PRÜFUNGSAUSSCHUSS WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN. Obligatorische Fachstudienberatung

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1 Obligatorische Fachstudienberatung 1

2 Ansprechpartnerin des Prüfungsausschusses/ Fachstudienberatung Dr. phil. Alexandra Rese (Studium Wirtschaftsingenieurwesen und Promotion an der Universität Karlsruhe), LG10, Raum 413k Sprechzeiten: Di 10:00 12:00 Uhr Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Daniel Baier (LS Marketing & Innovationsmanagement) LG10, Raum 414g Sprechzeiten: Mo 15:30-17:00 Uhr, Do 11:00-12:00 Uhr Website informationen.html 2

3 Grundsätzliches für Bachelor und Masterstudiengänge, aber auch den modularisierten Diplom-Studiengang Das Lehrprogramm ist so aufgebaut und organisiert, dass das Studium bei Einhaltung des Regelstudienplans und erfolgreichem Abschluss der Prüfungsleistungen innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden kann. In der Regel werden gemäß den Vorgaben des ECTS (European Credit Transfer System) pro Semester 30 Kreditpunkte vergeben. Der reguläre Studienfortschritt entspricht 30 Kreditpunkten pro Semester. 1 Kreditpunkt entspricht einem Workload von 30 Stunden. D.h Stunden pro Jahr bzw. 8,2 Stunden pro Tag (bei 220 Arbeitstagen) Annahme: Vollzeitstudium Begrenzung der Studiendauer Leistungsfortschrittskontrolle 3

4 Einbezogene Prüfungsordnungen Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Neufassung der Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- Studiengänge (RahmenO-Ba) vom 21.Dezember 2010 sowie Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen vom 25. August Semester, 5. Semester, 7. Semester, 9./10. Semester Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Prüfungsordnung vom 3. August Semester, 9. Semester In einer gesonderten Veranstaltung: 11., 13., 15., >=17. Semester Link für die Prüfungsordnungen 4

5 Erfahrungswerte der Vergangenheit: Wenn Sie einmal auf der Liste für die obligatorische Fachstudienberatung stehen, ist es schwer, von dieser Liste wieder herunterzukommen. 5

6 Obligatorische Fachstudienberatung Obligatorische Fachstudienberatung durch den Prüfungsausschuss, wenn nicht mindestens der folgende Studienumfang erfolgreich absolviert wird (Rahmen- Bachelor-Ordnung, 8, Abs.3): Fachsemester mind. zu erbringende KP Regelstudienzeit zu Beginn des 3. FS 40 Kreditpunkte 60 Kreditpunkte zu Beginn des 5. FS 80 Kreditpunkte 120 Kreditpunkte zu Beginn des 7. FS 120 Kreditpunkte Abschluss als Bachelor: 180 Kreditpunkte Zu Beginn des 9. FS 160 Kreditpunkte PO , 1: Die Diplomvorprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Fachsemesters, die Diplomprüfung bis zum Ende des zehnten Fachsemesters abzulegen. 6

7 Studienfristen Werden folgende Studienfristen aus selbst zu vertretenden Gründen überschritten, so können in diesem Studiengang an der BTU i.d.r. keine weiteren Prüfungsleistungen erbracht werden (Rahmen-Bachelor-Ordnung, 10, Abs.3). Fachsemester zu Beginn des 4. FS zu Beginn des 6. FS zu Beginn des 8. FS Bis zum Ende des 10. FS mind. zu erbringende KP 40 Kreditpunkte 80 Kreditpunkte 120 Kreditpunkte 180 Kreditpunkte PO , 1: Bis zu Beginn des 10. Fachsemesters sind 160 Kreditpunkte zu erbringen, bis zum Beginn jedes weiteren Fachsemesters jeweils 20 Kreditpunkte. 7

8 3. Fachsemester Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) Zielzahl: 40 Kreditpunkte Der Prüfungsausschuss ist mit dem Studienfortschritt sehr unzufrieden. Ein unerfreulich hoher Prozentsatz musste zur obligatorischen Fachstudienberatung eingeladen werden. -> Die geforderten KP sind zu schaffen, bei verstärkter Anstrengung kein Verbleib auf Liste -> Hohe Wahrscheinlichkeit das Studium nicht zu schaffen 8

9 5. Fachsemester Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) Zielzahl: 80 Kreditpunkte Ein deutlich niedrigerer Prozentsatz (im Vergleich zum 3. Fachsemester) musste zur obligatorischen Fachstudienberatung eingeladenen werden. -> Die geforderten KP sind zu schaffen, bei verstärkter Anstrengung kein Verbleib auf Liste -> Hohe Wahrscheinlichkeit das Studium nicht zu schaffen 9

10 7., 9. und 10 Fachsemester Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) Zielzahl: 180 Kreditpunkte bzw. Bachelor-Abschluss Es sind noch nicht viele Studierendende betroffen, da erst zum WS 2009/2010 in den Bachelor immatrikuliert wurde. Für die wenigen, die jetzt auf der Liste stehen, gilt: Schließen Sie den Bachelor spätestens im 10. Fachsemester ab, sonst wird eine Exmatrikulation geprüft. 10

