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1 Bauherren Information der BeSte Stadtwerke GmbH Ihr Partner für Hausanschlüsse aus einer Hand Strom Gas Wasser Seite: 1 von 18

2 Die Bauherren - Informationsbroschüre für Bauherr Architekten Bauträger Nachfolgend möchten wir Ihnen nähere Informationen für die Planung von Hausanschlüssen zur Versorgung von Gebäuden mit Strom, Erdgas und Trinkwasser im Versorgungsgebiet der BeSte Stadtwerke GmbH, nachfolgend BeSte genannt, mitteilen. Dieser Leitfaden wird Ihnen im Vorfeld die wesentlichen zu beachtenden Punkte näherbringen, die im Zuge einer Hausanschlussrealisierung sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht zu beachten sind. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort Netzgebiete mit Fachspartenzuständigkeiten je Ortschaft Die notwendigen Schritte zur Realisierung der Strom-, Gas- und Wasseranschlüsse 8 4. Informationen zur Strom- und Wasserversorgung während der Bauphase Weitere Vorgehensweise seitens der BeSte Strom-, Gas- und Wasserhausanschlusskosten Planungscheckliste Anlage M : Merkblatt für die Planung von Hausanschlüssen Anlage C : Checkliste: Was habe ich als Bauherrin/Bauherr zu erledigen? Auflistung aller Benötigten Anträge Antrag - Baustrom & Anmeldung zum Netzanschluss (Strom) & Inbetriebsetzung Antrag - Anmeldung zur Erdgasversorgung Antrag - Inbetriebsetzung Erdgas-Kundenanlage Antrag - Anmeldung zur Trinkwasserversorgung Antrag - Inbetriebsetzung Trinkwasser-Kundenanlage Seite: 2 von 18

3 1. Vorwort Häufig ist die Gebäude-/Bauplanung bereits abgeschlossen, bevor der direkte Kontakt mit uns als zuständiger Ansprechpartner für Versorgungsanschlüsse aufgenommen wird. Aufgrund fehlender Informationen und von Nichtbeachtung technischer Gegebenheiten für die Hausanschlusserstellung kommt es ggf. dann dazu, dass Umplanungen zu etwaigen Mehrkosten führen sowie Verzögerungen in der Bauausführung zu Tage treten. Wir möchten Sie hiermit darum bitten: Nehmen Sie im Vorfeld unser kostenfreies Beratungsangebot in Anspruch und stimmen Sie im Vorfeld bereits während der Planungsphase des Gebäudes Kontakt mit uns auf! >> Wir beraten Sie gerne mit Rat und Tat auch im Hinblick auf energetisches Bauen durch unseren Energieberater und durch unsere Netzmeister aller Fachsparten. << Kontaktdaten: Telefonisch: / HINWEIS: Jedes Grundstück, dass eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet bzw. alle Grundstücke die aufgrund von Grundstücksüberbauungen und der damit einhergehenden vermaschten zusammenhängenden) Gebäudeinstallation eine selbständige wirtschaftliche Einheit bilden und jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt wurde, ist über einen eigenen Netzanschluss an das Versorgungsnetz der BeSte anzuschließen, soweit keine berechtigten Interessen des Anschlussnehmers (wie z. B. eine rechtlich zulässige bauliche oder elektrische Verbindung zwischen den Gebäuden) entgegenstehen. Seite: 3 von 18

4 2. Netzgebiete mit Fachspartenzuständigkeiten je Ortschaft Die für Sie zusammengestellte Bauherren Information bezieht sich auf die nachfolgend aufgeführten Netzgebiete: Seite: 4 von 18

