Laurentius-Gymnasium. der Diakonie Neuendettelsau. Schulberatung. zum
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- Jacob Maurer
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1 Laurentius-Gymnasium der Diakonie Neuendettelsau Schulberatung zum Zwischenzeugnis 2008
2 Inhalt Seite Vorwort 3 1. Möglichkeiten zur Schullaufbahngestaltung am Gymnasium 1.1 Höchstausbildungsdauer Wiederholen einer Jahrgangsstufe Freiwilliges Wiederholen Überspringen einer Jahrgangsstufe Vorrücken auf Probe Nachprüfung Besondere Prüfung 7 2. Wechsel der Schulart 2.1 Realschule Wirtschaftsschule Hauptschule Wechsel in eine berufliche Ausbildung Fachoberschule Wichtige Adressen und Links 13 Anhang Hausaufgabentipps 14 Vorbereitungstipps für die Schulaufgaben 16 2
3 Liebe Eltern, das Zwischenzeugnis informiert Sie über den momentanen Leistungsstand Ihres Kindes. In der Regel kommen die Schülerinnen und Schüler gut mit den Anforderungen des Gymnasiums zurecht, sodass das Zeugnis die Eignung für diese Schullaufbahn bestätigt. Sollten Defizite in einzelnen Fächern bestehen, so bietet die Schule ein reichhaltiges Förderangebot, das Sie nutzen können. Das Zwischenzeugnis kann aber auch ein Anlass sein, die schulische Laufbahn Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes neu zu überdenken und eventuell zu korrigieren. Hierzu soll Ihnen diese Broschüre Informationen liefern. Für Einzelberatung stehen wir Ihnen in oder nach Absprache auch außerhalb der Sprechstunde gerne zur Verfügung, Auch wenn kein Anlass zu einer Neuorientierung besteht, können Sie sich mit dieser Broschüre über unser Schulsystem informieren. Mit der Einführung der neuen Schulordnung für die Gymnasien (GSO) zum Schuljahr 2007/08 sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Bitte beachten Sie insbesondere die Ausführungen zu Höchstausbildungsdauer, Wiederholen einer Jahrgangsstufe, freiwilligem Wiederholen, Überspringen einer Jahrgangsstufe, Vorrücken auf Probe, Nachprüfung, Besondere Prüfung. Am Ende der Broschüre finden Sie interessante Tipps zur Schulaufgabenvorbereitung und Hausaufgabenerstellung sowie einen Adressenteil von ausgewählten Schulen und wichtigen Internetadressen. Die Sprechzeiten unserer Lehrer und Informationen über die Beratungsstelle des Schulzentrums der Diakonie (Frau Dipl.-Psych. Schmidbauer, Tel.: 09874/86410) finden Sie im 1. Elternbrief (vom September 2007) oder auf der Homepage der Schule ( Michael Otte Schulleiter Werner Hertlein Beratungslehrer Tel.: 09874/
4 1. Möglichkeiten zur Schullaufbahngestaltung am Gymnasium 1.1 Höchstausbildungsdauer Die GSO regelt, dass ein Schüler die Ausbildungszeit von neun Jahren am G9 unabhängig vom Alter um zwei Jahre überschreiten darf. Es ist also eine Verweildauer von bis zu elf Jahren (die so genannte Höchstausbildungsdauer) am Gymnasium möglich. Im G8 beträgt die Höchstausbildungsdauer zehn Jahre. 1.2 Wiederholen einer Jahrgangsstufe Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen: 1. Dieselbe Jahrgangsstufe darf nur einmal wiederholt werden. 2. Zwei aufeinander folgende Jahrgangsst. dürfen nicht wiederholt werden. 3. In den Jahrgangsstufen 5 7 darf nur einmal wiederholt werden. 4. In den Jahrgangsst darf man höchstens vier Jahre verweilen. (G9) 5. Freiwilliges Wiederholen und freiwilliger Rücktritt werden auf die Höchstausbildungsdauer von elf Jahren (G9) bzw. zehn Jahren (G8) angerechnet. Für Wiederholer aus dem G9 ergeben sich spezifische Probleme, wenn sie im Wiederholungsjahr in das G8 eintreten, etwa durch den früheren Beginn der zweiten Fremdsprache oder des Faches Chemie. In diesen Fällen erhalten die Wiederholer eine Nachholfrist, in der sie die Lücken schließen können, die wegen eventueller Lehrplan- und Stundentafelunterschiede entstanden sind. Wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen, kann der Schüler beim Wechsel vom G9 in das G8 auch die nächst niedrige Jahrgangsstufe wiederholen, also in diesem Schuljahr von Jahrgangsstufe 10 des G9 in die Jahrgangsstufe 9 des G8 im kommenden Schuljahr wechseln. Dieses zusätzliche Jahr wird dann nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet. 4
