Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
|
|
- Maximilian Maier
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der EUROKAI GmbH & Co. KGaA erklären gemäß 161 AktG, dass die EUROKAI GmbH & Co. KGaA (nachfolgend "Gesellschaft") nach Maßgabe der im Folgenden beschriebenen rechtsformspezifischen Besonderheiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Ausgestaltung dieser Rechtsform durch die Satzung der Gesellschaft bis auf jeweils nachstehend aufgeführte Abweichungen bezogen auf die Zeit seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2013 bis zu dem am 10. Juni 2013 erfolgten Inkrafttreten des Kodex in der aktuell gültigen Fassung vom 13. Mai 2013 den Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend "Kodex") in der mittlerweile nicht mehr gültigen Fassung vom 15. Mai 2012 entsprochen hat (siehe nachstehend B), bezogen auf die Zeit seit Inkrafttreten des Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 bis gegenwärtig den Empfehlungen des Kodex in der aktuell gültigen Fassung vom 13. Mai 2013 entsprochen hat (siehe nachstehend C) und bezogen auf die Gegenwart und künftig den Empfehlungen des Kodex in der aktuell gültigen Fassung vom 13. Mai 2013 entspricht bzw. entsprechen wird (siehe nachstehend D). A Rechtsformspezifische Besonderheiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ("KGaA"). Die Aufgaben eines Vorstands einer Aktiengesellschaft ("AG") obliegen bei einer KGaA dem /den persönlich haftenden Gesellschaftern. Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, deren Geschäftsführer damit die Führung der Geschäfte der Gesellschaft obliegt. Die Gesellschaft ist an der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht beteiligt. Alleinige Gesellschafterin der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, an der allein die Familie von Herrn Thomas H. Eckelmann beteiligt ist. Im Vergleich zum Aufsichtsrat einer AG sind die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats einer KGaA eingeschränkt. Insbesondere hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft keine Kompetenz zur Bestellung von persönlich haftenden Gesellschaftern und zur Regelung von deren vertraglichen Bedingungen, zum Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung oder zur Festlegung von zustimmungsbedürftigen Geschäften. Aus diesem Grund verpflichtet die Satzung der Gesellschaft in 7 die persönlich haftende Gesellschafterin, zu außergewöhnlichen Geschäftshandlungen die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen, wozu 7 der Satzung einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthält. Die Hauptversammlung einer KGaA hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Hauptversammlung einer AG; zusätzlich beschließt sie über die Feststellung des
2 - 2 - Jahresabschlusses der Gesellschaft. Zahlreiche Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin; hierzu gehört auch die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Ungeachtet dessen, dass die Empfehlungen des Kodex in ihrer konkreten sprachlichen Ausformung zum Teil nicht die rechtsformspezifischen Besonderheiten der KGaA berücksichtigen, sind die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin, die Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, und der Aufsichtsrat darin übereingekommen, den Empfehlungen des Kodex gegenwärtig und zukünftig weitestgehend zu entsprechen, nämlich wie in dem nachstehenden Abschnitt D dargestellt. B. Abweichung von Empfehlungen des Kodex in der mittlerweile nicht mehr gültigen Fassung vom 15. Mai 2012, bezogen auf den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2013 bis zu dem am 10. Juni 2013 erfolgten Inkrafttreten des Kodex in der aktuell gültigen Fassung vom 13. Mai 2013 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat erklären, dass die Gesellschaft in dem Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom April 2013 bis zu dem am 10. Juni 2013 erfolgten Inkrafttreten des Kodex in der aktuell gültigen Fassung vom 13. Mai 2013 mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Abweichungen den Empfehlungen des Kodex in der mittlerweile nicht mehr gültigen Fassung vom 15. Mai 2012 entsprochen hat: B. 1 Ziff. 3.8 Abs. 3 Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat Im Rahmen der D&O-Versicherung wurde für den Aufsichtsrat kein Selbstbehalt vereinbart, weil die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat nicht der Ansicht waren, dass die Motivation und Verantwortung, mit der der Aufsichtsrat seine Aufgaben wahrnimmt, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden kann. B. 2 Ziff , Abs. 3 Individualisierte Darstellung der Vergütung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Eine individualisierte Darstellung der Vergütung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin im Anhang oder im Lagebericht erfolgt nicht. 9 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Bezüge der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestimmt und ihnen von der Gesellschaft unmittelbar gewährt und gezahlt werden. Bislang ist von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft zahlt weder den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin noch der persönlich haftenden Gesellschafterin selbst Bezüge. Vorsorglich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. August 2010 in Anwendung der 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB jedoch beschlossen, dass in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 aufzustellen sind, die in 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 bzw. mit 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben.
