Schriftliche Kleine Anfrage
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- Klemens Fried
- vor 8 Jahren
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Dora Heyenn und Tim Golke (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Energiearmut in Hamburg Die Versorgung von Haushalten mit Strom, Gas und Fernwärme gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Aufgrund von steigenden Energiekosten geraten immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen in Zahlungsschwierigkeiten, ihnen droht Energiearmut. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Ein wachsendes Problem in Hamburg: Energiearmut der LINKEN (Drs. 20/4820) teilte der Senat auf der Grundlage von Auskünften der Vattenfall Europe AG mit, dass im Jahr 2001 bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Hamburg der Strom abgeschaltet wurde. In Köln gibt es ein Pilotprojekt des Energieversorgers RheinEnergie, das eine Mindestmenge an Strom garantiert und Stromsperren verhindert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH, Vattenfall Europe Sales GmbH, Vattenfall Wärme Hamburg GmbH, E.ON Hanse AG, HAMBURG ENERGIE GmbH, HAMBURG WASSER GmbH und der Verbraucherzentrale Hamburg wie folgt: 1. Wie viele Haushaltskunden in Hamburg waren beziehungsweise sind im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013 von einer Sperrung der Energieversorgung im Strom- und Gasbereich betroffen? Strom: Gemäß Auskunft der Stromnetz Hamburg GmbH waren und im 1. Quartal Haushaltskunden von einer Sperrung der Stromversorgung betroffen. Gas: Gemäß Auskunft der E.ON Hanse AG waren in Kunden in Hamburg von einer Sperrung der Gasversorgung betroffen. Für das 1. Quartal 2013 stehen noch keine Daten zur Verfügung. 2. Gemäß 14 Absatz 3 StromGVV sowie 14 Absatz 3 GasGVV kann der Grundversorger über Prepaidsysteme die Grundversorgung gegen Vorkasse gewährleisten. In der Beantwortung der Drs. 20/4820 gab der Senat dazu an, Vattenfall Europe Sales als Grundversorger beim Strom habe noch keine Münz-/Prepaidzähler im Einsatz. Dies gelte auch für die E.ON Hanse AG als den Gasgrundversorger. Hat sich dies nach dem Einstieg der Freien und Hansestadt Hamburg mit je 25,1-Prozent- Anteilen bei den neu firmierenden Netzbetreibern unter der vom Senat propagierten Energiewende durch die Mitsprache der Stadt verändert?
2 Drucksache 20/7699 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Wenn ja, wie viele Haushaltskunden in Hamburg beziehen: a) Strom, b) Gas über Münzautomaten oder andere Prepaidsysteme? Nein. Die 25,1-Prozent-Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg bezieht sich ausschließlich auf die für den Netzbetrieb zuständigen Unternehmen die Stromnetz Hamburg GmbH und Hamburg Netz GmbH (Gas). Die Vorhaltung von Münz- und Prepaidzählern fällt dagegen in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Energielieferanten. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde sind sowohl im Strom- als auch im Gasbereich keine von den in der Frage genannten Zahlsystemen bei den oben genannten Unternehmen im Einsatz. 3. Wie ist die Zahl der Beratungskontakte der Verbraucherzentrale Hamburg im Bereich Gas- und Strompreisrecht im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013? Gemäß Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg werden Verbraucher im Energiepreisrecht telefonisch in der telefonischen Rechtsberatung und an der Energie- und Klimahotline, persönlich in der Kirchenallee und schriftlich per Brief und Mail beraten. Im Jahr 2012 gab es insgesamt Beratungskontakte zu diesem Themenfeld. Im 1. Quartal 2013 schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg einen Anstieg der Nachfrage um etwa 10 Prozent. 4. Wie viele Mahnverfahren gab es im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013 bei HAMBURG ENERGIE GmbH? 5. Bitte aufgeschlüsselt für Gas und Strom. Im Jahr 2012 gab es 23 gerichtliche Mahnverfahren im Bereich Strom. Im Bereich Gas gab es 2012 keine gerichtlichen Mahnverfahren. Für das Jahr 2013 liegt noch keine Auswertung vor. 6. Gemäß 33 der Wasserlieferungsbedingungen der Hamburger Wasserwerke GmbH kann die Wasserversorgung bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung zur Einstellung der Wasserversorgung führen. Wie viele Kunden beziehungsweise Anschlussnehmer wurden im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013 von der Wasserversorgung gesperrt? Gemäß Auskunft der HAMBURG WASSER GmbH wurden im Jahr und im 1. Quartal Kunden beziehungsweise Anschlussnehmer von der Wasserversorgung gesperrt. 