8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8.
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- Kajetan Winkler
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1 Atemschutz Checkliste Atemschutz Rechtsverweise: 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. GPSGV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung PSA-BV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Grundsätze der Prävention (BGV A1)/(GUV-V A1)/(VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz) Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR 190) Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) Grundsätze der Prävention (BGR A1) Verzeichnis zertifizierter Atemschutzgeräte (BGI 693) 1 Sind die Arbeitsplätze/-bereiche in Ihrem Betrieb bekannt, an denen mit dem Auftreten gesundheitsschädlicher Atmosphäre gerechnet werden muss (z.b. beim Befahren von Behältern, Schweißen in engen Räumen)? 2 Ist durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsanalyse) ermittelt und beurteilt, bei welchen Tätigkeiten Atemschutz erforderlich ist und welche Schutzmaßnahmen durchzuführen sind? 3 Sind die betroffenen Mitarbeiter über die möglichen Gefahren und Belastungen ausreichend unterwiesen? 4 Sind die Arbeitsbereiche entsprechend eindeutig gekennzeichnet (Gebotszeichen Atemschutz benutzen )? WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 1 von 3
2 Atemschutz 5 Werden technische Maßnahmen getroffen, um die Gesundheitsgefahren der Arbeitnehmer zu beseitigen (z.b. Absaugungen, technische Lüftung)? 6 Werden verwendete gefährliche Stoffe nach Möglichkeit durch ungefährliche Stoffe ersetzt (Substitutionsprinzip)? 7 Sind wirksame Absaugungen in den Arbeitsbereichen installiert worden? Werden die Mitarbeiter durch die Absaugung nicht unnötig exponiert? 8 Wird die Wirksamkeit der Absaugungen regelmäßig geprüft? 9 Werden beim Auftreten gesundheitsschädlicher Atmosphäre geschlossene Apparaturen eingesetzt, um die Schadstoffe von den Mitarbeitern fernzuhalten? 10 Sind die Grenzwerte der auftretenden gesundheitsschädlichen Dämpfe bekannt? 11 Wurde die Konzentration der Schadstoffe in der Luft an den Arbeitsplätzen gemessen? Liegen Ihnen die Messergebnisse vor? 12 Wird Atemschutz von den Mitarbeitern auch schon dann präventiv verwendet, wenn die gemessenen Werte sich dem Grenzwert nähern? 13 Werden die Benutzer von Atemschutzgeräten von einem ermächtigten Arzt auf ihre Eignung untersucht (Vorsorgegrundsatz G 26)? Werden diese Untersuchungen in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt? 14 Werden für Arbeiten, die den Einsatz von Atemschutzgeräten erfordern, nur Mitarbeiter eingesetzt, die vom ermächtigten Arzt untersucht bzw. nachuntersucht wurden? 15 Werden nur Atemschutzgeräte eingesetzt, die eine Kennzeichnung, z.b. Typ, Hersteller, Schutzstufe, Größe, tragen und deren Lagerzeit erkennbar ist? 16 Sind die Atemschutzgeräte CEgekennzeichnet? WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 2 von 3
3 Atemschutz 17 Sind die betroffenen Mitarbeiter in die richtige Trageweise von Atemschutz unterwiesen? Wurde vor erstmaliger Nutzung eine Übung absolviert? 18 Ist gewährleistet, dass Fluchtgeräte zum schnellen, möglichst gefahrlosen Verlassen des Gefahrenbereichs leicht erreichbar, einfach und schnell anzulegen und möglichst wenig hinderlich sind? 19 Sind die Mitarbeiter darüber eindeutig unterwiesen? 20 Wird beachtet, dass Filtergeräte in engen Räumen oder bei unbekannter Atmosphäre nicht verwendet werden dürfen? 21 Wird beachtet, dass Filtergeräte nur eingesetzt werden dürfen bis zu einem Schadstoffanteil von maximal 1 Vol.-% und wenn in der Atmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthalten sind? 22 Ist bekannt, dass auch fabrikmäßig verschlossene und sachgerecht gelagerte Filter nur begrenzte Zeit gelagert werden dürfen? 23 Existiert für die Instandhaltung der Geräte ein Programm (Reinigung, Desinfektion, Funktionsprüfung)? Bemerkungen: Datum: Unterschrift: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 3 von 3
