Mediengespräch bei der. Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. am 21. Februar 2014
|
|
- Hedwig Kaufman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mediengespräch bei der am 21. Februar 2014 Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier Oberstaatsanwalt Thomas Brenk
2 Staatsanwaltschaftsbezirke
3 Dienststellen im Bezirk Staatsanwaltschaft Baden-Baden Staatsanwaltschaft Freiburg Staatsanwaltschaft Freiburg - Zweigstelle Lörrach Staatsanwaltschaft Heidelberg Staatsanwaltschaft Karlsruhe Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim Staatsanwaltschaft Konstanz Staatsanwaltschaft Mannheim Staatsanwaltschaft Mosbach Staatsanwaltschaft Offenburg Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
4 Teil I
5 Personal 1 Generalstaatsanwalt 1 Leitender Oberstaatsanwalt 2 Oberstaatsanwältinnen 3 Oberstaatsanwälte 1 Staatsanwalt 1 Staatsanwältin 1 Rechtspflegerin (0,75 AKA) 1 Rechtspfleger (0,5 AKA) 2 Beamtinnen des mittleren Dienstes 5 Justiz(fach-)angestellte (4,0 AKA) 1 Justizwachtmeister (0,5 AKA)
6 Hauptaufgaben Fachaufsicht über Staatsanwaltschaften, insbesondere Entscheidung über Beschwerden gegen Verfahrenseinstellungen Geschäftsprüfungen (Nachschau) Beratung in Fach- und Organisationsfragen Dienstaufsicht über Leiter der Staatsanwaltschaften Mitwirkung an Entscheidungen des Oberlandesgerichts, insbesondere bei Revisionen und Rechtsbeschwerden Beschwerden Entscheidungen über Fortdauer der Untersuchungshaft Klageerzwingungsanträgen Auslieferungen an andere Staaten Schifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen Mitwirkung an Verfahren des Rheinschifffahrtsgerichts (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg)
7 Rechtshilfeangelegenheiten Hauptaufgaben Berufsrechtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte/Steuerberater Stellungnahmen gegenüber Justizministerium beispielsweise zu Gesetzesvorhaben praktischen Fragen Unterrichtung des Justizministeriums über bes. bedeutsame Fälle Vertretung des Landes in zivilrechtlichen Verfahren mit Grundlage in Verhalten von Justizbehörden oder ihren Bediensteten Entscheidungen nach dem StrEG über Euro
8 Geschäftsanfall Rechtssachen
9 Revisionen
10 Rechtsbeschwerden* * Mit Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
11 Beschwerden gegen Verfahrenseinstellungen
12 Aufhebungsquote bei Einstellungsbeschwerden 3,00% 2,88% 2,50% 2,00% 1,95% 1,50% 1,20% 1,39% 1,27% 1,00% 0,50% 0,00%
13 Haftprüfungen nach 121, 122 StPO* * Nach 6-monatiger Untersuchungshaft oder einstweiliger Unterbringung sind die Akten dem Oberlandesgericht vorzulegen, falls die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat. Es prüft, ob die Untersuchungshaft bzw. Unterbringung aufrechtzuerhalten ist.
14 Haftaufhebungen wegen Verfahrensverzögerung Anzahl ,59 % ,20 % ,55 %
15 Fiskalverfahren In 154 Verfahren wurden im Jahr 2013 Ansprüche gegen das Land wegen Amtspflichtverletzungen aus dem Justizbereich, in 21 Verfahren für das Land Ansprüche aus dem Justizbereich geltend gemacht (Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Justizfahrzeugen, Beschädigung von Einrichtungsgegenständen der Vollzugsanstalten, Regressansprüche gegen Beamte).
16 Entschädigung wg. Amtspflichtverletzung
17 Auslieferungsverfahren
18 Berufsrechtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater
19 Teil II Staatsanwaltschaften
20 Eingänge* *Js-Verfahren
21 Erledigungen * Personen
22 Erledigungsarten* * Personen
23 Erledigungsarten* 40% 36,93% 30% 20% 17,81% 22,46% 10% 6,31% 7,30% 4,14% 5,06% 0% * Personen
24 Offene Verfahren
25 Verfahren älter als 1 Jahr* *gegen bekannte Beschuldigte
26 Durchschnittliche Verfahrensdauer (Tage)
27 Verfahren wegen Strafverfolgungsentschädigung StAen GenStA Bis zu einer zuzuerkennenden Entschädigung von 6.000,00 Euro (bis : 3.000,00 Euro) sind die Leiter der Staatsanwaltschaften zuständig; liegt der Betrag darüber, der Generalstaatsanwalt.
