Das Internet Die virtuelle Welt und ihre rechtlichen Besonderheiten
|
|
- Heidi Maier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Internet Die virtuelle Welt und ihre rechtlichen Besonderheiten 1 1
2 Suche Willkommen beim Online-Auftritt der Reha-Einrichtung Beispielsburg Galerie Weihnachten 2010 Fahrradtour 2010 Archiv Links Downloads Kontakt Anfahrt Impressum Aktuelles Politik Stellenanzeigen Sport Ausflugstipps Wir über uns hier geht s zum Werkstätten-Forum 2 2
3 Fallstricke Homepage I Fotos von diversen Veranstaltungen Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten Verlinkung Teilhabe an der Haftung Nachforschungspflichten des Webmasters (Versuch eines Haftungsausschlusses über sog. Disclaimer) Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle überschaubarer Inhalte Anfahrtsskizze Rechte des Urhebers (Rahmenbedingungen der Verwertung) 3 3
4 Prof. Dr. Rolf Schwartmann 5 Willkommen beim Online-Auftritt der Suche Reha-Einrichtung Beispielsburg Galerie Weihnachten 2009 Fahrradtour 2009 Wir über uns Archiv Links Downloads 6 Kontakt Anfahrt Impressum 4 Aktuelles Politik Stellenanzeigen Sport Ausflugstipps hier geht s zum Werkstätten-Forum 7 4 4
5 Fallstricke Homepage II Impressum Informationspflichten nach TMG/RStV (sog. Anbieterkennzeichnung) Domainname Recht zur Benutzung der Domain/namensrechtlicher und markenrechtlicher Schutz Domainvergabe (DENIC eg) Personenbezogene Daten Recht auf informationelle Selbstbestimmung 7 Forum Haftung des Betreibers (Unterlassung rechtswidriger Inhalte) Regelmäßige Kontrolle überschaubarer Inhalte ähnliche gelagerte Problematik im Hinblick auf Verlinkungen 5 5
6 Domainnamenrecht Domainnamenrecht ist besondere Ausprägung des allgemeinen Wettbewerbsrechts Frage, wem ein bestimmter Name also eine elektronische Adresse im Internet gehört Adressvergabe der sog. URLs erfolgt grundsätzlich nach Prioritätsprinzip Domain Marke? (z.b. shell.de, koblenz.de ) oder geschäftliche Bezeichnung Probleme im Hinblick auf Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 6 6
7 Schutz von Internetdomainnamen Internetdomainnamen als elektronische Anschriften kennzeichenrechtlich geschützt, wenn Voraussetzungen 3-5 MarkenG erfüllt Bei unberechtigter Nutzung Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen Verletzung einer eingetragenen Marke und der geschäftlichen Bezeichnung möglich 7 7
8 Strafrechtliche Sanktionen Ehrverletzungen (etwa in Blogs/Forumsbeiträgen): 185 ff. StGB: Beleidigung, Verleumdung etc. 201 ff. StGB, sofern Verletzung des Kernbereichs der persönlichen Geheimsphäre 8 8
9 Zivilrechtliche Ansprüche I Gegendarstellungsrecht Recht auf abweichende Tatsachendarstellung (nicht bei Meinungen) Berichtigungsanspruch zivilrechtlicher Schutzanspruch auf eine eigene Widerrufserklärung des verantwortlichen Medienunternehmens bei unwahrer Tatsachenbehauptung 9 9
10 Zivilrechtliche Ansprüche II Unterlassungsanspruch bei Wiederholungsgefahr; mit Geldbuße bewehrte Unterlassungserklärung Schadensersatzanspruch Materielle Schäden Eingriffe in den Gewerbebetrieb infolge einer unzulässigen Berichterstattung oder Boykottaufrufe, gegen Benutzung bestimmter Produkte. bei schwerer Persönlichkeitsverletzung mit Verschulden des Schädigers und fehlender anderweitiger Ersatzmöglichkeit einmalige Entschädigung in Geld (früher Schmerzensgeld) 10 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kölner Forschungsstelle für Medienrecht Leiter: Prof. Dr. jur. habil. Rolf Schwartmann Claudiusstr Köln medienrecht@fh-koeln.de 11
Medienrecht und e-commerce
Medienrecht und e-commerce 1 1 Medienrecht Einführung Überblick über das Medienrecht Fallbeispiele zum Medienrecht 2 2 Bedeutung des Medienrechts Medienrecht betrifft Teilbereiche aller Rechtsgebiete (Öffentliches
MehrSven Hetmank. Internetrecht. Grundlagen - Streitfragen - Aktuelle Entwicklungen. J Springer Vieweg
Sven Hetmank Internetrecht Grundlagen - Streitfragen - Aktuelle Entwicklungen J Springer Vieweg Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 1 1.1 Internetrecht" oder: Was offline gilt, muss auch online gelten..."...
