP? 13.) Was versteht man unter mitteilungspflichtigen Tatsachen im Sinne des 10 Abs. 7 Nr. 2 i. V. m. 11 Nr. 3 HGBP? 14.) Finden die alten Rechtsverordnungen nach dem (Bundes-)Heimgesetz noch Anwendung? 15.) Wo finde ich Ansprechpartner (inkl. Zuständigkeiten) der Hessischen Betreuungsund Pflegeaufsicht (ehemals Heimaufsicht)? Gießen Neuen Bäue 2 Servicezeiten: Fristenbriefkasten: Telefon: 0641/ Telefonzentrale: Mo. - Do. 8:30 bis 12:00 Uhr Gießen Zentrales Telefax: :30 bis 15:30 Uhr Landgraf-Philipp-Platz rp-giessen@rpgi.hessen.de Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr (Hauptgebäude) Internet: oder nach Vereinbarung

2 1.) Frage: Werden ambulante Betreuungs- und Pflegedienste regelmäßig geprüft? Antwort: Das HGBP sieht für ambulante Betreuungs- und Pflegeleistungen keine regelmäßigen Prüfungen vor. Anlassbezogene Prüfungen sind im Bereich der ambulanten Pflege aber möglich (vgl. u.a. 4, 16, 19 HGBP). 2.) Frage: Wer genehmigt im stationären Bereich freiheitsentziehende Maßnahmen (vgl. 5 HGBP)? Antwort: Das Betreuungsgericht genehmigt freiheitsentziehende Maßnahmen (vgl Abs. 4 BGB), ordnet diese jedoch nicht an. Die individuelle Anordnung ist in der Regel Angelegenheit des Betreuers, häufig aufgrund der Intervention der Einrichtung und deshalb auf das notwendige Maß zu beschränken (so heißt es auch üblicher Weise in den gerichtlichen Genehmigungsbeschlüssen). 3.) Frage: Gilt dies auch im ambulanten Bereich? Antwort: Im ambulanten Bereich gibt es eine rechtliche Problematik. Die Betreuungsgerichte sind sich nicht durchgängig darüber einig, ob der ambulante Bereich auch unter 1906 Abs. 4 BGB fällt (bejahend z.b. AG Frankfurt). Wenn der Betreuungsrichter bzw. die Betreuungsrichterin diese Auffassung vertritt, so gilt das identische Verfahren wie im stationären Bereich (vgl. Antwort zu Frage 2). Wenn das zuständige Betreuungsgericht nicht von dem Erfordernis einer richterlichen Genehmigung ausgeht, sind freiheitsentziehende Maßnahmen nur bei wirksamer Einwilligung des Betroffenen oder bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes (Notstand) zulässig. 4.) Frage: Wo liegt die Geringwertigkeitsgrenze für Spenden/Geschenke des 7 Abs. 3 Nr. 1 HGBP? Antwort: Das Verbot des 7 Abs. 1 und 2 HGBP (früher: 14 HeimG) gilt nicht, wenn es sich um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt, die versprochen oder gewährt werden. Als geringwertig werden in Hessen üblicherweise Einzelspenden im Wert von bis zu 35,--, bei mehrmaligen Spenden eines Spendengebers bis zu einem jährlichen Gesamtwert von 100,-- angesehen. Diese Spenden/Geschenke fallen dann nicht unter die Genehmigungspflicht. Sofern die Geringwertigkeitsgrenze überschritten wird, ist unbedingt die Ausnahmeregelung des 7 Abs. 4 HGBP (rechtzeitiger Antrag beim Regierungspräsidium Gießen) zu beachten. Weiterhin fallen anonyme Spenden nicht unter den o.a. Anwendungsbereich. Voraussetzung ist jedoch, dass tatsächlich keine Rückschlüsse auf den Spender gezogen werden können, wie z. B. Aktionen an Weihnachtsfeiern, Sommerfesten u. ä. bei denen anonym Geld gesammelt wird. Dieses Annahmeverbot gilt für Betreiber, Beschäftigte und Mitarbeiter sowohl von stationären als auch ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie für entgeltlich vermittelte Pflegekräfte. Im Übrigen befindet auf dieser Homepage ein aktueller Flyer mit allen wichtigen Informationen zu 7 HGBP. 5.) Frage: Welche Maßnahmen sind zur Sicherung einer gewaltfreien und menschenwürdigen Pflege im Sinne des 8 HGBP erforderlich?