5 1.3 Freiwilliges Wiederholen Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres (Ein Zurücktreten nach diesem Termin gilt als Pflichtwiederholung.) aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 bzw. 11 freiwillig in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Dieser Schritt sollte nur nach Beratung mit den Fachlehrern und dem Beratungslehrer erfolgen. Freiwilliges Wiederholen und Pflichtwiederholen dürfen zusammen nicht zur Überschreitung der Höchstausbildungsdauer von elf bzw. zehn Jahren führen. Bei freiwilligem Wiederholen gelten die Einschränkungen 2 und 3 aus Absatz 1.2 nicht. 1.4 Überspringen einer Jahrgangsstufe Besonders begabte Schüler können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Jahrgangsstufe überspringen. Voraussetzung hierfür ist ein positives Votum der Klassenkonferenz. Dieses Votum wird ausgesprochen, wenn die Noten durchweg sehr gut bis gut sind und die pädagogisch-psychologischen Voraussetzungen aus Sicht der Lehrkräfte gegeben sind. In diesem Fall werden Sie schriftlich unterrichtet. Die Entscheidung, ob Ihr Kind auf Grund des Votums eine Jahrgangsstufe überspringt, liegt bei Ihnen. 1.5 Vorrücken auf Probe Jahrgangsstufen 5 bis 11 Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 11, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Zustimmung der Lehrerkonferenz und mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember. Bei Nichtbestehen wechselt der Schüler in die vorherige Jahrgangsstufe zurück und gilt dann als Wiederholungsschüler. Voraussetzungen: Jahrgangsstufe 5 bis 8. - Der Schüler hat zum ersten Mal das Klassenziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht. - Das Gesamtbild aller erzielten Leistungen lässt erwarten, dass im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreicht werden kann. 5
6 Voraussetzungen: Jahrgangsstufe 9 und 10 bzw. 10 und Der Schüler hat zum ersten Mal das Klassenziel der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht erreicht. - Der Schüler hat im Jahreszeugnis höchstens zweimal Note 5 oder einmal Note 6 in den Vorrückungsfächern, dabei höchstens einmal die Note 5 in einem Kernfach. Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme von Sport und Musik (5. und 6. Jahrgangsstufe). - Das Gesamtbild aller erzielten Leistungen lässt erwarten, dass im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreicht werden kann. Bei Schülern der Jahrgangsstufe 10 (G8) bzw. 11 (G9) kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen Krankheitsbedingt in allen Jahrgangsstufen Schülerinnen und Schülern, die infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht erfüllen (z.b. wegen Krankheit), kann auf Antrag das Vorrücken auf Probe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können und das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember. Bei Nichtbestehen wechselt der Schüler in die vorherige Jahrgangsstufe zurück, gilt dann aber nicht als Wiederholungsschüler. 1.6 Nachprüfung (6. bis 9. Jahrgangsstufe) Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9 können sich auf Antrag der Erziehungsberechtigten gegen Ende der Sommerferien einer Nachprüfung unterziehen. Sie wird in allen Vorrückungsfächern, in denen die Noten schlechter als 4 sind, abgelegt und umfasst den Stoff des letzten Schuljahres. Bei höchstens einmal Note 5 gilt die Nachprüfung als bestanden und der Schüler kann in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken. Voraussetzungen: - im Jahreszeugnis höchstens in drei Vorrückungsfächern eine schlechtere Note als 4 - in den Kernfächern höchstens zweimal die Note 5 oder einmal die Note 6 - keine Note 6 im Fach Deutsch - die Jahrgangsstufe wird nicht bereits wiederholt 6
