Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

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1 AMTSBLATT Nr. 43 vom Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde 700 Marnheim für das Jahr Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde 702 Orbis für das Jahr Bekanntmachung über die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Dannenfels Bekanntmachung über Widmung der Freiheitsstraße 705 in Kirchheimbolanden II. Bekanntmachung anderer Behörden Dat Inhalt Seite Es liegen keine Veröffentlichungen vor

2 Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 vom Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) in Verbindung mit 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GVBl. S. 175) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom Az.: 10/029/ hiermit bekannt gemacht wird: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt a) im Verwaltungshaushalt b) im Vermögenshaushalt Die Höhe der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert. 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert. 3 Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert. 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert. 4 Der Verbandsgemeindelagesatz für das Haushaltsjahr 2003 (46 v.h.) wird nicht geändert. nachrichtlich: Die Höhe des Umlagesolls der Verbandsgemeindelage beträgt für das Haushaltsjahr 2003 voraussichtlich für das Haushaltsjahr 2002 endgültig Sonderlagen gem. 23 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) werden keine erhoben. 5 Die Zahl der im Haushaltsjahr 2003 bewilligten Fälle von Altersteilzeit wird nicht geändert.

3 - 3-6 Der Stellenplan wird nicht geändert. Kirchheimbolanden, gez. Haas Bürgermeister Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 43. liegt vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 118) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

4 Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Marnheim für das Jahr 2003 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) in Verbindung mit 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GVBl. S. 175) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom Az.: 10/029/ hiermit bekanntgemacht wird: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt a) im Verwaltungshaushalt b) im Vermögenshaushalt Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von erhöht und damit auf neu festgesetzt. Der gesamte Betrag dient zur Zwischenfinanzierung 2 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Steuersätze werden nicht geändert. Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert. Marnheim, gez. Duwensee Ortsbürgermeister 5 6 Der Stellenplan wird nicht geändert.

5 - 5 - Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 2 liegt vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 118) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

6 Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Orbis für das Jahr 2003 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) in Verbindung mit 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom (GVBl. S. 175) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom Az.: 10/029/ hiermit bekanntgemacht wird: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt a) im Verwaltungshaushalt b) im Vermögenshaushalt Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes werden nicht geändert. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Steuersätze werden nicht geändert. Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen werden nicht geändert. Orbis, Der Stellenplan wird nicht geändert. gez. Fluhr Ortsbürgermeister

7 - 7 - Hinweis: a) Der Nachtragshaushaltsplan Nr. 1 liegt vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Rathaus, Zimmer 118) während der Dienstzeiten öffentlich aus. b) Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber die Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

8 - 8 - Jahresrechnung 2002 der Ortsgemeinde Dannenfels Der Ortsgemeinderat Dannenfels hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefaßt, der hiermit gem. 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) bekannt gemacht wird: Die Jahresrechnung 2002 wird im Verwaltungshaushalt mit ,90 Einnahmen und ,75 Ausgaben Vermögenshaushalt mit ,35 Einnahmen und ,35 Ausgaben festgestellt und genehmigt. Dem Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Beige- ordneten, soweit diese einen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister (Orts- bürgermeister) vertreten haben, wird Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2002 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von bis während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheim-bolanden (Rathaus, Zimmer 118) öffentlich aus. Kirchheimbolanden, Verbandsgemeindeverwaltung gez. Haas (Haas) Bürgermeister

9 - 9 - Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Az.: 4/650-00/08/Kl Bekanntmachung Widmung der Freiheitsstraße in Kirchheimbolanden Der Stadtrat Kirchheimbolanden hat am beschlossen, die Freiheitsstraße, bestehend aus den Plan-Nrn. 2005, 2005/25 und 2005/32, gem. 36 i.v.m. 1 und 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Das gewidmete Straßenstück ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kirchheimbolanden einzulegen und richtet sich gegen die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Über den Widerspruch entscheidet, sofern ihm nicht abgeholfen wird, der Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss eingelegt wird. Kirchheimbolanden, den (Hartmüller) Stadtbürgermeister