3 Antwort: Welche Maßnahmen zur Sicherung einer gewaltfreien und menschenwürdigen Pflege erforderlich sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Es bestehen zum einen präventive Pflichten ( 8 S. 2 HGBP). Hierbei ist davon auszugehen, dass die Betreiberin bzw. der Betreiber mit der regelmäßigen Schulung im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 7 HGBP ihren/seinen präventiven Pflichten i.d.r. nachkommt. Daneben müssen aus 8 S. 1 HGBP auch die erforderlichen repressiven Pflichten ergriffen werden. Dies können arbeitsrechtliche Maßnahmen sein (unter anderem eine Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung). Zur Konkretisierung bzw. Auslegung des Tatbestandsmerkmals gewaltfreie und menschenwürdige Pflege kann nicht nur 8 S. 2 HGBP, sondern auch 1631 Abs. 2 S. 2 BGB herangezogen werden (vgl. Gesetzesbegründung). Gemeint sind also vor allem ungewollter körperlicher Kontakt z.b. durch Schläge, Bestrafungen, unerlaubte freiheitsentziehende Maßnahmen, angstauslösendes Bedrängen, oder das Nichtermöglichen der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr bei bettlägerigen Menschen. Seelische Verletzungen können vor allem in der sprachlichen Äußerung der Nichtachtung, Verachtung, aber auch im bewussten ungewollten Duzen liegen. Entwürdigende Maßnahmen liegen i.d.r. bereits bei körperlichen Misshandlungen oder seelischen Verletzungen vor. Die Entwürdigung kann in der Art der Maßnahme begründet sein (z.b. Nacktausziehen, Fesseln) oder in dem Ausmaß und ihrer Dauer bzw. in den Begleitumständen liegen (z.b. Einsperren im Dunkeln, längeres Verweigern von Blick- oder Gesprächskontakt). Weitere Beispiele finden sich in der Zeitschrift Pro Alter Nr. 1/2012, S Das bloße subjektive Empfinden eines Betroffenen genügt nicht, um von einer Verletzung der den Betreibern obliegenden Pflicht auszugehen. Ein Verstoß kann nur bei einer objektiven Erheblichkeit angenommen werden und muss im Einzelfall tatsächlich vorliegen. 6.) Frage: Wie soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 HGBP nachgewiesen werden? Antwort: Der Betreiber muss in der Lage sein, mit den kalkulierten und vereinbarten Entgelten (Entgeltbestandteilen) die Einrichtung wirtschaftlich führen zu können. In diesem Kontext wird (zunächst) davon ausgegangen, dass die mit den Kostenträgern vereinbarten Entgelte (Entgeltbestandteile) auskömmlich sind (vgl. insofern auch 7 Abs. 2 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes WBVG). Anzeichen dafür, dass eine Einrichtung nicht mehr wirtschaftlich geführt werden kann, sind z.b. die Hinweise, dass Gehälter an die Beschäftigten nicht mehr gezahlt werden oder Lieferanten regelmäßig länger auf ihre Bezahlung warten müssen etc. 7.) Frage: Was versteht man unter einem Qualitätsmanagementsystem im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 4 HGBP? Antwort: Das Qualitätsmanagementsystem erfordert eine Darlegung der Art und Qualität der einzelnen Qualitätsmanagementelemente (vgl. insoweit auch die Gesetzesbegründung: LT- Drs. 18/3763 vom , S. 24). 8.) Frage: Was sind anerkannte Methoden zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen ( 9 Abs. 1 Nr. 7 HGBP)? Antwort: Als anerkannte Methoden zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen sind geeignete Methoden zu verstehen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die sich in der Praxis bewährt haben. Geeignete Methoden sind z.b. ReduFix (für die ambulante oder stationäre Pflege), die Leitlinie FEM-Evidenzbasierte Praxisleitlinie Vermeidung von freiheitseinschrän-kenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege (Universität

