Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa. Informationen für Vereine

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1 Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Informationen für Vereine

2 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU- Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen

3 Gültigkeitsbereich von SEPA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* & Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV- Richtlinie

4 SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 09. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren

5 Generelle Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich

6 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum )

7 IBAN und BIC * IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE XX XXX = Volksbank Überall eg Der Kontoauszug Ihrer VR-Bank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code

8 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID Einreichung nur noch beleglos möglich

9 SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung 3. transaktions- & mandatsbezogene Daten Bank des Zahlungspflichtigen Clearing & Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungsempfängers

10 SEPA-Basis-Lastschrift Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen

11 SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ) Vorgegebene Einreichungsfrist frühestens 45 Kalendertage vor Fälligkeit bei Erst- u. Einmallastschrift spätestens 6 Geschäftstag bis 12 Uhr und bei Folgelastschriften spätestens 3 Geschäftstage bis 12 Uhr vor Lastschriftenfälligkeit Rückgaben bis 8 Wochen ab Belastungstag durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich, nach Durchlauf von Ausnahmeprozessen

12 Besteht Handlungsbedarf? Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift ein? NEIN kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitgliedsbeiträge zukünftig per Lastschrift einziehen JA dann muss dieses Verfahren spätestens zum auf das SEPA- Verfahren umgestellt werden! Was muss berücksichtigt werden? Für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig Die Vergabe erfolgt über das Internet, näheres auf der nächsten Folie Vergabe einer Mandatsreferenz (z.b. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig)

13 Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ Prüfziffer Geschäftsbereichskennung (Individuell nutzbar z.b. VOL = Volleyballabteilung FUS = Fußballabteilung) Nationales Identifikationsmerkmal

14 Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun? Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Verein) vom Bezogenen (Mitglied) ein SEPA-Lastschriftmandat Am ist die sog. Umdeutungslösung in Kraft getreten, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umzuwandeln Wichtig ist, dass man nur gültige Einzugsermächtigungen (EZE) in SEPA- Mandate umwandeln kann, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an EZE s zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine EZE nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen)

15 Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA- Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung (EZE) Alle Mitglieder, von denen eine gültige EZE vorliegt, werden in geeigneter Form schriftlich (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Mitglieds-Nummer) Das Anschreiben für die Umdeutung kann - wenn Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen - gleichzeitig als erste Vorabinformation (Pre Notification gem. SEPA-Rules) genutzt werden

16 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Information im Antrag auf Mitgliedschaft aus (Betragsänderungen sind als neue Vorabankündigung zu formulieren) Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Aufnahmeantrag , Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Schaukasten Einladung zur Jahreshauptversammlung.

17 Neue Mitglieder Bis zum von Ihnen festgelegten Umdeutungstermin sollten Sie sich auch von neuen Mitgliedern eine Einzugsermächtigung erteilen lassen. Die anstehende Umdeutung ist dann für alle EZE in einem Arbeitsschritt zu erledigen. Bei der Formulierung der SEPA-Mandatstexte helfen die Informationen auf den nächsten Seiten und unter

18 Muster eines SEPA-Lastschriftmandats integriert in ein Beitrittsformular eines Vereins

19 Umgang mit Mandaten Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das Vereinsmitglied unterschreiben Mandatstext in Deutsch oder der Sprache des Zahlungspflichtigen (aus anderen SEPA-Mitgliedsländern) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar Abruf unter: CORE: Das Original ist für Sie, Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung) Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)

20 Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann s los gehen aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich! Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien elektronisch ein, dann sind Sie von den folgenden Ausführungen nicht betroffen, ansonsten allerdings sind Sie gehalten, mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die elektronische Auslieferung der Zahlungsverkehrsdateien über HBCI zu treffen. Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem neuesten Stand. Außerdem sind Sie gemäß SEPA-Rules verpflichtet, Ihre Mitglieder über die demnächst anstehenden Lastschriften in Kenntnis zu setzen ( Pre-Notification )

21 Was ist zu tun? SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.b. Kassierer) IBAN (& BIC für grenzüberschreitende Transaktionen) auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken IBAN (& BIC bei im Ausland ansässigen Mitgliedern) von Vereinsmitgliedern einholen Beantragung der Gläubiger-ID Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.b. ZV-Software) ggf. Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)

22 Was ist zu tun? Festlegung einer Mandatsreferenz (z.b. Mitgliedsnummer) Vorhandensein der Einzugsermächtigungen auf Vollständigkeit prüfen Über Umdeutung informieren und künftig SEPA-Mandate einholen Mandatsverwaltung organisieren Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig an die Bank geliefert werden Sicherstellung der Archivierung der Mandate

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