7 1.7 Besondere Prüfung (10. Jahrgangsstufe im G9) Die Besondere Prüfung wird im Zuständigkeitsbereich des Gymnasiums durchgeführt. Die Aufgaben sind landeseinheitlich. Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen im laufenden Schuljahr wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums nicht zuerkannt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung einen mittleren Schulabschluss erreichen. Dieser Abschluss ist der Mittleren Reife einer Realschule gleichgestellt, berechtigt aber nicht zum Besuch der 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums. (Der Abschluss beinhaltet also keine Oberstufenreife.) Unabhängig davon, in welchen Fächern die Noten 5 bzw. die Note 6 erzielt wurde, wird die Besondere Prüfung stets in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache schriftlich abgelegt. Grundlage ist jeweils der Lehrplan für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums. Beispielaufgaben und Hilfestellungen finden Sie im Internet ( Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der 10. Jahrgangsstufe abgelegt werden. Schüler, die die Jahrgangsstufe 10 wiederholen und im Wiederholungsjahr die oben genannten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, können auch dann nicht zugelassen werden, wenn sie im Vorjahr ein zulassungsfähiges Notenbild hatten und an der Besonderen Prüfung noch nicht teilgenommen haben. Eine Wiederholung der Besonderen Prüfung ist nur einmal und nur im Anschluss an den Besuch der 10. Jahrgangsstufe möglich. Für die Fachoberschule angemeldete Schüler ohne Vorrückungserlaubnis in die 11. Jahrgangsstufe benötigen am Schuljahresende eine Bestätigung der Schule, dass sie an der Besonderen Prüfung teilnehmen werden. Diese wird auf Antrag der betroffenen Schüler vom Laurentius-Gymnasium ausgestellt. Damit können sie bis zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Ende September vorläufig am Unterricht der Fachoberschule teilnehmen. Voraussetzung einer endgültigen Aufnahme in die Fachoberschule ist das Bestehen der Besonderen Prüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,33. 7
8 2. Wechsel der Schularten 2.1 Wechsel an die Realschule Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Ihr Bildungsangebot richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung, endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht einen mittleren Schulabschluss. In der Regel erfolgt ein Wechsel in die Realschule zu Schuljahresbeginn. Ein Wechsel zum Halbjahr ist möglich; er sollte möglichst rasch an der Realschule angezeigt werden, da die Schüler den Vorrückungsbestimmungen der neuen Schulart in dieser Klasse unterliegen. Ob die ausgewählte neue Schule Ihr Kind aufnimmt, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel von der noch vorhandenen Aufnahmekapazität. Besonders einfach gestaltet sich der Wechsel an die Laurentius-Realschule im Haus, da hier das soziale Umfeld größtenteils erhalten bleibt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme. Sie sollten daher rechtzeitig bei der neuen Schule anfragen und um ein Beratungsgespräch bitten. Ein Wechsel ist rechtlich bis zur 10. Jahrgangsstufe möglich. Je höher die Jahrgangsstufe ist, umso mehr Stoff muss in der Realschule nachgeholt werden. Dies trifft besonders auf Profilfächer der verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen zu, die ab der 7. Jahrgangsstufe unterrichtet werden. Zu bedenken ist, dass die Höchstausbildungsdauer von acht Jahren nicht überschritten werden darf. Dazu zählen auch die ab der 5. Jahrgangsstufe am Gymnasium verbrachten Jahre. 8
