Haftpflichtabsicherung von Golfanlagen

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2 Inhalt 1. Was ist über den DGV versichert? 2. Was ist ggf. über den Landessportbund versichert? 3. Was ist über eine separate Vereins-/Betriebshaftpflicht gedeckt? Haftpflichtabsicherung

3 1. Was ist über den DGV versichert? a.) Versicherte Personen: - Mitglieder der DGV-Vereine/-Betreibergesellschaften - Teilnehmer an Schnupperkursen - Kinder- und Jugendtraining auch nicht DGV, inkl. Konditionsund Ausgleichtraining - Gastspieler der DGV-Vereine/-Betreibergesellschaften b.) Versicherungsumfang: - persönliche gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung des Golfsports innerhalb und außerhalb von Golfclubveranstaltungen. - beginnt mit Betreten und endet mit Verlassen der Golfanlage - genereller SB 250 EUR - nur subsidiäre Personen- und Sachschäden Haftpflichtabsicherung

4 c.) Deckungserweiterungen: - Gegenseitige Ansprüche - Abirrende Golfbälle, nur wenn Verursacher bekannt - Golfcarts und elektrisch angetriebene Handwagen, nicht für Golfspieler, die kein DGV-Mitglied sind - Mietsachschäden an gemieteten Golfcarts, SB 10%, mindestens 300 EUR, nicht für Golfspieler, die kein DGV-Mitglied sind. - Auslandsschäden - Abhandenkommen fremder Schlüssel/ Codekarten, SB 10%, mindestens 100 EUR, maximal EUR Haftpflichtabsicherung

5 2. Was ist ggf. über den Landessportbund versichert, am Beispiel BLSV? a.) Versicherte Personen: - der Verein selbst, der Mitglied im BLSV ist - Mitglieder eines Vereins (aktiv und passiv), der Mitglied im BLSV ist - alle Funktionäre - alle Übungsleiter, Sportlehrer, Trainer, sowie Schieds-, Kampfund Zielrichter - alle Angestellten / Arbeiter - alle zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragte Helfer b.) Versicherungsumfang: - gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts - nur satzungsgemäße Tätigkeiten - Veranstaltungen des Vereins - nur Personen- und Sachschäden Haftpflichtabsicherung

6 c.) Deckungserweiterungen: - Haus- und Grundbesitz (inkl. Verkehrssicherungspflicht) - Bauherrenrisiko - Halten und Hüten eigener Tiere - Arbeitsmaschinen, eigene, selbstfahrende bis 20km/h, nicht zulassungspflichtig - Gegenseitige Ansprüche - Auslandsschäden - Schlüsselverlust bis EUR - Sonderrisiken bei Veranstaltungen (Verkaufsstände, Zelte, Gastronomie in Eigenregie etc.) -Feuerwerk - Mietsachschäden (fremde unbewegliche Sachen und deren Einrichtungen) bis EUR - Umwelthaftpflicht Haftpflichtabsicherung

7 3. Was ist über eine separate Vereins-/Betriebshaftpflicht gedeckt? a.) Versicherte Personen: - alle Vereins-/Betriebsangehörigen des versicherten Vereins/Betriebes - alle Mitglieder des Vereins-/Betriebes - Subunternehmer b.) Versicherungsumfang: - gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts - alle betrieblichen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem genannten Betriebscharakter stehen - Personen-, Sach- und Vermögensschäden Haftpflichtabsicherung

8 c.) Deckungserweiterungen: - Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - Be- und Entladeschäden - Tätigkeitsschäden (Sublimit) - Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen (Sublimit) - sonstige Mietsachschäden auch an beweglichen Sachen (Sublimit) - Abhandenkommen von Schlüsseln (Sublimit) - nicht zulassungspflichtige und nicht versicherungspflichtige KFZ (Golfcarts und Pflegemaschinen, AKB-Deckung) - Messen, Ausstellungen - Bauherrenrisiko - Tierhaltung - Umwelthaftpflicht - Produkthaftpflicht - Umweltschadenversicherung Haftpflichtabsicherung

9 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: HDI-Gerling Generalagentur Marc Lahaye Verbandsbetreuung BVGA, GMVD, GVD, PGA Max-Planck-Str Landsberg am Lech Telefon Fax Mobil marc.lahaye@hdi-gerling.de Internet Hinweis: Alle im Vortrag gemachten Angaben sind nach besten Wissen recherchiert und überprüft worden, aber ohne Gewähr. Haftpflichtabsicherung