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8 3. Die notwendigen Schritte des Antragstellers zur Realisierung von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen A) Anmeldungen: Antrag zum Netzanschluss je gewünschte Fachsparte Mit dem Formular Anmeldung zum Netzanschluss (Strom, Gas, Wasser), beantragen Sie den Hausanschluss. Vollständig ausgefüllt und mit der Unterschrift des Bauherren und der Unterschrift des zugelassenen Installateurs versehen, reichen Sie das Formular bei uns ein. Bei Unklarheiten befragen Sie Ihren Planer, Architekten oder Ihr Installationsunternehmen. B) Bauausführungszeichnungen: Zeichnungen für die Planung und Festlegung der Hausanschlussrealisierung Es werden die nachfolgen aufgeführten Unterlagen zur Bearbeitung unsererseits von Ihnen wie folgt benötigt: aktueller Lageplan (Maßstab 1:500) des Bebauungsgrundstückes mit Gebäude(n) Ausführungszeichnung mit allen Gebäudegrundrissen (Darstellung von Wohngebäude(n); Garage(n); Carport; Halle(n); Zuwegung u.s.w.) Kellergrundriss (wenn vorhanden) mit Lage des Hausanschluss-Raumes C) Zeit einplanen für ein persönliches Gespräch: Bitte nehmen Sie sich die Zeit und besprechen alles weitere in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter. In diesem Gespräch werden die Lage der Hausanschlüsse sowie Verlegetrasse der Versorgungsleitungen abgestimmt und mit Ihnen festgelegt. Unsere regulären Arbeitszeiten in unseren Betriebsstätten Beverungen, Steinheim und Warburg sind wie folgt: >> Mo - Do 7:00-16:00 Uhr und Fr 7:00-13:00 Uhr << Sollten Sie außerhalb der regulären Arbeitszeit eine Beratung wünschen, so bitten wir um Terminvereinbarung über unsere Telefonzentralle unter der Tel.-Nr / Informationen zur Strom- und Wasserversorgung während der Bauphase Sollten Sie Wasser während der Rohbauherstellung benötigen, erhalten Sie von uns nach Beantragung bei der zuständigen Betriebsstätte der BeSte einen Bauwasseranschluss (Standrohr inkl. Schieberschlüssel). Nach Hinterlegung einer Kaution wird Ihnen die Standrohrmeldung ausgehändigt, mit der Sie ein BeSte Standrohr einschließlich des Schieberschlüssels von einem Mitarbeiter der BeSte ausgehändigt bekommen. Sollten Sie Baustrom benötigen, so ist dies bei uns ebenso zu beantragen. Hierzu ist die Unterschrift von Ihrem Elektroinstallateur auf dem Formular Inbetriebsetzung Strom (zeitlich befristeter Anschluss) nötig. Der Elektroinstallateur stellt den Baustromverteilerkasten an den Kabelverteilerkasten der BeSte auf. Nun kann ein Mitarbeiter der BeSte den Baustromverteilerkasten an den Kabelverteilerkasten sowie den dazugehörigen Stromzähler anschließen. Als Vorlaufzeit kalkulieren Sie bitte zwei Arbeitstag ein, damit eine zeitnahe Realisierung eingeplant werden kann. Kosten und Bestimmungen entnehmen Sie dem Preisblatt Strom der BeSte zur NAV Seite: 8 von 18