3 - 3 - B. 3 Ziff. 5.2 Abs. 2 Aufsichtsrats-Ausschüsse Gemäß Ziff. 5.2 Abs. 2 Kodex soll der Aufsichtsratsvorsitzende zugleich Vorsitzender des Ausschusses sein, der die Vorstandsverträge behandelt. Dieser Ausschuss bestand bei der Gesellschaft nicht, weil nicht der Aufsichtsrat für die Verträge der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin zuständig ist, sondern der dort bestehende Verwaltungsrat. B. 4 Ziff Nominierungsausschuss Gemäß Ziff Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats bedurfte es dieses Nominierungsausschusses nicht, weil der Aufsichtsrat nur mit sechs Vertretern der Anteilseigner besetzt und deshalb in der Lage ist, Wahlvorschläge an die Hauptversammlung unmittelbar und effizient zu erarbeiten. B. 5 Ziff Zusammensetzung Aufsichtsrat Gemäß Ziff Abs. 1 bis 3 Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen sollen. Abweichend von dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt, weil er bislang der Auffassung war, dass es im Ergebnis der freien Entscheidung des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung überlassen bleiben muss, welche Kandidaten vorgeschlagen bzw. in den Aufsichtsrat gewählt werden, ungeachtet dessen, dass die in Ziff. 5.4 Kodex genannten Auswahlkriterien sehr wohl Beachtung finden sollen. Künftig wird dieser Empfehlung jedoch entsprochen. B. 6 Ziff. 6.6 Mitteilung des Besitzes von Aktien Gemäß Ziff. 6.6 Kodex soll über die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung und Veröffentlichung von Geschäften in Aktien der Gesellschaft hinausgehend der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat waren übereinstimmend der Auffassung, dass die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zur unverzüglichen Mitteilung und Veröffentlichung von Geschäften in Aktien der Gesellschaft ausreichen. Die Empfehlung wurde aus diesem Grund nicht befolgt.
4 - 4 - B. 7 Ziff Rechnungslegung Gemäß Ziff Kodex sollen der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte (Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte) binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Die Gesellschaft wandte diese Bestimmungen nicht an, wozu sie praktisch auch nicht in der Lage war. Die Gesellschaft ist eine reine Finanzholding und daher jeweils auf das Zahlenwerk ihrer Beteiligungsunternehmen angewiesen, das sie regelmäßig nicht frühzeitig genug erhält, um der Empfehlung Folge leisten zu können. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Regelungen in 15 PublG und 325 Abs. 4 HGB, die Zwischenberichte gemäß den Regelungen in 37w f. WpHG veröffentlicht. C. Abweichung von Empfehlungen des Kodex in der aktuellen Fassung vom 13. Mai 2013, bezogen auf den Zeitraum seit Inkrafttreten des Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 bis gegenwärtig Die "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" legte am 13. Mai 2013 eine neue Kodexfassung vor, die am 10. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und damit in Kraft trat. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, dass der neuen Kodexfassung in dem Zeitraum vom 10. Juni 2013 bis gegenwärtig mit den unter vorstehend B. 1 und B. 2 sowie B. 4 bis B. 7. aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde. Hierzu sei angemerkt, dass die unter vorstehend B. 3 behandelte Empfehlung nach Ziff. 5.2 Abs. 2 Kodex alte Fassung anlässlich der Neufassung des Kodex in der aktuellen Fassung vom 13. Mai 2013 aufgehoben wurde und dass die unter vorstehend B. 6 behandelte Ziff. 6.6 Kodex alte Fassung nunmehr in der Neufassung des Kodex vom 13. Mai 2013 die Ziff. 6.3 trägt. D. Abweichungen von Empfehlungen des Kodex in der aktuellen Fassung vom 13. Mai 2013, bezogen auf die Gegenwart und die Zukunft Gegenwärtig und zukünftig wird die Gesellschaft mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Abweichungen den Empfehlungen des Kodex in der aktuellen Fassung vom 13. Mai 2013 entsprechen. D. 1 Ziff. 3.8 Abs. 3 Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat Im Rahmen der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vereinbart worden, weil die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat nicht der Ansicht sind, dass die Motivation und Verantwortung, mit der der Aufsichtsrat seine Aufgaben wahrnimmt, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden kann.