MehrVorwort von Günter Mosen 14. Vorwort der Autoren 18
Besonderheiten Glossar datenschutz rechtsverkehr internet rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht Vorwort von Günter Mosen 14 Vorwort der Autoren 18 1. teil: rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit behinderten
MehrRechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media Facebook, Twitter, Google+, YouTube, Blogs & Co. Hinweis Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar und können
MehrVermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?
Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der
MehrAngaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de. Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar
Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar Telefon: 05138-600 34 33 Telefax: 05138-600 34 34 Vertreten
MehrErstellung eines Blogbeitrags
1. Erstellen des Beitrags Erstellung eines Blogbeitrags 1. Zuerst überlegst du dir ein Thema, das dich interessiert, und wo du denkst das könnte die Zielgruppe des Blogs interessieren. 2. Dein Beitrag
MehrMedienrecht. Vorlesung FH Hannover Block A 9.00 Uhr - 13.00 Uhr. Block B 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Arne Laudien
Medienrecht Vorlesung FH Hannover Block A 9.00 Uhr - 13.00 Uhr Block B 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Hannover, 15.10.2004 Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG Art. 5 GG: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung
MehrJuristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords
Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords Vortrag für die Informationsveranstaltung Google AdWords Fehler vermeiden und optimal nutzen des Arbeitskreises ITK & Neue Medien der Kurzvorstellung
MehrRechtsfragen von Domain-Namen
Otfried Krumpholz Rechtsfragen von Domain-Namen Eine empirische und dogmatische Untersuchung zivilrechtlicher Probleme, die durch die Benutzung von Domain-Namen im Internet aufgeworfen werden, insbesondere
MehrPhishing. Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg
Phishing Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg Ist Phishing eigentlich verboten? Verwendung der gephishten Daten ist strafbar: Computerbetrug ( 263a Absatz 1 StGB) Betrug ( 263 Absatz 1 StGB)
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrImpressum Wiegmann-Dialog GmbH
Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de
MehrGarantien über den Markenschutz der Global X Games
Garantien über den Markenschutz der Global X Games Die Landeshauptstadt München und der Olympiapark GmbH garantieren diesbezüglich, dass das Logo der X Games und der Bezeichnungen ( X Games MUNICH 2013,
MehrSchutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0
Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 KnowTech 12. Meeting 2010 Bad Homburg Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M. Rechtsanwalt DLA Piper UK LLP, Frankfurt 15. September 2010 Übersicht IP-Schutzrechte
MehrEinrichtung eines VR-NetKey in VR-NetWorld Software 5
Einrichtung eines VR-NetKey in VR-NetWorld Software 5 I. Prüfung der Programmversion Diese Anleitung ist für die VR-NetWorld Software Version 5.15 oder höher konzipiert. Die Einrichtung in älteren Versionen
Mehr22. DTB/VDT- Bundeskongress der Tennislehrer Vortrag zum Internetrecht am 3.1.2009 Referentin: Rechtsanwältin Sonja Würz
22. DTB/VDT- Bundeskongress der Tennislehrer Vortrag zum Internetrecht am 3.1.2009 Referentin: Rechtsanwältin Sonja Würz Bei der Erstellung und Gestaltung seiner Homepage sieht sich der Ersteller mit zahlreichen
MehrUrheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007
Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden
MehrFacebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert
Facebook & Recht Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 Veit Reichert Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Kaiserstr. 13 60311
MehrPressegesetz. Inhalt: http://www.presserecht-aktuell.de. Online Journalismus und Recht. Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann
Pressegesetz Föderale Struktur der Bundesrepublik jedes Land ein Pressegesetz Spezifiziert die Grundrechte des GG Einschränkendes Gesetz nach Art 5 Abs. 2 Inhalt: Freiheit der Presse Aufgabe der Presse
MehrWas darf auf die Homepage?