4 Hamburg/Universität Witten-Herdecke, Stand 2012; LeitlinieFEM.pdf) oder auch der in Hessen angewandte bayerische Leitfaden Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehen-den Maßnahmen. 9.) Frage: Wer und wie häufig muss geschult werden? Antwort: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Betreuungsleistungen direkt bei den betreuungsbedürftigen Menschen durchführen und Leitungskräfte (d.h. Einrichtungsleitung sowie verantwortliche Pflegefachkraft oder pädagogische Fachkraft). Der Begriff regelmäßige Schulungen setzt immanent voraus, dass es zu wiederholenden zeitgemäßen/aktuellen/auffrischenden Schulungen kommt. Die Intervalle dürfen nicht zu groß sein. Um eine sachgerechte und angemessene Auffrischung der Kenntnisse zu ermöglichen, ist bei Zeiträumen von zwei bis drei Jahren (noch) von einer Regelhaftigkeit auszugehen. Kürzere Zeiträume wären wünschenswert, zum einen, um die Betreuungs- und Pflegekräfte für diese Thematik zu sensibilisieren und zum anderen, um auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse zu sein. 10.) Frage: Bezieht sich das Erfordernis der verantwortlichen Pflegefachkraft gem. 9 Abs. 3 S. 1 HGBP auch auf ambulante Betreuungsdienste im Bereich der Behindertenhilfe? Antwort: Nein, das Erfordernis bezieht sich nur auf ambulante Pflegedienste (respektive Einrichtungen) im Sinne des 71 SGB XI. 11.) Frage: Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen meint 9 Abs. 3 S. 2 HGBP? Antwort: Die Vorschrift zielt explizit auf die Beratung in pflegerischen Fragen ab, deren gesamtes Spektrum sicherlich nicht erschöpfend nachfolgend aufgeführt werden kann. Beispielhaft ist auf den Einsatz geeigneter und bedarfsgerechter Hilfsmittel hinzuwirken und die Nutzerinnen und Nutzer entsprechend anzuleiten. Weiterhin soll die Sicherheit in der häuslichen Umgebung gefördert werden. Eingefordert wird danach die Aufmerksamkeit gegenüber möglichen Gefahrenquellen für die Nutzerinnen und Nutzer, die sich etwa aus einer nicht bedarfsgerechten oder mangelhaften Wohnungsausstattung ergeben können. Bei den Angehörigen wird es sich regelhaft um Pflegepersonen im Sinne der Legaldefinition des 19 S. 1 SGB XI handeln. Danach sind Pflegepersonen Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Aufgabe des Pflegedienstes ist es, auch diese an der Pflege Beteiligten aktiv zu unterstützen. Soweit der Pflegedienst Sachleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung erbringt, dient dies auch dem Zweck, die Pflegebereitschaft Dritter zu unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, vgl. 3 Satz 1 SGB XI. 12.) Frage: Für was dient die Vorschrift des 10 Abs. 5 HGBP? Antwort: Die Vorschrift des 10 Abs. 5 HGBP mit der Anzeigeverpflichtung einer Versorgung von mehr als zwei betreuungs- oder pflegebedürftigen Personen in einer Wohnung dient dazu, überprüfen zu können, ob es sich um eine selbstbestimmte Wohngemeinschaft oder um eine stationäre Einrichtung im Sinne des 2 Abs. 1 Nr. 1 HGBP handelt.

5 13.) Frage: Was versteht man unter mitteilungspflichtigen Tatsachen im Sinne des 10 Abs. 7 Nr. 2 i.v.m. 11 Nr. 3 HGBP? Antwort: Nachfolgend werden beispielhafte Sachverhalte aufgeführt, die nach Auffassung der Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen (ehemals Heimaufsicht) gemäß 10 Abs. 7 Nr. 2, und 11 Nr. 3 HGBP der zuständigen Behörde (regionales Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel oder Wiesbaden) verpflichtend mitzuteilen sind. Folgende beispielhafte mitteilungspflichtige Tatsachen im stationären Bereich kommen in Betracht: Unnatürliche Todesfälle von betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen (nachfolgend Bewohner) wie z. B. Suizid Misshandlungen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern Ungewöhnliche Unfälle mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Bewohnerinnen und Bewohnern, wie Treppen- oder Fensterstürze Über einen Zeitraum von 24 Stunden hinaus vermisste Bewohnerinnen und Bewohner Epidemische Infektionskrankheiten Brände/Hochwasser, soweit damit eine wesentliche Beeinträchtigung des Einrichtungsbetriebes einhergeht Beabsichtigte Betriebseinstellung Wesentliche (Muster-)Vertragsänderungen (Größere) Bau- bzw. Umbaumaßnahmen Änderungen der Nutzungsart der Räume der Einrichtung, die Betreuungs- und Pflegebedürftige nutzen, sowie der Funktionsräume Wesentliche Änderungen der Konzeption Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Erhebliche Personalengpässe über mehr als einen Monat; inkl. Mitteilung, wie dem entgegen gewirkt werden soll Ausfall der Einrichtungsleitung oder der ständig verantwortlichen Pflegefachkraft, der absehbar über einen längeren Zeitraum (ca. 3 Monate) hinaus andauert; Mitteilung der Vertretungsregelung Strukturelle defizitäre ärztliche und/oder fachärztliche Versorgung, sowie Medikamentenversorgung durch Apotheken infolge derer die Gewährleistung der ärztlichen und gesundheitlichen Betreuung nicht mehr sichergestellt werden kann. Längerer Ausfall (mehr als 48 Stunden) wichtiger technischer Anlagen (- wie z.b. Notruf- Anlagen, EDV-Anlagen) Folgende beispielhafte mitteilungspflichtige Tatsachen im ambulanten Bereich kommen in Betracht: Unnatürliche Todesfälle von betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen, wie z. B. Suizid Misshandlungen gegenüber betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen

6 Ungewöhnliche Unfälle mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von betreuungs- und/oder pflegebedürftigen Menschen in deren eigener Häuslichkeit, wie schwere Brandverletzungen, Treppen- oder Fensterstürze Vermisste betreuungs- und/oder pflegebedürftige Menschen Beabsichtigte Betriebseinstellung Drohende Insolvenz Erhebliche Personalengpässe über mehr als einen Monat; inkl. Mitteilung, wie dem entgegen gewirkt werden soll Ausfall der ständig verantwortlichen Pflegefachkraft, der absehbar über einen längeren Zeitraum (-ca. 3 Monate) hinaus andauert; Mitteilung der Vertretungsregelung Die aufgeführten Sachverhalte sind nicht abschließend, sondern nur beispielhaft als Orientierungshilfe - zu verstehen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hierzu gibt es entsprechende Informationsblätter sowohl für den stationären als auch ambulanten Bereich auf dieser Homepage (Regierungspräsidium Giessen - Hess. Betreuungsu. Pflegeaufsicht) 14.) Frage: Finden die alten Rechtsverordnungen nach dem (Bundes-)Heimgesetz noch Anwendung? Antwort: Ja. Gem. 26 Abs. 1 HGBP gelten die alten Verordnungen solange fort, bis das Land Hessen neue Verordnungen erlässt. 15.) Frage: Wo finde ich Ansprechpartner (inkl. Zuständigkeiten) der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht (ehemals Heimaufsicht)? Antwort. Auf dieser Homepage (Regierungspräsidium Giessen - Hess. Betreuungs- u. Pflegeaufsicht) finden Sie sowohl die Adressen (inkl. örtlicher Zuständigkeit) als auch Ansprechpartner unterschiedlicher Fachbereiche der regional zuständigen Behörden (Betreuungs- und Pflegeaufsichten). Ihre Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen

7 Als Ansprechpartner für Fragen, Anregungen und Beschwerden nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen HGBP stehen die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales regional für folgende Landkreise und kreisfreie Städte zur Verfügung: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt Schottener Weg 3 (am Messplatz), Darmstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Groß-Gerau Landkreis Bergstraße Odenwaldkreis Stadt Darmstadt Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main Walter-Möller-Platz 1, Frankfurt am Main Landkreis Offenbach Hochtaunuskreis Stadt Frankfurt Stadt Offenbach Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda Washingtonallee 2, Fulda Landkreis Fulda Landkreis Hersfeld-Rotenburg Main-Kinzig-Kreis Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Südanlage 14 A, Gießen Landkreis Gießen Landkreis Marburg-Biedenkopf Lahn-Dill-Kreis Vogelsbergkreis Wetteraukreis Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel Frankfurter Straße 84 A, Kassel Landkreis Kassel Landkreis Waldeck-Frankenberg Werra-Meißner-Kreis Schwalm-Eder-Kreis Stadt Kassel Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Mainzer Straße 35, Wiesbaden Landkreis Limburg-Weilburg Main-Taunus-Kreis Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Wiesbaden

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

AWO-Qualitätsbericht. stationär

AWO-Qualitätsbericht. stationär AWO-Qualitätsbericht stationär Inhaltsübersicht 1. Wesentliche Kenndaten der Einrichtung 2. Leistungsangebot 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4. Freiwillige Helferinnen und Helfer / Bürgerschaftlich

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

BLINDENGELD IN HESSEN

BLINDENGELD IN HESSEN BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN WAS IST

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

HESSISCHER LANDTAG. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/482 06. 08. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 05.06.2014 betreffend Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Hessen und

Mehr

Eine schnelle Lösung. Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte.

