HeilbronnerSTADTZEITUNG

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1 HeilbronnerSTADTZEITUNG Nr Mai 2015 Amtsblatt der Stadt Heilbronn mit HeilbronnerSTADTANZEIGER Einen BUGA-Ahorn pflanzte die BUGA GmbH zum 30. Jahrestag der 1985 eröffneten Landesgartenschau im Wertwiesenpark. BUGA-Geschäftsführer Hanspeter Faas (l.), OB Harry Mergel sowie der damalige Geschäftsführer der Landesgartenschau, Ekkehard Schneider (r.), unterstützten das Nass von oben mit der Gießkanne. Ein Schild beim Baum weist den Weg zur BUGA 2019 und zum Innenstadtquartier Neckarbogen als einem weiteren Stück nachhaltiger Stadtentwicklung, betonten Mergel und Faas. (kn/foto: Knittel) Weniger Verkäufe, Preise steigen Gutachterausschuss der Stadt Heilbronn legt Immobilienmarktbericht 2015 vor - Neue Bodenrichtwertkarte Von Michael Brand Der Heilbronner Häuser- und Wohnungsmarkt hat auch 2014 nichts von seinem Schwung verloren, im Gegenteil: Die Zahl der abgeschlossenen Kaufverträge ist zwar weiter gesunken, jedoch ist die Gesamtkaufpreissumme auf einen Rekordwert geklettert. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Immobilienmarktbericht der Stadt Heilbronn, für den der Gutachterausschuss alle im Stadtkreis abgeschlossenen Kaufverträge des Vorjahres ausgewertet hat. Unser Ziel ist ein Höchstmaß an Transparenz für die Marktteilnehmer und verlässliche Information für die Bürger, betont Bürgermeister Wilfried Hajek, der den Bericht im Technischen Rathaus vorstellte. So gingen 2014 beim Gutachterausschuss 1677 Kaufverträge ein, das waren 97 weniger als im Jahr Zugleich stieg der Umsatz von 377 auf 435,8 Millionen Euro - das sind 15,6 Prozent. Weniger Verkäufe und steigende Preise zeigen: Infolge der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt kann der Immobilienmarkt in Heilbronn die starke Nachfrage nicht befriedigen, sagt Claus Hornung, Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dazu passt, dass im Häusermarkt die besten Objekte nicht mehr angeboten würden. Inzwischen lassen sich sogar die in der Kernstadt bisher eher unbeliebten Doppel- und Reiheneckhäuser deutlich besser verkaufen, hat Hornung ermittelt. Ein ähnliches Bild weist das Segment der Eigentumswohnungen auf: 959 Wohnungen wechselten den Eigentümer, das sind fünf Prozent weniger als Der Gesamtumsatz wuchs um 14 Prozent auf 143,5 Millionen Euro an. Die Preise stiegen im Neubau um rund 14 Prozent, im Altbau um sieben Prozent. In diesem Jahr wieder aufgeführt sind neue Bodenrichtwerte, die nur alle zwei Jahre ermittelt Im Durchschnitt sind die Baulandpreise um fünf Prozent gestiegen. Zudem enthalten: Richtpreise für Ein- bis Dreifamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Mietpreisrichtwerte für Gewerbe. INFO: Den Immobilienmarktbericht gibt es beim Geodatenzentrum, Cäcilienstraße 49, für 35 Euro. Die Bodenrichtwertkarte kostet 17 Euro. Bodenrichtwerte und frühere Immobilienmarktberichte sind kostenfrei unter online. Gegen Gebühr erstellt der Gutachterausschuss auch Gutachten über den Verkehrswert einzelner Immobilen. aufgelesen Charta der Vielfalt Am Dienstag, 9. Juni, unterzeichnen in der Innovationsfabrik über 30 Unternehmen aus der Region Heilbronn-Franken die Charta der Vielfalt. Sie wurde 2006 unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel initiiert und hat bundesweit über 2100 Unterzeichner mit weit über sieben Millionen Beschäftigten. Auch die Stadt Heilbronn gehört neben vielen in Heilbronn ansässigen Unternehmen, Organisationen und Institutionen zu den Unterzeichnern. Sie alle bringen damit zum Ausdruck, dass sie für Offenheit und Vielfalt stehen und eine Arbeitskultur fördern, die auf gegenseitigem Respekt - unabhängig von Nationalität, Behinderung, Geschlecht, Weltanschauung und Identität - beruht. Die gelebte Vielfalt und deren Wertschätzung wird sicherlich positive Auswirkungen auf unsere gesamte Region haben. Wir im Welcome Center Heilbronn-Franken und vor allem die Unternehmen erleben täglich wie gewinnbringend es ist, sich für die Potenziale und Kompetenzen zu öffnen, die Menschen aus aller Herren Länder hierher mitbringen. Tabea Saur Projektleiterin Welcome Center Heilbronn- Franken Mehrsprachige Hilfe Flyer Gewaltschutz der Stabsstelle Frauenbeauftragte Wer hilft bei Gewalt in der Familie? Wohin können sich Frauen und Kinder in der Not wenden? Welche Hilfe gibt es für Täter? Um Familien mit Migrationsgeschichte besser vor Gewalt zu schützen, hat die Stabsstelle Frauenbeauftragte der Stadt Heilbronn den Flyer Gewaltschutz in verschiedene Sprachen übersetzen lassen. Er ist nun auch auf Englisch, Russisch, Türkisch und Bulgarisch erhältlich. An einer rumänischen Version wird derzeit gearbeitet. (kb) INFO: Die Flyer gibt es bei der Frauenbeauftragten, Marktplatz 11, und sind auf der städtischen Website Familie & Gesellschaft, Frauen online abrufbar. Transparenz bei Qualität SLK-Kliniken veröffentlichen freiwillig Ergebnisse Die SLK Kliniken gehen neue Wege in Sachen Transparenz. Auf der Homepage veröffentlichen die Kliniken, die unter anderem Gründungsmitglied der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) sind, freiwillig ihre Qualitätsergebnisse aus dem Jahr Die IQM ist ein Zusammenschluss von derzeit 323 Kliniken in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die erhobenen Vergleichsdaten über die Behandlung häufiger Krankheitsbilder geben unter anderem Aufschluss über mögliche Schwachstellen und können zu einer noch besseren Patientenbehandlung beitragen, erklärt SLK-Geschäftsführer Thomas Jedges. (kn) INFO: aus DEM INHALT Forum Gemeinderat 2-3 Stellungnahmen der Parteien Flüchtlingshilfe 5 Vertragsunterzeichnung Schulentwicklung 6-7 Planungen genehmigt Bekanntmachungen Ausschreibungen

2 Seite 2 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEM GEMEINDERAT Donnerstag, 28. Mai 2015 CDU Alexander Throm Fraktionsvorsitzender Eigenständige Ludwig-Pfau-Schule! Die CDU-Fraktion hat den Vorschlag der Verwaltung, den Realschulableger an der Ludwig- Pfau-Schule zugunsten einer Gemeinschaftsschule zu schließen, erfolgreich verhindert. Ebenso kann die Montessori- Grundschule an der Ludwig- Pfau-Schule erhalten bleiben. Statt - wie von der Verwaltung geplant - 3 Gemeinschaftsschulen, werden wir nun 2 Gemeinschaftsschulen in Heilbronn haben. Nachvollziehbar ist, dass jeweils im Westen und im Osten der Stadt eine Gemeinschaftsschule einzurichten ist, um ein entsprechendes Einzugsgebiet sicherzustellen. Die Verwaltung und die Mehrheit des Gemeinderats haben eingestanden, dass der Standort der Fritz-Ulrich- Schule nicht in wirtschaftlicher Form sanierungsfähig ist und deshalb verlagert werden muss, was schon 2012 absehbar war. Nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung durch die grün-rote Landesregierung verändert sich das Schulwahlverhalten nachhaltig. Hierauf müssen Schulträger angemessen reagieren. Wir setzen dabei neben den jetzt verbliebenen Werkrealschulen vor allem auch auf den tragenden Pfeiler unseres Bildungssystems, die Realschule. Deshalb muss der Realschulstandort Ludwig-Pfau-Schule erhalten und ausgebaut Die Landesregierung muss endlich dem Willen der Stadt Rechnung tragen und den Ausbau der Ludwig-Pfau-Schule zu einer eigenständigen und damit abgesicherten Realschule genehmigen. SPD Tanja Sagasser-Beil Stadträtin Gute Nachricht für die Kommunen! Die hohen Flüchtlingszahlen stellen Kommunen vor große Herausforderungen. Bei der praktischen Umsetzung gibt es in Heilbronn erfreulicherweise viel ehrenamtliches Engagement und eine große Hilfsbereitschaft der Bürger/innen. Darauf darf eine Stadtgesellschaft stolz sein. Auf der anderen Seite geht es ums Geld. Der Gemeinderat hat bei den Haushaltsberatungen Mittel bereitgestellt, um ehrenamtliche Arbeit mit Flüchtlingen und insbesondere Kindern zu unterstützen. Für Unterkunft, Lebensunterhalt und Gesundheitskosten der Flüchtlinge sind Bund und Länder zuständig. Vom Land bekommen die Kommunen u.a. einen Pauschalbetrag, der in vielen Städten nicht ausreicht. Nun hat die Landesregierung erklärt, Kosten, die zusätzlich zu diesem Betrag anfallen, zu übernehmen. Auch Heilbronn profitiert von dieser Vereinbarung. Das ist eine gute Nachricht und zeigt, dass das Land die Sorgen der Städte und Gemeinden ernst nimmt. Das kennen wir auch aus anderen Bereichen. So wurden in den letzten vier Jahren z.b. beim Ausbau der U3- Betreuung, bei der Ganztagsschule und bei der Inklusion Finanzierungsvereinbarungen mit dem Land getroffen, die den Kommunen langfristig Planungssicherheit geben. Viele dieser Themen waren jahrelang umstritten. Es ist erfreulich, dass sich Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände nun auf Augenhöhe begegnen und diese Zukunftsthemen gemeinsam anpacken. Bündnis 90/Grüne Karl-Heinz Kimmerle Stadtrat Mehr Demokratie wagen Die Mitwirkung der Menschen in den Kommunen erleichtern, sie besser informieren, Jugendliche einbinden und die Arbeit des Gemeinderats stärken: so die Ziele des aktuellen Gesetzentwurfs unserer grün-roten Landesregierung zur Gemeindeordnung. Bürgerbegehren und -entscheide sollen erleichtert und auch auf die Bauleitplanung ausgeweitet Vorberatungen in der Ratsarbeit sollen künftig öffentlich sein. Sitzungsunterlagen müssen frühzeitiger vorliegen und auch kleine Fraktionen sollen die Behandlung eines Themas im Gemeinderat beantragen können. In manchem ist Heilbronn dieser Gesetzgebung voraus: Haben wir doch einen Jugendgemeinderat mit Antragsrecht und Budget, können doch Rätinnen und Räte in dieser Rubrik der Stadtzeitung ihre Meinung äußern, sind doch öffentliche Sitzungsunterlagen im Internet für alle abrufbar. Werden doch seit letztem Jahr alle Entscheidungen des Gemeinderats dahingehend überprüft, ob und in welcher Form eine Bürgerbeteiligung erfolgen soll und für die BUGA sammeln die Verantwortlichen in beispielhaften Veranstaltungen die Ideen der Heilbronnerinnen und Heilbronner ein. Demokratie lebt vom Interesse und Engagement der Menschen. Mehr Transparenz, die Ausweitung der Initiativrechte sowohl seitens der Bürgerschaft als auch der Ratsmitglieder, frühe Information der Öffentlichkeit sind Antworten auf die geänderten Ansprüche an die Politik. Es ist Zeit, die Gesetzeslage anzupassen. FDP Gottfried Friz Stadtrat Hock danach in der Harmonie fehlt Auch Übergangslösungen sind Lösungen: Drum heißen sie so. Ich denke z.b. an unsere Harmonie und den gemütlichen Hock nach Konzerten. Es fällt schwer mit anzusehen, wie die Besucher, die sich noch gerne danach in der Harmonie aufhalten wollen, relativ lieblos und traurig im Foyer bedient Da sind auf der einen Seite die Regularien und natürlich der Brandschutz, auf der anderen der Service und die Verwöhnung - beides passt offenbar nicht zusammen. Oder doch. Bei näherem Hinschauen stelle ich fest, dass es Ideen braucht und den Willen einer Lösung. Irgendwie wollen dabei alle Akteure auch mitziehen. Aber leider bleiben die Besucher auf der Strecke. Abfertigung statt Verwöhnung. Schade, denn es wird auch wieder eine Zeit geben, wo die Gastronomie in der Harmonie - und der Neue sowieso - dankbar sein wird für jeden Gast. Oder soll alles erst dann wieder funktionieren, wenn auch ein Hotel im Harmoniegarten steht? Gut, das kann aber noch dauern, obwohl auch hier schon vieles überlegt und Investoren ihr Interesse bekundet haben. Die Übergangslösung würde auf jeden Fall noch länger dauern. Wir bräuchten viel mehr Anstrengungen und die Bedenkenträger müssten überzeugt und von Ideen begeistert Wenn uns aber schon die kleine Übergangslösung so viel Kopfzerbrechen macht, um wie viel mehr tut dann die Große weh? Freuen dürfen wir uns schon heute auf Innovationen in und um die Harmonie. FWV Eugen Gall Stadtrat Schulentwicklungsplanung beschlossen! Die Regionale Schulentwicklungsplanung für die Stadt, die im Gemeinderat beschlossen wurde, wurde mit einer regen Beteiligung von Lehrerschaft, Schulleitungen sowie der Elternvertreter der jeweiligen Schulen begleitet. Der Ausgang war der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung sowie die künftige Entwicklung der Schülerzahlen in Heilbronn. Ebenso war die Entscheidung, wer wann welche Schule besucht, von Bedeutung. Nach der Einführung der Gemeinschaftsschule können die Abgänger von Grundschulen einen besseren Abschluss als in der Werkrealschule erreichen durch den Besuch einer Gemeinschaftsschule etc. Realschulabschluss oder mehr. So hat sich die rückläufige Zahl der Anmeldungen in der Werkrealschule ergeben. Dass dieser Prozess - manchmal aus wirtschaftlichen Gründen, die geliebte Schulform aufzugeben bzw. den Zusammenschluss mit einer anderen Schule zu suchen - Mut zur Reform erfordert, ist klar. Insgesamt hat die Verwaltung viel Arbeit und viele Verhandlungen organisiert. Dafür gilt ihr unser Dank. Dass bei solchen gravierenden Veränderungen bei der Umsetzung auch sich evtl. Nachbesserungsbedarf ergeben wird, wird die Entwicklung zeigen, insbesondere, da die Umsetzung einige Jahre Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir in der FWV- Fraktion sind uns sicher, dass dies in Zusammenarbeit von Bezirksbeiräten, Gemeinderat und Verwaltung sowie Schulleitungen gelingen wird. Packen wir es an! Für die Beiträge in der Rubrik Forum Gemeinderat zeichnen die Autorinnen und Autoren verantwortlich.

3 Donnerstag, 28. Mai 2015 FOKUS GEMEINDERAT HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 3 Mit Glas, Licht und Stahl zur BUGA Fuß- und Radwegbrücke über den Hauptbahnhof - Bebauungsplan wird aufgestellt SLK-Kliniken Änderung im medizinischen Leistungsspektrum Von Katharina Brugger Einstimmig hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans zur Fuß- und Radwegbrücke über den Hauptbahnhof beschlossen. Gestaltung und Lage werden konkreter Zustimmung erhielt auch das Konzept, das bei dem Bau der Brücke verfolgt wird. Gestaltung und Lage werden nun detaillierter und konkreter. Mit der Brücke, die sich in Form von dreieckigen Bögen über die Gleise spannt, soll bis 2019 die Innenstadt mit der Bundesgartenschau und dem Stadtquartier Neckarbogen verbunden Vorgestellt wurden dem Gemeinderat unter anderem die Lage und die Ausführung des Brückenaufgangs, der zwischen dem Bahnhofshauptgebäude und der Bundespolizei liegt. Mittels eines verglasten Aufzugs können Gäste, die mit der Bahn anreisen, von Gleis 1 aus die Brücke direkt und barrierefrei erreichen. Außerdem werden die Bögen so angeordnet, dass Abgänge zu weiteren Bahngleisen nachgerüstet werden könnten. Mit dieser Brücke wird Fußund Radfahrern eine einladende Verbindung geboten, was vor allem durch die transparente Konstruktion unterstützt wird, erläutert Christoph Böhmer, Leiter des Planungsund Baurechtsamts. Hinzu kommt: Durch die massive Stahlbetonplatte werde das Bauwerk auch bei stärkerer Nutzung nicht zu Schwingungen neigen. Und im Winter könne ein Räumgerät über den Aufzug zum Einsatz kommen. Power LED-Fluter für die Nacht Details wurden auch zur Beleuchtung bekannt. So ist ge- plant, die weiße Stahlkonstruktion nachts durch Power LED- Fluter beidseitig zu illuminieren. Damit wird die Brücke als unverwechselbares und markantes Bauwerk in Szene gesetzt. Bereits Anfang des Jahres 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Bundesgartenschau mittels einer Brücke mit der Innenstadt zu verbinden. Für den blitzförmigen Entwurf der ARGE Lochner Ingenieure mit den Architekten arch 22 entschied sich das Gremium im Juni Wegen der finanziellen Förderung der Brücke ist die Stadt derzeit mit dem Land in Gesprächen. Die Ausschreibung der Arbeiten ist für Mitte 2016 angesetzt. INFO: Ab Montag, 22. Juni, liegen die Pläne zwei Wochen lang beim Planungs- und Baurechtsamt im Technischen Rathaus, Cäcilienstraße 45, im Erdgeschoss während der Dienststunden öffentlich aus. Zum 1. Juli soll die gynäkologische Abteilung vom Klinikum am Plattenwald an den Gesundbrunnen verlagert In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig Oberbürgermeister Harry Mergel ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK- Kliniken Heilbronn GmbH diesem Beschluss zuzustimmen. Darüber hinaus nahm der Gemeinderat zur Kenntnis, dass das Leistungsspektrum der Geburtshilfe beim Klinikum am Plattenwald vorzeitig beendet wird. Bis zum Bezug der Klinikneubauten werden die räumlichen Kapazitäten des Klinikums am Gesundbrunnen noch nicht optimal auf die Verlagerung von Gynäkologie und Geburtshilfe ausgerichtet sein. Als Zwischenlösung werden deshalb bestehende Räumlichkeiten umgewidmet, um einen weiteren Kreißsaal und zusätzliche Behandlungsräume zu schaffen. Deutliche Vorteile gegenüber dem Status quo soll die Zusammenführung im Personalbereich vom Pflegedienst über den ärztlichen Dienst bis zu den Hebammen bringen. Am Klinikum am Plattenwald könnten hingegen frei gewordene Kapazitäten zur Stärkung des Gefäßzentrums genutzt Doppelstrukturen eliminieren - Schwerpunkte schaffen Bereits 2006 hatten die Gesellschafter der SLK-Kliniken auf der Basis eines Gutachtens den so genannten Strukturbeschluss zur Neuausrichtung des medizinischen Leistungsangebots der beiden Häuser Klinikum am Plattenwald und Klinikum am Gesundbrunnen gefasst. Ziel war es, Doppelvorhaltungen weitgehend zu eliminieren und Schwerpunkte im Leistungsangebot zu schaffen. Der Strukturbeschluss war eine wichtige Voraussetzung für die Landesförderung der aktuellen Großbauvorhaben an den beiden Häusern. (red) INFO: Die SLK-Kliniken bieten mit ihren vier Krankenhaus-Standorten und der Tochterklinik in Löwenstein ein umfassendes Gesundheitsangebot für die Menschen in Heilbronn und im umliegenden Landkreis. Seit 2001 besteht dieser Zusammenschluss als SLK-Kliniken Heilbronn GmbH. FORUM GEMEINDERAT PRO Alfred Dagenbach Stadtrat Radwege-Chuzpe: So nicht mit uns! Entgegen harscher Kritik im Bauausschuß an den geplanten Radwegen in der Ludwigsburger und Klingenberger Straße und der deutlichen Ablehnung im Böckinger Bezirksbeirat brachte es die Verwaltung unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes fertig, einen Vorort-Termin lediglich mit den CDU-Leuten Randecker und Ande sowie Matthias Suleder (SPD) abzuhalten, dessen selbstherrliches Ergebnis dann zur über die Heilbronner Stimme kolportierten Behauptung geführt hat, die Böckinger Stadt- und Bezirksbeiräte seien jetzt auf einmal alle dafür. Diese Behauptung ist falsch. Wir stellen klar, daß neben anderen weder der Böckinger PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach noch PRO-Bezirksbeirat Heinz Schulz ihre Meinung zu dieser tatsächlich als Geldverschwendung zu bezeichnenden und obendrein völlig irrealen Maßnahme geändert haben. Wir legen des weiteren Wert auf die Feststellung, von dieser Nacht-und-Nebel-Aktion zum Zwecke der Durchsetzung dieses Vorhabens keinerlei Kenntnis im Vorfeld gehabt zu haben. Um es deutlich zu machen: Wir lassen uns nicht auf diese dreiste Art vor einen Karren spannen und hängen unsere Fahne auch nicht in den Wind. Es ist vielmehr die Frage zu stellen, weshalb nicht statt dieser Geldverschwendung der schon vor Jahren versprochene Radweg entlang südlich der Bahnlinie von der Haselter-Siedlung zum Sonnenbrunnen eingerichtet wird? Mehr dazu wieder unter Linke Bettina Michaelis Stadträtin Tragen jetzt auch die Rentner das Risiko? Konkreter Fall: Heilbronner Mitbürger mit Migrationshintergrund, Spätaussiedler aus Russland, erhalten von dort eine monatliche Rente. Ausgezahlt in russischen Rubel. Dies ist ein Betrag, der vielleicht in Russland zum Leben reicht, in Heilbronn aber nicht. Aus diesem Grund erhalten viele von ihnen eine soziale Aufstockung in Form der Grundsicherung. Davon wird aber die Russische Rente abgezogen, so dass die Bezüge je nach Währungskurs stark unterschiedlich ausfallen. Durch die große Politik steht der Währungskurs für die Mitbürger zur Zeit sehr schlecht. Unsere Mitbürger können also nicht mit einer festen Rente pro Monat rechnen. Beispielhaftes Vorbild könnte hier die Praxis der Stadt Ulm sein. Dort erhalten diese Mitbürger ein monatliches Fixum und die Russische Rente geht direkt an das zuständige Amt. Damit wird zweierlei erreicht: Die Rentner haben ein sicheres monatliches Einkommen, und die Verwaltung erspart sich die ständige Umrechnung, was mit Sicherheit zur Vereinfachung in der Verwaltung führt. Die Stadt Ulm macht es vor. Gute Vorbilder sollte man nachahmen. Als Stadträtin der LINKEN werde ich dies auf jeden Fall weiter verfolgen und weitere Anfragen stellen. Für Rückfragen stehe ich jeder Bürgerin und jedem Bürger gerne zur Verfügung. Unter meiner Adresse bin ich jederzeit erreichbar: bttn.michaelis@googl .com. In der nächsten Ausgabe der Stadtzeitung erscheinen unter dieser Rubrik die Beiträge von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP, FWV, AfD und Bunte Liste.

4 Seite 4 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEM STADTKREIS Donnerstag, 28. Mai 2015 kurznotiert Tipps für Wiedereinstieg Am Freitag, 29. Mai, gibt die Agentur für Arbeit von 9.30 bis Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) Frauen und Männer Tipps, die nach der Elternzeit wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Sandra Büchele, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, unter der Telefonnummer 07131/ (red) Gastfamilien gesucht Der Verein Humboldteum organisiert im Zuge der Aktion Bildungsstandort Deutschland der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung einen Schüleraustausch für die Deutsche Schule Medellin in Kolumbien. Es werden Familien gesucht, die bereit sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen im Zeitraum von Samstag, 5. Dezember, bis Sonntag, 3. Juli 2016, bei sich aufzunehmen. Infos unter Telefon 0711/ (red) Neckar im Bild Die Landesinitiative Unser Neckar lädt unter dem Motto Mein, dein, unser Neckar - Bilder vom Fluss zum Fotowettbewerb des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Eine Fachjury wird in vier Altersklassen Preisträgerinnen und Preisträger auswählen. Fotos können bis 15. August hochgeladen oder per CD eingeschickt Weitere Infos: (red) Mitarbeitende gesucht Für den internen Recyclinghof der Wirtschafts-Betriebe des Diakonischen Werkes werden zuverlässige Mitarbeiter für etwa drei mal drei Stunden pro Woche gesucht. Das Forum Ehrenamt zieht gerade ins Hans Rießer-Haus in der Wollhausstraße um und ist dort ab 8. Juni erreichbar. Kontakt ist bis dahin nur über forum-ehrenamt.hn@web.de möglich. (red) Trolli in Zahlen 556 Marathonläufer, 4628 beim Halbmarathon, 626 Walker, 120 Teilnehmende beim Staffellauf, 386 beim Jugendlauf und 325 Minis: 6641 Laufbegeisterte waren am 17. Mai beim 15. Trolli unterwegs von ihnen haben das Ziel erreicht. Über 80 Läufer haben alle Trollis absolviert. Der nächste Trolli findet am Sonntag, 8. Mai 2016, statt. (red) Alles Wissenswerte rund um Schnecken lernen Grundschüler im Elementa-Kurs Schnecken entdecken. Neben dem spielerischen Lernen ist auch künstlerisches Umsetzen ein wichtiger Bestandteil. Foto: Brugger Unterricht im grünen Klassenzimmer Im Botanischen Obstgarten lernen Grundschüler ihre Umwelt und die Natur kennen Können Schnecken hören? Wieso ist der Regenwurm so wichtig? Und wie wächst eigentlich Obst? Im Botanischen Obstgarten gehen Heilbronner Grundschüler Fragen rund um die Natur auf den Grund. Unter dem Namen Elementa wird der Stadtteilpark kurzzeitig zum grünen Klassenzimmer umfunktioniert: Der Förderverein für Garten- und Baukultur bietet in Kooperation mit dem Schul-, Kultur- und Sportamt der Stadt sowie der Jugendkunstschule ein kostenloses Kursprogramm für Grundschüler in Begleitung ihrer Lehrer an. Das pädagogische Projekt Beratung an Paul- Meyle-Schule Sprechstunde am 10. Juni Das Amt für Familie, Jugend und Senioren bietet am Mittwoch, 10. Juni, bis 15 Uhr, die erste Beratungssprechstunde für Kinder und Jugendliche der Paul-Meyle-Schule sowie deren Angehörige an. Beratungssuchende erhalten unter anderem Informationen zu Leistungen der Hilfesysteme. Auch Fragen zur rechtlichen Betreuung, zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, zu Leistungen der Agentur für Arbeit und zum Thema Arbeiten nach der Schule können beantwortet (red) INFO: Die Beratung findet am ersten (bei Feiertagen oder Ferien am darauf folgenden) Mittwoch des Monats von bis 15 Uhr in der Paul-Meyle- Schule statt. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. ermöglicht ein erfahrungsorientiertes Lernen und ergänzt das Bildungsangebot der Schulen, weiß Marianne Fix vom Bildungsbüro, die gemeinsam mit Helga Mühleck vom Grünflächenamt und Ulrich Frey, Vorsitzender des Fördervereins Garten- und Baukultur, das Projekt ins Leben gerufen hat. Jeder Kurs dauert gute drei Stunden. Meist in zwei Gruppen eingeteilt, lernen die Kinder spielerisch ein Naturthema kennen. Auch die Kreativität kommt nicht zu kurz. In der Jugendkunstschule, die mitten im Botanischen Obstgarten liegt, setzen die jungen Heilbronnerinnen und Heilbronner den Lernstoff künstlerisch um. Das Programm finanziert der Förderverein. Themenschwerpunkte sind der Garten und die Wiese mit seinen bzw. ihren tierischen Bewohnern, Schnecken, Regenwürmern, Bienen und Gartenvögeln. Auch zum Thema Kräuter, Obstbäume und zur Apfelernte werden Kurse angeboten. (le) INFO: Fragen zum Programm beantwortet Marianne Fix, die auch Termine vereinbart. Sie ist unter Telefon 07131/ oder per marianne.fix@stadt-heilbronn.de erreichbar. Die Stadt hat viel vor Vorhabenliste um zwölf neue Projekte ergänzt Sechs Monate nach der Präsentation der ersten Vorhabenliste hat die Stadt Heilbronn diese Zusammenstellung aller wichtigen Projekte nun fortgeschrieben und aktualisiert. Dabei wurden 16 Vorhaben herausgestrichen, da sie abgeschlossen oder nicht mehr aktuell waren. Zwölf Vorhaben sind neu hinzugekommen. Derzeit sind 40 städtische Projekte auf der Vorhabenliste enthalten, die zur besseren Übersichtlichkeit nach Themen und Stadtteilen sortiert sind, erklärt Roswitha Keicher, die als Leiterin der Stabsstelle Partizipation und Integration auch die Bürgerbeteiligung verantwortet. Teil der Vorhabenliste sind unter anderem kurze Projektsteckbriefe, die die wichtigsten Informationen enthalten und angeben, ob bei dem jeweiligen Vorhaben eine Bürgerbeteiligung geplant ist. Veröffentlicht wurde die Vorhabenliste bereits im März. Bis zur Beschlussfassung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats konnten alle Heilbronnerinnen und Heilbronner Anregungen einbringen. Die nächste Aktualisierung der Liste - wieder mit zweimonatiger Anregungsphase - findet im Herbst 2015 statt. (red) INFO: Eine Übersicht der neuen Projekte befindet sich auf Seite 10 dieser Ausgabe. Die komplette Vorhabenliste mit den Projektsteckbriefen kann in allen Bürgerämtern, im Technischen Rathaus sowie online unter Bürger & Rathaus, Bürgerbeteiligung, eingesehen jungeräte Schulen, Paten und Hip Island Sitzung mit dem Gemeinderat Wir Jugendgemeinderäte hatten uns sehr gefreut auf unsere gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat - die erste in unserer Amtsperiode. Am 12. Mai war es soweit: Ganz oben auf der spannenden Tagesordnung stand das Thema Regionale Schulentwicklungsplanung. Hierzu haben wir Jugendgemeinderäte Infos zu den wichtigsten Veränderungen erhalten, die die vielfältige Heilbronner Schullandschaft zukunftsfest machen sollen. Wie geht es mit den Gemeinschaftsschulen weiter? Werden Schulen zusammengelegt, erweitert oder verlagert? Diese Punkte sorgten im ganzen Ratssaal für sehr spannende Diskussionen (siehe auch Seite 6 und 7). Punkt zwei auf der Tagesordnung hat Jugendgemeinderätin Elisabeth Baranzew übernommen. Sie hat den Gemeinderäten ein Projekt vorgestellt, in dem es um Patenschaften mit Flüchtlingen geht. Zum dritten Punkt habe ich vorgetragen. Thema war die Ausschreibung eines Grundstücks in der Hafenstraße, das neuer Standort des beliebten Jugendtreffpunktes Hip Island werden könnte. Noch etwas zum Vormerken: Der Jugendgemeinderat beteiligt sich am Freitag,12. Juni, 12 bis 18 Uhr, am Heilbronner Nachhaltigkeitstag auf dem Kiliansplatz. Dejan Gajic Jugendgemeinderat impressum Heilbronner Stadtzeitung Amtsblatt der Stadt Heilbronn, 17. Jahrgang, Auflage Herausgegeben von der Stadt Heilbronn Leiter der Pressestelle: Christian Britzke (itz) Stv. Leiter: Dr. Anton Philipp Knittel (kn) Redaktion: Michael Brand (bra) Stadt Heilbronn Pressestelle Postfach Heilbronn Tel.: 07131/ , Fax: 07131/ pressestelle@stadt-heilbronn.de Internet: Der Heilbronner Stadtanzeiger ist ein Produkt des Verlags Delta Medien Service GmbH und wird ausschließlich in der redaktionellen Verantwortung der Delta Medien Service GmbH erstellt. Vertrieb: 07131/

5 Donnerstag, 28. Mai 2015 AUS DEM STADTKREIS HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 5 Konrad Keicher wird Amtsleiter Wahl im Gemeinderat Der künftige Leiter des Personal- und Organisationsamtes der Stadt heißt Konrad Keicher. Der Gemeinderat traf letzte Woche seine Wahl in einer nichtöffentlichen Sondersitzung. Diese war notwendig geworden, da bei der Wahl zuvor ein Formfehler unterlaufen war, worauf OB Harry Mergel dem Wahlbeschluss unverzüglich widersprochen hatte. Bei der Neuwahl hatten sich zwei Bewerber persönlich dem Gremium vorgestellt. Die Wahl fiel im dritten Wahlgang per Losentscheid auf den 60-jährigen Diplom-Verwaltungswirt Keicher. Der gebürtige Erlenbacher, derzeit stellvertretender Leiter des Personal- und Organisationsamtes, ist seit 1977 in Diensten der Stadt. Er war unter anderem Leiter der Organisations- und Datenverarbeitungsstelle. Seit März ist Keicher interimsweise HMG-Geschäftsführer. (kn) Weniger Arbeitsund Wegeunfälle Erfreuliche Entwicklung Die Quote von Arbeits- und Wegeunfällen bei der Stadt Heilbronn ist im vergangenen Jahr erneut leicht zurückgegangen, wie der Arbeitsschutzausschuss feststellte. Für 2014 liegt die Unfallquote bei 1,9 Prozent. Das bedeutet, dass von 1000 Beschäftigten etwa 19 Versicherte einen meldepflichtigen Unfall erlitten. Heilbronn liegt mit dieser Quote unter dem Bundesdurchschnitt, der bei 2,3 Prozent verharrte. In etwa gleich blieben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die Wege- und Verkehrsunfälle. Niedriger fielen dagegen die Ausrutsch- und Stolperunfälle aus, die etwa ein Fünftel am gesamten Unfallgeschehen ausmachten. Das Betriebsamt und die Entsorgungsbetriebe konnten ihre Unfallquote reduzieren. Keine Unfälle gab es im Forstbereich, im Bauverwaltungsamt, im Vermessungs- und Katasteramt, im Planungs- und Baurechtsamt, im Hochbauamt, im Grünflächenamt sowie im Eigenbetrieb Theater Heilbronn. (red) Mehr Geld für die Jugend Förderrichtlinien für Vereine überarbeitet - Zuschüsse für Projekte Von Luise Eyermann Für die 66 Heilbronner Sportvereine und die 112 Hobbyund Freizeitvereine gelten ab Januar 2016 überarbeitete Förderrichtlinien. Diese hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Die Stadt reagiert damit auf neue Anforderungen und Änderungen im Breitensport. Künftig können unter anderem innovative Projekte für Kinder und Jugendliche gefördert werden, ebenso Sportangebote für Prävention, Integration, Inklusion und im Bereich Behinderten-, Breiten- und Seniorensport. Dazu muss spätestens sechs Monate vor Projektbeginn ein Konzept vorgelegt Investitionen können erst ab einem Volumen von 2500 Euro unterstützt Die Bauten müssen nach wie vor nichtkommerziell und ökologisch sinnvoll sein. Für den Betrieb von Sportanlagen erhalten Vereine eine Pauschale als Energiekostenzuschuss, deren Höhe eine Kommission aus Mitgliedern des Sportausschusses empfiehlt. Mehr Geld gibt es für jugendliche Vereinsmitglieder sowie für die Spitzensportförderung. Ab nächstem Jahr bekommen Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro (vorher 23,50 Euro) pro Person unter 18 Jahren Euro (vorher Euro) stehen für die Förderung von Spitzen- und Leistungssportlern zur Verfügung. Kosten, die bei der Teilnahme an nationalen Meisterschaften oder bei Spielen in der höchsten und zweithöchsten Liga entstehen, etwa für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung, werden nur dann bezuschusst, wenn mindestens sechs Teilnehmer pro Kategorie antreten. Bei internationalen Wettkämpfen werden nur Jugendliche unterstützt. Davon ausgenommen sind Welt- und Europameisterschaften sowie Olympia. Förderungsfähig sind nur diejenigen Vereine, deren Mitgliedsbeitrag 2016 mindestens 75 Euro beträgt (bisher 65 Euro), 500 Euro aber nicht überschreitet. Gute Zusammenarbeit für Flüchtlinge - (v.l.) Stefan Schneider (Caritas), Bürgermeisterin Agnes Christner, Karl-Friedrich Bretz (Diakonisches Werk) und Walter Burkhardt (Arbeiterwohlfahrt). Foto: Ühlin Umfassende Willkommenskultur Stadt und ARGE Flüchtlingshilfe unterzeichnen Vertrag Einen Vertrag über die Zusammenarbeit in der Flüchtlingshilfe haben Bürgermeisterin Agnes Christner und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Flüchtlingsarbeit jetzt unterzeichnet. Zu den Aufgaben der ARGE gehören danach unter anderem die Gewinnung, Schulung und Koordination ehrenamtlicher Helfer für die Flüchtlingsarbeit in Heilbronn. Zudem bietet die ARGE Zugänge in die Beratungsstrukturen der Wohlfahrtspflege, um Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung zu unterstützen. Bereits bestehende Angebote für bedürftige Menschen wie Kleiderkammern oder Tafelläden werden auf den Flüchtlingsbereich ausgeweitet. Auch an der Weiterentwicklung des Beratungsangebotes für Flüchtlinge arbeiten die Mitglieder der ARGE aktiv mit. Die Stadt Heilbronn und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände (Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt und Caritas) sehen sich gemeinsam in einer Verantwortungspartnerschaft bei der Integration der steigenden Anzahl von Zuwanderern, insbesondere Flüchtlinge, in Heilbronn. Wir arbeiten gemeinsam und arbeitsteilig an einer umfassenden Willkommenskultur hier in Heilbronn, betont Christner. Ziel sei die Stärkung einer nachhaltigen Integrationskultur. Maximal Euro pro Jahr Zuschuss erhält die ARGE Flüchtlingsarbeit für diese Aufgaben von der Stadt. Hinzu kommen Maßnahmekosten zur Deckung des ehrenamtlichen Aufwands von bis zu Euro. (aci) umfrage Wie fanden Sie den Baustellenrundgang? In weniger als vier Jahren öffnet die BUGA ihre Tore in Heilbronn. Städtische Mitarbeiter konnten sich bei einer Baustellenführung über den Stand der Dinge informieren. Die Stadtzeitung hat die Teilnehmer nach ihren Eindrücken gefragt. Sonja Bleickert (60), Leingarten Ich konnte mir vorher, ähnlich wie bei der Landesgartenschau vor 30 Jahren, gar nicht vorstellen, wie groß das BUGA-Gelände ist. Die Bundesgartenschau ist weit mehr als ein Blumengarten mitten in der Stadt - sie lässt ganz Heilbronn aufblühen. Stephan Hegemann (40), Böckingen Der Baustellenrundgang über das Gelände der Bundesgartenschau hat mir gefallen. Beeindruckend fand ich die Massen an Erde, die dort bewegt Ich wünsche mir, dass sich meine Aufbruchsstimmung auch auf andere überträgt. Mona Klenk (24), Böckingen Die Führung über das Gelände fand ich super. Die Visionen, die man durch die BUGA hat, werden immer greifbarer. Selbst das Baustellengelände macht schon Lust, weitere Bundesgartenschauen zu besuchen. Jürgen Vogt (45), Neckarsulm Trotz Behinderungen durch unterschiedliche Altlasten, die bisher entdeckt wurden, läuft es sehr rund. Der Baufortschritt ist wirklich rasend. Das Projekt ist sehr gut organisiert und wird bestimmt zukunftsweisend für Heilbronn sein. Text und Fotos: Jacqueline Pawliczek

6 Seite 6 HeilbronnerSTADTZEITUNG THEMA HEUTE Donnerstag, 28. Mai 2015 interview Maximale Angebotsvielfalt In monatelanger Arbeit und intensiven Gesprächen hat die Stadt einen Schulentwicklungsplan erarbeitet. Jetzt hat der Gemeinderat den Masterplan verabschiedet. Wir sprachen mit Bürgermeisterin Agnes Christner. Erleichtert nach der Gemeinderatsentscheidung? Christner: Ja, und dankbar für die breite Zustimmung. Damit hat der Gemeinderat einmal mehr den hohen Stellenwert der Bildungspolitik in Heilbronn bekräftigt. Mit seiner Entscheidung für eine aktive Gestaltung unserer Bildungslandschaft und eine zukunftsfähige Schulstruktur hat er wichtige Weichen für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit gestellt. Warum die Änderungen? Christner: Weil wir den Bedürfnissen der Schüler, dem geänderten Schulwahlverhalten und der demografischen Entwicklung Rechnung tragen müssen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen auch künftig in zumutbarer Entfernung einen Bildungsabschluss erreichen können, der ihren Fähigkeiten und Begabungen entspricht. Dazu brauchen wir leistungsstarke, effiziente Schulstandorte und ein plurales Angebot. Schulamt, Lehrer und Eltern waren stark eingebunden. Wieso? Christner: Das Verfahren ist ja im Schulgesetz als Dialog- und Beteiligungsverfahren angelegt. Mir waren aber auch die Transparenz des Prozesses und der Kontakt mit den Beteiligten wichtig. Zudem haben wir in den Gesprächen wichtige Impulse für unsere Planungen erhalten. Wie geht es jetzt weiter? Christner: Die Umsetzung wird sicher auch wegen der notwendigen Baumaßnahmen mehrere Jahre dauern. Wir werden gemeinsam mit dem Schulamt für jeden Standort eine Umsetzungsstrategie entwickeln und alle Betroffenen einbeziehen. Interview: Achim Ühlin Heilbronns Schullandschaft im Wandel - Zukunftsfeste Schulangebote Gemeinderat verabschiedet Schulentwicklungsplan - Behutsame Umsetzung dauert bis mindestens 2020 Von Achim Ühlin Behutsam aber nachhaltig soll der neue Schulentwicklungsplan der Stadt die Heilbronner Schullandschaft verwandeln. Am 12. Mai hat der Gemeinderat das Konzept verabschiedet. Bürgermeisterin Agnes Christner stellte zunächst die Eckpunkte des Schulentwicklungsplans vor. Die Stadt müsse die Schullandschaft anpassen, um Antworten auf den demografischen Wandel und vor allem das geänderte Schulwahlverhalten nach der vierten Klasse (s. Grafik) zu geben. Die regionale Schulentwicklungsplanung sei ein wichtiger Baustein zur aktiven Gestaltung der Heilbronner Bildungslandschaft und damit ein Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. Schullandschaft wird sich verändern Bei der Erarbeitung der neuen Heilbronner Schullandschaft holte sich die Stadt Unterstützung vom externen Bildungsspezialisten Biregio (Bonn) und entwickelte den Plan in intensiven Gesprächen mit dem Schulamt, Schulleitungen und Elternvertretern. Wir wollen Eltern nicht vorschreiben, auf welche Schule sie ihre Kinder nach der vierten Klasse schicken, betonte Christner. Neben einem umfassenden Angebot verschiedener Schularten und wohnortnahen Schulangeboten standen zudem die Sicherung leistungsstarker und effizienter Schulstandorte im Mittelpunkt der Planung. Die Experten von Biregio untersuchten unter anderem statistische Basiszahlen - und erkannten klare Trends. Die Schülerzahlen der Grund- und zeitversetzt der weiterführenden Schulen werden mittelfristig steigen. Allerdings mit Gewinnern und Verlierern: Während die Werkrealschulen immer weniger Schüler haben werden, steigen die Anmeldungen für die Gemeinschaftsschule deutlich. Auch die Übertritte auf die Realschulen und Gymnasien nehmen weiter zu und nähern sich dem Landesschnitt. Anders sieht es für die Heilbronner Sonder- und Förderschulen Fördern und fordern - in den Heilbronner Schulen wird individuelle Betreuung groß geschrieben. Foto: Brand Heute können Eltern selbst entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Grafik: Pawliczek aus. Hier erwartet Biregio einen leichten Rückgang. Gleiches gilt für Schüler, die aus dem Landkreis nach Heilbronn kommen. Auf der Basis dieser Erkenntnisse wurde der Heilbronner Schulentwicklungsplan erarbeitet. Mehr reine Grundschulen - weniger Werkrealschulen Derzeit gibt es in Heilbronn zehn reine Grundschulen. Künftig werden es 13 sein. Vorgesehen ist die Rückverlagerung der Uhlandschule an die Staufenbergschule. Der Standort der Fritz-Ulrich-Schule im Haselter wird aufgegeben. Bereits ab dem Schuljahr 2015/ 2016 werden dort keine neuen Erstklässler mehr aufgenommen. Christner betonte die gute Arbeit, die die Werkrealschulen in den vergangenen Jahren geleistet hätten. Doch sinkende Anmeldezahlen führen dazu, dass von den bisher acht Grund- und Werkrealschulen (GWRS) künftig nur drei bleiben können. Die GWRS Staufenbergschule, die Wartberg GWRS sowie die GWRS Frankenbach werden reine Grundschulen. Die GWRS Gerhart- Hauptmann-Schule wird als Grundschule weitergeführt. Die Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule zieht an den Standort Gerhart-Hauptmann- Schule. Die bisherige GWRS Elly-Heuss-Knapp Schule verstärkt als neue Gemeinschaftsschule diese Schulart. Bisher gab es in Heilbronn vier Realschulen und eine Realschul-Außenstelle. Die aus allen Nähten platzende Mörike- Realschule erhält nach Rückführung der Uhlandschule an die Staufenbergschule deren Räume. Die Außenstelle der Dammrealschule an der Ludwig-Pfau-Schule wird zudem eine eigenständige Realschule. Für die fünf Gymnasien und drei Beruflichen Schulen sind keine Änderungen geplant. Derzeit gibt es in der Stadt zudem zwei Förder- und zwei Sonderschulen. Perspektivisch sollen Pestalozzi- und Neckartalschule am Standort Pestalozzischule vereint Schulentwicklungsplan wird behutsam umgesetzt Die Umsetzung der Planungen wird mindestens bis 2020 dauern. Für jede Schule soll dabei eine inhaltlich-pädagogische sowie bauliche Strategie unter Beteiligung aller am Schulleben beteiligten Akteure mit belastbaren Kostenansätzen entwickelt Denn ohne Raumlösungen für Mensa- und Ganztagesbetrieb sowie teils neue Räumlichkeiten, Umbauten und Gebäude wird es nicht gehen. Der laufende Doppeletat der Stadt enthält 5,17 Millionen Euro für Schulsanierung und - bau, die mittelfristige Finanzplanung sieht 17,55 Millionen Euro vor. Darüber hinaus werden jedoch voraussichtlich sechs bis zehn Millionen Euro jährlich für die Schulentwicklung notwendig sein. Grundsätzlich sollen Kinder ihren Schulabschluss an der Aufnahmeschule machen können. Schüler, die sich zum Schuljahr 2015/2016 an künftig nicht weitergeführten Werkrealschulen oder der Uhlandgrundschule angemeldet haben und nicht für Alternativen offen sind, werden am gewählten Schulstandort angenommen, sofern die Mindestklassengröße erreicht wird. Für den derzeitigen Werkrealschulstandort Gerhart-Hauptmann-Schule bzw. den zukünftigen Standort der Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule soll die durchgängige Bildung einer 5. Klasse ermöglicht Viel Lob erhielten Christner und ihr Team aus dem Schul-, Kultur- und Sportamt vom Gemeinderat für die Entwicklung des Konzeptes. Er verabschiedete den Schulentwicklungsplan bei einer Enthaltung.