5 - 5 - D. 2 Ziff , Abs. 3 Individualisierte Darstellung der Vergütung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Eine individualisierte Darstellung der Vergütung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin im Anhang oder im Lagebericht erfolgt nicht. 9 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass die Bezüge der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestimmt und ihnen von der Gesellschaft unmittelbar gewährt und gezahlt werden. Bislang ist von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht worden. Die Gesellschaft zahlt weder den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin noch der persönlich haftenden Gesellschafterin selbst Bezüge. Vorsorglich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. August 2010 in Anwendung der 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB jedoch beschlossen, dass in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 aufzustellen sind, die in 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 bzw. mit 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben. D. 3 Ziff Nominierungsausschuss Gemäß Ziff Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Nach Auffassung der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats bedarf es dieses Nominierungsausschusses nicht, weil der Aufsichtsrat nur mit sechs Vertretern der Anteilseigner besetzt und deshalb in der Lage ist, Wahlvorschläge an die Hauptversammlung unmittelbar und effizient zu erarbeiten. D. 4 Ziff. 6.3 Mitteilung des Besitzes von Aktien Gemäß Ziff. 6.3 Kodex soll über die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung und Veröffentlichung von Geschäften in Aktien der Gesellschaft hinausgehend der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate Governance Bericht angegeben werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind übereinstimmend der Auffassung, dass die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zur unverzüglichen Mitteilung und Veröffentlichung von Geschäften in Aktien der Gesellschaft ausreichend sind. Die Empfehlung wurde aus diesem Grund nicht befolgt. D. 5 Ziff Rechnungslegung Gemäß Ziff Kodex soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte (Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte) sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.
6 - 6 - Die Gesellschaft wendet diese Bestimmungen nicht an, wozu sie praktisch auch nicht in der Lage ist. Die Gesellschaft ist eine reine Finanzholding und daher jeweils auf das Zahlenwerk ihrer Beteiligungsunternehmen angewiesen, das sie regelmäßig nicht frühzeitig genug erhält, um der Empfehlung Folge leisten zu können. Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den Regelungen in 15 PublG und 325 Abs. 4 HGB, die Zwischenberichte gemäß den Regelungen in 37w f. WpHG veröffentlicht. Hamburg, im April 2014 Die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg Der Aufsichtsrat Thomas H. Eckelmann Cecilia E.M. Eckelmann-Battistello
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB 1. Erklärung gemäß 161 des Aktiengesetzes Gemäß 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat im April 2016 die folgende Erklärung abgegeben: Entsprechenserklärung
DCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht
DCGK Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Die Unternehmensführung der ALBIS
Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung
Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
SATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG erklären hiermit, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat der InTiCa Systems AG erklären gemäß 161 AktG: Die Gesellschaft hat in den abgelaufenen Geschäftsjahren
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.
126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Corporate Governance Bericht 2010
juris GmbH Corporate Governance Bericht 2010 Stand: 15. April 2010 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Erklärung zum Public Corporate Governance Kodes des Bundes... 3 3. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung...
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
Finale Fassung 23. Juni 2014
Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2013 1. Einleitung Die FMS Wertmanagement Service GmbH ( Gesellschaft ) wurde am 18. April 2012 von der FMS
IVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
Zapf Creation AG. Rödental. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2009
Zapf Creation AG Rödental Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2009 1 1. Corporate Governance 1.1. Vorbemerkung Die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex
Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft
ODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES
GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN
Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse
Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
RWE Pensionsfonds AG
- Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf
Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in
S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
Erklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht
Erklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht Wirkungsvolle Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesentlichen Grundlagen
Sanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016
Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September
M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz
M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7
Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)
Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015
Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015 Im Zusammenhang mit dem von uns gemäß 109 Abs. 1 AktG am heutigen Tage gestellten
Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um
Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg
Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,
ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012
Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen
Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen
MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011
MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,
Corporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH
Corporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH Die BwFuhrparkService GmbH ist Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Auf diesem Weg fordert uns
Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der
Corporate Governance Bericht 2014
Corporate Governance Bericht 2014 der Gesellschaften d-nrw Besitz-GmbH & Co. KG d-nrw Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft Public Konsortium d-nrw GbR Einleitung Der Public Corporate Governance Kodex des
Rechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")
die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
Jahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
Ergebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)
Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.
Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf
Corporate Governance Bericht 2012 des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH
Corporate Governance Bericht 2012 des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH 1. Public Corporate Governance Kodex des Bundes Die Bundesregierung hat am 1. Juli
vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz
813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden
Bayerische Gewerbebau AG
Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
Schwering & Hasse Stiftung, Lügde
Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Satzung Die Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH & Co. KG mit Sitz in Lügde als Stifter errichtet hiermit eine nichtrechtsfähige, treuhänderische Stiftung und gibt dieser
Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
Die Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl
Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Kriterium Eigenbetrieb Kommunalunternehmen GmbH AG Wesen und Rechtsgrundlagen Organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes kommunales
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen
Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71
Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren
«Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG
FIRST SOLAR, INC. RICHTLINIEN ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
FIRST SOLAR, INC. RICHTLINIEN ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG A. Rolle von Aufsichtsrat und Vorstand 1. Aufsichtsrat Aufgabe des Aufsichtsrats ( Aufsichtsrat ) ist es, die Geschäftsführung von First Solar, Inc.
Corporate Governance Bericht
24 Corporate Governance Bericht Eine verantwortungsbewusste, transparente und effiziente Unternehmensführung und -kontrolle ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur von Porsche. Erklärung zur
Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.
VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen
Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013
Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013 Unser Handeln wird von den Grundsätzen einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle
. 2 Gegenstand des Unternehmens
Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens
Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.
S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht