Info für Hebammen über das Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch

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1 ÖsterreichischesHebammenGremium Gesetzliche Standesvertretung und Körperschaft öffentlichen Rechts Hebammenregister der Bundesgeschäftsstelle/des Gremialsekretariats 7372 Draßmarkt, Neugasse 6 Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) register@hebammen.at Info für Hebammen über das Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch Um Beratungsgespräche im Rahmen des Mutter-Kind-Passes durchführen zu dürfen und in der Folge abrechnen zu können sind folgende Voraussetzungen notwendig: Registrierung beim Österreichischen Hebammengremium Ausfüllen des Registrierungsformulars und Übermittlung desselben (eigenhändig unterschrieben) an das ÖHG (per Post oder Fax oder Daten siehe oben) die Eintragung des Angebotes auf der Homepage Beratung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes erfolgt durch das ÖHG Niederlassung Aufrechte Haftpflichtversicherung Information über Abrechnungsmodalitäten: Erfolgt, sobald ein verbindliches Verhandlungsergebnis über den Gesamtvertrag bezüglich Beratung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger vorliegt. Ziel der Beratung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes: MUKI-Novelle_2013_Erläuterungen.pdf Siehe Anhang Seite 4 und 5 Vom ÖHG empfohlene Informationsbroschüre zur Weitergabe an die Klientin: Sämtliche Broschüren des BM für Gesundheit die unter folgendem Link bestellt werden können: Broschüren: Die Kinderbetreuungsgeldbroschüre des BM für Wirtschaft, Familie und Jugend: G%20-%20Formulare,%20Broschüren,%20etc/Broschüre_KBG_NEU_2011_Homepage.pdf Fortbildung: Zum Zweck der Qualitätssicherung in Bezug auf die Beratung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind Fortbildungsveranstaltungen durch das ÖHG in Planung und werden demnächst angeboten. Information Beratung MUKI ÖHG

2 REGISTRIERUNGSFORMULAR für die Registrierung bezüglich der Durchführung der Beratung im Rahmen des Mutter-Kind- Passes Hebammenregisternummer Familienname, Akademischer Grad Vorname Hauptwohnsitz Postleitzahl Ort Niederlassung Straße Datum Ausstellende Behörde ÖHG Land/Magistrat Telefon (Mobil) -Adresse Haftpflichtversicherung JA NEIN Bestehender Kassenvertrag JA NEIN Ich werde Beratungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes ab sofort anbieten und durchführen und im Zuge dessen auch das Einlageblatt (erhältlich auf hebammen.at) ausfüllen und einheften. Ich stimme zu, pro Beratungsgespräch ein vollständig ausgefülltes Datenerhebungsblatt an das ÖHG zu übermitteln (mindestens einmal pro Quartal per Post, Fax oder ). Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Registrierungformular ist an folgende Adresse zu senden (per Post oder Fax oder ): Österreichisches Hebammengremium Hebammenregister 7372 Draßmarkt, Neugasse 6 Tel: Fax: register@hebammen.at Das ÖHG empfiehlt für die Beratung im Zuge des Mutter-Kind-Passes nicht mehr als 47,-- Honorar (ab ) zu verlangen. Aufklärungspflicht 9a. (1) Hebammen haben die zur Betreuung, Beratung und Pflege übernommene Frau oder die zu ihrer gesetzlichen Vertretung befugte Person insbesondere über 1. Ablauf und Ausmaß der Hebammenbetreuung, 2. notwendige Untersuchungen der Hebamme während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, 3. Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei der Mutter oder beim Kind und 4. bei freiberuflicher Berufsausübung die Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege sowie den beruflichen Versicherungsschutz aufzuklären. (2) Im Rahmen der Aufklärung über die Kosten gemäß Abs. 1 Z 4 ist sicherzustellen, dass in jedem Fall die der Frau in Rechnung gestellten Kosten nach objektiven, nichtdiskriminierenden Kriterien berechnet werden, und insbesondere auch darüber informiert wird, welche Kosten von dem entsprechenden inländischen Träger der Sozialversicherung bzw. der Krankenfürsorge oder einem sonstigen Kostenträger voraussichtlich übernommen werden und welche von der Frau zu tragen sind. (3) Nach erbrachter Leistung haben Hebammen im Rahmen ihrer freiberuflichen Berufsausübung, sofern die Leistung nicht direkt mit einem inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge oder mit einem sonstigen Kostenträger verrechnet wird, eine klare Rechnung über diese auszustellen, die den Anforderungen für eine steuerliche Geltendmachung und Erstattung genügt. Registrierungsformular Beratung MUKI ÖHG

3 ÖsterreichischesHebammenGremium Gesetzliche Standesvertretung und Körperschaft öffentlichen Rechts Hebammenregister der Bundesgeschäftsstelle/des Gremialsekretariats 7372 Draßmarkt, Neugasse 6, Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) RegNr.Hebamme Datenerhebungsblatt zurevaluierung der Beratung im Mutter-Kind-Pass Datum: PLZ: SVN: Österreich Andere, und zwar: Staatsbürgerschaft Geburtsland Familiäre Situation verheiratet in Partnerscha5 lebend alleinstehend Parität und Gravidität Vorangegangene Schwangerschaften Vorangegangene Geburten davon Anzahl Anzahl Frühgeburt Saugglocke Kaiserschnitt Zange Zwillinge Manualhilfe Totgeburt Beruf Höchste abgeschlossene Schulbildung Kein Schulabschluss Berufsbildende mi=lere Schule Pflichtschule ohne Lehre AHS/BHS (Matura) Pflichtschule mit Lehre Hochschule (incl. Fachhochschule) Stellung im Beruf Vollbeschä5igt Mu=erschutz/Karenz Selbständig Teilzeitbeschä5igt Arbeitsuchend Geringfügig beschä5igt Nicht Schwerpunkte im Beratungsgespräch Information über Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett und Stillen Beratung über gesunheitsförderndes und präventives Verhalten Eingehen auf psychosoziales Umfeld, Erwartungen und Fragen gegebenenfalls Information über weitere Unterstützungsmöglichkeiten Besondere Beratungsergebnisse: 1= Sehr wichtig 2= wichtig 3 = weniger wichtig Formblatt Datenerhebung MUKI ÖHG

4 Umfang der Leistung laut Gesamtvertrag mit dem Hauptverband (1) Die Hebammenberatung hat insbesondere 1. Informationen über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen, 2. Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten in der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit sowie 3. Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren und erforderlichenfalls Information über diesbezügliche Unterstützungsmöglichkeiten zu umfassen. (2) Im Rahmen der Hebammenberatung nach 5a der MuKiPa-Verordnung ist die Schwangere über folgende Themen zu informieren und zu beraten: Ernährung Bewegung Nikotin, Alkohol und Drogen in ihren Auswirkungen auf die Schwangere und die Entwicklung des Kindes Gesundheitsfördernde Aspekte des Stillens Allgemeine Gefährdungen für Mutter und Kind (z.b. Schutz vor Infektionskrankheiten) Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung einschließlich Schwangerschaftsgymnastik Information über verschiedene Formen der Geburt und deren Langzeitauswirkungen

5 1 von 2 MUKI-Novelle_2013_Erläuterungen Vorblatt Ziel Umsetzung der im Kinderbetreuungsgeldgesetz vorgesehenen Hebammenberatung im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme: Verankerung der Hebammenberatung in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung. Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung einschließlich der Ziele und Maßnahmen der Einführung der Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm wurde bereits in der Regierungsvorlage betreffend Änderung des Hebammengesetzes und Kinderbetreuungsgeldgesetzes, RV 2398 BlgNR 24. GP, detailliert dargestellt. Gegenüber diesen Ausführungen ergeben sich keine Änderungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: Keine. 4

6 2 von 2 Erläuterungen Mit der Kinderbetreuungsgeldgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 197/2013, die am 26. September 2013 kundgemacht worden ist, wurde im Kinderbetreuungsgeldgesetz die Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Gesundheit zur Festlegung eines Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms insofern erweitert, als künftig neben den bisherigen ärztlichen Untersuchungen auch eine einstündige Beratung durch eine Hebamme innerhalb der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche im Untersuchungsprogramm vorzusehen ist. Auch hat der Mutter-Kind-Pass für die Hebammenberatung einen entsprechenden Vordruck zu enthalten. Diese Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wird mit 1. November 2013 in Kraft treten. Mit der gegenständlichen Verordnung soll die in der genannten Kinderbetreuungsgeldgesetznovelle enthaltene Erweiterung des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms in der Mutter-Kind-Pass- Verordnung umgesetzt werden. Näher ausgeführt werden soll, welchen Inhalt die Hebammenberatung, die selbstredend unter den berufsrechtlichen Rahmenbedingungen stattfindet, insbesondere zu umfassen hat. Informationen durch eine Hebamme über den Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sollen der Zielsetzung dienen, der Schwangeren insbesondere bei der ersten Schwangerschaft zu helfen, Unsicherheiten und unbegründete Ängste abzubauen und ihr Selbstvertrauen in einen natürlichen Geburtsablauf zu stärken. Dies kann mit dazu beitragen, die Anzahl nicht medizinisch indizierter Kaiserschnitte zu senken. Auch über das Wochenbett und das Stillen als die beste Form der Säuglingsernährung soll die Hebamme die Schwangere informieren. In der Hebammenberatung soll auch auf gesundheitsfördernde Aspekte, wie z.b. Ernährung, Umgang mit Alkohol, Nikotin und koffeinhaltigen Getränken eingegangen werden. Durch die persönliche Beratung wird insbesondere auch ein Eingehen auf das individuelle psychosoziale Umfeld der Schwangeren ermöglicht. Eventuelle Sorgen und Probleme sowie ungünstige Begleitumstände in Zusammenhang mit der Schwangerschaft sollen angesprochen werden. Erforderlichenfalls soll im Sinne der Frühen Hilfen über weitere Ansprechstellen zur Unterstützung informiert werden. Schließlich soll selbstredend auch auf die Wichtigkeit der Inanspruchnahme der weiteren, im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms vorgesehenen Untersuchungen hingewiesen werden. Bei den weiteren Änderungen des vorliegenden Verordnungsentwurfs, die die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes (Z 2 und 3) betreffen, handelt es sich um notwendige Anpassungen der Verordnung an diesbezügliche Regelungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz ( 7 Abs. 4 KBGG). 5

7 HEBAMMENBERATUNG SSW HEBAMMENBERATUNG SSW HEBAMMENBERATUNG SSW Information über Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett und Stillen Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten Eingehen auf psychosoziales Umfeld, Erwartungen und Fragen gegebenenfalls Information über weitere Unterstützungsmöglichkeiten Besondere Beratungsergebnisse: Information über Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett und Stillen Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten Eingehen auf psychosoziales Umfeld, Erwartungen und Fragen gegebenenfalls Information über weitere Unterstützungsmöglichkeiten Besondere Beratungsergebnisse: Information über Schwangerschaftsverlauf, Geburt, Wochenbett und Stillen Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten Eingehen auf psychosoziales Umfeld, Erwartungen und Fragen gegebenenfalls Information über weitere Unterstützungsmöglichkeiten Besondere Beratungsergebnisse: Datum:. Unterschrift Datum:. Unterschrift Datum:. Unterschrift

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