Was darf auf die Homepage? Urheber- und Persönlichkeitsrecht in konkreten Beispielsfällen Ein Vortrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M. Kanzlei Wilde & Beuger/Köln I. Urheberrecht und Markenrecht
MehrJugendschutz Landesstelle NRW e.v.
Jugendschutz in der Jugendmedienarbeit Persönlichkeitsrechte in der Jugendarbeit schützen Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis 24. September 2013 Bielefeld Allgemeines Persönlichkeitsrecht Abgeleitet
MehrDer Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre
Der Kampf um das Urheberrecht Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Reform des Urheberrechts Reform des Urheberrechts Beratungsangebote Fall 1 Fall 1 Fall 1 2 Geschützte Werke
MehrAbmahnung erhalten Was tun?
Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt
MehrRechtssichere Gestaltung von WebSites. Rechtssichere Gestaltung von WebSites und Onlineshops. Aufbau einer Domain
Rechtssichere Gestaltung von WebSites Rechtssichere Gestaltung von WebSites und Onlineshops Überblick über rechtliche Grundlagen Rechtsanwalt Tobias Zülicke Rechtsanwalt Johannes-Martin Demuth, LL.M. Kleinmachnow,
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
MehrRechtssichere Webseite Rechtliche Stolpersteine (er)kennen und vermeiden
Rechtssichere Webseite Rechtliche Stolpersteine (er)kennen und vermeiden EXISTENZ 2013-13. April 2013 Wirtschaftsförderung, IHK, HWK Landkreis Weilheim-Schongau Uwe Jennerwein Diplom Wirtscha5sjurist (FH)
MehrDie strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider in der Schweiz (im Zusammenhang mit illegalen Internet-Inhalten)
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider in der Schweiz (im Zusammenhang mit illegalen Internet-Inhalten) RAin lic. iur. Nicole Beranek Zanon Domain pulse 2006 2005 SWITCH Aktuelle Rechtslage
MehrZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS II
ZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS II - Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Markenrecht - MARKENRECHT III V. Geschäftliche Bezeichnungen Geschäftliche Bezeichnung ist der Oberbegriff; nach 5 Abs.
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrTransparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen.
Vermittlerprofil gemäß den Bestimmungen der EU-Vermittlerrichtlinie Ihr Versicherungsmakler im Profil: Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben
MehrMarkenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des
MehrBeschreibung der Umstellungsschritte für moneyplex (neue Benutzerkennung und Kommunikationsadresse)
Beschreibung der Umstellungsschritte für moneyplex (neue Benutzerkennung und Kommunikationsadresse) (Sicherungsmedium HBCI) Bitte beachten Sie, dass wir alle Leitfäden nach bestem Wissen erstellt haben
MehrKollision verschiedener Kennzeichenformen
Kollision verschiedener Kennzeichenformen 1. Wortmarke Bildmarke Eine Verwechslungsgefahr kann bei Ähnlichkeit von Wortund Bildmarke bestehen. Erforderlich ist eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt, da
Mehrmarken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2014
marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2014 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht einleitung Begriffe Wettbewerbsverfahrensrecht
MehrSocial Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze
Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrNutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh
Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh I. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Durch seinen Zugriff auf die Seiten und Angebote der Internet-Präsenz (nachfolgend zusammenfassend Website
MehrErgänzender Schutz vor Produktnachahmung
Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1
MehrRecht für Medienberufe
Clemens Kaesler Recht für Medienberufe Kompaktes Wissen zu allen rechtstypischen Fragen JL ~~lrti'cl~sii'~
MehrCAS E-Commerce & Online-Marketing. Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management
CAS E-Commerce & Online-Marketing Recht im Internet Lukas Fässler MA Public Adminstration & Management CAS ECOM Kick Off Martina Dalla Vecchia 2009 Hochschule für Wirtschaft 1 1 CAS E-Commerce & Online-Marketing
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrDr. Markus Faber Landkreistag NRW
Kommunaler Namensschutz bei der Verwendung behördlicher oder behördenähnlicher Bezeichnung Dr. Markus Faber Landkreistag NRW I. Problematik Private Betreiber von Internetdiensten/Webseiten verwenden an
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
Mehrwesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.
Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren
MehrSportvereinigung Porz 1919 e. V. Informationen für Werbepartner und Sponsoren. (Stand: 1. Januar 2016)
Sportvereinigung Porz 1919 e. V. Informationen für Werbepartner und Sponsoren (Stand: 1. Januar 2016) Die Sportvereinigung Porz 1919 e. V. - der ideale Werbepartner für Sie Die SpVg. Porz ist ein renommierter
MehrKopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
MehrEinrichtungsanleitungen für Domains, Benutzer, Mailboxen und Öffentliche Ordner im ControlPanel
Inhaltsverzeichnis Mit dem ControlPanel Domains erstellen... 2 Mit dem ControlPanel Benutzer anlegen...4 Mit dem ControlPanel E-Mail Konten anlegen...7 Mit dem ControlPanel Öffentliche Ordner anlegen...9
MehrNicole Hagemann. Rechtsschutz gegen Kennzeichenmissbrauch unter Berucksichtigung der Internet-Domain-Name- Problematik
Nicole Hagemann Rechtsschutz gegen Kennzeichenmissbrauch unter Berucksichtigung der Internet-Domain-Name- Problematik PETER LANG Europa ischer Verlag der Wissenschaften VII INHALTSVERZEICHNIS Abkiirzungsverzeichnis
MehrHaftung des Domain-Registrars in AT? Domain Pulse 2010 Luzern, 01.02.2010
Haftung des Domain-Registrars in AT? Domain Pulse 2010 Luzern, 01.02.2010 Mag. Michael Pilz Rechtsanwalt Freimüller/Obereder/Pilz& Partner Rechtsanwälte GmbH - Wien www.jus.at www.jus.at 1 Haftung des
MehrWettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR
Beck-Texte im dtv 5009 Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR Textausgabe von Prof. Dr. Helmut Köhler 34. Auflage Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR Köhler schnell und
MehrGoldenstein & Partner
Goldenstein & Partner So schützen Sie Ihren guten Namen! Schutzrechte im Überblick Rechtsanwältin Dr. Ina Haarhoff Gliederung A. Eintragung der Marke I. Was ist eine Marke? II. III. IV. Markenformen Recherche
MehrRichtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie )
Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie ) - verabschiedet vom Bundesausschuss am 23.11.2013- Präambel Der AWO Bundesverband
MehrNeue Entwicklungen im Internetrecht
Neue Entwicklungen im Internetrecht Felix Banholzer Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Übersicht
MehrDOMAINRECHT. RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Anwalt.Thiele@eurolawyer.at
DOMAINRECHT RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Anwalt.Thiele@eurolawyer.at Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art, insbesondere Neue Medien und Webdesign EUROLAWYER Salzburg
MehrRisiken im Netz. - Bonner Unternehmertage 2014 -
Risiken im Netz - Bonner Unternehmertage 2014 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Folie 1 Übersicht 1. Impressum und kein
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrRechtlicher Schutz von Geodaten in Deutschland/Europa
Rechtlicher Schutz von Geodaten in Deutschland/Europa Dr. jur. Dipl.-Ing.(FH) Rita Eggert 1.Teil: Einleitung Rechtlicher Schutz von Geodaten: Urheberrechtlicher Schutz Leistungsrechtlicher Schutz (durch
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
MehrPackhaeuser-Reimann-Barth GbR
Seite 1 Adresse: Packhaeuser-Reimann-Barth GbR Der Makler für Versicherungen Schwester-Paterna-Allee 1 68519 Viernheim Inhaber: Bernd Packhaeuser, Albert Reimann, Robert Barth Telefon: 06204 / 98091 11
MehrDie eigene Homepage - Top designt und rechtssicher gestaltet
Die eigene Homepage - Top designt und rechtssicher gestaltet Gründungsoffensive Paderborn 23.04.2016 Überblick Domainname Impressum Datenschutzerklärung Haftung und Disclaimer Fremde Inhalte Allgemeine
MehrHaftung. im Regelfall Wahl zwischen Handlungs- und Erfolgsort. Unterscheidung in drei verschiedene Provider. Content Provider.