7. Wie haben sich die Grundtarife bei Wasser, Strom, Gas und Fernwärme in Hamburg im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013 absolut und prozentual entwickelt? Sofern es sich bei der Frage nach den Grundtarifen um die Grundversorgungstarife der Hamburgischen Grundversorger im Bereich Strom und Gas handelt, wird auf der Grundlage von Auskünften der Vattenfall Europe Sales GmbH wie folgt geantwortet: Die Preise des Grundversorgungsproduktes Strom sind um 6,46 Prozent zum 1. Januar 2012 (3,4 Euro/Monat) und um 12,9 Euro (7 Euro/Monat) zum 1. Januar 2013 gestiegen. Ursache für den Anstieg 2013 ist vor allem der Anstieg von Steuern und Abgaben. Gemäß einer Auskunft der E.ON Hanse AG waren die Gaspreise in Hamburg von Oktober 2009 bis 2012 konstant. Eine Preisanpassung erfolgte im September 2012 um 0,35 Cent/kWh/netto, entsprechend 6,3 Prozent. Zu den Konditionen hat die E.ON Hanse AG folgende Tabellen übermittelt: 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7699 3
4 Drucksache 20/7699 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Einen Grundversorgungstarif wie bei der Strom- und Gasversorgung gibt es bei der Fernwärmeversorgung nicht. Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH hat zur Beantwortung der Frage die Preisentwicklung Fernwärme für einen Standardkunden (Musterabnahmefall Wohngebäude: Anschlusswert 160 KW und Jahresverbrauch kwh) übermittelt: 2011 (Durchschnitt): 75,91 Euro/MWh 2012 (Durchschnitt): 80,11 Euro/MWh (Vergleich Ø 2012 zu Ø 2011: +5,5 Prozent) 1. Quartal 2013: 80,67 Euro/MWh (Vergleich Q zu Q : +2,5 Prozent) HAMBURG WASSER hat zur Beantwortung der Frage folgende Informationen zum Grundpreis je Wohnung bei einem Wohnungswasserzähler sowie zum Mengenpreis übermittelt: 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7699 Grundpreis je Wohnung bei einem Wohnungswasserzähler ( /Monat netto ohne USt) Mengenpreis ( /1.000 l netto ohne USt.) Seit Seit Absolut Prozentual 2,05 2,12 0,07 3,41 % 1,56 1,61 0,05 3,21 % Die zum 1. Januar 2013 vorgenommene Preiserhöhung ist für zwölf Monate gültig und führt zu einer durchschnittlichen Mehrbelastung der Haushalte von rund 5 Euro (inklusive USt) pro Jahr. 8. Gemäß 40 Absatz 5 EnWG haben Stromanbieter variable Strompreise anzubieten. Wie viele intelligente Zähler (Smart Meter) wurden in Hamburg bisher eingebaut? Gemäß einer Auskunft der Hamburg Stromnetz GmbH werden im Hamburger Verteilnetz als Smart Meter insgesamt intelligente Zähler eingebaut. 9. Welche Initiativen haben der Senat und/oder Vattenfall bisher ergriffen, um das Kölner Pilotprojekt des Energieversorgers RheinEnergie, das eine Mindestmenge an Strom garantiert und Stromsperren verhindert, auch in Hamburg einzuführen? Bitte detailliert darstellen. Wenn keine Initiativen vonseiten des Senats beziehungsweise von Vattenfall gegen Stromsperren ergriffen wurden, bitte detailliert darstellen, warum dies bisher nicht geschehen ist. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde ist Ziel des Kölner Pilotprojekts, dass die betroffenen Haushalte in den Dialog mit den Energieversorgern treten und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale, des Caritasverbands oder anderer Organisationen wahrnehmen, um die ausstehenden Beträge tilgen zu können. Der Kundendialog mit den Betroffenen und eventuelle Vereinbarungen von Ratenzahlungen sind Aufgabe der Energieversorger. Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt betroffene Kunden durch folgende Beratungsangebote: - Schuldnerberatung, die von privaten Stellen (unter anderem Verbraucherzentrale Hamburg) im Auftrag der Stadt durchgeführt wird und für Haushalte mit geringem Einkommen kostenlos ist. - Energie- und Klimahotline bei der Verbraucherzentrale Hamburg, die auch zur Senkung der Energiekosten mittels Einsparmöglichkeiten berät und vollständig durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert wird. - Caritas Stromspar-Check in Hamburg, ein kostenloses Stromsparberatungsangebot vor Ort für Haushalte mit geringem Einkommen zur Ermittlung und Umsetzung von Stromeinsparpotentialen. Das Projekt wird von der zuständigen Behörde gefördert. 10. In Bezug auf Energiesperren hatte der Senat in der Drs. 20/4820 geantwortet, Netzbetreiber seien in dieser Frage an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Hamburg ist mit 25,1 Prozent an den Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen beteiligt. Unternimmt der Senat als Anteilseigner mittlerweile Anstrengungen gegen die Sperrung von Haushaltskunden bei Strom und Gas? Wenn ja, welche? Das Energiewirtschaftsgesetz sieht ein sogenanntes Unbundling, das heißt eine Entflechtung beziehungsweise Trennung von Netzbetrieb und Energielieferungen (Vertrieb) vor. Daher nimmt der Netzbetreiber nach Maßgabe dieser engen gesetzlichen Vorschriften, die in der Drs. 20/4820 beschrieben wurden, nur auf Anweisung der Energielieferanten Sperrungen vor. An diesen Marktrollenverteilungen ändert der Erwerb beziehungsweise die Beteiligung an den Energienetzen nichts. 5
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