9 5. Weitere Vorgehensweise seitens der BeSte D) Angebotserstellung Nach Eingang der benötigten Anträge (im Original mit Unterschriften) und Pläne (wie unter Punkt 3 beschrieben) macht die BeSte dem Anschlussnehmer ein schriftliches Angebot zum Anschluss seiner Liegenschaft (Gebäude) und teilt Ihm darin die Netzanschlusskosten und den ggf. erforderlichen Baukostenzuschuss getrennt mit. Dieses Angebot wird auf postalischem Weg an den Antragsteller (Anschlussnehmer) versendet. Mit den Angeboten erhalten Sie anbei das fachspartenbezogene Auftragserteilungsschreiben zur jeweiligen beantragten Fachsparte. Diese Auftragserteilungsschreiben versenden Sie bitte nach Unterzeichnung Ihrerseits als Bauherr/ Auftraggeber an die BeSte. Mit der schriftlichen Beauftragung zum unterbreiteten Netzanschlussangebot erteilt der Anschlussnehmer der BeSte den Auftrag zur Erstellung der Netzanschlüsse. E) Auftragsdurchführung Sobald uns die schriftliche Beauftragung vorliegt, erfolgt die terminliche Einplanung der Bauausführung in direkter Abstimmung mit Ihnen durch einen verantwortlichen Fachspartenmeister unsererseits Der Zeitbedarf zur Herstellung des Netzanschlusses in Standardfällen beträgt grundsätzlich ca. 4 Wochen. Dieser Zeitraum kann aufgrund von Faktoren, die nicht durch die BeSte beeinflussbar sind (z. B. Witterung, Möglichkeit zur Bauausführung) unter- bzw. überschritten werden. F) Herstellung des Hausanschlusses Voraussetzung für den Montagebeginn ist die Vollständigkeit aller benötigten Unterlagen, sowie von den Bauherren unterschriebenen Auftragserteilungen. Es ist darauf zu achten, dass sich im Verlegebereich keine Baumaterialien oder ähnliche Gegenstände (Gerüste und Malerbauten) befinden. Notwendige Verputzarbeiten müssen vor Montagbeginn im Hausanschlussraum erledigt werden. Die Verlegung der Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung zum Gebäude hat geradlinig auf kürzestem Wege unter Einhaltung der technischen Regeln zu erfolgen. Der Leitungsbau muss unbehindert möglich sein und auf Dauer tiefbauseitig zugänglich bleiben. Eine nachträgliche Überbauung der Hausanschlussleitung ist nicht zulässig. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass das Gebäude mit abschließbaren Türen und Fenstern versehen wird, sodass die Hausanschlüsse vor dritten Personen und Manipulationen geschützt sind. Falls der Bauherr am Tage des Montagebeginns einer der vorgenannten Punkte nicht einhalten kann, behält sich die BeSte das Recht vor, den angestrebten Montagetermin zu verschieben und eine Nachbesserung der offenen Punkte zu verlangen. Ein neuer Termin zur Herstellung der Hausanschlüsse wird im Nachgang festgelegt. Sind alle Bedingungen für den Montagebeginn erfüllt werden die Anschlussleitungen ins Haus geführt. Die Zuständigkeitsgrenzen vom Versorger (BeSte) zur Kundenanlage sind wie folgt definiert: Strom : An der Abgangsklemmen hinter der Hauptsicherung im Zähler-/Hausanschlusskasten, Gas : Mit der Hauptabsperrvorrichtung (Gasabsperrhahn) vor der Gaszähleranlage, Wasser : Mit der Hauptabsperrvorrichtung (Wasserabsperrhahn) vor der Wasserzähleranlage. G) Hausinstallationsanbindung Nach Montage der Hausanschlüsse kann Ihr eingetragener Elektro-, Gas- oder Wasserinstallateur die Strom-, Gas- oder Wasserleitungen im inneren Ihres Gebäudes anbinden/anschließen. Seite: 9 von 18

10 H) Inbetriebsetzung(en) Nach Fertigstellung der Inneninstallation beantragt Ihr Elektro-, Gas- oder Wasserinstallateur mit dem Antrag Inbetriebsetzung (siehe Anhang) bei uns die Montage des jeweiligen Zählers und die Inbetriebnahme des einzelnen Hausanschlusses. HINWEIS: Achten Sie bitte darauf, dass diese Anträge durch Ihren Installateur zu unterschreiben sind und uns auch rechtlichen Gründen als Original zu übergeben sind. Die Inbetriebnahme Ihrer Hausinstallation obliegt dem fachkundigen Installateur je Fachsparte. 6. Strom-, Gas- und Wasserhausanschlusskosten Wird ein Anschluss (Strom, Gas, Wasser) an eine öffentliche Verteilungsanlage hergestellt, zahlt der Anschlussnehmer der BeSte die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses sowie ggf. einen Zuschuss (Baukostenzuschuss - BKZ genannt) zu den Kosten für die Errichtung der vorgelagerten örtlichen Netzkomponenten/Verteilungsanlagen. Strom- und Gasanschlusskosten: Für den erstmaligen Strom und/oder Gasanschluss und bei einer Erhöhung oder Änderung der Leistungsanforderung sind vom Anschlussnehmer die Kosten für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses gemäß 9 N(D)AV und unter den Voraussetzungen des 11 N(D)AV Baukostenzuschüsse zu zahlen. Entsprechende Informationen können Sie den Ergänzenden Bedingungen zur NAV bzw. NDAV auf unserer Internetseite entnehmen. Die Kosten und Bestimmungen entnehmen Sie dem Preisblatt Strom der BeSte zur NAV für den Strombereich Preisblatt Gas der BeSte zur NDAV für den Gasbereich auf unserer Internetseite unter Wasseranschlusskosten: Der Baukostenzuschuss für den Wasseranschluss errechnet sich aus den Kosten, die für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen erforderlich sind. Der Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage ermittelt sich je nach Wasserversorger entsprechend der netzgebietsgültigen Wassersatzung des zuständigen örtlichen Stadtwerkeunternehmens und ist den jeweiligen Satzungen dieser zu entnehmen. 7. Gültigkeit Sämtliche genannte Informationen gelten in Verbindung mit den Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss sowohl für die Strom (NAV) als auch Erdgasanschluss (NDAV) und den veröffentlichten Kostentragungsregelungen und Kostenpauschalen gemäß dem Preisblatt der BeSte zur NAV bzw. NDAV. Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter abrufbar. Nachtrag: Wir haben für Sie die wichtigsten Hinweise bezüglich Ihres Strom-, Gas- oder Wasserhausanschlusses zusammengefasst. Im "Merkblatt für die ausführliche Planung von Hausanschlüssen" finden Sie Beschreibungen, Grundriss- und Querschnittszeichnungen mit Angaben von Maßen, damit die Herstellung Ihrer Hausanschlüsse fachgerecht und ohne größere Schwierigkeiten erfolgen kann. Steinheim, den Mit freundlichen Grüßen BeSte Stadtwerke GmbH Seite: 10 von 18