9 2.2 Wechsel an eine Wirtschaftsschule Die Wirtschaftsschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10, 8 bis 10 oder 10 bis 11. Sie vermittelt allgemeine und berufliche Grundbildung. Abschluss: Mittlerer Schulabschluss Die Anmeldung für die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule kann mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 des Gymnasiums erfolgen. Im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe werden bei nicht bestandener Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens Note 4 gefordert. Für die Aufnahme in die Eingangsstufen der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule bzw. in eine höhere Jahrgangsstufe gelten folgende Höchstaltersgrenzen (Stichtag: 30. Juni): Jahrgangsstufe 7: noch nicht 15 Jahre Jahrgangsstufe 8: noch nicht 16 Jahre In der zweistufigen Wirtschaftsschule gibt es keine Höchstaltersgrenze, aber - im Unterschied zur drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule - eine Probezeit, die in der Regel bis zur Aushändigung des Zwischenzeugnisses dauert. 9
10 2.3 Wechsel an die Hauptschule Die Hauptschule ist - wie die Realschule oder die Wirtschaftsschule - eine weiterführende Schule, die vor allem praxisbezogenes Wissen und Können vermittelt. Sie hält ein differenziertes Angebot für leistungsfähigere wie auch für schwächere Schüler bereit. Für die leistungsfähigeren Schüler bietet die Hauptschule auch einen direkten Weg zum mittleren Schulabschluss (M- Klassen Jahrgangsstufe). Der mittlere Schulabschluss wird nach der 10. Jahrgangsstufe (M10) erreicht. Für die Schüler der 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums Zeigt sich, dass ein Schüler erhebliche Schwierigkeiten hat, das Klassenziel zu erreichen, ist eventuell auch eine Rückkehr an die Hauptschule zu überlegen. Wer spätestens eine Woche nach der Ausgabe des Zwischenzeugnisses aus dem Gymnasium austritt, gilt später nicht als Wiederholungsschüler es erfolgt also keine Anrechnung auf die Höchstausbildungsdauer des Gymnasiums und könnte, sofern er am noch keine 12 Jahre alt ist, im folgenden Schuljahr wieder in die 5. Klasse des Gymnasiums eintreten. Voraussetzung dafür ist allerdings ein erneutes Übertrittszeugnis von der Hauptschule (2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik). Verbleibt der Schüler an der Hauptschule, so kann er bei einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis in die 6. Jahrgangsstufe einer Realschule übertreten. Ansonsten kann auch an der Hauptschule ein mittlerer Schulabschluss erworben werden. Für die Schüler der 7., 8., 9. und eventuell 10. Jahrgangsstufe Bei manchen Schülern dieser Jahrgangsstufen sollte überlegt werden, ob nicht ein Wechsel in die Hauptschule vorzuziehen ist, um dort den qualifizierenden Abschluss der Hauptschule ( QUALI ) oder den mittleren Schulabschluss abzulegen. Insbesondere ist dies relevant, wenn schlechte Leistungen vorliegen und ein Wiederholen am Gymnasium nicht mehr möglich ist oder ein Wechsel in die Realschule nur geringe Erfolgsaussichten hat. Die Mittlere-Reife-Klassen M7 bis M10 werden z.b. von den Hauptschulen Neuendettelsau und Dietenhofen geführt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie dort. Die Rückkehr in die Hauptschule während eines Schuljahres erfolgt stets in die jeweilige Regelklasse der entsprechenden Jahrgangsstufe. Beachten Sie, dass an der Hauptschule andere Vorrückungsbestimmungen als am Gymnasium gelten. 10