Haftung im Regelfall Wahl zwischen Handlungs- und Erfolgsort Unterscheidung in drei verschiedene Provider Content Provider Access Provider Host Provider 1 Haftung Content Provider Content Provider Derjenige,
Mehrinternetrecht einführung Wintersemester 2012/2013 dr. cornelius renner
internetrecht Wintersemester 2012/2013 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Materialien Gesamtdarstellungen Hoeren, Thomas, Internetrecht,
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
MehrS Sparkasse. pushtan-einrichtung. Nutzungsanleitung pushtan. Leitfaden zur Einrichtung in Firma und Verein für Windows
pushtan-einrichtung Leitfaden zur Einrichtung in Firma und Verein für Windows Mit dem innovativen pushtan-verfahren steht Ihnen jetzt die ganze Welt des Online- und Mobile-Bankings offen. Ihre TAN erreicht
MehrWas ist Open Source Software und wem gehört sie?
Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
MehrRechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme
Rechtsfragen digitaler Bibliotheken Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme Übersicht 1. Was leistet eine digitale Bibliothek? 2. Allgemeine Pflichten des Diensteanbieters
MehrINFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM MEDIENGESETZ FÜR E-MAIL-NEWSLETTER
INFORMATIONSPFLICHTEN NACH DEM MEDIENGESETZ FÜR E-MAIL-NEWSLETTER Allgemeines Seit 1. Juli 2005 gilt ein neues Mediengesetz, das unter anderem Auswirkungen auf die Gestaltung von wiederkehrenden elektronischen
Mehrhttp://kvu.der-norden.de/kajak/nz/bilder_nz.html
...Kanu & Kajak Menü Titel & Autor Bilder aus Neuseeland Info zu Neuseeland Baja California Andamanensee/Thailand Bilder Neuseeland Milford Sound Doubtful Sound 1 von 6 22.05.15 15:15 Westcoast Methsantan
MehrTeil 1: Ansprüche S gegen I
Teil 1: Ansprüche S gegen I I. 823 I BGB? o keine Verletzungshandlung durch I o keine Zurechnung der Handlung des M, da 823 BGB keine Zurechnungsnorm o kein Fall des Organisationsverschuldens im Rahmen
MehrHerzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz
Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium Eine Veranstaltung der Arthromed Praxisklinik Chemnitz in Kooperation mit Heidelberg Frankfurt Stuttgart Dresden Chemnitz Erfurt Jena Leipzig www.tiefenbacher.de
Mehrinternetrecht Wintersemester! 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Haftung Haftung für das Verhalten Dritter Überblick über Haftung
MehrRegistry-Registrar Partnership DENIC - A Co-operative Model. 6. Februar 2004 Zürich
Registry-Registrar Partnership DENIC - A Co-operative Model 6. Februar 2004 Zürich Genossenschaft = Co-operative 1849/1850 Hermann Schulze aus Delitzsch gründet die ersten "auf dem Prinzip der Selbsthilfe
MehrInhaltsübersicht. Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XIII. Kapitel 1: Einleitung... 1. A. Problemstellung... 1
Seite I Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XIII Kapitel 1: Einleitung... 1 A. Problemstellung... 1 B. Gegenstand der Untersuchung... 4 C. Verlauf der Untersuchung... 5 Kapitel 2: Die Schutzrechtsverwarnung
MehrMERKBLATT ABWERBEN VON MITARBEITERN. Recht & Fairplay
MERKBLATT Recht & Fairplay ABWERBEN VON MITARBEITERN Das Abwerben von Mitarbeitern durch Dritte ist grundsätzlich zulässig. Rechtliche Probleme können sich aber dann ergeben, wenn das Abwerben eines Mitarbeiters
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrReglement über den Gebrauch der Kollektivmarke PRAXISPÄDIATER FORUM zertifiziert durch Forum für Praxispädiatrie & Figur
Reglement über den Gebrauch der Kollektivmarke PRAXISPÄDIATER FORUM zertifiziert durch Forum für Praxispädiatrie & Figur Gesuchsnummer 00632/2005 Das Forum für Praxispädiatrie beschliesst, gestützt auf
MehrDer Schutz geschäftlicher Bezeichnungen. Nr. 118/09
