Inhaltsprotokoll. 17. Wahlperiode. Öffentliche Sitzung. Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten. 36. Sitzung 10. März 2014
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- Sophia Heidrich
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1 Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für urelle Angelegenheiten 36. Sitzung Beginn: Schluss: Vorsitz: Uhr Uhr Frank Jahnke (SPD) Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde 1. Jüdisches Theater Berlin BIMAH e.v. in Schwierigkeiten welche Unterstützung kann es vom Senat erwarten? (auf Antrag der Fraktion die Linke) in Verbindung mit 2. Was sind die Gründe, dass Zahlungen der Lottostiftung, die im Rahmen der Zuwendung für das Theaterprojekt 'Abschied aus Berlin' dem Jüdischen Theater gewährt wurden, gestoppt bzw. 10 Prozent der Zuwendung nicht ausbezahlt wurden? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Staatssekretär Björn Böhning (CdS) antwortet auf die Fragen von Wolfgang Brauer (LINKE) und Sabine Bangert (GRÜNE), dass die urverwaltung wegen der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Jüdischen Theaters Berlin BIMAH e. V. mit diesem in engem Kontakt stehe. Das Jüdische Theater habe in 2014 gemäß Haushaltsplan eine Förderung in Höhe von Euro erhalten. Zu Einzelheiten des Verfahrens könne er aber aus Gründen des Datenschutzes öffentlich keine Auskunft geben. Redaktion: Dr. W. Burger, Tel bzw. quer
2 Seite 2 Inhaltsprotokoll 17/36 Die DKLB habe der urverwaltung in einer Stellungnahme Folgendes mitgeteilt: Im Rahmen der Auswertung der ersten Zwischenabrechnung sei der Zuwendungsempfänger mit Schreiben der DKLB-Stiftung vom gebeten worden, die Einnahmen des ersten Halbjahres 2013 aus der Projektfinanzierung offenzulegen. Mit Schreiben vom habe der Zuwendungsempfänger darüber informiert, dass die Einnahmen ohne Quantifizierung zur Deckung der allgemeinen Kosten des Theaters eingesetzt worden seien. Vor dem Hintergrund einer vorliegenden Erstattungsverpflichtung gemäß Zuwendungsbescheid die sogenannte Bruttofinanzierung als Fehlbedarfsfinanzierung habe der Zuwendungsempfänger mit Schreiben vom beantragt, vom ursprünglichen Bescheid abweichend alle erzielten Einnahmen für die laufenden Kosten des Theaterbetriebs einsetzen zu dürfen. Allerdings habe der Stiftungsrat dieses nachträgliche Ansinnen in seiner Sitzung vom Dezember 2013 abgelehnt und auf einer Erstattung der Einnahmen beharrt. Da der Zuwendungsempfänger der finanziellen Forderung nicht habe nachkommen können oder wollen, habe die letzte Zuwendungsrate aufgrund fehlender Nachweise nicht ausgezahlt werden dürfen. Zudem wisse man, dass zum jetzigen Zeitpunkt neben dem angesprochenen Erstattungsanspruch in unbekannter Höhe ein weiterer Erstattungsanspruch aufgrund nicht festgestellter zweckentsprechend verwendeter Zuwendungsmittel bestehe. Wolfgang Brauer (LINKE) erklärt, dass auch andere ureinrichtungen Zuwendungen seitens der DKLB-Stiftung erhielten, aber seines Wissens nicht ihre Einnahmen aus entsprechenden Veranstaltungen an die DKLB-Stiftung abtreten müssten. Warum gelte diese Regelung für das Jüdische Theater BIMAH e. V.? Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit betont, dass in diesem Fall nichts Ungewöhnliches geschehen sei. Es handele sich um die Regelungspraxis beim Zuwendungsrecht, und daran müsse sich die DKLB-Stiftung halten. Beispielsweise habe die Deutsche Oper jetzt auch eine solche Rückzahlung vornehmen müssen. Jeder, der eine solche Projektförderung beantrage, gebe eine Gesamtkalkulation ab. Darin würden Einnahmen aufgelistet, und wenn die Gesamtbilanz ergebe, dass Mehreinnahmen erzielt worden seien, fielen die Defizite entsprechend geringer aus. Wenn das dazu führe, dass nach dem Zuwendungsbescheid eine Rückzahlung erforderlich sei, stelle dies einen normalen Vorgang dar. Gegebenenfalls müsse man eine andere Zuwendung vornehmen. In Anbetracht der Dimension der betreffenden Ansprüche sollte man sich allerdings nicht dem Irrtum hingeben, dass diese Frage etwas mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Jüdischen Theaters BIMAH e. V. zu tun habe. Diese hätten mit völlig anderen strukturellen Problemen zu tun, die im Ausschuss bereits hinlänglich diskutiert worden seien und die sicherlich auch in Zukunft nicht besser würden. Sabine Bangert (GRÜNE) teilt mit, das Jüdische Theater BIMAH e. V. habe in einem Schreiben an ihre Fraktion selbst mitgeteilt, dass bestimmte Ausgaben nicht dem Zuwendungszweck entsprochen hätten. Treffe es zu, dass in Fällen, wo Zuwendungen nicht korrekt abgerechnet würden oder Belege fehlten, keine Kompensation aus dem Landeshaushalt möglich sei? Staatssekretär Björn Böhning (CdS) erklärt, dass hierzu offensichtlich eine Prüfung im Rahmen der DKLB-Revision erfolge. Es gehe erstens um die fehlende Angabe von Einnah-
3 Seite 3 Inhaltsprotokoll 17/36 men durch Ticketverkäufe, deren Höhe man nicht quantifizieren könne. Bei der Fehlbedarfsfinanzierung sei diese Information notwendig, um sie entsprechend in die Revision einzuberechnen. Zweitens gebe es offensichtlich Abrechnungen, die so nicht eingängig seien. Man habe hierzu keine umfassende Kenntnis, weil es sich um ein laufendes Verfahren bei der Revision handele. Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung, die über einen Dritten hier: die DKLB- Stiftung erfolge, gebe es in einem solchen Fall keine Kompensation über den Landeshaushalt. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dabei behilflich zu sein, dass die Weltkulturerbestätte Landschaftspark Klein-Glienicke nicht verfällt? (auf Antrag der Fraktion der Staatssekretär Björn Böhning (CdS) antwortet auf die Frage von Dr. Uwe Lehmann- Brauns (, dass sich das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf dieser Weltkulturerbestätte regelmäßig annehme aus Sicht der urverwaltung auch sehr fürsorglich und gewissenhaft. Die Bezirksstadträtin Markl-Vieto berufe regelmäßig eine Arbeitsgruppe ein, an der Vertreter des Bezirksamts, des Landesdenkmalamtes, der Stadtentwicklungsverwaltung, der Bildungsstätte Jagdschloss Glienicke, der Stiftung und der urverwaltung teilnähmen. Dabei gehe es um grundsätzliche Fragen, um die Bewirtschaftung, die bekanntlich mit hohen Kosten verbunden sei, und insgesamt den Umgang mit dieser Weltkulturerbestätte. Von SenWiTech- Forsch würden wohl nunmehr 4 Mio. Euro für Investitionen in den sogenannten Volkspark über GA-Mittel zur Verfügung gestellt. Details könne er hierzu aber noch nicht angeben. Überlegungen, die gesamte Weltkulturerbestätte der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten überzuhelfen, seien bisher nicht erfolgreich gewesen, weil die Stiftung ihrerseits auf die begrenzten Mittel hinweise. Es gehe um einen Investitionsbedarf von ca. 2 Mio. Euro jährlich und ca. 1,5 Mio. Euro Bewirtschaftungskosten jährlich. Die Haltung des Bundes in Bezug auf neue Fördertatbestände, die von der Stiftung bezahlt werden müssten, sei sicherlich bekannt. Dr. Uwe Lehmann-Brauns ( erklärt, dass seines Wissens die erwähnten ca. 4 Mio. Euro nur zur touristischen Pflege bestimmt seien, aber nicht die Probleme lösten, über die man gesprochen habe. Staatssekretär Björn Böhning (CdS) merkt an, dass dies zutreffe und aus der GAW- Fördersystematik resultiere. Bei dieser Förderung gehe es um wirtschaftliche Themen, und der touristische Aspekt bringe den Tatbestand, der eine solche GA-Förderung überhaupt erst ermögliche. Es werde also nicht das grundsätzliche Problem der Bewirtschaftung dieser Weltkulturerbestätte gelöst, aber diese Mittel seien eine Hilfe auch im Hinblick auf weitere Investitionen. 4. Wie steht der Senat zu dem Vorschlag der Vorsitzenden des Landesdenkmalrates, das internationale Kongresscentrum ICC unter Denkmalschutz zu stellen? (auf Antrag der Piratenfraktion) Staatssekretär Björn Böhning (CdS) antwortet auf die Frage von Philipp Magalski (PIRA- TEN), dass er nur mitteilen könne, von diesem Vorschlag gehört zu haben.
4 Seite 4 Inhaltsprotokoll 17/36 Philipp Magalski (PIRATEN) fragt, ob die urverwaltung diese Idee gut finde, ihr neutral gegenüberstehe oder sie ablehne. Staatssekretär Björn Böhning (CdS) erklärt, dass zunächst einmal eine fachliche Entscheidung zu treffen sei. Seines Wissens seien in einem solchen Verfahren verschiedene Aspekte touristischer, kultureller und stadtentwicklungspolitischer Art abzuwägen, und diese Abwägung werde sicherlich erfolgen. Vorsitzender Frank Jahnke stellt fest, dass keine weitere Frage vorliege und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen sei. Punkt 2 der Tagesordnung a) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs urmonitoring (auf Antrag aller Fraktionen) 0080 b) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs urmonitoring mit Fokus auf Tourismus und Teilhabegerechtigkeit 0043 Hierzu: Anhörung Siehe Wortprotokoll. Punkt 3 der Tagesordnung: Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Alliiertenmuseum: Entwicklung beim Bund 0044 Vertagt.
5 Seite 5 Inhaltsprotokoll 17/36 Punkt 4 der Tagesordnung: Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Nachnutzung der Museen Dahlem 0095 Hierzu: Auswertung des Wortprotokolls der 31. Sitzung Vertagt. Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll.
Der Senat wird durch Herrn StS Dr. Nevermann (SenBildJugWiss) vertreten. Frau Sen Scheeres (BildJugWiss) lässt sich für die Sitzung entschuldigen.
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