28 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Entschädigung für Strafverfolgung * StAen GenStA * zuzüglich ,00 EUR wegen Sicherungsverwahrung
29 Personal ,78 650,00 643,33 644,79 652,52 Köpfe AKA Personen und Arbeitskraftanteile Stand jeweils zum
30 Staatsanwälte und Amtsanwälte ,98 251,60 254,55 259,50 261, Köpfe AKA Personen und Arbeitskraftanteile Stand jeweils zum
31 Rechtspfleger ,75 51,75 51,13 48,55 49, Köpfe AKA Personen und Arbeitskraftanteile Stand jeweils zum
32 Unterstützungsbereich ,40 309,00 300,50 298,39 303,47 Köpfe AKA 100 Personen und Arbeitskraftanteile Stand jeweils zum
33 Personalbedarfsdeckung höherer Dienst 100% 91% 90% 89% 89% 86% 80% 60% 40% 20% 0%
34 Js-Verfahren pro Dezernent 1.000,00 900,00 800,00 876,23 864,14 845,47 861,18 700,00 600,00 500,
35 Erledigte Verfahren pro ermittelndem Dezernent 262,80 AKA abzgl. 11 AKA Verwaltung der Behörden ergibt 251,80 AKA ermittelnde Dezernenten Bei 220 Arbeitstagen im Jahr und 1 Tag Sitzungsdienst in der Woche verbleiben 170 Arbeitstage Js-Verfahren UJs-Verfahren OWi-Verfahren Erledigungen Schnitt Tag/Dez. ca. 5,3 ca. 3,6 ca. 0,4
Mediengespräch bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am 20. Februar 2015
Mediengespräch bei der am 20. Februar 2015 Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier Oberstaatsanwalt Höhn Staatsanwaltschaftsbezirke Dienststellen im Bezirk
MehrMediengespräch bei der. Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. am 28. Februar 2013
Mediengespräch bei der am 28. Februar 2013 Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier Oberstaatsanwältin Petra Scheck Oberstaatsanwalt Dr. Martin Nothhelfer Staatsanwaltschaftsbezirke
MehrAuswertungsband. PEBB Y-Fortschreibung 2014
1 Auswertungsband PEBB Y-Fortschreibung 2014 Fortschreibung der Basiszahlen zur Personalbedarfsbemessung für die Ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften 2 Inhaltsverzeichnis A. Übersicht
MehrDas Arbeitsgebiet des Staatsanwalts
AschendorfFs Juristische Handbücher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang- Harms, emer, Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Münster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr. Michael
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:
MehrMustertexte zum Strafprozess
Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts
MehrPflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251
MehrDeutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:
Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen
MehrOberlandesgericht Köln
2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten
MehrEinstellung!der!österreichischen!Bevölkerung! zum!rechtssystem:!imas"umfrage!2013!
EinstellungderösterreichischenBevölkerung zumrechtssystem:imas"umfrage2013 MethodischeKonzeptionundLeitungderStudiedurchdasInstitutfürDemoskopie Allensbach,Deutschland. DurchführungderBefragunginÖsterreichdurchdieInstitutsgruppeIMAS.
MehrUnternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld
Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2799 18. Wahlperiode 15-03-13 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 92/02 BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO 104 Abs. 2 Satz 3 BRAGO 28 a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem
MehrBericht zur Belastung der bremischen Justiz. Fortschreibung 2013
Bericht zur Belastung der bremischen Justiz I. Ordentliche Gerichtsbarkeit Fortschreibung 2013 a) Richterdienst Amtsgerichte Zivilsachen Eingänge je Richter 728,4 677,8 687,7 719,3 670,9 Eingänge je Richter
MehrKriminologische Fragen und Antworten
1. Wie groß ist das Hellfeld (polizeilich registrierte von Kriminalität) im Vergleich zum Dunkelfeld (nicht registrierte )? - Kann nicht konkret festgestellt werden. Unterliegt der Wandlung und ist für
Mehrvor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014
vor S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad
MehrGesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG)
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG) In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-5, veröffentlichten
MehrDOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang
MehrFernleihe: Buchbestellung
Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Fernleihe: Buchbestellung Wie kann ich ein Buch bestellen, das nicht in Braunschweig vorhanden ist? Suchen Sie im Katalog der UB nach
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
MehrRECHTSSCHUTZREGLEMENT des Zentralverbandes der Magistraten, der Lehrerschaft und der Beamten des Staates Wallis (ZMLB)
REGLEMENT des Zentralverbandes der Magistraten, der Lehrerschaft und der Beamten des Staates Wallis (ZMLB) I. GRUNDSATZ Art. 1 Grundsatz Der ZMLB gewährt allen Mitgliedern, welche ihren Verpflichtungen
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrIM NAMEN DES VOLKES URTEIL
LANDGERICHT MÜNCHEN II Gz.: 7 Ns 66 Js 20793/00 Urteil rechtskräftig seit 7.Juli 2004 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL der 7. Strafkammer des Landgerichts München II in der Strafsache gegen K l e h r Dr. Nikolaus
MehrMeinungen zum Nichtraucherschutzgesetz
Meinungen zum Nichtraucherschutzgesetz Datenbasis: 1.000 Befragte Erhebungszeitraum: 3. bis 7. Februar 2012 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK 43 Prozent der Befragten geben
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrFirst - Class - Partnervermittlung für Anspruchsvolle seit 1985 bundesweit
First - Class - Partnervermittlung für Anspruchsvolle seit 1985 bundesweit Willkommen bei Harmonia Zunächst einige Informationen über uns: Partnervermittlung braucht Vertrauen. Vertrauen von Anfang an.
MehrF o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15
F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f Kooperation Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Stand: 06/15 Allgemeines:
MehrMerkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung
Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung 1. Rechtsgrundlagen - Gesetz über die Rechtsanwälte (RAG), LGBl. 2013 Nr. 415 in der geltenden Fassung. - Verordnung über die Rechtsanwaltsprüfung (RAPV), LGBl. 2013
MehrInformationsblatt. Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG. Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG
Informationsblatt Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG PH Weingarten, 20.05.2015 Referent: Prof. Dr. Mustermann Folie 1 Was ist die Deltaprüfung
MehrLösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht
Lösungshinweise Abschnitt A I (Kaufvertrag) 2. Verfahrensrecht A/I 01 BB kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, 694 Abs. 1 02 a) BB muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des VU Einspruch
MehrDas Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1)
Pluspunkt Deutsch Das Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1) Übung 1 Lesen Sie den Text und kreuzen Sie an: Richtig oder falsch? In Deutschland können die Kinder mit 3 Jahren in den Kindergarten
MehrSpezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren - Songul Alci
Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren Bei existierenden Methoden werden die follikuläre Haareinheiten oder Haargrafts, die von den geeigneten Bereichen des Patienten entnommen wurden, bis
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
MehrRechtsmittelbelehrung
Verwaltungsentscheid erster Instanz - Beschwerde - Gegen die Entscheidung einer Verwaltungsstelle erster Instanz - 3 Abs. 3 RuVO/WFLV - ist die Beschwerde zulässig - 3 Abs. 6 RuVO/WFLV -. Die Beschwerde
Mehr431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014
.6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons
MehrLAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten
Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten 2 Allgemeines Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ( 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrMein persönlicher Lerncheck: Einen Bericht schreiben
Arbeitsblatt 4.1 a Mein persönlicher Lerncheck: Einen Bericht schreiben Auf den folgenden Arbeitsblättern überprüfst du, was du im Bereich bereits kannst. Gehe dafür so vor: Bearbeite die Aufgaben (Arbeitsblätter
MehrAussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung
Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare
Mehr56. Sitzung des Rechtsausschusses am 13. April 2016
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite r von 1 Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
MehrIII. Berichtswesen. B Rn. 115 Arbeitsplatz und -technik des Staatsanwalts
B Rn. 115 Arbeitsplatz und -technik des Staatsanwalts III. Berichtswesen 115 Besondere Anforderungen stellen die im gelegentlichen Schriftverkehr mit übergeordneten Behörden (Generalstaatsanwaltschaft,
MehrLeitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10
Leitsatz: 313 Abs. 1 Satz 2 StPO findet auch dann Anwendung, wenn die Staatsanwaltschaft zwar Freispruch beantragt hatte, aufgrund eines vorausgegangenen Strafbefehlsverfahrens jedoch bereits ein konkreter
MehrDrucken in den Pools
IT-Service-Center http://www.itsc.uni-luebeck.de Es können pro Semester 800 Seiten gedruckt werden. Die Drucker bitte nicht ausschalten! Probleme mit den Druckern bitte immer an die Pool-Betreuer melden.