4 Checkliste Bildschirmarbeitsplätze Rechtsverweise: Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung BildscharbV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) Arbeiten an Bildschirmgeräten (BGI 742) Arbeitssystem Büro Hilfen für das systematische Planen und Einrichten von Büros (BGI 774) Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 Bildschirmarbeitsplätze (BGI ) Beleuchtung im Büro (BGI 856) Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Bildschirmarbeitsplätze G 37 (mit Kommentar) (BGI 785) Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung (BGI 650) 1 Ist sichergestellt, dass nur gekennzeichnete und geprüfte Bildschirme verwendet werden? 2 Ist die Zeichengröße auf dem Bildschirm bezogen auf den Sehabstand richtig eingestellt? 3 Ist der Bildschirm in Höhe und Neigung so angeordnet, dass stark ermüdende oder gesundheitsschädliche Körperhaltung vermieden wird? 4 Befindet sich die oberste Bildschirmzeile nicht über Augenhöhe? 5 Beträgt der Sehabstand zu Bildschirm, Tastatur und ggf. Vorlagenhalter 450 bis 600 mm (ideal 500 mm)? 6 Sind die Arbeitsplätze so angeordnet, dass durch Fenster und Beleuchtungseinrichtungen keine Reflexionen und Spiegelungen auf dem Bildschirm hervorgerufen werden? 7 Ist die Blickrichtung auf den Bildschirm möglichst parallel zur Fensterfront? WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 1 von 4
5 8 Ist das Bild flimmerfrei? 9 Ist die Tastenbeschriftung gut zu erkennen? 10 Ist bei der Tastatur die mittlere Buchstabentastenreihe niedriger als 30 mm angeordnet? 11 Sind Bildschirmarbeitsplätze, an denen mit Vorlage gearbeitet wird, mit Vorlagenhaltern ausgestattet? 12 Ist der Vorlagenhalter leicht einstellbar? 13 Werden Vibrationen am Vorlagenhalter vermieden? 14 Sind die Vorlagenhalter so eingestellt, dass eine ergonomische Arbeitshaltung gewährleistet ist? 15 Sind die Verstelleinrichtungen am Vorlagenhalter ergonomisch richtig gestaltet? 16 Beträgt die Beleuchtungsstärke mindestens 500 Lux? 17 Ist der Arbeitstisch ausreichend dimensioniert und reflexionsarm? 18 Sind die Tischplattenoberflächen nicht zu hell bzw. nicht zu dunkel? 19 Ist ein höhenverstellbarer Drehstuhl vorhanden? 20 Sind die Verstelleinrichtungen am Drehstuhl so gestaltet, dass unbeabsichtigtes Verstellen während der Benutzung nicht möglich ist? 21 Sind die Verstelleinrichtungen ergonomisch richtig gestaltet? 22 Haben Drehstühle, die mit Rollen ausgestattet sind, mindestens fünf gleichartige Rollen? 23 Sind die vorhandenen Rollen für den jeweiligen Fußbodenbelag geeignet? 24 Wird das unbeabsichtigte Wegrollen des unbelasteten Stuhls ausreichend verhindert? 25 Ist die vordere Sitzkante abgerundet? WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 2 von 4
6 26 Wird die Wirbelsäule durch die Formgebung der Sitzfläche und Rückenlehne gut abgestützt? 27 Wird eine Fußstütze benötigt? 28 Sind Höhe und Neigung der Fußstütze unabhängig voneinander einstellbar? 29 Sind die Verstelleinrichtungen der Fußstütze ergonomisch richtig gestaltet? 30 Ermöglicht die Fußstütze ein ganzflächiges Aufsetzen der Füße? 31 Ist das Raumklima in Ordnung? (Temperatur: C, relative Luftfeuchtigkeit %, Luftbewegung < 0,15 m/s) 32 Werden Untersuchungen zur Beurteilung des Sehvermögens angeboten? 33 Sind an vorhandenen elektrischen Einrichtungen keine offensichtlichen Mängel (z.b. defekte Zuleitungen oder beschädigte Gehäuse)? 34 Ist die Arbeitshöhe bei nicht höhenverstellbaren Tischen zwischen 720 und 750 mm? 35 Beträgt die Beinraumhöhe bei Schreibtischen bzw. Bildschirmarbeitstischen mindestens 650 mm? 36 Ist die Standsicherheit von Möbeln auch beim Herausziehen von vorhandenen Auszügen im beladenen Zustand gewährleistet? 37 Sind Schubladen gegen Herausfallen gesichert? 38 Ist der Arbeitsablauf durch Mischarbeit oder Kurzpausen so organisiert, dass kein ständiger Blickkontakt zum Bildschirm notwendig ist? WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 3 von 4
7 Bemerkungen: Datum: Unterschrift: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Seite 4 von 4
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