Aufhebungsvertrag: Checkliste und Formulierungsbeispiele

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1 Aufhebungsvertrag: Checkliste und Formulierungsbeispiele von Dr. Brigitte Auweter Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht I. Was Sie inhaltlich beachten sollten Geht es um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, sind Sie als betroffener Arbeitnehmer in der Pflicht: Sie müssen sich selbst um die Rechtslage kümmern. Erst wenn Sie sich umfassend informiert haben und sich über Ihre Rechte und mögliche Nachteile im Klaren sind, die mit einer solchen Vereinbarung verbunden sind, sollten Sie den Vertrag unterschreiben. Was Sie inhaltlich beachten müssen, haben wir für Sie im Beitrag»Aufhebungsvertrag: Ihr Wegweiser zum einvernehmlichen Ende eines Arbeitsverhältnisses«zusammengefasst (vgl. Beitrag 6 b/6). In der folgenden Übersicht finden Sie Formulierungsbeispiele zu den im Beitrag besprochenen Punkten, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber regeln sollten. Unser Rechtstipp: Prüfen Sie dabei unbedingt im Einzelfall, ob der Vertrag weitere, Ihrer individuellen Situation entsprechende Fragen regeln sollte (z. B. Patent- oder Urheberrechte) oder ob eine andere Regelung Ihren Vorstellungen eher entspricht. Lassen Sie sich dabei kompetent beraten. Wenden Sie sich beispielsweise an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (vgl. Serviceseiten 12 j/2) oder an die Rechtsberatungsstelle Ihrer Gewerkschaft. Einen Rentenberater sollten Sie zurate ziehen, wenn Sie wissen wollen, wie sich die Vertragsbeendigung auf Ihre Altersvorsorge auswirkt (vgl. Serviceseiten 12 e/2). Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben in diesem Beitrag wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen Postfach Telefon 0621/ info@rechtstipps.de Mannheim Telefax 0621/ /5

2 II. Wie Sie Ihren Aufhebungsvertrag formulieren können Das ist zu regeln Beendigungsgrund/Beendigungszeitpunkt Ziel: Eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld soll möglichst vermieden werden. Deshalb sind hier die Beendigungsgründe näher auszuführen, und es ist insbesondere auch darauf einzugehen, warum zum Beispiel keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Vermeiden Sie auch ein»krummes Beendigungsdatum«. Es weist auf ein vertragswidriges Verhalten und damit auf eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit hin. Dies wird vor allen Dingen die Bundesagentur für Arbeit stutzig machen, wenn sie prüft, ob eine Sperrfrist verhängt wird. Ziel: Die Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld soll vermieden werden. Zwischen Abschluss des Aufhebungsvertrags und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte daher eine der individuellen ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Frist liegen.»(arbeitgeber) und (Arbeitnehmer) sind sich darin einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers zum (Datum) einvernehmlich beendet wird.die Beendigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen, weil die Abteilung (...) geschlossen wird. Die Beschäftigung in einer anderen Abteilung ist nicht möglich.«alternativ:»die Beendigung ist wegen der häufigen Fehlzeiten des (Arbeitnehmers) wegen Arbeitsunfähigkeit veranlasst. Ein leidensgerechter Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung.«Abfindung Ziel: Aushandeln einer Entlassungsentschädigung. Denken Sie daran, Regelungen zur Höhe, Fälligkeit und Vererblichkeit zu treffen. Soll ausnahmsweise der Arbeitgeber die auf die Abfindung zu zahlende Einkommensteuer übernehmen, muss das ausdrücklich vereinbart werden. Hinweis: Über das Thema»Abfindung«informiert Sie der Beitrag 6 b/7.»für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält (Arbeitnehmer) eine Abfindung in Höhe von (...). Diese ist mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Sie ist vererblich.der Arbeitgeber übernimmt die auf die Abfindung entfallende Einkommensteuer.«Freistellung Ziel: Fortzahlung der Bezüge bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Regelung des Resturlaubs. Hinweis: Über Einzelheiten im Zusammenhang mit Fragen der Freistellung informiert der Beitrag 6 b/6. Ziel: Die Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbotes kann modifiziert oder aufgehoben werden. Bei langen Beendigungsfristen im Zusammenhang mit der Anrechnung anderweitigen Verdienstes kann dies für beide Seiten interessant sein.»(arbeitnehmer) wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt.noch bestehende Resturlaubsansprüche werden auf die Freistellung angerechnet.von der Arbeitsbefreiung unberührt bleibt die Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots.«Alternativ:»(Arbeitgeber) verzichtet auf die Einhaltung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots.«Rechtst i pps 2/5