11 7. Fachsemester Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom) Zielzahl: 120 Kreditpunkte bzw. Vordiplom Für alle diejenigen, die zu Beginn des nächsten Sommersemester noch kein Vordiplom haben, ist der Verbleib im (Diplom)Studium massiv gefährdet. -> Vordiplom machbar -> Vordiplom wahrsch. machbar ->Diplom wird schwierig -> Hohe Wahrscheinlichkeit, das Studium nicht zu schaffen. 11

12 9. Fachsemester Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom) Zielzahl: 160 Kreditpunkte bzw. Vordiplom Alle diejenigen, die zu Beginn des nächsten Sommersemester noch kein Vordiplom haben, werden nicht zum Diplomstudium zugelassen ( 11 Abs. 2 Ziffer 3 Diplom-O 2006). -> Die geforderten KP sind zu schaffen, bei verstärkter Anstrengung kein Verbleib auf Liste ->Diplom wird schwierig -> Hohe Wahrscheinlichkeit, das Studium nicht zu schaffen 12

13 Zeigen Sie ihre Studierwilligkeit und ihre Studierfähigkeit!!! Studienfortschritt von mindestens 20 KP pro Semester!!!!! 13

14 Tatsächlicher Studienfortschritt (Studierende mit gelber Karte 2010) NUR 27,3% derjenigen, die erneut auf der Liste stehen, erreichen einen Studienfortschritt von 20 und mehr Kreditpunkten pro Semester. Dementsprechend erreichen knapp zwei Drittel (65,9 %) nicht den Mindestfortschritt von 18 Kreditpunkten pro Semester. ->Verbleib im Studium sinnvoll ->Verbleib im Studium nicht sinnvoll 14

15 Tipps Bleiben Sie möglichst im Plan, sonst wird die Prüfungsterminierung schwierig! Absolvieren Sie zuerst die Pflichtmodule komplett! Hören Sie eine Vorlesung mehrfach, wenn notwendig! Nutzen Sie das Übungsangebot! Nutzen Sie Möglichkeiten für Teilprüfungsleistungen! Kommunizieren Sie so oft und intensiv wie möglich mit Ihren Kommilitonen. Schließen Sie 1. bzw. 2. Wiederholungsprüfungen innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums ab (Bachelor/Master: 1. WHP innerhalb 1 Jahres, 2. WHP im nächsten Semester; Diplom: Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters). Ab dem WS 2011/12 wird die Einhaltung der Fristen bei den 1. und 2. Wiederholungsprüfungen vom Studierendensekretariat überwacht. Wenn Sie länger krank sind, kümmern Sie sich um die Konsequenzen! Wenn Sie zu einer Prüfung krank sind, bringen Sie den Krankenschein innerhalb 15 von 5 Werktagen!

16 Tipps Wenn Sie neben dem Studium viel arbeiten müssen, denken Sie über Alternativen nach: Teilzeitstudium Studentenkredit Informieren Sie sich aktuell über ihr Studium: Seite des Prüfungsausschusses, Modulkatalog, mybtu 16

17 Teilzeitstudium Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus vom 29. Mai 2006 Etwa 15 KP pro Semester (30 KP pro Studienjahr) Berufstätigkeit: sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 14 und höchstens 28 Stunden pro Woche. 17

18 Teilzeitstudium Ein Antrag auf Teilzeitstudium kann ( ) in jedem Semester für die Dauer von zwei aufeinander folgenden Jahren gestellt werden. Bei einem Wiederholungsantrag ist zusätzlich ein angemessener Studienfortschritt während des bisherigen Teilzeitstudiums nachzuweisen. 18

19 Urlaubssemester Gründe für ein Urlaubssemester: Ein niedriger Kreditpunktestand ist kein ausreichender Grund zur Beantragung eines Urlaubssemesters! 19

20 Weiteres Prozedere Werden die von der Prüfungsordnung vorgegebenen Kreditpunkte nicht erreicht bzw. sind Studienleistungen (Vordiplom) nach wie vor offen: Pflichtberatung im Verlauf des Sommersemesters: Schreiben des Studierendensekretariats über den Verlust des Prüfungsanspruchs Studierende: Dokumentation des bisheriger Studienverlaufes sowie zukünftige Anstrengungen, dass Studium zu beschleunigen, auf 1 bis 2 DINA4 Seiten Gespräch mit dem Prüfungsausschuss Entscheidung des Prüfungsausschusses über weiteren Studienverlauf Sollte sich kein oder nur ein unzureichender Leistungsfortschritt gezeigt haben, gezeigt haben, wird eine Exmatrikulation geprüft bzw. ggf. die Empfehlung zu einem Studiengangswechsel ausgesprochen. 20

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