Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie

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1 Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie IHK Heilbronn-Franken Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 1

2 Historie Warum gibt es diese Richtlinie? Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Niederlassung Versicherungsvermittlung EU-Gebiet andere Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum EU-Richtlinie Verbraucherschutz Informationspflicht Dokumentationspflicht Haftpflichtversicherung Kundengeldsicherung Sanktionen Beschwerde/Schlichtung Sachkundenachweis Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 2

3 Termine Welche Termine sind zu beachten? 22.Dezember 2006: Verkündung des Gesetzes 22. Mai 2007: 22. Juli 2007: In Kraft treten des Gesetzes Haftpflichtversicherung Neueinsteiger 31. Dezember 2008: Ende Übergangsregelungen EU- Versicherungsvermittler-Richtlinie Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 3

4 Wer fällt unter die neuen Regelungen? Gebundene Vermittler Ungebundene Vermittler Versicherungsberater Ist Rechtsbeistand des VN (Prüfung von Verträgen, außergerichtl. Vertretung) Beratung statt Vermittlung! Produktakzessorische Vermittler Versicherungsvertreter Versicherungsmakler Sind ausschließlich im Auftrag eines inländischen VU tätig Vermittelt im Auftrag eines oder mehrerer VU Als Ergänzung zur Haupttätigkeit -> Bagatellvermittler z.b. - Autohäuser - Reisebüros Vermittelt im Auftrag eines VN Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 4

5 Wahlmöglichkeit: gebundener/ungebundener Vermittler Ausschließlichkeitsvertreter/Mehrfachagent Gebundener Vermittler Gebundener Vermittler Registrierung Ungebundener Vermittler Vorteile kein Erlaubnisverfahren kein Sachkundenachweis keine Haftpflichtversicherung keine Registrierungskosten Nachteile bei Kündigung des Vertretervertrags keine Haftungsübernahme keine Registrierung darf nicht weiterarbeiten ohne eigene Haftpflichtversicherung keine Absicherung bei Regressforderungen von VU Vorteile Erlaubnis/Registrierung bleibt bei Kündigung des Vertretervertrages bestehen bei Entzug der Haftungsübernahme VU kann VV weiterarbeiten eigene Haftpfl. deckt auch Regressansprüche des VU Vermittler ist selbstständiges Unternehmen Wechsel der Vertriebsart jederzeit möglich Nachteile Erlaubnisverfahren Sachkundenachweis Selbst. Registrierung (25 ) Gebühr Erlaubnisverfahren Eigene Haftpflichtversicherung Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 5

6 Gesetzesänderungen IHK wird zur Registerbehörde ( 11a Abs.1 GewO) Neue Aufgaben IHK Registerführung Erlaubnisverfahren Sachkundeprüfung Überwachungsaufgaben Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 6

7 Aufgaben der IHK Registerführung Sonderregelung bei gebundenen Vermittlern IHK Zentrales Register via Internet IHK Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft IHK Hier müssen grundsätzlich alle Vermittler erfasst werden Gebundene Vermittler werden direkt durch GDV und DIHK registriert Link Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 7

8 Aufgaben der IHK Zweck des Registers lnformations-portal Kunden Versicherungsunternehmen Ausländische Behörden Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 8

9 Aufgaben der IHK Welche Informationen stehen im Register? Inhalt des Registers (öffentlicher Teil) Natürliche Personen: Familienname, Vorname, Firma Juristische Personen: Firmenname, Familienname, Vornamen (Personen die für Vermittl. zuständig) Status des Eingetragenen + Versicherungsmakler mit Erlaubnis + Gebundene Versicherungsvertreter + Versicherungsvertreter mit Erlaubnis (ungebundener) + Produktakzessorischer Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung + Versicherungsberater mit Erlaubnis Bezeichnung, Anschrift der zuständigen IHK Staaten der EU u. EWR, in denen VV tätig werden will u. bei Niederlassung die Geschäftsanschrift Registernummer Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 9

10 Aufgaben der IHK Welche Informationen stehen im Register? Inhalt des Registers (nicht öffentlicher Teil) Geburtstage aller im Register eingetragenen natürlichen Personen Haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen bei gebundenen Vermittlern Geschäftsanschrift Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 10

11 Aufgaben der IHK Wie finde ich das Register? Internet-Adressen des Registers (noch nicht freigeschaltet) Österreichisches Register Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 11

12 Aufgaben der IHK Erlaubnisverfahren persönliche Zuverlässigkeit geordnete Vermögensverhältnisse Prüfung durch IHK Berufshaftpflicht Sachkundenachweis Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 12

13 Aufgaben der IHK Sachkundenachweis Anforderungen Sachkundenachweis Versicherungsfachmann, -frau IHK entspricht dem Versicherungsfachmann, -frau BWV Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 13

14 Aufgaben der IHK Sachkundenachweis Ausnahmen beim Sachkundenachweis (Bestandsschutz) Personen, die seit 31. August 2000 selbstständig oder unselbstständig ununterbrochen als Vermittler tätig Werden vom Sachkundenachweis befreit. Diese Personen müssen aber bis Ende 2008 eine Erlaubnis beantragen. (gleichgestellte Berufsqualifikationen) Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 14

15 Aufgaben der IHK Überwachungsaufgaben Konkreter Verdacht z.b. Hinweise von: Gewerbeamt Versicherungsnehmer Versicherungsunternehmen IHK Wird keine Ermittlungsbehörde. Prüfung Wenn Voraussetzungen der Erlaubniserteilung nicht mehr vorliegen Löschung aus dem Register Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 15

16 Ablauf eines Registrierungsverfahrens Versicherungsvermittler/ Versicherungsberater gebundene Vermittler Bestätigung mit der Reg.-Nr. Erlaubnisverfahren Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit Prüfung der geordneten Vermögensverhältnisse Prüfung der erforderlichen Sachkunde Prüfung der Berufshaftpflichtversicherung Register Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 16

17 Informationsportal Versicherungsvermittler Drei Wege in unser Portal? Einstieg über: Direkter Link Homepage und danach dem Erkennungslogo folgen 2 3 Menüleiste -> Branchen -> Versicherungswirtschaft Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 17

18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. IHK Heilbronn-Franken Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 18

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