Der Schutz geschäftlicher Bezeichnungen Nr. 118/09 Stand: März 2009 Verantwortlich: IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben
MehrOnline Marketing Einstieg für Gründer
Online Marketing Einstieg für Gründer Gründertag Hannover, 7. November 2009 Dr. Elmar Weißnicht begin E-Business-Beratungszentrum der IHK Hannover Das E-Business-Beratungszentrum Gefördert vom BMWi Netzwerk
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrRechtsschutz des Schuldners bei fahrlässig unberechtigten Insolvenzanträgen
Shenja Schiligalis Rechtsschutz des Schuldners bei fahrlässig unberechtigten Insolvenzanträgen - insbesondere bei Anordnung von Sicherungsmaßnahmen gemäß 21 InsO- Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
Mehrpushtan-einrichtung Leitfaden zur Einrichtung in Sparkasse+ für ios
pushtan-einrichtung Leitfaden zur Einrichtung in Sparkasse+ für ios Mit dem innovativen pushtan-verfahren steht Ihnen jetzt die ganze Welt des Online- und Mobile-Bankings offen. Ihre TAN erreicht Sie einfach
MehrRABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrDeutsches Forschungsnetz
Neues zur Verantwortlichkeit für Inhalte auf Webseiten - Das Framing-Urteil des EUGH und Haftung von Kontaktpersonen - Dipl. jur. Marten Hinrichsen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht,
MehrAu-pair Veranstaltungen für das Jahr 2012 in Hamburg
Sonntag, 15.01.2012 Pflichtveranstaltung und Einführungsseminar Rechte und Pflichten von Au-pairs Diese Veranstaltung ist für alle neuen Au-pairs und diejenigen, die zuvor noch nicht an dieser teilgenommen
MehrHinweise zum richtigen Verhalten nach einer Abmahnung
IVD West Rechtstag 2016 Hinweise zum richtigen Verhalten nach einer Abmahnung Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline 16.02.2016 Köln AGENDA Was wird aktuell abgemahnt? Wer darf abmahnen? Wie soll sich der
MehrSchutzrechtsverletzungen
Zertifikat Patent- und Innovationsschutz Modul 3 Patent- und Innovationschutz in der unternehmerischen Praxis Schutzrechtsverletzungen Zur Verteidigung eigener Rechte und zu den Risiken bei Verletzung
MehrVertretungsvollmacht
Vertretungsvollmacht Vollmacht, mich (uns) in allen Steuerangelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben,
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrAntrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe
Bundesamt für Justiz Referat III 2 53094 Bonn Antrag auf Gewährung einer Pauschalleistung für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe Ich bin Opfer eines rechtsextremistischen Übergriffs geworden und beantrage
MehrMake IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?
Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015
MehrAktuelle Rechtsentwicklung. Neue Rechtsprechung. Wir über uns. Der Praxisfall. 1. Neues Schadensersatzrecht. 2. Haftung von Inline- Skatern
A 1. Neues Schadensersatzrecht 2. Haftung von Inline- Skatern 3. Bußgeldtabelle in Euro Schmerzensgeldanspruch verbessert Der Bundestag hat das Schadensersatzrecht reformiert. Dabei wird in 253 BGB ein
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrRechtliche Dos and Don'ts einer Social Media Präsenz media.netlaw. 6. März 2015 Olswang München
Rechtliche Dos and Don'ts einer Social Media Präsenz media.netlaw Breakfast Session Dr. Andreas 6. März 2015 Olswang München Social Media Explained Die Social Media Landschaft in Deutschland (Quelle: http://www.bing.com/images/search?q=grapic+on+social+media+big+ones&qs=n&form
MehrPropädeutische Übung. Dr. Georgios Zagouras
Propädeutische Übung Dr. Georgios Zagouras Gliederungsebenen Grundsätzlich hat man freie Auswahl wie man gliedert. Aber: Es muss irgendein System erkennbar sein! HIER: Da zwei Unterschiedliche Tatbestände
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de
1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben
Mehr