7 Donnerstag, 28. Mai 2015 THEMA HEUTE HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 7 Schulentwicklungsplan: Die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die GWRS Frankenbach wird künftig als reine zwei- bis dreizügige Grundschule weitergeführt. Die frei werdenden Räume sollen zur Einrichtung Biberach einer Tagesstätte für Kinder zwischen null und sechs Jahren genutzt Die GWRS Wartbergschule wird zur großen vierzügigen Ganztagsgrundschule in gebundener Form. Die Werkrealschule wird dafür aufgegeben. Die Grundschule entlastet damit die Grundschulbezirke Dammschule und bietet mehr Platz für Kinder aus der Innenstadt. Die bisherige GWRS Gerhart-Hauptmann- Schule wird als reine Grundschule weitergeführt An diesen Standort wechselt zudem die Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule aus dem Haselter. Kirchhausen 9 Neckargartach 4 8 Die GWRS Elly-Heuss-Knapp-Schule in Böckingen wird zur zweiten Gemeinschaftsschule (GMS) in Heilbronn. Der Start der GMS ist für das Schuljahr 2016/17 geplant. Allerdings sind mittelfristig räumliche Erweiterungen notwendig. Klingenberg Frankenbach Böckingen Die Ludwig-Pfau-Schule hatte bisher eine Außenstelle der Dammrealschule beherbergt. Jetzt wird die Außenstelle 7 zur eigenständigen Realschule. Die Grundschule wird zweizügig mit Montessori-Profil fortgeführt. 3 Heilbronn Sontheim Der Schulstandort Fritz-Ulrich-Schule wird aufgelöst. Neue Grundschüler wechseln an andere Böckinger Grundschulen. Die Gemeinschaftsschule wird an den Standort Gerhart-Hauptmann-Schule verlegt. Horkheim Die bisherige GWRS Staufenbergschule wird künftig zur reinen Grundschule. Die zweizügige Uhlandschule wird dort integriert. Inklusive Angebote sollen in Kooperation mit der Paul-Meyleund Alice-Salomon-Schule ausgebaut Die Mörike-Realschule wird als Ganztags-Realschule mit mindestens fünf Zügen fortgeführt. Dabei wird sie um die Räumlichkeiten der bisherigen Uhland-Grundschule erweitert. Die zweizügige Uhland-Grundschule wird räumlich und organisatorisch in die Staufenbergschule integriert. Die gesamte Grundschule wird zur Ganztagsschule in Wahlform.

8 Seite 8 HeilbronnerSTADTZEITUNG AUS DEN STADTTEILEN Donnerstag, 28. Mai 2015 vorort Körper, Geist und Seele Böckingen In Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Familienzentrum Bürgerhaus Böckingen bieten Elfie und Karl Deger vom Deutschen Roten Kreuz einen Brainwalking -Kurs an. Ziel dieses Spaziergangs für Körper, Geist und Seele ist es, die sinnliche Wahrnehmungsfähigkeit in der freien Natur zu üben. Der Kurs findet an sechs aufeinanderfolgenden Freitagen von 9.30 bis 11 Uhr statt und startet am 12. Juni. Interessierte müssen sich unter Telefon 07131/32507 bis Montag, 8. Juni, anmelden. Die Kursgebühr beträgt 15 Euro. (red) Straße teilweise gesperrt Klingenberg In diesen Tagen ist die Theodor-Heuss-Straße am Ortsausgang Richtung Nordheim gesperrt. Der Verkehr wird noch bis heute Abend, 28. Mai, abhängig vom Aufkommen über eine Baustellenampel geregelt. Grund hierfür sind die abschließenden Straßenbauarbeiten, die zur Anbindung des geplanten Lebensmittelmarktes im Bereich Schlossäcker notwendig sind. Während der Bauzeit gilt Tempo 30. (red) Würzburger Straße Frankenbach Vom Kreisverkehr Speyerer Straße bis zur Würzburger Straße 45 (Einfahrt Lidl-Parkplatz) wird noch bis Samstag, 6. Juni, der Asphalt saniert. Bis dahin ist die Straße halbseitig gesperrt, es kann nur in Richtung Neckargartach gefahren Die Umleitung in Gegenrichtung erfolgt über die Saarlandstraße. Der Busverkehr in Richtung Westen wird über die Burgundenstraße und Bamberger Straße geleitet. Die Bushaltestelle Gemeindehalle kann in Richtung Maihalde während dieser Zeit nicht angefahren Nähere Infos geben die Aushänge der betroffenen Haltestellen. Ortskundigen empfiehlt das Amt für Straßenwesen, die Baustelle weiträumig zu umfahren. (red) Neue Bezirksbeirätin Klingenberg Der Gemeinderat hat eine Nachfolgerin für Heiko Auchter (Pro Heilbronn) als Mitglied im Bezirksbeirat Klingenberg bestellt. Neu ins Gremium zieht jetzt Ursula Dagenbach-Auchter ein. Die nächste Sitzung des Bezirksbeirats findet am Donnerstag, 11. Juni, im Sitzungssaal des Alten Rathauses in der Theodor-Heuss-Straße statt. (red) Dicht gedrängt saßen die Gäste bei der Neckargartacher 1200-Jahrfeier im Jahr1967. Nun steht die nächste Feier an, die Frage ist nur in welchem Jahr. Fotosammlung Stadtarchiv / Aufnahme: Erich Karnahl Im Zeichen der 1250-Jahrfeiern Biberach, Böckingen, Frankenbach und Neckargartach - Wann wurde Pippin König? Im Kulturausschuss berichteten jüngst Stadtarchivdirektor Professor Christhard Schrenk und Stadthistoriker Peter Wanner über die Problematik der exakten Datierung der Ersterwähnung von Böckingen, Biberach, Frankenbach und Neckargartach vor den anstehenden 1250-Jahrfeiern. So sind die Urkunden mit den Ersterwähnungen im Lorscher Codex nach den Regierungsjahren König Pippins datiert. Allgemein geht die Geschichtsforschung davon aus, dass der erste Karolingerkönig im November 751 gekrönt wurde. Die Herausgeber des Lorscher Codex hatten dem widersprochen und das Jahr 752 angenommen, was jedoch nach heutigem Stand nicht zutrifft. Die erste Datierung von Biberach, Böckingen und Frankenbach im Lorscher Codex nennt den 25. Juli im 15. Regierungsjahr König Pippins. Nach heutigem Geschichtskonsens wäre dies der 25. Juli 766, nach Angaben des Codex jedoch der 25. Juli 767. Es scheint, so das Fazit der Stadthistoriker, kaum strittig, dass das Jahr 766 gemeint ist und demnach die 1250-Jahrfeiern für diese drei Stadtteile 2016 anstehen. Komplizierter ist die Sache Neue Kraft tanken bei Neckargartach, da der Codex nur von Gartach spricht. Eine erste Erwähnung des Dorfes ist auf den 22. November im 15. Jahr des Königs datiert. Eine weitere mit Zusatz et in Isinsheim - Eisesheim? - ist auf den 11. November im 16. Jahr der Regierung Pippins datiert. Klar scheint, dass Pippin Ende November gekrönt wurde, ob aber der 22. November bereits zum Ende des Monats zählt, ist unklar. Entsprechend könnte die 1250-Jahrfeier 2016 oder 2017 sein. Bürgermeisterin Agnes Christner will dieses mit dem Bezirksbeirat diskutieren. (kn) Kindergartenkinder gestalten Schmetterlingsplatz im Krämerwald Im Krämerwald zwischen Frankenbach und Kirchhausen sind seit kurzem direkt neben dem Barfußpfad zehn Holzpfähle mit bunten Schmetterlingen zu bewundern. Eingerichtet hat diesen Schmetterlingsplatz der Kindergarten Grünewaldstraße aus Böckingen. Wir wollten einen Ort mitten in der Natur schaffen, der dazu einlädt, neue Kraft zu tanken und die Schönheit des Waldes auf sich wirken zu lassen, sagt Jochen Kraemer und Kinder des Kindergartens Grünewaldstraße wandern über den Schmetterlingsplatz Foto: Keiber Jochen Kraemer. Er hat das Projekt angestoßen. Vor Jahren hatte der bei Intersport tätige Mann ein Praktikum in einem Kindergarten gemacht. Seitdem hat ihn die Arbeit mit Kindern nicht mehr losgelassen. Gemeinsam mit den Erzieherinnen und den Kindern hat er die 30 Schmetterlinge ausgesägt. Deren prächtige Flügel entstanden in Handarbeit durch die Drei- bis Sechsjährigen. Sie hatten ihre reine Freude dabei, sagt Kindergartenleiterin Carmen Widder. Der Schmetterling zeigt den Weg der inneren und äußeren Entwicklung. Irgendwann alle hemmenden Hüllen zu sprengen, hin zur Freiheit, Leichtigkeit und Lebensfreude!, erklärt Widder weiter. Das sind gute Aussichten. (aci) Engagement nah am Bürger Anna-Sophie Kübler-Müller Bei der jungen Frau ist jede Menge los: Das Medizinstudium hat sie gerade erfolgreich beendet, ihre zweijährigen Zwillinge halten sie zuhause auf Trab und seit Oktober ist sie in Horkheim mit Abstand die jüngste Sprecherin eines Bezirksbeirats. Ich brauche den Trubel, sagt Anna-Sophie Kübler-Müller lachend, sonst wird mir schnell langweilig. Die Politik sei ihr sozusagen in die Wiege gelegt worden. Mit Spannung habe die 25-Jährige jede Wahl verfolgt, ihre Familie sei schon immer politisch interessiert gewesen. Da war die Entscheidung, sich zu engagieren, selbstverständlich. Mit 18 Jahren ist die gebürtige Sontheimerin der Jungen Union beigetreten, in deren Vorstand sie heute noch aktiv ist, ebenso im CDU-Ortsverband. Eine politische Berufskarriere kam aber nie in Frage: Ich sehe mich klar als Ärztin, ist sie sich sicher. An der Kommunalpolitik gefällt Kübler-Müller besonders, dass sie so nah am Bürger ist. Auf dieser Ebene werden Entscheidungen gefällt, die die Einwohner direkt betreffen, sagt die Sprecherin. Daher hatte ich auch den Wunsch, Verantwortung für mein Umfeld zu übernehmen und es aktiv mitzugestalten. Ihr Alter sei dabei kein Hindernis: Wir haben im Bezirksbeirat eine gute Mischung aus Jüngeren und Erfahrenen. Wir unterstützen uns gegenseitig. Die Infrastruktur und die Nahversorgung in Horkheim zu erhalten sind unter anderem Ziele, an denen die junge Frau arbeiten möchte. Außerdem wünschen wir uns Betreutes Wohnen und ich mir persönlich einen seniorengerechten Zugang zum Bürgeramt, verrät Kübler-Müller. (le) Die Bezirksbeirätin Anna-Sophie Kübler-Müller Foto: Eyermann

