Die Lebensmittelinformations- Verordnung im Überblick
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- Björn Baumhauer
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1 Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Lebensmittelsicherheit Die Lebensmittelinformations- Verordnung im Überblick (Quelle: 1
2 VO (EU) Nr. 1169/2011 DES EURO- PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 (ABl. L 304/18) betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission Volker Charné Folie 2
3 Wann gilt was? Nov Veröffentlichung Jan im ABl der EU Dez Vorschlag vollständige der Kommission + 20 Tage Geltung Inkrafttreten Okt Dez Abverkauf VO (EU) Nr. Geltungsbeginn der 1169/2011 (außer verpflichtende Bestände Nährwertkennzeichnung) Volker Charné Folie 3
4 Zielsetzung der VO Artikel 1 (1) Diese Verordnung bildet die Grundlage für die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in Bezug auf Informationen über Lebensmittel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Verbraucher und ihrer unterschiedlichen Informationsbedürfnisse bei gleichzeitiger Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes. Volker Charné Folie 4
5 Verbraucherleitbild Maßstab für die Beurteilung von Angaben in der Lebensmittelkennzeichnung ist der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher gemäß der regelmäßigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Quelle: Volker Charné Folie 5
6 Verantwortlichkeit (Art. 8) Die Verantwortlichkeit für die Information über ein Lebensmittel liegt beim Lebensmittelunternehmer (LMU). Er gewährleistet - Richtigkeit und Rechtskonformität - keine Weitergabe von Lebensmitteln die nicht rechtskonform sind - keine Änderung von Informationen zu einem Lebensmittel (Quelle: Volker Charné Folie 6
7 Nationale Vorschriften Einige Vorschriften sind in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten verwiesen worden, z.b.: Festlegung einer verbindlichen Sprache (Art. 15 Abs. 2) Kennzeichnung von allergenen Zutaten bei unverpackten Lebensmitteln (Art. 44) Referenzmengen der Nährwertkennzeichnung für spezifische Bevölkerungsgruppen (Art. 43) Zutatenverzeichnis für Getränke mit > 1,2 vol% Alkohol, also z.b. Bier (Art. 42, befristet) Volker Charné Folie 7
8 Fragen & Antworten Nach Beratungen in einer Arbeitsgruppe der Kommission wurde am 31. Januar 2013 das folgende Dokument veröffentlicht, welches in vielen Punkten der VO (EU) 1169/2011 eine Klarstellung des Gewollten liefert: Fragen und Antworten zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel Das Dokument liegt mittlerweile auch in deutscher Sprache vor. Zitiert wird es im Vortrag als F&A. Volker Charné Folie 8
9 Pflichtangaben (Art. 9 und 10) Bratheringe nach Hausfrauenart in würziger Marinade Inhalt: 375g e Mindestens haltbar bis: Fisch Feinkost Werner Fisch GmbH Lübeck DE SH-EFB 1212 EG Zutaten: 60% Heringe (Clupea harengus), Wasser, Branntweinessig, pfanzliches Öl, Weizenmehl, Zwiebel, Zucker, Tomatenmark, Rotwein, Speisewürze (enthält Soja), Aroma Fanggebiet: Nordostatlantik (FAO 27), Norwegische See, Fangart: pelagische Fischerei Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz 756 kj/ 181 kcal 9,8 g 7,5 g 3,9 g 3,0 g 18,9 g 2,5 g Bezeichnung des Lebensmittels Verzeichnis der Zutaten allergene Zutaten Menge bestimmter Zutaten ( Quid ) Nettofüllmenge Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum Anschrift des Lebensmittelunternehmers ggf. Herkunft Nährwertdeklaration Volker Charné Folie 9
10 Art und Weise der Angabe (Art. 13) Verpflichtende Informationen dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden, und der Blick darf nicht davon abgelenkt werden. Schriftgröße 1,2 bzw. 0,9 mm (Art. 13 Abs. 2 und 3): Volker Charné Folie 10
11 Allergenkennzeichnung (Art. 21) Sauce Hollandaise mit Pflanzenfett Zutaten: Trinkwasser, Sonnenblumenöl, 5% Eigelb, modifizierte Stärke, Zucker, Jodsalz, Zitronensaft, Aroma (mit Hühnerei, Milch, Senföl), Verdickungsmittel: Xanthan Inhalt: 200ml e Mindestens haltbar bis: Saucenland OHG Bahnhofstrasse 5 Hamburg Im Zutatenverzeichnis wird die in Anhang II aufgeführte Bezeichnung des Stoffs oder Erzeugnisses durch einen Schriftsatz hervorgehoben, durch den sie sich von dem Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig abhebt, z. B. durch die Schriftart, den Schriftstil oder die Hintergrundfarbe. Volker Charné Folie 11
12 Allergenkennzeichnung Stand der nationalen Gesetzgebung ( ) Entwurf einer Verordnung mit ergänzenden nationalen Durchführungsbestimmungen zur EU-Lebensmittel- Informationsverordnung (EU-LMIV) Regelung der Art und Weise der Allergenkennzeichnung loser Ware Gespräche mit der Wirtschaft und dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) zur Allergenkennzeichnung loser Ware sind abgeschlossen. Vorbereitung eines Verordnungsentwurfs; Erledigung bis Dezember 2014, d. h. bis zur verpflichtenden Anwendung der LMIV Volker Charné Folie 12
