Der Hauptausschuss hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen:
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- Julia Krause
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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, den und Umwelt Tel: /1024 -VII C 2/ 22 - ursula.kempny@senstadtum.berlin.de angela.ehlers@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Zwischenbericht Anlage Kapitel Verkehr Titel Leistungen des innerstädtischen ÖPNV Erfüllung des Verkehrsvertrages 34. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 15. Mai Zwischenbericht SenStadtUm vom 25. März 2013, rote Nr C 23. Sitzung des Hauptausschusses vom 26. September 2012 Vertraulicher Bericht SenStadtUm VII C 22 vom 18. September 2012, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses vom 20. Februar 2013 Zwischenbericht SenStadtUm ZF A 3 vom 31. Januar 2013, rote Nr B Der Hauptausschuss hat in seinen oben bezeichneten Sitzungen Folgendes beschlossen: SenStadtUm wird gebeten, dem Hautausschuss im Januar 2013 hinsichtlich der Leistungen an die BVG über die Aspekte Sicherheit, Tarifstruktur und Fahrplanentwicklung in einem Bericht über die Vertragsverhandlungen - auch als Zwischenbericht - zu berichten. Der Zwischenbericht (rote Nr. 0601C) mit Fristverlängerung bis zum 30. September 2013 wurde dazu zur Kenntnis genommen. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenStadtUm wird gebeten, dem Hauptausschuss zum 1. August 2013 die Position des Senats in den Verhandlungen zur Revision des Verkehrsvertrages zu berichten, insbesondere was in den Verhandlungen umstritten ist und was die BVG zusätzlich verlangt. Weiter wird gebeten darzustellen, welche Mittel investiv und konsumtiv aus den verschiedenen Titeln (Kapitel 1270 und 1330) aktuell an die BVG fließen. 1
2 Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachstehenden Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Dazu wird berichtet: Ausgangslage Auf Basis des Senatsbeschlusses vom wurde ein Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der BVG AöR für den Zeitraum vom bis zum abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden die Leistungspflichten der BVG (Qualität und Quantität des Angebotes, Erhalt Infrastruktur) sowie die Ausgleichszahlungen des Landes fixiert. Ziel des Verkehrsvertrages ist es, dass auf gesicherter vertraglicher Grundlage die Angebote des ÖPNV als Leistungen der Daseinsvorsorge erbracht werden. Anders als die beiden vorlaufenden Unternehmensverträge (zuletzt Senatsbeschluss vom ) bezweckt der Verkehrsvertrag nicht die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Sanierung. Die Ausgleichszahlungen nach Verkehrsvertrag wurden dabei auf Vorschlag der BVG mit einem Pauschalpreis in Höhe von 75 Mio. p.a. für die Erbringung der Verkehrsleistung und mit 175 Mio. p.a. für die Infrastrukturvorhaltung festgelegt. Vorausgesetzt wurden dabei die den Verkehrsvertrag ergänzenden Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle wegen abgesenkter Tarife sowie Sonderzahlungen für bestimmte Investitionen in Infrastruktur und Schienenfahrzeuge. Die Ausgleichszahlungen nach Verkehrsvertrag wurden nach den Regeln des Vertrages im Jahr 2011 erstmals an die spezifische Kostenentwicklung angepasst (Preisgleitung). Vergütet wird nur die erbrachte Leistung, daher findet eine Kürzung der Zahlungen bei Leistungsausfällen statt. ZAHLUNGEN AN DIE BVG AUS DEM LANDESHAUSHALT 2012 Anspruch der BVG Vergütung der erbrachten Verkehrsleistung gemäß VV (Kapitel 1270, Titel 54045) Ausgleich für Einnahmeausfälle aus Schülerund Schwerbehindertenverkehren sowie Sozialticket (Kapitel 1330, Titel 68212, 68213) Vergütung für den Erhalt der Infrastruktur gemäß VV (Kapitel 1270, Titel 54045) Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV (Kapitel 1270, Titel 89102) Geleistete Zahlungen des Landes Berlin , , , ,84 Summe ,84 2
3 Die geplante konsumtive und investive Mittelzuführung im Jahr 2013 ist in der Anlage aufgeführt. Von 2007 bis 2012 verzeichnete die BVG einen Nachfrageanstieg von 3,7% auf 937 Mio. Fahrgäste. Vor dem Hintergrund des über die Laufzeit des Verkehrsvertrages konstanten Leistungsvolumens konnte auf diese Entwicklung vom Aufgabenträger und der BVG nur auf Basis von Umbestellungen von Verkehrsangeboten reagiert werden. Notwendige Leistungsmehrungen an einer Stelle waren stets ggf. zeitlich versetzt durch Angebotskürzungen an anderer Stelle zu finanzieren. Die Kosten- und Erlössituation der BVG hat sich seit Abschluss des Verkehrsvertrages per Saldo positiv entwickelt. Dem Abgeordnetenhaus wird kontinuierlich jährlich über die Leistungserbringung durch die BVG AöR berichtet. Zudem wird die Öffentlichkeit über die Entwicklung des gesamten ÖPNV auf Basis zusammenfassender Berichte informiert (BVG-Verkehre sowie S-Bahn- und Regionalverkehre). Sachstand Revision Der Verkehrsvertrag mit der BVG enthält eine Revisionsklausel. Demnach findet zum sowie zum eine Revision bestimmter Vertragsinhalte statt. In den Jahren 2010 bis 2012 wurde auf dieser Basis unter Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Einbindung der Senatsverwaltungen für Finanzen sowie Wirtschaft, Technologie und Forschung mit der BVG über die Revision des Vertrages verhandelt. Eine vorläufige Einigkeit zwischen den Vertragspartnern wurde bei vertragstechnischen Themen mit dem Ziel der Anpassung und Vereinfachung von Prozessen erreicht. Das betrifft vorwiegend die Abrechnung der Leistung und das Prozedere der Fahrplanbestellung. Weitere Themen der Verhandlungen waren die Steuerung der Qualität, Beschleunigungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Fahrpläne sowie die Weiterentwicklung des Infrastrukturmonitoring. Es besteht Einvernehmen, dass diese Themen zwischen der BVG und dem Aufgabenträger mit dem Ziel einer kurzfristigen Umsetzung weiter bearbeitet werden. Für die BVG hängt diese Umsetzung teilweise jedoch von den Vereinbarungen zur Finanzierung ab. Die finanziellen Forderungen der BVG - mit dem Ziel der Gewährleistung einer nachhaltigen Finanzierung - betrugen 35 Mio. p.a. im Zeitraum von 2012 bis Mit der Tariferhöhung zum verringert sich nach jüngsten Angaben der BVG die Forderung auf 26,5 Mio.. Anlass dieser Forderung ist das mit dem Wirtschaftsplan 2011 beschlossene Ziel, bereits im Jahr 2016 und nicht erst ab wie bei der Kalkulation zum Verkehrsvertrag unterstellt - eine schwarze Null zu erreichen. Die BVG macht hauptsächlich Mehraufwendungen durch erhöhte Sicherheitsleistungen, vermehrte Baustellenverkehre sowie Norm- und Regeländerungen im Infrastrukturbereich geltend, die diesem Ziel entgegenstehen. 3
4 Der Verkehrsvertrag sieht vor, dass bei gravierenden Änderungen der diesem Vertrag zugrunde liegenden preisbildenden Faktoren über die Höhe der Ausgleichszahlungen verhandelt werden kann. Aufgrund der bisherigen und auch derzeit insgesamt positiven Entwicklung der BVG sieht der Senat auf Basis der vertraglichen Regelungen keinen Anlass, wegen der wirtschaftlichen Entwicklung der BVG den von ihr im Jahr 2007 kalkulierten Preis anzupassen. Dies kann gegebenenfalls im Rahmen der Revision zum thematisiert werden. Der Senat hat jedoch anerkannt, dass die BVG im Rahmen der Umsetzung des Senatsbeschlusses vom zum Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit im ÖPNV erhöhte Aufwendungen hat, die nicht mit den Zahlungen aus dem Verkehrsvertrag abgedeckt sind. Im vom Senat beschlossenen Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014/2015 vom 25. Juni 2013 ist deshalb bei Kapitel 1270, Titel Leistungen des innerstädtischen ÖPNV - eine Ansatzerhöhung von rd. 17,5 Mio. zum Ausgleich der Auswirkungen der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel (rd. 12,4 Mio. ) und zur pauschalen Abgeltung von Mehraufwendungen (rd. 5 Mio. ) berücksichtigt worden. Weiteres Vorgehen Nach Abschluss der Haushaltsberatungen und dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsgesetz 2014/2015 wird der Senat der BVG entsprechend den vertraglichen Regelungen im Verkehrsvertrag Vorschläge für Vertragsanpassungen (abschließender Verhandlungsstand einschließlich der offenen Punkte) übermitteln. Stimmt die BVG den Vorschlägen zu, werden diese Vertragsbestandteil. Stimmt die BVG nicht zu und wird auch sonst kein Einvernehmen erreicht, kann der Aufgabenträger die Gewährträgerversammlung anrufen. Das abschließende Verhandlungsergebnis wird dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt berichtet. Im Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 4
5 Anlage: Geplante Zahlungen an die BVG im Jahr 2013 aus Kap und 1330 Verwaltung Titel konsumtiv investiv SenWTF SenWTF 1330/682 12: Ersatz von Fahrgeldausfällen an die BVG für die Beförderung Schwerbehinderter mit Freifahrt nach 145 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) 1330/682 13: Zuschuss an die BVG für sonstige betriebsfremde Lasten Erl.Nr. 1: Ausgleichsleistungen gemäß Vertrag für gemeinwirtschaftliche Leistungen der BVG im Ausbildungsverkehr sowie für ein ermäßigtes Schülerticket) Erl.Nr. 2: Aufwendungen gemäß Vereinbarung über die Erstattung von Ruhegeldzahlungen Erl.Nr. 3: Aufwendungen für das Berlin- Ticket S SenStadtUm 1270/54045 Leistungen des innerstädtischen ÖPNV (BVG-Verkehrsvertrag) Vergütungsanspruch für die Verkehrsleistungen Vergütungsanspruch für die Infrastruktur (Im Wesentlichen konsumtiv, aber keine klare Trennung zu investiv) SenStadtUm zusätzlicher Ausgleich (aus 1270/54003) für Mehrleistungen in Folge der Verschiebung der Eröffnung des BER SenStadtUm 1270/89102 Zuschüsse für Investitionen ÖPNV, Zahlungen an BVG Kompensationszahlung nach Entflechtungsgesetz (EntflechtG ) Regionalisierungsgesetz (RegG) GVFG-Bundesprogramm Landesmittel Hauptstadtmittel Summe
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