11 QUALI Bei Schülern der 9. Jahrgangsstufe, die bereits einmal wiederholen mussten und nun erneut schlechte Leistungen aufweisen, sodass ein Verbleib am Gymnasium fraglich ist, oder bei Schülern, für die das Bestehen der 9. oder 10. Klasse ungewiss ist und die daher eine berufliche Bildung anstreben, stellt ein bestandener externer QUALI eine zusätzliche Sicherheit dar. Ein Vorbereitungskurs zum QUALI wird regelmäßig an der Laurentius- Realschule angeboten. Die Anmeldung zum QUALI muss bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Zwischenzeugnisses erfolgen. Der genaue Anmeldetermin wird durch Aushang bekannt gegeben. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie an der Hauptschule Ihres Wohnortes. Die landeseinheitliche Prüfung wird in Mathematik, Englisch, Wirtschafts- und Rechtslehre sowie in zwei fachpraktischen Fächern durchgeführt. 2.4 Wechsel in eine berufliche Ausbildung nach der 9. oder 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums Die Schulpflicht beträgt in der Regel 12 Jahre, d.h. 9 Jahre Volksschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht erlischt jedoch bei Erhalt eines mittleren Schulabschlusses. Mit bestandener 10. Jahrgangsstufe erhält man automatisch, also ohne weitere Prüfung, einen mittleren Schulabschluss. Wird das Gymnasium nach der 9. Jahrgangsstufe oder nach nicht bestandener 10. Jahrgangsstufe verlassen, so erhalten die betroffenen Schüler auf Antrag bei der zuständigen Hauptschule einen erfolgreichen Hauptschulabschluss zuerkannt. Durch die anschließende Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einer Berufsfachschule kann der mittlere Schulabschluss nachgeholt werden. 11
12 2.5 Wechsel an eine Fachoberschule (FOS) ab der 10. Jahrgangsstufe Ziel der Fachoberschule ist es, Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zur Fachhochschulreife zu führen, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Die FOS vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit der 11. Jahrgangsstufe. Erfolgreiche Schüler der FOS können in nur einem weiteren Jahr (FOS 13) die fachgebundene oder auch die allgemeine Hochschulreife erwerben. Aufnahmevoraussetzungen für Schüler des Gymnasiums: Oberstufenreife, d.h. bestandene 10. Jahrgangsstufe, oder die erfolgreiche Teilnahme an der Besonderen Prüfung der 10. Jahrgangsstufe, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notendurchschnitt von mindestens 3,33 erzielt wurde. Das Bestehen der Probezeit (erstes Schulhalbjahr). Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums können nur zu Beginn des neuen Schuljahres nach rechtzeitiger Anmeldung in die FOS eintreten. Auch bei Wiederholungsverbot am Gymnasium können Schüler der 11. Jahrgangsstufe an die FOS wechseln. Besonders einfach gestaltet sich der Wechsel an die Laurentius- Fachoberschule im Haus, da hier das soziale Umfeld größtenteils erhalten bleibt. Zudem besteht im Gegensatz zu den staatlichen Schulen an der Laurentius-Fachoberschule keine Anmeldefrist und aufgrund zusätzlich geschaffener Kapazitäten konnten bisher alle Bewerber aufgenommen werden. 12
13 3. Wichtige Adressen und Links Laurentius-Realschule Waldsteig Neuendettelsau Laurentius-Fachoberschule Waldsteig Neuendettelsau Hauptschule Neuendettelsau Fr.-Bauer-Str Neuendettelsau Hauptschule Dietenhofen Pestalozzistr Dietenhofen Städtische Wirtschaftsschule Beckenweiherallee Ansbach Staatliche Berufsschule Beckenweiherallee Ansbach Links:
14 Anhang Hausaufgabentipps 1. In der Schule mitdenken und mitmachen! Das spart Zeit bei den Hausaufgaben und gleichzeitig geht die Zeit in der Schule schneller vorbei. Wenn du das ausprobierst, merkst du, dass Schule so viel mehr Spaß macht! 2. Gleich gemacht und schneller fertig! Erledige die Hausaufgaben gleich an dem Tag, an dem du sie aufbekommen hast. Der Vorteil: Du kannst dich noch an alles aus dem Unterricht erinnern und die Hausaufgaben gehen schneller und einfacher. Wenn du aber trotzdem die Hausaufgaben bis zum Wochenende hinausgeschoben hast, mache sie vormittags, denn hier ist deine Konzentration am Besten! 3. Essen und Trinken! Fang aber nicht sofort nach dem Essen mit den Hausaufgaben an. Ausruhen nach einem anstrengenden Tag und dem Mittagessen ist wichtig. Jeder Mensch hat einen anderen Zeitpunkt, an dem er gut anfangen kann zu lernen. Finde heraus, wann du gut starten kannst. Etwas Obst und Gemüse ist während des Lernens tolles Gehirnfutter! Das Gehirn arbeitet noch besser, wenn du dabei Wasser trinkst. 4. Mit Platz und Licht geht s leichter! Wenn du deinen Schreibtisch aufgeräumt hast, hast du Platz für die Sachen, die du brauchst. Das Lernen macht dann viel mehr Spaß. Auch solltest du darauf achten, dass es hell genug ist, damit deine Augen nicht so schnell müde werden. Bei trübem Wetter also nicht vergessen, die Schreibtischlampe anzumachen. 5. Lege alles, was du zum Hausaufgabenmachen brauchst, auf deinen Schreibtisch. Lege aber Dinge, die dich ablenken (Spielsachen, Handy usw.) weg. 6. Ruhe für dich! Sorge dafür, dass du nicht gestört wirst. Wenn ihr an einer Straße wohnt, die laut ist, lass dir von deinen Eltern Ohrenstöpsel kaufen. Sag deiner Familie, dass du Hausaufgaben machst und nicht gestört werden möchtest. 14
15 7. Zuerst das Einfache! Starte mit den leichten Hausaufgaben. Das ist ähnlich wie beim Sport. Am Anfang wärmt man sich auf, um dann schneller zu laufen. 8. Abwechslung! Wenn es geht, erledige die Hausaufgaben von ähnlichen Fächern (z. B. Mathematik und Physik) nicht nacheinander. Besser ist es, zwischen den Mathematik- und den Physikhausaufgaben, z. B. die Deutsch-, Englisch- oder Erdkundehausaufgaben fertig zu machen. 9. Pause! Wenn du merkst, dass du dich nicht mehr konzentrieren kannst, mache eine kurze Pause (5-10min). Gehe kurz an die frische Luft oder öffne das Fenster, um Sauerstoff zu tanken. 15
16 Vorbereitungstipps für Schulaufgaben 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Täglich Im Unterricht aufmerksam sein und aktiv mitarbeiten. Hausaufgaben sorgfältig erledigen. Zeit zum Wiederholen einplanen. Sich belohnen, z.b. spielen, Sport treiben, Freunde treffen. Sich für den Lernstoff interessieren, den Eltern oder Freunden davon erzählen, nach weiteren Informationen suchen (Bücher, Zeitschriften, Internet) eine Woche vor der Schulaufgabe Überblick über den Stoff verschaffen. Wichtigen Stoff von unwichtigem unterscheiden Stoff in überschaubare Lernhäppchen unterteilen. Beim Üben und Wiederholen alle Sinne beteiligen. Lernplakat anfertigen und aufhängen. Mit Freund oder Freundin zusammen lernen, gegenseitig erklären bei Unklarheiten nachfragen am Tag vor der Schulaufgabe Keinen neuen Stoff mehr lernen Gelerntes in aller Ruhe wiederholen Spickzettel schreiben (aber in der Schulaufgabe nicht benutzen!) Rechtzeitig zu Bett gehen am Tag der Schulaufgabe Ausreichend frühstücken. Nichts mehr lernen. Nervöse Mitschüler, die über den Schulaufgabenstoff sprechen, meiden. Beständiges Arbeiten schützt vor Lernbergen! Langfristig geplantes Arbeiten schafft Sicherheit und verhindert Prüfungsangst! Der Stoff muss sich im Kopf ordnen! Eine mittlere Aufregung ermöglicht konzentriertes Arbeiten! 16
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