13 Einfrierdatum (Art. 10 Anhang III Nr.6) Hamburger -Tiefgekühlt- Inhalt: 500g e Bei -18 C mindestens haltbar bis: Eingefroren am: McDonalds An der Friteuse Halle Zutaten: Rindfleisch, Salz, Gewürze Herkunft: Brasilien Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz DE EV 0815 EG 494 kj/ 116 kcal 4,4 g 2,2 g 0 g 0 g 19,2 g 2,5 g Eingefrorenes Fleisch, eingefrorene Fleischzubereitungen und eingefrorene unverarbeitete Fischereierzeugnisse: Anzugeben ist gemäß Anhang X Nummer 3 das Datum des Einfrierens oder das Datum des ersten Einfrierens in Fällen, in denen das Produkt mehr als einmal eingefroren wurde Volker Charné Folie 13
14 Bezeichnung (Art.17) aufgetautes Fleisch (Anhang VI Teil A Nr.2) Schweineschnitzel aufgetaut Inhalt: 500g e Bei +7 C mindestens haltbar bis: Schnitzelwirtin GmbH Thekenstrasse 34 Oberhäslich Zutaten: Schweinefleisch Herkunft: Deutschland Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz DE EV 0121 EG 494 kj/ 116 kcal 4,4 g 2,2 g 0 g 0 g 19,2 g 2,5 g Im Falle von Lebensmitteln, die vor dem Verkauf tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden, wird der Bezeichnung des Lebensmittels der Hinweis aufgetaut hinzugefügt. Volker Charné Folie 14
15 Bezeichnung (Art.17) aufgetautes Fleisch (Anhang VI Teil A Nr.2) Diese Anforderung gilt nicht für: a) Zutaten, die im Enderzeugnis enthalten sind; b) Lebensmittel, bei denen das Einfrieren ein technologisch notwendiger Schritt im Herstellungsprozess ist; c) Lebensmittel, bei denen das Auftauen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit oder Qualität des Lebensmittels hat. Bleibt abzuwarten, wie die Hersteller diese Ausnahmeregelungen ausnutzen. Volker Charné Folie 15
16 Bezeichnung (Art. 17) Fremdwasser (Anhang VI Teil A Nr.6) Bei Fleischerzeugnissen* und Fleischzubereitungen, die als Aufschnitt, am Stück, in Scheiben geschnitten, als Fleischportion oder Tierkörper angeboten werden, enthält die Bezeichnung des Lebensmittels die Angabe, dass Wasser zugesetzt wurde, wenn das zugesetzte Wasser mehr als 5 % des Gewichts des Enderzeugnisses ausmacht. Schweinebraten mit 7% Wasser Inhalt: 500g e Bei +7 C mindestens haltbar bis: Schwein & Co KG Ackerstrasse 7 Lemgo DE EV EG * gilt jedoch laut F&A nicht für Brühwurst Volker Charné Folie 16
17 Bezeichnung (Art. 17) Klebefleisch (Anhang VI Teil A Nr.7) Schweineschnitzel aus Fleischstücken zusammengefügt Inhalt: 500g e Bei +7 C mindestens haltbar bis: Schnitzelwirtin GmbH Thekenstrasse 34 Oberhäslich DE EV 0121 EG Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen, die den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein gewachsenes Stück Fleisch handelt, die jedoch tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, tragen den entsprechenden Hinweis: aus Fleischstücken zusammengefügt Volker Charné Folie 17
18 Definitionen zur Herkunftsangabe (Art.2 / Art. 26) primäre Zutat bezeichnet diejenige Zutat oder diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, die über 50 % dieses Lebensmittels ausmachen oder die die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist; (Quelle: fotosearch.com) Volker Charné Folie 18
19 Definitionen zur Herkunftsangabe (Art.2 / Art. 26) Herkunftsort der Ort, aus dem ein Lebensmittel laut Angabe kommt und der nicht sein Ursprungsland im Sinne der Artikel 23 bis 26 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 ist; der Name, die Firma oder die Anschrift des Lebensmittelunternehmens auf dem Etikett gilt nicht als Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts von Lebensmitteln im Sinne dieser Verordnung; Für die Zwecke dieser Verordnung bezieht sich der Begriff Ursprungsland eines Lebensmittels auf den Ursprung eines Lebensmittels im Sinne der Artikel 23 bis 26 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92. Volker Charné Folie 19
20 Herkunftsangabe (Art. 26) (2) Die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts ist in folgenden Fällen verpflichtend: a) falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort; (Quelle: sachsenmilch.de) Volker Charné Folie 20
21 Herkunftsangabe (Art. 26) Schweinegulasch Herkunft: Niederlande Inhalt: 1000g e Bei unter +4 C mindestens haltbar bis: Schwein & Co KG Ackerstrasse 7 Lemgo DE EV EG in folgenden Fällen verpflichtend: b) bei Fleisch, das in die Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) fällt, die in Anhang XI aufgeführt sind. 0203: Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren 0204: Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren Ex0207: Fleisch von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren Volker Charné Folie 21