Eine schnelle Lösung. Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte. Eine schnelle Lösung Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte. Wege aus der Einsamkeit e.v. Hamburg, Juni 2009 Seite 1 von 8

Mehr

Gemeinsam neue Wege gehen

Gemeinsam neue Wege gehen Gemeinsam neue Wege gehen Krankenpflegedienst Albatros GmbH individuelle Dienstleistungen für anspruchsvolle Kunden und ihre Angehörigen Krankenpflegedienst Albatros GmbH Kerstin Hommel Telefon: 02 11

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH Tel.: 0621 338860 Fax: 0621 3388665 info@lw-ma.de www.lw-ma.de Gesamtergebnis Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus 24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung vorgestellt durch: Annahilf24 Anna Lewandowski Heinrich-Pesch-Straße 59 41239 Mönchengladbach T: +49(0)2166

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Allein zu Hause oder gemeinsam wohnen? Alternative Wohnformen im Alter

Allein zu Hause oder gemeinsam wohnen? Alternative Wohnformen im Alter Allein zu Hause oder gemeinsam wohnen? Alternative Wohnformen im Alter 21. Oktober 2015, Berlin-Müggelheim Astrid Grunewald-Feskorn 1 Beteiligte Akteure Moderator Ehrenamtliche Koordinierende Kraft Pflegedienst

Mehr

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3. Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul 55100 FernUniversität Hagen

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul 55100 FernUniversität Hagen Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14 Modul 55100 FernUniversität Hagen Vorgehensweise Falllösung 1. Sachverhalt lesen 2. Fallfrage lesen: Anspruch Wer will was von wem woraus? 3. Sachverhalt

Mehr

Fachtagung Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv. Workshop 1 - Organisation des sozialen Miteinanders des Wohnens und der Pflege

Fachtagung Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv. Workshop 1 - Organisation des sozialen Miteinanders des Wohnens und der Pflege Fachtagung Gemeinschaftliches Wohnen inklusiv Workshop 1 - Organisation des sozialen Miteinanders des Wohnens und der Pflege 25. September 2015, Berlin Astrid Grunewald-Feskorn 1 Beteiligte Akteure Moderator

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und

Mehr

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung

Mehr

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung [Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli

Mehr

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte 1. Buchen Sie eine selbständige Pflegekraft rechtssicher! Selbständige Pflegekräfte unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und arbeiten

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung

Mehr

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen in Ihrer Betreuten Wohnanlage! Informationen zur Betreuungspauschale Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Prinz-Wilhelm-Straße 3 76646 Bruchsal

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Pflegestützpunkte in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen, der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen

Pflegestützpunkte in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen, der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen Pflegestützpunkte in gemeinsamer Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen, der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen Die Pflegestützpunkte helfen bei Fragen rund um Pflege und Versorgung Information

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch

Mehr

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung 24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung vorgestellt durch: AnnaHilf24 Anna Lewandowski Heinrich-Pesch-Straße 59 41239 Mönchengladbach T: +49(0)2166

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern!

ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! ISL Schulungs-Angebot Stärker werden und etwas verändern! Diese Schulung ist nur für behinderte Menschen. Sind Sie ein Mann oder eine Frau mit Behinderung? Wollen Sie stärker werden? Wollen Sie neue Dinge

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?

Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+? Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

, den. Anzeige über die Inbetriebnahme eines Wohn oder Betreuungsangebotes nach 9 Abs. 1 WTG

, den. Anzeige über die Inbetriebnahme eines Wohn oder Betreuungsangebotes nach 9 Abs. 1 WTG - 1 - (Träger), den An den Märkischen Kreis Fachdienst Pflege Heimaufsicht Bismarckstr. 17 58762 Altena Durchführung des Wohn Teilhabegesetz NRW (WTG) in der Fassung vom 02.10.2014 Anzeige über die Inbetriebnahme

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz Aufgaben und Verantwortung des Arbeitgebers Beteiligung des Steuerberaters

Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz Aufgaben und Verantwortung des Arbeitgebers Beteiligung des Steuerberaters 1 Autorin: Monika Kuhbald-Plöger Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz Aufgaben und Verantwortung des Arbeitgebers Beteiligung des Steuerberaters 1. Einführung Der Arbeitgeber hat das Mutterschutzgesetz

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Vortrag von Gracia Schade Zentrum für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung

Vortrag von Gracia Schade Zentrum für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Gracia Schade Zentrum für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr