I. Überweisungen innerhalb Deutschlands in EUR oder in anderen EWR-Währungen 5

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1 3. Preis- und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privat- und Geschäftskunden A Überweisungen I. Überweisungen innerhalb Deutschlands in EUR oder in anderen EWR-Währungen. Überweisungsausgänge a. Annahmefrist für Überweisungen bis :30 Uhr an Geschäftstagen bei der kontoführenden Stelle. b. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Empfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungsaufträge in Euro Belegloser Überweisungsauftrag max. 3 Geschäftstage, ab dem ein Geschäftstag... Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage, ab dem zwei Geschäftstage... SEPA-Überweisungsauftrag 2 Geschäftstage, ab ein Geschäftstag (beleghafte max. 3 Geschäftstage, ab Geschäftstage) Voraussetzung: Der Überweisende hat IBAN 2 des Empfängers und die BIC 3 des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben. Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA- Überweisungsverfahren 4 teil. Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage... Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Tage, an denen die Bank und ihre Geschäftsstellen keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, finden Sie im Anhang zum Preisund Leistungsverzeichnis ( PuL ). 2 IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number ( = internationale Kontonummer). 3 BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code ( = Bankidentifikationscode). 4 Die Bank nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil. SEPA steht für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single European Payments Area). Die angegebene Ausführungsfrist setzt aber voraus, dass auch das Kreditinstitut des Begünstigten am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt. Nähere Informationen erteilt die Bank auf Nachfrage. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

2 Ausführungsfristbeginn Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter.a. bekannt gegebenen Annahmefristen die nach Nr. 2. der Bedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. c. Entgelte Überweisungen in Euro... EUR (Überweisungen in anderer Währung als Euro werden wie grenzüberschreitende Überweisungen nach Kapitel II behandelt) Bearbeitungsentgelt für nicht formatiert erteilte Aufträge (Telefon, Fax, Telex, Brief und Zahlungsaufträge mit Valutavorgabe)... EUR 0, Überweisungen, die unter Einsatz elektronischer Medien vom Kunden in Auftrag gegeben werden... nach Vereinbarung Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden... EUR 2, d. Wertstellung Geschäftstag des Zahlungsausgangs. 2. Überweisungseingänge a. Gutschriften auf Girokonten am Geschäftstag des Eingangs des Überweisungsbetrages bei der Bank. b. Wertstellung Geschäftstag des Zahlungseingangs. c. Entgelt... EUR 3. Daueraufträge in Deutschland und in Euro Einrichtung... EUR Ausführung... EUR Rückruf... EUR, II. Überweisungen in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR 7 ) in EUR oder in anderen EWR-Währungen. Überweisungsausgänge a. Annahmefrist(en) für Überweisungen bis :30 Uhr am Geschäftstag bei der kontoführenden Stelle. b. Ausführungsfrist EU-/EWR-Mitgliedsstaat 7 Binnen zwei Geschäftstagen auf das Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, wenn die Überweisung auf Euro lautet, keine OUR- oder BEN-Weisung, der Überweisende die IBAN 2 des Zahlungsempfängers und den BIC 3 des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben hat und der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers am SEPA-Überweisungsverfahren 4 teilnimmt. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter. a. bekannt gegebenen Annahmefristen die nach Nr. 2. der Bedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Tage, an denen die Bank und ihre Geschäftsstellen keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, finden Sie im Anhang zum PuL. 2 IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number (= internationale Kontonummer). 3 BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code (= Bankidentifikationscode). 4 Die Bank nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil. SEPA steht für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single European Payments Area). Die angegebene Ausführungsfrist setzt aber voraus, dass auch das Kreditinstitut des Begünstigten am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt. Nähere Informationen erteilt die Bank auf Nachfrage. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 7 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland (einschließlich Alandinseln), Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin), Irland, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien (einschließlich Ceuta und Mellila, Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich Gibraltar) sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. 2

3 c. Entgelte aa) Entgeltspflichtiger SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Begünstigter trägt die übrigen Entgelte. BEN-Überweisung = nicht möglich. bb) Höhe der Entgelte unabhängig von der Entgeltregelung Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro und anderen Währungen SHARE bis Euro 0.000, (ohne Angabe von IBAN und BIC) 0, % min. EUR,... über Euro 0.000, 0, % max. EUR 00, zusätzliches Bearbeitungsentgelt für nicht formatiert erteilte Aufträge (Telefon, Fax, Telex, Brief und Zahlungsaufträge mit Valutavorgabe)... EUR 0, Überweisungen, die unter Einsatz elektronischer Medien vom Kunden in Auftrag gegeben werden... nach Vereinbarung. Hinweis: Entgeltanweisung OUR : Da von einer weiteren zwischengeschalteten Bank oder von einem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls Entgelte in Rechnung gestellt werden können, muss vor Erteilung des Überweisungsauftrages das OUR-Entgelt im Rahmen einer Sondervereinbarung mit uns abgeschlossen sein. cc) Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen Überweisungen in EWR-Währung : Bei Zahlungen, die nicht in Kontowährung ausgeführt werden, wird zusätzlich zum Entgelt gemäß Abschnitt c. ein Umrechnungsentgelt von... 0,02 % min. EUR 2,0 erhoben. Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden... EUR 2, dd) Zahlungsausführung per Scheck Für die Zahlungsausführung per Bankscheck und bei eigener Scheckziehung durch den Kunden gelten die Entgelte unter Abschnitt D Punkt 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr in EWR-Währungen und Drittstaatenwährungen 6. d. Umrechnungskurs Umrechnungen von Euro in EWR-Währungen erfolgen nach den Sonderbedingungen für Devisengeschäfte. Die zur Anwendung kommenden Brief- und Geldspannen für Devisengeschäfte sind ebenfalls Bestandteil des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank. e. Wertstellung am Geschäftstag des Zahlungsausgangs bei der Bank. Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Tage, an denen die Bank und ihre Geschäftsstellen keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, finden Sie im Anhang zum PuL. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Z. B. US-Dollar. 3

4 2. Überweisungseingänge a. Gutschrift am Geschäftstag mit Eingang des Überweisungsbetrages bei der Bank. b. Wertstellung Geschäftstag des Zahlungseingangs bei der Bank. c. Entgelte Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte. SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. BEN-Überweisung = nicht möglich. Bei einer SHARE-Überweisung werden von uns folgende Entgelte berechnet: Grenzüberschreitende Überweisungen (nicht EU-Standardüberweisung) in Euro oder EWR-Währung... bis Euro 0.000, oder Gegenwert in EWR-Währung 0, % min. EUR,... über Euro 0.000, oder Gegenwert in EWR-Währung 0, % max. EUR 00, d. Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen Bei Zahlungen, die nicht in Kontowährung empfangen werden, wird zusätzlich zum Entgelt gemäß Abschnitt c. ein Umrechnungsentgelt von... 0,02 % min. EUR 2,0 erhoben. e. Umrechnungskurs Umrechnungen von EWR-Währungen in Euro erfolgen nach den Sonderbedingungen für Devisengeschäfte. Die zur Anwendung kommenden Brief- und Geldspannen für Devisengeschäfte sind ebenfalls Bestandteil des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank. Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Tage, an denen die Bank und ihre Geschäftsstellen keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, finden Sie im Anhang zum PuL. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats,Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4

5 III. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR 7 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR 7 (Drittstaatenwährung 6 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR 7 (Drittstaaten 8 ). Überweisungsausgänge a. Annahmefristen bis 0:30 Uhr an Geschäftstagen bei der kontoführenden Stelle. b. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem bis zu den unter Punkt.a bekannt gegebenen Annahmefristen die nach Nummer 3. der Bedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist. Überweisungen in die Schweiz werden binnen zwei Geschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten bewirkt, wenn die Überweisung auf Euro lautet, keine OUR- oder BEN-Weisung vorliegt, der Überweisende seine Adressdaten angegeben hat, der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angegeben hat und das Kreditinstitut des Begünstigten am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt. c. Entgeltspflichtiger Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. BEN-Überweisung = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (das vom Zahlungsdienstleister in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt einer SHARE-Überweisung). OUR-Überweisung = der Überweisende trägt alle Entgelte und Auslagen. d. Höhe der Entgelte SHARE / BEN / OUR 0, % min. EUR, max. EUR 00, zusätzliches Bearbeitungsentgelt für nicht formatiert erteilte Aufträge (Telefon, Fax, Telex, Brief und Zahlungsaufträge mit Valutavorgabe)... EUR 0, Überweisungen, die unter Einsatz elektronischer Medien vom Kunden in Auftrag gegeben werden... nach Vereinbarung. e. Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen Überweisungen in Fremdwährungen: Bei Zahlungen, die nicht in Kontowährung ausgeführt werden (Fremdwährungszahlungen), wird zusätzlich zum Entgelt gemäß Abschnitt d. ein Umrechnungsentgelt von... 0,02 % min. EUR 2,0 erhoben. Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Überweisung mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden... EUR 2, f. Umrechnungskurs Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen erfolgen nach den Sonderbedingungen für Devisengeschäfte. Die zur Anwendung kommenden Brief- und Geldspannen für Devisengeschäfte sind ebenfalls Bestandteil des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank. g. Wertstellung am Geschäftstag des Zahlungsausgangs bei der Bank. Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Tage, an denen die Bank und ihre Geschäftsstellen keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, finden Sie im Anhang zum PuL. 6 Z. B. US-Dollar. 7 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland (einschließlich Alandinseln), Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin), Irland, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien (einschließlich Ceuta und Mellila, Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich Gibraltar) sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. 8 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

6 2. Überweisungseingänge a. Entgelte Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank und Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. BEN-Überweisung = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte. Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden 0, % min. EUR, von uns folgende Entgelte berechnet, die vom max. EUR 00, Überweisungsbetrag abgezogen werden: Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können bereits durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Bei einer BEN-Überweisung können bereits von jedem der vorgeschalteten Kreditinstitute (überweisendes oder zwischengeschaltetes Kreditinstitut) vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. b. Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen Überweisungen in Fremdwährungen: Bei Zahlungen, die nicht in Euro empfangen werden (Fremdwährungszahlungen), wird zusätzlich zum Entgelt gemäß Abschnitt a. ein Umrechnungsentgelt von... 0,02 % min. EUR 2,0 erhoben. c. Umrechnungskurs Umrechnungen von Fremdwährungen in Euro erfolgen nach den Sonderbedingungen für Devisengeschäfte. Die zur Anwendung kommenden Brief- und Geldspannen für Devisengeschäfte sind ebenfalls Bestandteil des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank. 6

7 B Lastschriften. Einzugsermächtigungslastschrift a) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Ab dem..202 verkürzt sich die Ausführungsfrist auf einen Geschäftstag. b) Entgelte Lastschriften zum Einzug... EUR 0,20 pro Posten min. EUR, pro Datei Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung... EUR 2,0 pro Ablehnung Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter... EUR 2, Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen nach Ablauf der Widerspruchsfrist 2. Abbuchungsauftragslastschrift a) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Ab dem..202 verkürzt sich die Ausführungsfrist auf einen Geschäftstag. b) Entgelte Lastschrift zum Einzug... EUR 0,20 pro Posten min. EUR, pro Datei Vormerkung für vom Kunden erteilte Abbuchungsaufträge... EUR 2,0 pro Vormerkung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung... EUR 2,0 pro Ablehnung Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter... EUR 2, Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen nach Ablauf der Widerspruchsfrist 3. SEPA-Basislastschrift a) Einreichungsfristen Erst- und Einmal-Lastschriften... Folgelastschriften und letztmalig auszuführende Lastschriften... Geschäftstage vor Fälligkeit bis 08:30 Uhr 2 Geschäftstage vor Fälligkeit bis 08:30 Uhr b) Entgelte SEPA-Basislastschriften zum Einzug... EUR 0,20 pro Posten min. EUR, pro Datei SEPA-Basislastschriften zum Einzug in der Schweiz... zusätzl. Entgelt nach Vereinbarung SEPA-Basislastschriften zum Einzug grenzüberschreitend größer als 0.000, EUR... zusätzl. Entgelt nach Vereinbarung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung... EUR 2,0 pro Ablehnung Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer SEPA-Lastschriftzahlung mit fehlerhafter... EUR 2, Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen nach Ablauf der Widerspruchsfrist Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Tage, an denen die Bank und ihre Geschäftsstellen keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, finden Sie im Anhang zum PuL. 7

8 4. SEPA-Firmenlastschrift a) Einreichungsfristen Erst- und Einmal-Lastschriften... Folgelastschriften und letztmalig auszuführende Lastschriften... Geschäftstag vor Fälligkeit bis 08:30 Uhr Geschäftstag vor Fälligkeit bis 08:30 Uhr b) Entgelte SEPA-Firmenlastschriften zum Einzug... EUR 0,20 pro Posten min. EUR, pro Datei SEPA-Firmenlastschriften zum Einzug in der Schweiz... zusätzl. Entgelt nach Vereinbarung SEPA-Firmenlastschriften zum Einzug grenzüberschreitend größer als 0.000, EUR... zusätzl. Entgelt nach Vereinbarung Bearbeitung der vom Kunden erklärten Zurückweisung einzelner Lastschriften... EUR 2,0 pro Weisung am Belastungstag Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung... EUR 2,0 pro Ablehnung Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschriftzahlung mit fehlerhafter... EUR 2, Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen nach Ablauf der Widerspruchsfrist. SEPA-Lastschrift-Mandat a) Entgelte Einmeldung und Pflege von SEPA-Mandaten durch die Bank... EUR Einmeldung und Pflege von SEPA-Mandaten durch den Kunden... EUR Administration von SEPA-Mandaten inklusive Sperren... einmalig EUR 2, Beachtung von Sperren (Mandat, Land)... EUR,0 pro Beachtung der Sperre Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Tage, an denen die Bank und ihre Geschäftsstellen keinen Geschäftsbetrieb unterhalten, finden Sie im Anhang zum PuL. 8

9 C Kartenzahlungen. Kreditkarten MasterCard Hauptkarte (jährlich)... EUR 30, Zusatzkarte (jährlich)... EUR 20, MasterCard GOLD Hauptkarte (jährlich)... EUR 6, Zusatzkarte (jährlich)... EUR 4, neuer PIN-Brief auf Wunsch des Kunden... EUR, Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte bei Namensänderung... EUR, Verlust beim Kunden - innerhalb Europas... EUR, - außerhalb Europas... EUR 20, Ersatz eines beim Kunden in Verlust geratenen PIN-Briefes... EUR, Erstellung einer/eines zusätzlich angeforderten Rechnungskopie/Beleges... EUR Sperren einer MasterCard auf Veranlassung des Kunden... EUR 2. ec-karte (BHF-BANK-Karte) ec-karte (jährlich)... EUR Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte bei Verlust beim Kunden... EUR Sperren einer ec-karte auf Veranlassung des Kunden... EUR Ersatz eines beim Kunden in Verlust geratenen PIN-Briefes... EUR 0, 3. Kundenkarte... nicht im Angebot 4. Barauszahlungen an Schaltern des eigenen Kreditinstituts... EUR mit Kreditkarte... nicht im Angebot bei fremden Kreditinstituten mit ec-karte (BHF-BANK-Karte) - bei inländischen Kreditinstituten und Kreditinstituten in der EU 9 in EUR (am Geldautomat) 0 - bei sonstigen ausländischen Kreditinstituten und in Fremdwährung (am Geldautomat) 9 EU-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland (einschließlich Alandinseln), Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadelupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin), Irland, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien (einschließlich Ceuta und Mellila, Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich Gibraltar) sowie Zypern. 0 Der Preis wird mit dem auszahlenden Kreditinstitut vereinbart. Der Preis wird mit dem auszahlenden Kreditinstitut vereinbart und zusammen mit dem Auszahlungsbetrag zuzüglich Kosten für die Währungsumrechnung von der FIRST DATA eingezogen. 9

10 D Scheckverkehr. Scheckverkehr im Inland Scheckeinlösung... EUR Rückgabe eines nicht eingelösten Schecks mangels rechtzeitiger Deckung auf dem Kundenkonto einschließlich Nachricht über die Nichteinlösung... EUR Scheckeinzug (Inland)... EUR Scheckrückgabe aus Scheckeinzug... 0,2 % des Scheckbetrages (Rückgabe eines nicht eingelösten Inkassoschecks einschließlich Nachricht über die Nichteinlösung eines Inkassoschecks)... min. EUR, max. EUR 00, Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch... EUR Schecksperre... EUR 0, Bereitstellung eines bestätigten Deutsche Bundesbank-Schecks... 0, % des Scheckbetrages min. EUR 2, max. EUR 2, Bereitstellung eines unbestätigten Deutsche Bundesbank-Schecks... pro Stück EUR 20, 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr in EWR-Währungen und Drittstaatenwährungen 6 a. Zahlungen in das Ausland per Bankscheck bis EUR 2.00, oder Gegenwert in Fremdwährung... EUR 2,0 über EUR 2.00, oder Gegenwert in Fremdwährung... 0, % min. EUR 20, max. EUR 00, b. Einlösung von auf uns gezogenen Schecks aa) bei Einzug in EUR durch andere Banken im Inland unter Benutzung des Deutsche Bundesbank-Clearings bis EUR 2.00,... EUR über EUR 2.00,... 0, % min. EUR 20, max. EUR 00, bb) bei Einzug in allen Währungen durch Korrespondenzbanken als Einzel-Inkasso... 0, % min. EUR 20, max. EUR 00, c. Inkasso von Auslandsschecks gezogen auf in- und ausländische Banken aa) bei sofortiger Gutschrift E.v. (Eingang vorbehalten)... 0, % min. EUR 20, max. EUR 00, bb) bei Gutschrift nach Eingang des Erlöses bzw. Bezahltmeldung sowie Retouren unbezahlt gebliebener Schecks... 0,3 % min. EUR 40, max. EUR 00, jeweils zuzüglich Konvertierungsentgelt bei Schecks, die in Fremdwährung ausgestellt sind... 0,02 % min. EUR 2,0 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Z. B. US-Dollar. 0

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