Anlage II B. zur Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen

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1 Anlage II B zur Satzung über die Abtsorgung im Kreis Euskirchen Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden nach Maßgabe des 5 aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben angenommen: Die Abfall-Nummern wurden übernommen aus der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Abfall 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter Pflanzenschutz- und Pflanzenschutz- und Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse für Verzehr und Verarbeitung ungeeignete Stoffe Speiseöle und -fette 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe Abfälle aus der Holzkonservierung * halogenfreie organische Holzschutzmittel Pflanzenschutz- und * chlororganische Holzschutzmittel Pflanzenschutz- und * metallorganische Holzschutzmittel Pflanzenschutz- und * anorganische Holzschutzmittel Pflanzenschutz- und 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie Abfälle aus der Textilindustrie * Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel Lösemittel * Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter Lösemittel * Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter

2 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Schwefelsäure und schweflige Säure Säuren/Laugen * Salzsäure Säuren/Laugen * Flußsäure Säuren/Laugen * Phosphorsäure und phosphorige Säure Säuren/Laugen * Salpetersäure und salpetrige Säure Säuren/Laugen Abfälle aus HZVA von Basen * Ammoniumhydroxid Säuren/Laugen Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden Abfälle a. n. g. (anorganische Kühlmittellösungen) Lösemittel Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * quecksilberhaltige Abfälle Leuchtstoffröhren Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln * Abfälle, die gefährliche Stoffe Pflanzenschutz- und Abfälle a. n. g. Pflanzenschutz- und Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide Pflanzenschutz- und 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Lösemittel * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Lösemittel Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Lösemittel * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Lösemittel

3 07 04 Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Pflanzenschutz- und * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Pflanzenschutz- und Abfälle a. n. g. (Altbestände und Reste von Pflanzenschutz- und n) Pflanzenschutz- und Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika * wäßrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Altmedikamente * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Altmedikamente * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Altmedikamente * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände Altmedikamente * andere Reaktions- und Destillationsrückstände Altmedikamente Abfälle a. n. g. (Altmedikamente) Altmedikamente Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Lösemittel * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Lösemittel * andere Reaktions- und Destillationsrückstände Lösemittel Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a.n.g * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Laborchemikalien * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Laborchemikalien 08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Farb- oder Lackentfernerabfälle Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen, mit Ausnahme derjenigen, die unter * Harzöle

4 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie Abfälle aus der fotografischen Industrie * Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis Lösemittel Einwegkameras ohne Batterien Batterien * Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder Batterien Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter Batterien 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) * Schwefelsäure Säuren/Laugen 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) * saure Beizlösungen Säuren/Laugen 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen * halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösemittel Lösungen) * halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösemittel Lösungen) * gebrauchte Wachse und Fette Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) * Abfälle aus der Dampfentfettung Lösemittel 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (ausser Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und 19 ) Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen * andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Lösemittel Abfälle aus flüssigen Brennstoffen * Heizöl und Diesel Lösemittel * Benzin Lösemittel

5 14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (ausser 07 und 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen * Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW Lösemittel * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische Lösemittel * andere Lösemittel und Lösemittelgemische Lösemittel 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest), einschließlich geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Die Zuordnung erfolgt entsprechend der Inhaltsstoffe Die Zuordnung erfolgt entsprechend der Inhaltsstoffe ölverunreinigte Betriebsmittel Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten * Transformatoren und Kondensatoren, die PCB Kondensatoren * gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe Kühlgeräte Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien * gefährliche Stoffe de Gase in Druckbehältern (einschließlich Spraydosen Halonen) Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter Spraydosen * gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen Laborchemikalien bestehen oder solche * gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen Laborchemikalien oder solche gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter , 16 Laborchemikalien oder Batterien und Akkumulatoren * Bleibatterien Batterien * Quecksilber de Batterien Batterien Alkalibatterien (außer ) Batterien andere Batterien und Akkumulatoren Batterien * getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren Säuren/Laugen Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13) * ölhaltige Abfälle Lösemittel

6 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) Sonstige Bau- und Abbruchabfälle * Bau- und Abbruchabfälle, die PCB (z.b. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) 18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche Laborchemikalien Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter Laborchemikalien * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Altmedikamente Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche Laborchemikalien Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter Laborchemikalien * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Altmedikamente 20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelter Fraktionen Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) * Lösemittel Lösemittel * Säuren Säuren/Laugen * Laugen Säuren/Laugen * Fotochemikalien Säuren/Laugen * Pestizide Pflanzenschutz-und * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle Leuchtsstoffröhren * Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe Kühlgeräte Speiseöle und -fette Speiseöle und -fette * Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter Lösemittel * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter * Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe Lösemittel Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter Lösemittel * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Altmedikamente Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter * Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder Altmedikamente Batterien, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter Batterien Hinweis: Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallstoffe sind als gefährliche Abfälle eingestuft und gelten als besonders überwachungsbedürftig im Sinne von 41 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 3 Nr. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG).

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