9 Donnerstag, 28. Mai 2015 KULTUR & FREIZEIT HeilbronnerSTADTZEITUNG Seite 9 Theater terminplaner Stadtbibliothek Die Bedeutung der Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung Heilbronns im19. Jahrhundert - hier die Seifenfabrik Flammer - beleuchtet ein Vortrag unter dem Dach der Kulturregion. Foto: Stadtarchiv Unsere Wegenetze - Routen des Lebens Neue Veranstaltungsreihe der Kulturregion Heilbronner Land ist gestartet Unter dem Motto Unsere Wegenetze - Routen des Lebens finden in Heilbronn unter dem Dach der Kulturregion Heilbronner Land insgesamt 14 kostenfreie Veranstaltungen statt. Dabei werden Heilbronner Straßen, Wege und Pfade in den Blickpunkt gerückt. Bei einem Spaziergang durch den Heilbronner Süden am 14. Juni unter dem Titel Wege in die Wirtschaftsgeschichte, zeigt Matthias Meilicke, Unilever-Personalleiter, einige historische Firmengebäude aus der Kinder für Literatur begeistern Helfer für Leseclub gesucht In der Schülerbücherei der Wartbergschule gibt es einen Leseclub, bei dem sich Schüler zum Lesen, Spielen und zu Kreativaktionen rund um Bücher und Medien treffen. Dafür werden Helfer gesucht. Diese werden für ihre Tätigkeit ausgebildet und erhalten eine Aufwandsentschädigung von acht Euro pro Stunde. Vorkenntnisse in den Bereichen Pädagogik, Kinder- und Jugendarbeit sowie Sprach- und Leseförderung sind erwünscht. Ein erweitertes Führungszeugnis wird benötigt. Der Leseclub soll montags, dienstags und mittwochs von 14 bis Uhr öffnen. (red) INFO: Ansprechpartnerinnen sind Bärbel Hetzinger, Telefon 07131/797528, poststelle@ schule.bwl.de; und Monika Ziller, Telefon 07131/ , monika.ziller@stadt-heilbronn.de. zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und erläutert deren Unternehmens- und Baugeschichte. Denkmalpfleger Joachim Hennze erklärt bei einem Rundgang durch Böckingen am 17. Juni und 7. September die wichtigsten Werke des Stadtbaumeisters Karl Tscherning. Eine Exkursion durch die Innenstadt mit Elke Schulz-Hanßen am 9. August beleuchtet den Weg Heilbronns in die 1970er Jahre. Annette Geisler vom Stadtarchiv führt am 23. August und mitgerätselt Führung Stadt am Fluss Zwei Gutscheine Es ist eine etwas andere Stadttführung: Bei Stadt am Fluss wird Heilbronn vom Schiff aus erkundet. Die nächste Führung ist am Donnerstag, 11. Juni, Uhr. Karten gibt es in der Tourist- Info, Kaiserstraße 17. An welchem Fluss liegt Heilbronn? Wer die Antwort kennt, kann einen von zwei Gutscheinen für zwei Personen für eine Stadt am Fluss -Führung gewinnen. Einsendeschluss ist Dienstag, 2. Juni: Pressestelle, Marktplatz 7, Heilbronn, pressestelle@stadt-heilbronn.de, Fax 07131/ Die Autorin von Unschuld heißt Dea Loher. Je zwei Karten haben Irene Terwen und Wilfried Hagner gewonnen. (le) am 6. September durch die Sülmer- und Fleinerstraße und zeigt den beständigen Wandel. Natur und Kunst im Dialog heißt am 29. September die gemeinsame Führung von Bürgermeisterin Agnes Christner und Museumsdirektor Marc Gundel zum Skulpturenweg am Wartberg. (red) INFO: Das Programmheft ist bei der Tourist-Info, Kaiserstraße 17, den Bürgerämtern und städtischen Kulturinstituten erhältlich; Abstrakte Stein- Skulpturen Herbert-Baumann-Ausstellung Vor 25 Jahren ist der Bildhauer Herbert Baumann gestorben. Anlässlich seines Todestages ist im Museum im Deutschhof bis Anfang September sein Werk ausgestellt. Die rund 200 Skulpturen und Plastiken sind eng mit der Bewegung Symposion Europäischer Bildhauer verbunden. Baumann war deren Gründungsmitglied und hat für die Symposien bedeutende Werke geschaffen. Als Professor der Bildhauerei an der Kunstakademie Stuttgart hat er in den 1960er und 1970er Jahren den Südwesten zu einem Zentrum der abstrakten Stein- Skulptur gemacht. Mit der Gedächtnisausstellung erweitern die Städtischen Museen die Jubilare -Reihe um einen Künstler, der nach seinem Tod weitgehend in Vergessenheit geriet. (red) INFO: DON KARLOS Schauspiel von Friedrich Schiller. 29. Mai und 6. Juni, Uhr, Großes Haus. UNSCHULD Schauspiel von Dea Loher. 30. Mai, 2., 5., 10. Juni, Uhr, Großes Haus. DAS FEST Schauspiel von Thomas Vinterberg und Mogens Rukov. Sonntag, 31. Mai, Uhr, Großes Haus. THEATERFRÜHSTÜCK zu Sekretärinnen. Sonntag, 7. Juni, 11 Uhr, Großes Haus. Städtische Museen MIT OMA & OPA IM MUSEUM Ein Geschenk vom Enkel!. Für Drei- und Vierjährige. Mittwoch, 3. Juni, Uhr, Museum im Deutschhof. FERIENWERKSTATT Eine Figur aus Holz!. Für Fünfbis Zehnjährige. Freitag, 5. Juni, 10 Uhr, Museum im Deutschhof. FINISSAGE Christiane Möbus - rette sich wer kann. Sonntag, 7. Juni, 11 Uhr, Kunsthalle Vogelmann. KURATORENFÜHRUNG Herbert Baumann - Steinbildhauer. Dienstag, 9. Juni, 18 Uhr, Museum im Deutschhof. MUSEUMSZWERGE Römer: Heute schon gebadet?. Für Drei- bis Fünfjährige. Mittwoch, 10. Juni, 15 Uhr, Museum im Deutschhof. Stadtarchiv HEILBRONN HISTORISCH! Menschen-Plätze-Geschichten. Dauerausstellung. Täglich außer Montag von 10 bis 17 Uhr, dienstags bis 19 Uhr, Otto Rettenmaier Haus / Haus der Stadtgeschichte. AUTORENLESUNG Mit Bodo Kirchhoff. Montag, 8. Juni, Uhr, Botanischer Obstgarten. LOTTI AUF GROSSER FAHRT Kindertheater. Mittwoch, 10. Juni, 10 Uhr, Stadtteilbibliothek Böckingen. Experimenta ICH SEHE WAS,......was du nicht siehst. Rund ums Auge. Für Acht- bis Zehnjährige. Dienstag, 2. Juni, 10 Uhr, experimenta. MIKROWELT Den Umgang mit dem Mikroskop lernen. Für Zehn- bis Vierzehnjährige. Mittwoch, 3. Juni, 10 Uhr, experimenta. LEBENDES LICHT - Lichtphänomene bei Bakterien, Pilzen und Pflanzen. Dienstag, 9. Juni, Uhr, experimenta. Dies & Das STADTFÜHRUNG......zur Marktzeit. Offene Führung. 30. Mai, 6. Juni, Uhr, Tourist-Info. DIENSTAGS IN DER CITY Stadtführung Viertel(e) nach Sechs. 2. und 9. Juni, 18 Uhr, Rathaustreppe. FRAKTUS Kommunales Kino. Dienstag, 2. Juni, Uhr, ebene 3. FRÜHLINGSKONZERT der Stuttgarter Saloniker. Donnerstag, 4. Juni, 18 Uhr, Botanischer Obstgarten. MOMMY Kommunales Kino. Dienstag, 9. Juni, Uhr, ebene 3. Die Komödie Tie Break von Charles Lewinsky ist am 30. Mai sowie am 5., 6. und 9. Juni um 20 Uhr im Komödienhaus zu sehen. Foto: Braun

10 Seite 10 HeilbronnerSTADTZEITUNG SERVICE & TIPPS Donnerstag, 28. Mai 2015 Abfallabfuhr geändert Wegen des Feiertages Fronleichnam am Donnerstag, 4. Juni, werden die Abfallabfuhren um jeweils einen Werktag verschoben: Die Abfuhr von Donnerstag, 4. Juni, erfolgt am Freitag, 5. Juni; diejenige von Freitag, 5. Juni, am Samstag, 6. Juni. Änderungstermine für Restmüllgroßbehälter mit 660- bzw Liter sind im Internet unter abfallaktuell veröffentlicht. Auskunft gibt es unter Telefon 07131/ Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag um 7 Uhr am Straßenrand bereitstehen. Altpapiersammlung Am Samstag, 30. Mai, findet in Frankenbach eine Bündelsammlung für Altpapier statt. Sammler ist der ASV Heilbronn. Die Altpapierbündel müssen um 8 Uhr am Straßenrand bereitliegen. Mit Spiel und Spaß lockt am Wochenende, 27. und 28. Juni, die TOGGO Tour wieder zahlreiche Familien in den Wertwiesenpark. Die kleinen und großen Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Bühnenshows und Spielstationen. Das Heilbronner Kinderfest findet ebenfalls am Samstag, 27. Juni, statt. Kinder sind dann unter anderem wieder zu der Wertwiesen-Ralley eingeladen. (red/foto: privat) Seit erhebt die Stadt Heilbronn eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Heilbronn (ZwWStS) vom in der Fassung der Änderungssatzung vom Steuergegenstand Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung im Stadtgebiet Heilbronn, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken der Erholung, Berufsausübung, Ausbildung oder zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs inne hat. Dabei ist unerheblich, ob sich die Hauptwohnung innerhalb oder außerhalb Heilbronns befindet. Die vorübergehende Nutzung der Zweitwohnung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. Steuerschuldner Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet Heilbronn inne hat. Haben mehrere Personen eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner. Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - S T A D T K Ä M M E R E I - Zweitwohnungssteuer Steuerbefreiungen Von der Zweitwohnungssteuer befreit werden 1. Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Heilbronn befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet inne haben, 2. Wohnungen pflegebedürftiger oder behinderter Personen in Altenwohn- und Pflegeheimen, Behindertenheimen oder vergleichbaren Einrichtungen, 3. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszecke zur Verfügung gestellt werden, 4. Wohnungen, die Auszubildende oder Studierende bei den Eltern oder einem Elternteil innehaben, soweit sich die Hauptwohnung am Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt Heilbronn Nr. 11 Ausbildungs- oder Studienort befindet. Steuermaßstab Die Steuer beträgt 10 % des jährlichen Mietaufwands. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete (Miete ohne Heizung und Nebenkosten). Als Mietaufwand gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts, beispielsweise Pacht, Nutzungsentgelt, Erbbauzins, Leibrente. Wenn nur eine Bruttokaltmiete (einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Nettokaltmiete die um 10 % verminderte Bruttokaltmiete. Wenn nur eine Bruttowarmmiete (einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) vereinbart wurde, gilt als Nettokaltmiete die um 20 % verminderte Bruttowarmmiete. Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Stadt Heilbronn in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Steuererhebung / Anzeige- und Erklärungspflichten Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerpflichtige die Zweitwohnung nicht mehr inne hat. Wenn die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres entsteht oder endet, wird die Steuer anteilig berechnet. Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Desweiteren ist er verpflichtet, Veränderungen, die für die Höhe der Steuer maßgeblich sind, der Stadt Heilbronn unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen (auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Nachweise) Auskunft zu erteilen. Der Zweitwohnungsinhaber ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Neben den Inhabern einer Zweitwohnung sind diejenigen, die eine Zweitwohnung überlassen, verwalten oder eine Mitbenutzung gestatten, gegenüber der Stadt Heilbronn zu Auskünften und Mitwirkung in Steuersachen verpflichtet. Ordnungswidrigkeiten Wer seiner Anzeige- oder Erklärungspflicht nicht nachkommt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet Rückfragen und Zweifelsfälle In Zweifelsfällen bzw. bei Fragen bitten wir, sich mit der Stadtkämmerei im Rathaus, Zimmer 382, Tel.: 07131/ in Verbindung zu setzen. Stadt Heilbronn Stadtkämmerei Übersicht der neuen Vorhaben auf der städtischen Vorhabenliste: 1. Bebauungsplan Wollhausplatz II: Vorbereitung umfassender Neuordnung des Bereichs Am Wollhaus, u.a. Errichtung eines neuen Einzelhandelszentrums mit Neuordnung des Verkehrssystems. Betrifft Gesamt-Heilbronn, gesetzliche 2. Sanierungsgebiet Wollhausplatz II: Entwicklung durch Abriss des heutigen Wollhaus-Centers und gegenüberliegender eingeschossiger Bauten sowie dem Brückenbauwerk und Bau eines neuen Einkaufszentrums, Änderung der Verkehrsführung inkl. Verlegung des Zentralen Omnibusbahnhofs. Betrifft Gesamt-Heilbronn, Bürgerbeteiligung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans (s.o.) 3. Erste Änderung des Bebauungplans- Südbahnhof: Im westlichen Bereich der ehem. Bahnflächen des Südbahnhofs-Areals sollen drei Bauprojekte (Ärztehaus, Pflegeheim, Inklusionswohnungen) realisiert Betrifft die Heilbronner Kernstadt, gesetzliche Bürgerbeteiligung beendet. Übersicht der neuen Projekte auf der Vorhabenliste 4. Bebauungsplan Fuß- und Radwegebrücke Hauptbahnhof: Vorbereitung für den Bau einer Brücke, die die Verbindung des Bereichs Hauptbahnhof mit dem neuen Stadtteilquartier Neckarbogen herstellen soll. Betrifft die Heilbronner Kernstadt, gesetzliche 5. Sanierung Neckarsulmer Straße: Städtebauliche Missstände und Mängel sollen durch ein Sanierungsgebiet beseitigt Betrifft die Heilbronner Kernstadt, mitgestaltende 6. Grün- und Gartenprojekt Eden: Möglichkeit für Bewohnerschaft, im Rahmen der Aktion Grüne Höfe und StadtGärtner ihr unmittelbares Wohnumfeld aufzuwerten und zu gestalten. Betrifft die Heilbronner Kernstadt, mitgestaltende Das Projekt ist interessant für Kinder und Jugendliche. 7. Strukturplanung Nordstadt: Strukturplanung für den Bereich der Heilbronner Nordstadt. Betrifft die Heilbronner Kernstadt, mitgestaltende Das Projekt ist interessant für Kinder und Jugendliche. 8. Bebauungsplan Brunnenstraße / Wilhelm-Flinspach-Straße: Innerörtliche Nachverdichtung im Stadtteil Heilbronn-Biberach wird voran gebracht und bestehende Baulücken geschlossen. Betrifft den Stadtteil Biberach, gesetzliche 9. Städtebaulicher Rahmenplan für den Ortskern Horkheim: Aufzeigen der städtebaulichen Situation, Entwicklungsperspektiven und Darstellen von Orientierungshilfen für eine künftige Entwicklung. Betrifft den Stadtteil Horkheim, mitgestaltende 10. Bebauungsplan Buckelgärten: Eine große Teilfläche des Plangebiets ist nicht bebaut und wird städtebaulich entwickelt. Betrifft den Stadtteil Kirchhausen, gesetzliche Bürgerbeteiligung (Offenlage) findet derzeit statt. 11. Bebauungsplan Bereich Wimpfener Straße: Neuordnung des ehem. Tierheimareals, planungsrechtliche Voraussetzungen für Hotelbetrieb und Renaturierung Böllinger Bach. Betrifft den Stadtteil Neckargartach, gesetzliche 12. Bebauungsplan Charlottenstraße 194: Vorbereitung des Baus einer Autowaschanlage. Betrifft die Heilbronner Kernstadt und Stadtteil Sontheim, gesetzliche Bürgerbeteiligung geplant. Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten für das Gebiet der Stadt Heilbronn zum Stichtag / Gemäß 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit 8 der Gutachterausschussverordnung hat der Gutachterausschuss bei der Stadt Heilbronn am die Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten für das Gebiet der Stadt Heilbronn zum Stichtag / ermittelt und beschlossen. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Wert für unbebaute Grundstücke einer festgelegten Bodenrichtwertzone, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für Wohn- und Gewerbebauland als auch für landwirtschaftliche Grundstücke ermittelt. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung, der Erschließungszustand und die dem jeweiligen Richtwert zugeordnete Geschossflächenzahl, Grundstücksgröße und Zonennummer sind angegeben. Die den Richtwerten zugeordneten Zonen sind in einer Karte bezeichnet. Die beschlossenen Bodenrichtwerte liegen ab sofort bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Cäcilienstr. 49, 1. OG, Flur vor Zimmer C 1.43, zur Einsichtnahme aus. Die Bodenrichtwertkarte und der Immobilienmarktbericht können im Geodatenzentrum des Vermessungsund Katasteramtes, Cäcilienstraße 49 in Zimmer B , Tel / , bezogen Preise: Immobilienmarktbericht 35,-- EUR Bodenrichtwertkarte 17,-- EUR Weitere fachliche Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt unter Telefon 07131/ gez. Schmitt

11 Donnerstag, 28. Mai 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt Heilbronn Nr. 11 Seite 11 Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Inkrafttreten eines Bebauungsplans Aufgrund der 10 und 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 357), geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 501) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen: Bebauungsplan 41B/4 Heilbronn-Neckargartach zur Änderung des Bebauungsplans 41A/3 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Parkierungsanlage Am Gesundbrunnen II für das Flurstück 4349/1 (teilw.). Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom und die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Heine + Jud vom Der Bebauungsplan, die Begründung und die schalltechnische Untersuchung liegen bei der Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, 1. Obergeschoss, Zimmer C 1.49, zu jedermanns Einsicht bereit. Sie können dort während der Dienststunden eingesehen Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Hinweise: I. Ein Bebauungsplan, der unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Heilbronn unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom , GBl. S. 581). II. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über das Entstehen und die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und auf die Vorschrift des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, wird hingewiesen ( 44 Abs. 3 und 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 2414). III. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heilbronn unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 dieses Hinweises gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind ( 215 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I S. 3316). Heilbronn, Stadt Heilbronn Bürgermeisteramt In Vertretung Hajek, Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Heilbronn Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfs im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am die Aufstellung des folgenden Bebauungsplans beschlossen und gleichzeitig dem Bebauungsplan-Entwurf zugestimmt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 06B/20 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06B/15 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Südbahnhof 2. Änderung für die Flurstücke 12166, 12167, 12168, 5542 (teilw.), (teilw.), (teilw.) und (teilw.). Maßgebend ist der Lageplan des Büros Re2area GmbH, Esslingen vom mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Re2area GmbH, Esslingen vom Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom , die schalltechnische Untersuchung des Büros FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz, Kaiserslautern vom , die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Büros Pustal Landschaftsökologie und Planung, Pfullingen vom sowie das Verkehrsgutachten des Büros Karajan Ingenieure, Stuttgart vom Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Auf der Grundlage des seit rechtsverbindlichen Bebauungsplans Südbahnhof Teilgebiet 1 soll auf dem ehemaligen Bahngelände ein neues innerstädtisches Wohnquartier mit nichtstörenden Gewerbebetrieben im östlichen Teilbereich an der Stuttgarter Brücke entstehen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen, aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach Wohnraum, sowohl für Familien als auch für Studenten, auch in diesem östlichen Teilbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine überwiegende Wohnnutzung geschaffen Der Bebauungsplan-Entwurf, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung, die schalltechnische Untersuchung, die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und das Verkehrsgutachten liegen gemäß 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 8. Juni 2015 bis 1. Juli 2015 und 3. Juli 2015 bis 9. Juli 2015 bei der Stadt Heilbronn, Planungsund Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, im Erdgeschoss während der Dienststunden öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben Dabei sollen die Anschriften (Name, Vorname und Adresse) deutlich angegeben Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter Bauen & Wohnen, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren, abgerufen Hinweis: Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I S. 1548). Heilbronn, Stadt Heilbronn, Bürgermeisteramt In Vertretung Hajek, Bürgermeister Kartengrundlage Vermessungs- und Katasteramt Beabsichtigte Einziehung - Teilstück des Feldweges Flst.Nr zwischen den Hauptgebäuden 1 und 5 des Evang. Walderholungsheims Gaffenberg in Heilbronn Hiermit wird die Absicht bekannt gegeben, die nachstehend bezeichnete öffentliche Verkehrsfläche gemäß 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 330, ber. S. 683), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Januar 2014 (GBl. S. 49), einzuziehen: Teilstück des Feldweges Flst.Nr (ca. 429 m²) zwischen den Westecken der Grundstücke Flst.Nr / 7668 am Wendeplatz und der Nordostecke des Grundstücks Flst.Nr im Gelände des Evangelischen Walderholungsheims Gaffenberg. Für Herrn Chris Czyzewski zuletzt wohnhaft Heilbronn, Grimmstraße 7 wurde eine Entscheidung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort des Obengenannten nicht bekannt ist, erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz. Bekanntmachung der Stadt Heilbronn S T A D T K Ä M M E R E I Hundesteuer 1. ANZEIGEPFLICHT FÜR HUNDEHALTUNGEN Die Stadt Heilbronn erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn. Der Steuer unterliegt das Halten von über drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für über drei Monate alte Hunde 110,-- EUR. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,-- EUR. Für jeden gefährlichen Hund i.s.d. 6 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn beträgt der Steuersatz 300,-- EUR im Kalenderjahr. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. Das Halten eines über drei Monate alten Hundes muss innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens, oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, der Stadtkämmerei angezeigt Neubürger müssen ihren Hund auch dann melden, wenn er bereits am bisherigen Wohnort versteuert wurde. Wird ein angemeldeter Hund im Laufe der Hundehaltung als gefährlich eingestuft, ist dies innerhalb eines Monats der Stadtkämmerei schriftlich anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadtkämmerei ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. Die Anzeigen über das Halten von Hunden nach den Vorschriften der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn nehmen entgegen: die Stadtkämmerei, Rathaus, Zimmer 382, Direktwahl 07131/ , das Zentrale Bürgeramt im Rathaus, in den Stadtteilen Biberach, Böckingen, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen, Neckargartach und Sontheim, das jeweilige Bürgeramt Gegen die beabsichtigte Einziehung dieser öffentlichen Verkehrsfläche können inner-halb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden beim Bauverwaltungsamt der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstr. 49, Heilbronn, Einwendungen erhoben Heilbronn, den Stadt Heilbronn Bauverwaltungsamt gez. Hörtling, Amtsleiter Öffentliche Zustellung bzw. in Klingenberg, die dortige Außenstelle des Bürgeramtes Böckingen. Wer die rechtzeitige An bzw. Abmeldung vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet Außerdem ist die Hundesteuer nachzuentrichten. 2. HUNDESTEUERKONTROLLEN Die Stadt Heilbronn hat das Recht, Hundesteuerkontrollen im Stadtkreis Heilbronn durchzuführen. 3. HUNDESTEUERMARKEN Nach 12 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn wird für jede angezeigte Hundehaltung von der Stadt Heilbronn eine Hundesteuermarke ausgegeben. Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Stadt Heilbronn kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären. Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Stadt Heilbronn hat mit dem Hundesteuerbescheid 2015 neue Hundesteuermarken ausgegeben. Die Marken sind bis zum gültig, sofern diese nicht durch öffentliche Bekanntmachung für ungültig erklärt Bei Verlust einer Steuermarke wird dem Halter des Hundes eine Ersatzmarke gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr ausgehändigt. Unbrauchbar gewordene Steuermarken werden bei Rückgabe kostenlos ersetzt. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige der Stadtkämmerei zurückzugeben. Stadt Heilbronn, Stadtkämmerei aufgestellt: 60.23/Utz Die Schriftstücke können innerhalb von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an beim Amt für Familie, Jugend und Senioren, Wollhausstraße 20, Zimmer Nr. 2.45, während der Dienstzeiten eingesehen Ansprechpartnerin ist Frau Göhrig. Im Auftrag, gez. Schmitz

12 Seite 12 Amtsblatt Heilbronn Nr. 11 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Donnerstag, 28. Mai 2015 Bekanntmachung der Stadt Heilbronn Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen: Bebauungsplan 22/17 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplanes 22/3 und der Ortsbausatzung von1939 im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) Südlich Kirschengartenstraße für die Flurstücke 2621 teilw., 2622/2, 2622/3, 2625/1 teilw. (Kirschengartenstraße), 2644 teilw., 2704 teilw. (Millerstraße) und teilw. (Binswanger Straße). Es gilt der Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamtes vom Bei dem Plangebiet handelt es sich um Bauland, das aufgrund fehlender Erschließung noch nicht realisiert ist. Da nach geltendem Planungsrecht eine sinnvolle Straßenführung und Gebäudeanordnung / Bebauung nicht möglich ist, werden mit diesem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entstehung von neuem Wohnraum geschaffen. Gemäß 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden das Konzept und die Erläuterung in der Zeit vom 01. Juni 2015 bis 12. Juni 2015 bei der Stadt Heilbronn, Planungsund Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, im Erdgeschoss während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Interessierte Bürger können die Planunterlagen während dieser Zeit einsehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamtes erörtern und sich mündlich oder schriftlich hierzu äußern Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter Bauen & Wohnen, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren, abgerufen Heilbronn, Stadt Heilbronn Bürgermeisteramt In Vertretung Hajek, Bürgermeister Kartengrundlage Vermessungs- und Katasteramt. Bekanntmachung der Stadt Heilbronn Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfes im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) ) Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am folgendem Bebauungsplan als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt: Bebauungsplan 48B/3 Heilbronn / Sontheim zur Änderung des Bebauungsplans 48B/1 und des Baulinienplans 17A/4 im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Wertwiesen III für die Flurstücke 2985/1 (Gemarkung Sontheim) teilweise einschließlich und 2985/7 (Gemarkung Sontheim) einschließlich und 4867 (Gemarkung Heilbronn) teilweise einschließlich. Maßgebend ist der im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamt vom dargestellte Entwurf mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom und der Gestaltungsplan vom Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an den bestehenden Sportanlagen zu einem zeitgemäßen Wassersportzentrum geschaffen Der Bebauungsplan-Entwurf, die Begründung, der Gestaltungsplan und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Themen Natur-, Gewässer-, Immissions- und Bodenschutz, Geotechnik, Bergbau und Grundwasser liegen gemäß 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 08. Juni 2015 bis 01. Juli 2015 und 03. Juli 2015 bis 09. Juli 2015 bei der Stadt Heilbronn, Planungsund Baurechtsamt, Cäcilienstraße 45, im Erdgeschoss während der Dienststunden öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamtes erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben Dabei sollen die Anschriften (Name, Vorname und Adresse) deutlich angegeben Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter Bauen & Wohnen, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren, abgerufen Darüber hinaus können die Unterlagen während des genannten Zeitraums auch im Bürgeramt Heilbronn- Sontheim, Hauptstraße 7, eingesehen Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung i.s.d. 3 Abs. 2 BauGB nur im Planungs- und Baurechtsamt vorgenommen wird. Hinweis: Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom , BGBl. I S. 1548). Heilbronn, Stadt Heilbronn Bürgermeisteramt In Vertretung Hajek Bürgermeister Kartengrundlage Vermessungs- und Katasteramt vergaben DER STADT Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung ist einsehbar unter: Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei eingesehen und digital heruntergeladen Direktzugriff ist möglich über (hier die ELVIS-ID einsetzen) Submissions- bzw. Einreichungsstelle ist, sofern nachstehend nichts anderes vermerkt, das Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, Zimmer A 0.12, Heilbronn. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen, bei Ausschreibungen nach VOB können zur Submission die Bieter oder ihre Bevollmächtigten anwesend sein. An die Rechtsform der Bieter werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Evtl. geforderte Sicherheitsleistungen und Nachweise für die Eignung der Bieter ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Die Rechts- und Fachaufsicht wird vom Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Stuttgart ausgeübt. Ausschreibende Stelle/ Auskünfte erteilt: Art und Umfang sowie Ort der Leistung Ausführungszeitraum Eröffnungstermin ggf. abweichende Submissionsstelle Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist/Entgelt/ Art der Ausschreibung/ Teilnahmewettbewerb Stadt Heilbronn, Grünflächenamt Cäcilienstr. 51, Heilbronn Telefon 07131/ , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Maihalde II - Kinderspielplatz / Ausgleichsflächen Erdarbeiten ca. 650 m³, Fallschutzflächen aus Holzhackschnitzel ca. 200 m², aus Sand ca. 110 m², Synthetischer Fallschutz ca.120 m², Spielgeräteeinbau, Natursteineinfassungen, Vegetationstechnische Arbeiten. KW 38 - KW , Uhr Bauverwaltungsamt Landschaftsbauarbeiten nach VOB Stadt Heilbronn, Hochbauamt Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon 07131/ , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Deutschordenschloss Kirchhausen Sanierung von 3 WC-Anlagen, insgesamt 2 Waschtische, 3 Urinale, 6 WCs , Uhr Bauverwaltungsamt Sanitärinstallationsarbeiten nach VOB Stadt Heilbronn, Hochbauamt Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon 07131/ , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Schule Biberach 1 Trennstation für Feuerlöschhydranten 18 m³/h für 5 vorhandene Hydranten errichten, Neuerschließung Trinkwasser für 2 Waschtische , Uhr Bauverwaltungsamt Sanitärinstallationsarbeiten nach VOB Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen Cäcilienstr. 49, Heilbronn Telefon 07131/ , Fax Subreport ELVIS Nr.: E Kalistraße, Herstellen verschiedener Provisorien Frostschutzschicht herstellen: m², kombinierte Frostschutzschicht herstellen: 600 m², Schottertragschicht herstellen: 340 t, Asphalttragschicht herstellen: m², Asphaltdeckschicht herstellen: m² , Uhr Bauverwaltungsamt Tief-, Straßenbau- und Markierungsarbeiten nach VOB

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