11 Anlage M Merkblatt für die Planung von Hausanschlüssen In diesem Merkblatt finden Sie Hinweise für die Planung von Hausanschlüssen zur Versorgung von Gebäuden mit Strom, Erdgas und Trinkwasser. Wir möchten Ihnen die wesentlichen Punkte nennen, die zu beachten sind, damit die Herstellung Ihrer Hausanschlüsse an die Versorgungsnetze der BeSte Stadtwerke ohne Komplikationen erfolgen kann. Technische und bauliche Bedingungen Definitionen Ein Hausanschluss besteht aus einer Anschlussleitung und dem eigentlichen Anschluss vom Netzverknüpfungspunkt (Versorger) im öffentlichen Bereich zur Hausanschlussleitung (Anschlussnehmer). Die Anschlussleitung verbindet die Versorgungsleitung im öffentlichen Bereich mit den hausinternen Betriebsmitteln im Gebäude. Hausanschlussleitungen Der Hausanschluss verbindet das Verteilnetz Gas/Wasser bzw. das Stromversorgungsnetzkabel mit der Kundenanlage und endet in der Regel mit der Hauptabsperreinrichtung Gas/Wasser bzw. im Hausanschlußkasten/Zähleranschlußsäule des Stromanschlusses im/am Gebäude. Der Hausanschluss besteht aus der Hausanschlussleitung, ggf. einer Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück (Mauerdurchführung), Hauptabsperreinrichtung, beim Gasanschluss mit dem Gasdruckregelgerät und dem Gaszähler, beim Wasseranschluß mit dem Wasserzahler und beim Stromanschluß mit der Hauptsicherung. Die zuvor genannten Betriebskomponenten gelten als Übergabeschnittstelle zur Hausinstallation, ab der die Leitungsverlegung in der Obhutspflicht des Anschlussnehmers übergeht. Die Zuständigkeitsgrenzen vom Versorger (BeSte) zur Kundenanlage sind wie folgt definiert: Strom : An der Abgangsklemmen hinter der Hauptsicherung im Zähler-/Hausanschlusskasten, Gas : Mit der Hauptabsperrvorrichtung (Gasabsperrhahn) vor der Gaszähleranlage, Wasser : Mit der Hauptabsperrvorrichtung (Wasserabsperrhahn) vor der Wasserzähleranlage. Jedes Grundstück, dass eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet bzw. alle Grundstücke die aufgrund von Grundstücksüberbauungen und der damit einhergehenden vermaschten (zusammenhängenden) Gebäudeinstallation eine selbständige wirtschaftliche Einheit bilden und jedes Gebäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt wurde, ist über einen eigenen Netzanschluss an das jeweilige Versorgungsnetz der BeSte anzuschließen. Abweichungen dieser Festlegung sind nur in Sonderfällen möglich. Die Verlegung der Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung zum Gebäude hat geradlinig und bei Richtungsänderungen rechtwinklig zum Hauptrohr/Netzanschlußkabel auf kürzestem Wege unter Einhaltung der technischen Regeln zu erfolgen. Der Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer tiefbauseitig zugänglich bleiben. Eine nachträgliche Überbauung der Hausanschlussleitungen durch z.b. Garagen/Carports, Treppen oder gar Gebäude ist nicht zulässig. Seite: 11 von 18