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrProf. Dr. Dieter Dölling, Heidelberg. Evaluation der Bewährungshilfe - das Beispiel Baden-Württemberg
Prof. Dr. Dieter Dölling, Heidelberg Evaluation der Bewährungshilfe - das Beispiel Baden-Württemberg Gliederung - Begriff und Arten der Evaluation - Evaluation der Bewährungshilfe - Funktionen - Probleme
MehrCour suprême du canton de Berne. Umgang mit beschlagnahmten und eingezogenen Gegenständen und Vermögenswerten
Obergericht des Kantons Bern Strafabteilung Cour suprême du canton de Berne Section pénale Hochschulstrasse 17 Postfach 7475 3001 Bern Telefon 031 635 48 08 Fax 031 635 48 15 Obergericht-Straf.Bern@justice.be.ch
MehrGSD-Radionik iradionics Android-App
Neue Daten erfassen Daten speichern Daten löschen Suchen nach bereits erfassten ST = Stammdaten zum Erfassen der Daten. Vorname und Nachname sind Pflichtfelder, alles andere ist optional. Bei Tieren erfassen
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrQTrade GmbH Landshuter Allee 8-10 80637 München 089 381536860 info@qtrade.de Seite 1
QCentral - Ihre Tradingzentrale für den MetaTrader 5 (Wert 699 EUR) QTrade GmbH Landshuter Allee 8-10 80637 München 089 381536860 info@qtrade.de Seite 1 Installation A Haben Sie auf Ihrem PC nur einen
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrInitiativen zur Gewinnung von Auszubildenden für den Beruf in der Altenpflege im Land Niedersachsen
Initiativen zur Gewinnung von Auszubildenden für den Beruf in der Altenpflege im Land Niedersachsen Dokumentation im Rahmen der AAA-Fachtagung am 07.05.2012 in Freiburg Erstellt von Michael Koperski Übersicht
MehrBekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrTestinstruktion BVB-09
Testinstruktion Bitte stellen Sie sich den Zeitpunkt direkt vor Beginn der Therapie vor. Überlegen Sie, was Sie zu diesem Zeitpunkt machten und wie Sie sich fühlten. Überblicken Sie bitte nunmehr immer
MehrAnleitung für Lehramtsstudierende. Anmeldung von Abschlussarbeiten
Anleitung für Lehramtsstudierende Anmeldung von Abschlussarbeiten Stand: Februar 2014 1 Liebe Studentinnen und Studenten, ab dem SoSe 2013 gibt es für alle Studiengänge ein Web basiertes Antragsverfahren
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrTarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016
Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim
MehrSenatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 -
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von
MehrVorsitzender Richter am Oberlandesgericht als Vorsitzender. Richter am Oberlandesgericht. als Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Rechtsanwalt...
OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen StO 1/13 StL 2/10 Im Namen des Volkes U r t e i l Berufsgerichtliches Verfahren gegen den Steuerberater... Das Oberlandesgericht
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht
MehrWirtschaftsförderung à la Schwyz in der Gastronomie
Wirtschaftsförderung à la Schwyz in der Gastronomie Laut Schwyz müssen Arbeitgeber die Lohnnebenkosten ihrer Untergebenen nicht mehr an die Sozialwerke AHV, SUVA etc. abliefern, wenn die Einzelfirma selber
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 14. Oktober 2014
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 14. Oktober 2014 Familienpflegezeit Die Anforderungen an die Familien sind hoch: Eltern kümmern sich um ihre Kinder, müssen im Beruf Leistung
MehrArbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.
Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
Mehr1. Wie viel Zinsen bekommt man, wenn man 7000,00 1 Jahr lang mit 6 % anlegt?
Zinsrechnung mit der Tabellenform: Berechnen der Jahreszinsen Ein Sparbuch mit 1600 wird mit 4% verzinst. Wie Zinsen erhält man im Jahr? Geg.: K = 1600 p% = 4% ges.: Z Das Kapital (Grundwert) entspricht
MehrVerarbeitung von ZV-Dateien im Internetbanking. Inhalt. 1. Datei einlesen... 2. 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4. 3. Auftrag ausführen...
