Herzlich Willkommen. SEPA für Vereine Was ist zu tun? Gesetzliche Änderungen mit der S PA Einführung

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1 Herzlich Willkommen SEPA für Vereine Was ist zu tun? Gesetzliche Änderungen mit der Einführung beim Einzug von Lastschriften von Mitgliedsbeiträgen Ihres Vereins Seite 1

2 SEPA Was ist das? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Seite 2

3 SEPA - Gültigkeitsbereich 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro- Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* & Schweiz* *Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie Seite 3

4 SEPA - Zeitplan Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigung 01.Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren Januar 2008 Einführung SEPA Überweisung November 2009 Einführung SEPA Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis- Lastschriften akzeptieren Seite 4

5 SEPA generelle Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen Europaweit transparente Preise Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich Seite 5

6 SEPA - Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung SEPA 2008 Beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit ) Keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr (ab national) Seite 6

7 SEPA IBAN & BIC BIC: GENO DE XX XXX = Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eg Der Kontoauszug Ihrer VR-Bankcard enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld Seite 7

8 SEPA Pflicht EU-Verordnung zwingt Kunden, DTA durch SEPA zu ersetzen Die sich dadurch ergebenden gravierenden Änderungen sind bis zum umzusetzen Abgeschafft werden: Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Konto-Nr./BLZ im ZV DTA-Format Beleghafte Lastschrift Einreichung per Datenträger Seite 8

9 SEPA Lastschrift (Sepa Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt eine Gläubiger ID Einreichung nur noch beleglos möglich Nur elektronische Einreichung. Kein Datenträger. Kein Beleg. Angabe eines Fälligkeitsdatums D (Due Date) Seite 9

10 SEPA Was ändert sich? Gläubiger ID Für jeden Lastschrift-Empfänger erforderlich! Seite 10

11 SEPA Was ändert sich? Eine -Adresse ist für die Beantragung erforderlich. Seite 11

12 SEPA Was ändert sich? Neue Inkassovereinbarung mit der Bank erforderlich Seite 12

13 SEPA Was ändert sich? Neue Beitrittserklärung für Neumitglieder Ergänzung der Beitrittserklärung, damit diese SEPA Fähig ist. Seite 13

14 SEPA Was ändert sich? Umdeutungslösung bestehender Mitgliedern Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat Anstelle der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren unter Nennung von: Gläubiger ID Mandatsreferenz Umstellungstermin Umdeutung in das SEPA-Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht Es ist keine explizite Zustimmung der Zahlungspflichtigen erforderlich Seite 14

15 SEPA Was ändert sich? Vorabkündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Information im Antrag auf Mitgliedschaft aus Inhalt Vorankündigung Belastungsbetrag - Gläubiger-Identifikationsnummer Belastungstermin - Mandatsreferenz Keine Formvorgabe, möglich sind z.b: Brief, Aufnahmeantrag , Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Schaukasten Einladung zur Jahreshauptversammlung Verwendungszweck Beitragsabbuchung 2013 Seite 15

16 SEPA Ablauf Ablauf: Mitgliedsaufnahme (Grundvertrag) MANDAT Verein Mitglied Mitteilung der Gläubiger ID und Mandatsreferenz Seite 16

17 SEPA Ablauf Ablauf: EDV Erfassung Verein Seite 17

18 SEPA Ablauf Ablauf: Vorabinformation (Pre-Notification) Mindestens 14 Tage vor Abbuchung Verein Mitglied Seite 18

19 Ablauf: SEPA Ablauf Einreichung der Aufträge bei der Bank mind. 6 Tage vor D-Day bei erstmaligen/einmaligen 3 Tage vor D-Day bei wiederholten Verein Raiffeisen Volksbank Ebersberg eg Seite 19

20 SEPA Ablauf Ablauf: Buchung auf den Konten am D-Day Verein Mitglied Raiffeisen Volksbank Ebersberg eg Raiffeisen Volksbank Ebersberg eg Seite 20

21 SEPA weitere Hinweise Prüfen Sie die Satzung Ihres Vereins, ob Bankaktivitäten (Zahlungen/Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.b. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel) Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen- Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an ( z.b. VR-NetWorld Software) Prüfen Sie hier, ob eine evtl. Satzungsänderung notwendig ist. Seite 21

22 Möglichkeiten für Vereine bis 20 Mitglieder Bar den Beitrag kassieren Überweisung durch Mitglieder Bankdauereinzüge (Gläubiger ID erforderlich) Online-Banking mit VR-NetWorld Software (Gläubiger ID erforderlich) Seite 22

23 Umstellungen VR-NetWorld Seite 23

24 Umstellungen VR-NetWorld Seite 24

25 Umstellungen VR-NetWorld Seite 25

26 Neue Inkasso-Vereinbarung unterzeichnen Gläubiger ID beantragen Zusammenfassung Was müssen Sie tun? Beitrittsformulare auf SEPA-Lastschriftmandate anpassen Möglichkeit zur Online-Einreichung sicherstellen Softwarestände und Einstellungen prüfen (XML statt DTAUS) Mitglieder über zukünftigen SEPA-Beitragseinzug informieren Evtl. notwendige Satzungsänderung Seite 26

27 Vielen Dank Für Ihre Aufmerksamkeit! Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eg Abteilung EBL / Frau Martina Mauksch / Frau Laura Sanftl Seite 27