Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
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- Gerd Goldschmidt
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1 (Stand: August 2015 Änderungen vorbehalten) Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen: Erhöhen Sie Ihre beruflichen Karrierechancen durch einen IHK-Prüfungsabschluss Erweitern Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen Machen Sie sich fit für neue und hoch qualifizierte Führungsaufgaben Bauen Sie Ihr Know-how aus, um Arbeitsaufgaben im Unternehmen effektiver und souveräner zu lösen Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz durch Weiterbildung Teilzeit (TZ): Beginn: jährlich im September Lehrgangsdauer: 2 Jahre, ca. 800 U.-Std, + 4 Monate raum Vollzeit (VZ): Beginn: jährlich im März Lehrgangsdauer: 6 Monate, ca. 800 U.-Std, + 4 Monate raum Unterrichtstage/ Prüfungsteil A Unterrichtszeit: Samstag von 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr / voraus. 1 Mittwoch pro Monat von 18:00 21:15 Uhr Prüfungsteil B und C Samstag von 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr / voraus. 1 Montag pro Monat von 18:00 21:15 Uhr Drei Vollzeitwochen sowie zwei 2-Tagesblöcke sind einzuplanen Lehrgangsorte: Lehrgangskosten: Würzburg (Teilzeit), IHK-Zentrum für Weiterbildung Schweinfurt (Vollzeit), IHK-Zentrum für Weiterbildung z. Zt. EUR zahlbar in vier Raten Prüfungsgebühr: z. Zt. EUR 510,00 Lernmittel: ca. EUR 850,00 Förderung: Voraussetzung: Das Meister-BAföG (Zuschuss zur Lehrgangs- und Prüfungsgebühr) kann über das Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Zur Prüfung im Prüfungsteil A wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkanntenkaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen, erworben worden sein.
2 Informationsveranstaltung: , 18:00 Uhr, IHK Würzburg Ansprechpartner: Würzburg: Heidrun Teichert (Tel.: ) Marianne Höck (Tel.: ) Schweinfurt Claudia Kuhn (Tel.: ) Auszug aus dem Rahmenplan Prüfungsteil A ca. 180 U.-Std. Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung ca. 80 U.-Std. Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung Kalkulatorische Kostenarten Grundsätze und Prinzipien der Kostenerfassung Kostenstellenrechnung/Kostenträgerrechnung Kennzahlen für Steuerungszwecke Teilkostenrechnung Zweck der Kostenkontrolle Plankostenrechnung Finanzwirtschaftliches Management ca. 100 U.-Std. Inländischer Zahlungsverkehr/Auslandszahlungsverkehr Feststellen des Investitionsbedarfs Investitionsrechnungen Finanzierungsregeln Finanzierungsarten und Finanzierungsmöglichkeiten Finanzmärkte und ihre Funktionen Außenhandelsfinanzierung Devisen und Devisengeschäfte Finanz- und Liquiditätsplanung Kontrolle der Finanzpläne Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten Grundzüge des Risikomanagements
3 Prüfungsteil B ca. 600 U.-Std. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen Und des Lageberichts nach nationalem Recht ca. 250 U.-Std. Gesetzliche Vorschriften und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Handels- und Steuerrecht Organisation der Buchführung, Kontenrahmen und Kontenpläne Kontenpläne aufbauen, einrichten und pflegen Bestandteile des Jahresabschlusses Inhalt und Aussage der Gewinn- und Verlustrechnung Aufgabe und Funktion der Erstellung eines Lageberichts Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards ca. 60 U-Std. Kenntnis der Inhalte der Rechnungslegungsstandards nach IFRS und IAS Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktive und passive latente Steuern ermitteln und im Abschluss ausweisen Erstellung der Bilanz nach IFRS, bestehende Ansatzund Bewertungswahlrechte berücksichtigen Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach versch. Verfahren Beurteilung der Ertragskraft des Unternehmens Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung Erstellen der Kapitalflussrechnung nach der direkten und indirekten Methode Erstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen IFRS und US-GAAP Analyse internationaler Abschlüsse Interpretieren von Kennzahlen und Vergleichswerten Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre ca. 210 U.-Std. Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung) Spezielles Steuerrecht (Umwandlungssteuergesetz,, Investitionszulagengesetz, Fördergebietsgesetz) Besteuerung der Unternehmen (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer)
4 Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen ca. 80 U.-Std. Analyse eines Jahresabschlusses mithilfe von Kennzahlen erstellen und interpretieren Jahresabschlüsse vergleichend analysieren Ratingverfahren/Rating-Prüfung Kennen Betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge Der für die zu vermittelnden Kompetenzen vorgesehene Stundenrahmen setzt zudem die Bereitschaft der Teilnehmer voraus, die Lehrgangsinhalte eigenständig vorzubereiten, zu vertiefen und zu ergänzen. Hinweise zur Prüfung: Prüfungsteil A Kosten- und Leistungsrechnung Finanzwirtschaftliches Management 2 Stunden 2 Stunden 4 Stunden Mündliche Ergänzungsprüfung möglich (je Fach max.20 Minuten) Sie ist zu versagen, wenn mehr als einmal nicht ausreichende oder in einem oder zwei Fächern ungenügende Leistungen erzielt wurden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung wird doppelt gewichtet. Prüfungsteil B Zur Prüfung im Prüfungsteil B wird zugelassen, wer nachweist, innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben. Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht 4 Stunden Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards 1,5 Stunden Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre 3 Stunden Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes f. Managemententscheidungen 1,5 Stunden 10,0 Stunden Mündliche Ergänzungsprüfung möglich (je Fach max.20 Minuten) Sie ist zu versagen, wenn mehr als einmal nicht ausreichende oder in einem oder mehreren Fächern ungenügende Leistungen erzielt wurden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung wird doppelt gewichtet.
5 Prüfungsteil C Zur Prüfung im Prüfungsteil C wird zugelassen, wer alle Prüfungsfächer im Prüfungsteil A und B bestanden hat. Präsentation und Fachgespräch (zuzüglich eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten) 30 Minuten Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende (50 Punkte) Leistungen erbracht wurden. Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die dort in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Alte Prüfungsaufgaben mit Lösungen können bestellt werden beim W. Bertelsmannverlag GmbH & Co KG, Service- Center, Postfach , Bielefeld, Tel , Fax
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