12 Stromleitung Wasserleitung Überbauung nicht zulässig! Gasleitung Abbildung 1: Schematische Darstellung zur Sachverhaltsdarstellung Überbauung von Versorgungsleitungen durch Gebäude (Garagen, Wintergärten, Carports, etc.) Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der BeSte die Festlegung der Verlegetrasse einschließlich der Festlegung des Hauseinführungsortes vorbehalten ist. Dieser Sachverhalt ist vom Architekten/Planer im Vorfeld zu berücksichtigen und das Gespräch im Vorfeld mit einem Mitarbeiter der BeSte zu suchen. Eine Verlegung der Anschlussleitungen für Strom, Gas, Wasser erfolgt ausnahmslos in gleicher Trassenführung. Der Zugang zu den Anschlussleitungen muss im Hinblick auf Störungen jederzeit möglich sein. Eine Bepflanzung der Trasse mit größeren Gewächsen und Bäumen ist ebenfalls unzulässig. Voraussetzung für den Beginn der Hausanschlussarbeiten ist der freie Zugang im Bereich der geplanten Trasse. Es dürfen keine Gerüste, Baumaterialien oder ähnliche Dinge im Bereich der geplanten Trasse befinden, welche die Arbeiten behindern können. Überlange und überbaute Hausanschlüsse Wenn eine Hausanschlussleitung eine Länge von max. 50m überschreitet (siehe Abbildung 2), wird es erforderlich, dass an der Grundstücksgrenze ein Medienschrank oder Medienschacht mit Zäheinrichtungen als Übergabepunkt verbaut wird. Ab diesem Übergabepunkt erfolgt dann der Anschluss der kundeneigenen Versorgungsleitung, die in Eigen Verantwortung des Anschlussnehmers zu verlegen und montieren ist. Die Beschaffung und Montage eines zulässigen Mehrspartenschrankes/Mehrspartenschachtes erfolgt durch den Anschlussnehmer auf deren Kosten. Seite: 12 von 18

13 max. 50m Abbildung 2: Verlegebeispiele von Hausanschlüssen Anschlüsse Bei Mehrfamilienhäusern, Büro-, Geschäfts- und gewerblichen Gebäuden sind gesonderte Anschlussräume gemäß DIN vorzusehen. Detailfragen dazu sind im Vorfeld mit den Stadtwerken abzustimmen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Ausweisung eines gesonderten Anschlussraumes nicht notwendig. Der Raum für die Anschlüsse muss trocken, belüftet, frostfrei und beleuchtbar sein. Er muss grundsätzlich an der straßenseitigen Gebäudewand, in direkter Verbindung zu den Versorgungsleitungen angeordnet sein. Hausanschlusswand für unterkellerte Gebäude Die Hausanschlusswand, an der die Betriebsmittel der jeweiligen Versorgungsleitungen montiert werden, muß in ausreichender Fläche und damit in ausreichender Größe vorgehalten werden. Größe und Lage der Wand richten sich nach der Anzahl der vorgesehenen Sparten und der zu versorgenden Kunden sowie nach der Größe der Betriebseinrichtungen. Der Raum, in dem sich die Anschlusswand befindet, muss über allgemein zugängliche Räume (z.b. Treppenhaus, Kellergang) oder direkt von außen erreichbar sein. Des Weiteren muss die Anschlusswand in Verbindung mit einer Außenwand stehen. Seite: 13 von 18

14 Abbildung 3: Darstellung eines Hausanschlussraums (Quelle: DIN 18012) Hausanschlussraum Es ist anzustreben, Hausanschlussleitungen im Raum, die der DIN Hausanschlussräume Planungsgrundlagen entsprechen, einzuführen. Bei Wasseranschlüssen mit Nennweiten > DN 80, bei Stromanschlüssen > 30 kw und bei Gasanschlüssen > 150 kw ist vor Baubeginn eine intensive Beratung zu empfehlen. Der Hausanschlussraum muss an der Gebäudeaußenwand liegen und über allgemein zugängliche Räume, Treppen oder direkt von außen erreichbar sein. Er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen. Hauseinführungen Die Einführung der Hausanschlüsse erfolgt in der Regel durch separate Gebäudeeinführungen oder über Mehrspartehauseinführungen. Bei unterkellerten Gebäuden sind nur Kernbohrungen (bauseits durch den Kunden zu erstellen) und eine durch die BeSte im Vorfeld zu genehmigende Rohreinführung zulässig. Die Abdichtung der Einführungen zum Mauerwerk/zur Dodenplatte obliegt dem Eigentümer. Bei der Verwendung von sogenannte Mehrspartenhauseinführungen (MSH) werden in der Regel Strom - Gas - Wasser und Telekommunikations-Hausanschlüsse mit Hilfe einer Baugruppe in das Gebäude eingeführt. Diese MSH kann bei unterkellerten Gebäuden sowie Gebäuden ohne Keller verwendet werden. Der Einbau kann in einem Futterrohr (kann über die BeSte bezogen werden) oder einer Kernbohrung erfolgen. Beides ist durch den Bauherren zu leisten. Seite: 14 von 18