22 Herkunftsangabe (Art. 26) (3) Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels angegeben und dieses/dieser nicht mit dem Ursprungsland oder dem Herkunftsort seiner primären Zutat identisch, so a) ist auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat anzugeben; oder b) ist anzugeben, dass die primäre Zutat aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort kommt als das Lebensmittel. Schwarzwälder Schinken Zutaten: Schweinefleisch (Herkunft: Niederlande), Nitritpökelsalz (Kochsalz, Konservierungsstoff E250) Gewürze Inhalt: 200g e Schwein & Co KG Ackerstrasse 7 Lemgo DE EV EG Volker Charné Folie 22
23 Nährwertdeklaration (Art. 30) Ab Dezember 2016 verpflichtend für alle vorverpackten Lebensmittel (Fertigpackungen). Verpflichtend: Brennwert Fett gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz Freiwillig: einfach ungesättigte Fettsäuren mehrfach ungesättigte Fettsäuren mehrwertige Alkohole Stärke Ballaststoffe Vitamine Mineralstoffe Volker Charné Folie 23
24 Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung (Art. 16) Ausnahmen in Anhang V: Kaffee, Tee, Salz, Wasser, Getränke mit > 1,2 vol% Alkohol, Kaugummi Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben. Volker Charné Folie 24
25 Art und Weise der Angabe (Art. 34) - geänderte Reihenfolge - verbindliche Berechnungsfaktoren - z.b. Salz = Natrium x 2,5 - verbindliche Referenzmengen und signifikante Menge - Angaben immer auf 100g / 100ml bezogen, aber ergänzende Angaben möglich (z.b. Mahlzeit, Portion etc.) Laut F&A ist die Nährwert-Kennzeichnung eine geschlossene Liste und kann nicht mit anderen Angaben ergänzt werden (z.b. Stoffangaben infolge von Health- Claims oder Angaben für den nordamerikanischen Markt) Volker Charné Folie 25
26 Geringe Nährstoffmengen (Art. 34 Abs. 5) Sind der Brennwert oder die Nährstoffmenge(n) in einem Erzeugnis vernachlässigbar, so können die Angaben dazu durch eine Angabe wie Enthält geringfügige Mengen von Brennwert Salz ersetzt werden, die in unmittelbarer Nähe zu der Nährwertdeklaration stehen muss. Hierzu kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen. Fett Schweineschnitzel gesättigte Fettsäuren Eiweiß 494 kj/ 116 kcal 4,4 g 2,2 g 19,2 g 2,5 g Enthält geringfügige Mengen von Kohlenhydraten und Zucker Volker Charné Folie 26
27 Leitlinien zu Toleranzen EU-Kommission hat im Dezember 2012 Leitlinien zu Toleranzen für die gekennzeichneten Nährwerte gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten erarbeitet und veröffentlicht, in denen tolerierbare Schwankungsbreiten aufgeführt werden. Auch produktbezogene und herstellungsbedingte Abweichungen finden in den Leitlinien angemessene Berücksichtigung und stellen die notwendige Flexibilität im Einzelfall sicher. Jedoch handelt es sich bei den Leitlinien nur um Empfehlungen, die die Lebensmittelüberwachungsbehörden nicht binden. Volker Charné Folie 27
28 Fernabsatz (Art. 14) Verpflichtende Informationen über Lebensmittel (mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums) müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein und auf dem Trägermaterial (Website, Katalog etc.) des Fernabsatzgeschäfts erscheinen oder durch andere geeignete Mittel, die vom LMU eindeutig anzugeben sind, bereitgestellt werden. (Quelle: shutterstock.com) Volker Charné Folie 28
29 Fernabsatz (Art. 14) Laut F&A gilt: beim Fernabsatz muss zwischen vorverpackten Lebensmitteln und nicht vorverpackten Lebensmitteln unterschieden werden. vorverpackte Lebensmittel: Vor dem Abschluss des Kaufvertrags muss der verantwortliche LMU alle verpflichtenden Informationen über bereitstellen, außer dem Mindesthaltbarkeitsdatum oder dem Verbrauchsdatum. nicht vorverpackte Lebensmittel: Der LMU ist nur verpflichtet, Allergeninformationen bereitzustellen, sofern nicht einzelstaatliche Maßnahmen die Bereitstellung aller oder einiger Angaben verlangen, auf die in den Artikeln 9 und 10 der LMIV Bezug genommen wird. Volker Charné Folie 29
30 Fazit Drei Punkte sollten Sie mit nach Hause nehmen: 1) keine verpflichtende Nährwertkennzeichnung für Erzeugnisse der Direktvermarktung 2) bei Verwendung traditioneller Rezepturen und Herstellungsweisen keine neuen Kennzeichnungserfordernisse 3) wenige Spezialregelungen sind für Sie zu beachten (Allergenkennzeichnung bei vorverpackter/loser Ware, Einfrierdatum, Herkunftsangabe Fleisch, Fernabsatz) Volker Charné Folie 30
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