Arbeitsschutz an Bildverstärker-Arbeitsplätzen

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1 Arbeitsschutz an Bildverstärker-Arbeitsplätzen Dieter Lorenz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstr Giessen, Germany Fortbildungsseminar der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik in der bildgebenden Diagnostik (APT) der Deutscher Röntgengesellschaft e. V. Bremen, 23. Juni 2007

2 Projektanlass Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) medizinische Großgeräte zur Diagnostik und Behandlung (CT, MRT, PET, digit. Röntgen, digit. Durchleuchtung, Angio etc.) Bildschirmarbeitsplätze mit Steuerung und Datenbe- und -verarbeitung (Bilddaten, Patientendaten, Labordaten) Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

3 Methoden Untersuchung der Umgebungsbedingungen: Akustik: Mittelungspegel für mindestens 3 Standardvorgänge bzw. 45 min Beleuchtung: Leuchtdichte und ihre Verteilung, Beleuchtungsstärke und ihre Verteilung Klima: Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit Analyse der Arbeitsplatzgestaltung (systemische Arbeitsplatzanalyse) Erhebung tätigkeits- und organisationsbezogener Stressoren (Fragebogen/Interview)

4 Realisierung Stichprobe und Durchführung 130 Arbeitsplätze in radiologischen bzw. nuklearmedizinischen Abteilungen von 14 Krankenhäusern unterschiedlicher Größe und Rechtsform in Ba-Wü, NW, Hessen Durchführung der Messungen, Analysen, Befragungen an jeweils 2 Tagen (12/2004 bis 04/2005)

5 Ergebnisse KEIN Arbeitsplatz entspricht allen Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung Akustik: zu laut (i.d.r. über 55 db(a)) Beleuchtung: Leuchtdichteunterschiede zu hoch Beleuchtungsstärken nicht angepasst Klima: zu trocken (unter 30%), zu warm (über 24 ) Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitsfläche zu klein für Arbeitsmittel Falsche Positionierung der Monitore Zwangshaltungen / Fußraum verstellt Stolperfallen durch lose Kabel

6 Regelwerke des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Gesetzliche Anforderungen: Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), 1996 Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) 1996 Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV), 2004 Konkretisierung der Zielvorgaben: Stand der Technik (z.b. Normen wie DIN, EN, ISO) LASI-Schriften (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (z.b. Schriften reihe der BAuA, Expertenurteile) - in ArbschG. gefordert

7 Ausgewählte Anforderungen 1. Abmessungen von Räumen und Verkehrswegen 2. Abmessungen von Arbeits- und Bewegungsflächen 3. Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen

8 Abmessungen von Räumen und Verkehrswegen 1.2 Abmessungen von Räumen (ArbStättV, 2004) (1) Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, aus reichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Anhang Arbeitsumgebung (BildscharbV) 14. Am Bildschirmarbeitsplatz muss ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und bewegungen vorhanden sei

9 Abmessungen von Räumen und Verkehrswegen Arbeitsplätze dürfen nicht in Verkehrs- und Fluchtwegen angeordnet werden

10 Abmessungen von Räumen und Verkehrswegen Freie Bewegungsfläche mindestens 1m Tiefe nicht gegeben Kein Beinbewegungsraum Zugluft durch Klimagerät

11 Abmessungen von Arbeits- und Bewegungsflächen Anhang Bildschirmgerät und Tastatur (BildscharbV) 7. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Hände ermöglichen. Anhang Sonstige Arbeitsmittel (BildscharbV) 10. Der Arbeitstisch beziehungsweise die Arbeitsfläche muss eine ausreichende große reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirmgeräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muss vorhanden sein. Ein separater Ständer für das Bildschirmgerät kann verwendet werden. 11. Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein.

12 n Abmessungen von Arbeitsund Bewegungsflächen Keine Fläche zum Auflegen Der Hände vor der Tastatur, kein Beinbewegungsraum

13 Abmessungen von Arbeits- und Bewegungsflächen

14 n Abmessungen von Arbeitsund Bewegungsflächen Keine ergonomisch gestalteten Arbeitsstühle

15 Ergonomie des Stuhles

16 Ergonomie des Stuhles

17 Abmessungen von Arbeits- und Bewegungsflächen Kein Beinfreiraum, Arbeitsfläche zu hoch, Monitor zu hoch (statische Haltearbeit)

18 n Abmessungen von Arbeitsund Bewegungsflächen Kein Beinfreiraum, Monitore zu hoch, ergonomisch ungünstige Anordnung der Arbeitsmittel

19 Abmessungen von Arbeits- und Bewegungsflächen Kein Kommentar!!!

20 Abmessungen von Arbeits- und Bewegungsflächen Beispiel eines relativ guten Arbeitsplatzes

21 Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen BildscharbV. Anhang 15. Die Beleuchtung muss der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden

22 Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen BildscharbV. Anhang 16. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.

23 n Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen

24 Leuchtdichtemodell BELEUCHTUNG: Grundsätzlich sollte eine belastungsfreie Wahrnehmung ermöglicht werden Infeld-Umfeld- Verhältnis: 3 : 1 wird fast nie erreicht

25 Leuchtdichtemodell

26 Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen Zu hohe Kontraste im Gesichtsfeld 180 cd/m 2 zu 6 cd/m 2 unzulässiger Kontrast 1:30

27 Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen Bildschirmarbeitsplätze stets rechtwinklig zum Fenster anordnen

28 Größe des Gesichtsfelds / geneigte Sehachse Grad

29 n Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen Sehabstände in Abhängigkeit der Bildschirmgröße Oberste Zeile des Monitors maximal auf Augenhöhe Bildschirm nach hinten geneigt

30 Gestaltung

31 Gestaltung

32 Gestaltung

33 Gestaltung

34 Gestaltung

35 Gestaltung: Ergonomisch und lichttechnisch optimierter Arbeitsplatz

36 Bildschirmarbeitsverordnung 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu ermitteln und und zu bewerten insbesondere hinsichtlich: einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens körperlicher Probleme und psychischer Belastungen

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dieter Lorenz Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Fachhochschule Gießen-Friedberg University of Applied Sciences Wiesenstr Giessen, Germany Tel.:

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