3 Zahlungsansprüche Ziel: Regelung sämtlicher Entgelt- und Zahlungsansprüche. Vergessen Sie nicht, variable Gehaltsbestandteile (z. B. Provisionen, Tantiemen) und auch die Frage von Sonderzuwendungen (z. B. 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld) zu klären.»(arbeitgeber) verpflichtet sich, das vertraglich vereinbarte Entgelt in Höhe von (...) weiterzuzahlen.die Tantieme für (Bezugszeitraum einfügen) wird am (Datum) in Höhe von (...) ausbezahlt.das 13. Monatsgehalt für (Bezugszeitraum einfügen) wird (anteilig hier: (.../12) ) in Höhe von (...) am (Datum) ausbezahlt.(arbeitgeber) verpflichtet sich, (Arbeitnehmer) ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von (...) zu bezahlen.«betriebliche Altersversorgung Ziel: Klarstellung der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung.»(Arbeitgeber) und (Arbeitnehmer) sind sich darüber einig, dass (Arbeitnehmer) eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft zusteht. (Arbeitgeber) wird (Arbeitnehmer) bis zum (Datum) die Höhe der Versorgungsanwartschaft mitteilen.«rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers Ziel: Rückzahlungsansprüche sind zu regeln (z. B. überzahlte Vergütung, Sonderzuwendung, Arbeitgeberdarlehen, Ausbildungskosten, Umzugskosten). Im Rahmen des Aufhebungsvertrages können Sie über diese Positionen verhandeln und sie gegebenenfalls ganz oder teilweise ausschließen. Hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Hinweis: Beachten Sie, dass bei regelmäßigen Gehaltsansprüchen nur bis zur Pfändungsfreigrenze aufgerechnet werden darf. Sie können auch ohne Aufschlüsselung im Einzelnen einen saldierten Rückzahlungsbetrag vereinbaren.»die Zahlungsansprüche gemäß Ziffer (...) dieses Vertrages werden mit folgenden Ansprüchen des Arbeitgebers verrechnet: a) (...), b) (...).«Rückgabeanspruch des Arbeitgebers Ziel: Regelung der Rückgabe von Arbeitsmitteln (z. B. Handy, PC, Laptop). Ziel: Regelung der Rückgabe des Dienstwagens. Stand Ihnen der Pkw zur privaten Nutzung zur Verfügung, sollten Sie im Falle der vorzeitigen Rückgabe des Wagens eine Nutzungsentschädigung für die entgangene private Nutzung ausdrücklich regeln. Denn unter Umständen verzichten Sie mit der Unterschrift unter eine allgemeine Ausgleichsklausel darauf.»(arbeitnehmer) gibt den Personal Computer Marke (...) nebst Zubehör (hier im Einzelnen aufzulisten) am (Datum) in (Ort) zurück.(arbeitnehmer) gibt den Dienstwagen Marke (...) mit dem amtlichen Kennzeichen (...) am (Datum) in (Ort) zurück.als Ausgleich für die entgangene private Nutzungsmöglichkeit erhält (Arbeitnehmer) (...).«Rechtst i pps 3/5

4 Rückgabeanspruch des Arbeitgebers Ziel: Regelung des Auszugs aus der Werkmiet-/ Dienstwohnung. Haben Sie noch keine neue Wohnung, vereinbaren Sie im Aufhebungsvertrag einen längerfristigen Auszugstermin und lassen Sie sich selbst eine kurze Kündigungsfrist einräumen.»die Werkswohnung in (Adresse) wird am (Datum) geräumt und (besenrein/renoviert) übergeben. (Arbeitnehmer) kann die Wohnung mit einer Frist von (...) vorzeitig kündigen.«nachvertragliches Wettbewerbsverbot Ziel: Regelung des Fortbestehens, der Aufhebung oder Modifizierung des vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots, insbesondere auch der Frage der Karenzentschädigung. Die Unterschrift unter eine allgemeine Ausgleichsklausel kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die Pflicht zur Karenzentschädigung aufheben. Achten Sie deshalb auf eine ausdrückliche und interessengerechte Regelung.»Das mit Vertrag vom (Datum) vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot bleibt bestehen.«alternativ:»das mit Vertrag vom (Datum) vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird aufgehoben, die Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt.«alternativ:»(arbeitgeber) verzichtet auf die Rechte aus dem Wettbewerbsverbot gemäß Vertrag vom (Datum). Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung in Höhe von (...) monatlich bis zum (Datum; hier Frist: ein Jahr nach 75 a HGB).«Zeugnis Ziel: Das Arbeitszeugnis dokumentiert Ihren beruflichen Werdegang und Ihr Fortkommen. Es ist wichtiger und aussagekräftiger Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Haben Sie bereits ein gutes vorläufiges Zeugnis erhalten (sog. Zwischenzeugnis), sollten Sie darauf drängen, dass das Endzeugnis darauf beruht. Hinweis: Über das Thema»Zeugnis«informiert Sie der Beitrag 6 a/3.»(arbeitnehmer) erhält ein Zeugnis, das sich auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Leistung und Führung erstreckt.«alternativ:»(arbeitnehmer) erhält ein Zeugnis, das inhaltlich dem Zwischenzeugnis vom (Datum) entspricht.«ausgleichsklausel Ziel: Damit soll verhindert werden, dass Sie sich später mit Ihrem Arbeitgeber gerichtlich auseinandersetzen müssen. Solche Klauseln erfassen grundsätzlich alle bekannten und unbekannten Ansprüche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses! Über die Ausnahmen informiert Sie der Beitrag 6 b/6.»(arbeitgeber) und (Arbeitnehmer) sind darin einig, dass mit der Erfüllung vorgenannter Ansprüche keine weiteren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und anlässlich seiner Beendigung gegeneinander mehr bestehen. Hiervon ausgenommen sind a) (...), b) (...).«Rechtst i pps 4/5

5 Widerrufsrecht Ziel: Vereinbaren Sie vorsorglich ein Widerrufsrecht.»(Arbeitnehmer) bleibt vorbehalten, diesen Vertrag bis zum (Datum) schriftlich zu widerrufen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Widerrufs bei (Arbeitgeber).«Normalerweise sind Sie an einen einmal geschlossenen Aufhebungsvertrag gebunden, auch wenn er sich später als nachteilig für Sie auswirkt. Er ist nur in Ausnahmefällen rückgängig zu machen. Wenn Ihr Arbeitgeber sich darauf nicht einlassen will, bitten Sie um eine Bedenkzeit, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Rücknahme der Kündigungsschutzklage Ziel: Beendigung des Kündigungsschutzprozesses. Mit dem Aufhebungsvertrag erledigt sich die Kündigungsschutzklage. Das müssen beide Parteien auch dem Gericht gegenüber erklären. Einfacher ist es, wenn die Kündigungsschutzklage zurückgenommen wird. Vor dem Arbeitsgericht entstehen dadurch normalerweise keine Gerichtskosten, anders beim Landesarbeitsgericht.»(Arbeitnehmer) verpflichtet sich, die beim Arbeitsgericht (Ort) eingereichte Kündigungsschutzklage (Az.... ) zurückzunehmen.«rechtst i pps 5/5

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