Inhalt 1. Datei einlesen... 2 2. Datei anzeigen, ändern, löschen... 4 3. Auftrag ausführen... 5 4. Hinweise... 7 Seite 1 Im Internetbanking haben Sie die Möglichkeit, Zahlungsverkehrsdateien (DTA-Dateien,
MehrVerbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.
Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrKinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.
KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die
MehrZweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, 2. KostRMoG)
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, 2. KostRMoG) Stand: Juli 2013 Drucksache 17/11471 Deutscher Bundestag (Gesetzesentwurf der Bundesregierung) Drucksache
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache
BUNDESGERICHTSHOF X ZB 40/03 BESCHLUSS vom 13. Juli 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1900 15. Wahlperiode 02-05-23
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1900 15. Wahlperiode 02-05-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) und Antwort der Landesregierung Minister für Finanzen und Energie
Mehr5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015
3204 OLG M Geschäftsverteilung 2015 des Oberlandesgerichts München 5. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrSüdbaden-Cup. Ausstieg Champions
Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen
MehrUMFRAGE II. QUARTAL 2014
UMFRAGE MIT 646 TEILNEHMERN DIE FAMILIENUNTERNEHMER ASU DIE JUNGEN UNTERNEHMER BJU: Sonderteil: Rente mit 63 Berlin, 8. April 2014. DIE FAMILIENUNTERNEHMER und DIE JUNGEN UNTERNEHMER haben zunehmend freie
MehrZur Veranschaulichung haben wir ein Beispiel für das Gedächtnisprotokoll gebildet.
Gedächtnisprotokoll Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, die wichtigste Informationsquelle ist für uns neben den ärztlichen Behandlungsunterlagen Ihre persönliche Wahrnehmung des Behandlungsverlaufes.
MehrManager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung
Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen
MehrBericht des Landesjustizprüfungsamts des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2014
JUSTIZMINISTERIUM LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT Bericht des Landesjustizprüfungsamts des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2014 Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Staatsprüfung
MehrKfz-Nutzungsanalyse. Pkw-Fahrleistung der CHECK24-Kunden
Kfz-Nutzungsanalyse Pkw-Fahrleistung der CHECK24-Kunden Stand: Juni/Juli 2013 CHECK24 2013 Agenda 1. Methodik und Zusammenfassung 2. Jährliche Pkw-Fahrleistung 2003 bis 2013 3. Gefahrene Kilometer p. a.
MehrNicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.
Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrWEGE IN DEN RUHESTAND
WEGE IN DEN RUHESTAND Regelaltersgrenze für Lehrkräfte Ende des Schulhalbjahres, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird das bedeutet: Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird
MehrGemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe
Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz
MehrHauptabteilung Politische Bildung
Hauptabteilung Politische Bildung Digitale Kultur und politische Bildung - Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage - Die Auswertung beruht auf einer Umfrage in der zweiten Oktoberhälfte 2011. Insgesamt
MehrANLEITUNG - WIE UNTERSTÜTZE ICH AUF STARTNEXT?
ANLEITUNG - WIE UNTERSTÜTZE ICH AUF STARTNEXT? Wenn Sie das Projekt DIE ANFÄNGERIN unterstützen wollen, können Sie das mit oder ohne Registrierung auf www.startnext.com tun. Sie können also als Gast unterstützen
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2001 / Nr. 11 GESUNDHEITSREPORT 2001 In Ostdeutschland hat sich der Gesundheitszustand seit 1990 deutlich verbessert. Frauen leiden häufiger unter
MehrEvaluation der Einführung der 60-Minuten-Unterrichtsstunde an der GHS Wilhelmstraße Remscheid
Evaluation der Einführung der -Minuten-Unterrichtsstunde an der GHS Wilhelmstraße Remscheid Auswertung der im Mai 2 durchgeführten Umfrage Schüler-/ Lehrer-/ und Elternbefragung Die Umfrage wurde zwecks
Mehr1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?
Thema: Rückblick 1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? 2. Wie sind Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt bzw.
MehrGeschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
MehrRichtlinien. über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten. vom 27. Juni 2002 (mit Änderungen bis 29. Juni 2010)
Direktion Bildung und Soziales Abteilung Bildung und Sport Landorfstrasse 1 098 Köniz T 01 970 9 9 Richtlinien über die Einteilung der Kinder in die Schulen und Kindergärten vom 7. Juni 00 (mit Änderungen
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Az.: 1 W 260/12 9 O 21340/10 LG München I In Sachen - Klägerin und Antragstellerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen - Beklagter und Antragsgegner
Mehr