15 Abbildung 4: Schematische Darstellung einer nichtunterkellerten MSH (Quelle: Haufftechnik) Abbildung 5: Grundrisszeichnung für eine nichtunterkellerte MSH (Quelle: Haufftechnik) Das Eine detaillierte Montageanleitung liegt dem Produktenkarton bei und ist auf unserer Homepage ( für Sie hinterlegt. Seite: 15 von 18

16 Abbildung 6: Verbaute MSH (nichtunterkellert) im Einfamilienhaus Eigentumsgrenze Der Eigentumsübergang mit Zuständigkeitswechsel zwischen den Betriebseinrichtungen der BeSte und der Kundenanlage erfolgt nach der Hauptabsperreinrichtung, die unmittelbar nach der Mauerdurchführung anzubringen ist. Die Gas-Kundenanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung befindet sich im Eigentum und Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers. Davon ausgenommen sind lediglich die beiden Bauteile Gasdruckregelgerät und Gaszähler (einschließlich ggf. erforderliche Zusatzgeräte wie z. B. Mengenumwerter und Modem), die im Eigentum und Verantwortungsbereich der BeSte bzw. des Messstellenbetreibers stehen. Die nachfolgenden Darstellung dient zur verdeutlicht der Eigentumsgrenzen: Hausanschluss Gas Standartversion Abbildung 3: Schematische Darstellung eines Hausanschlusses Gas (Quelle: DVGW) BeSte Stadtwerke GmbH Anschlussnehmer Seite: 16 von 18

17 Verordnungen und Bedingungen Die nachgenannten Verordnungen und Bedingungen müssen in der jeweils gültigen Fassung bei der Herstellung eines Hausanschlusses berücksichtigt werden. Diese sind auch auf der Internetseite der BeSte Stadtwerke GmbH ( veröffentlicht. Nur durch die Einhaltung der Vorschriften können wir die Sicherheit der Versorgung gewährleisten und wirtschaftlich arbeiten. Die Vorschriften richten sich in der Regel an den Haus- oder Grundstückseigentümer. Diese müssen in den Verträgen mit ihren Unternehmen (Elektro, Installation usw.) darauf achten, dass die Vertragsunternehmen diese Vorschriften einhalten. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) Technische Anschlussbedingungen (TAB) Gas für den Hausanschluss Gas an das Verteilnetz der BeSte Stadtwerke GmbH Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Ergänzende Bedingungen der BeSte Stadtwerke GmbH zu den jeweiligen Verordnungen (NAV,NDAV, AVBWasserV) Seite: 17 von 18

18 Checkliste Anlage C >> Was habe ich als Bauherrin/Bauherr zu erledigen? << Beschreibung/Sachverhalt Datum erledigt Stromanschluss für die Bauphase... Wasseranschluss für die Bauphase... Festlegung der Hausanschlüsse... ( Hauseinführungspunkt direkt bei der Planabgabe persönlich mit einem BeSte Mitarbeiter abstimmen) Anmeldung Strom ausgefüllt und an die BeSte Stadtwerke geschickt/abgegeben... Anmeldung Gas ausgefüllt und an die BeSte Stadtwerke geschickt/abgegeben... Anmeldung Wasser ausgefüllt und an die BeSte Stadtwerke geschickt/abgegeben... Hinweis: Die entsprechenden Anträge finden Sie auf unserer Internetseite: ACHTUNG: Bitte den Lageplan und den Gebäudegrundrissplan einreichen oder besser noch im Zuge des Abstimmungsgespräches mitbringen. Wenn noch Fragen bestehen, so wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter vor Ort, die Sie gerne beraten und mit Ihnen die Sachverhalte abstimmt. Kontaktdaten: info@beste-stadtwerke.de Telefonisch: / Wir freuen uns, Sie persönlich begrüßen zu dürfen. Steinheim, den Mit freundlichen Grüßen BeSte Stadtwerke GmbH Seite: 18 von 18

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