Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial
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1 Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: Geändert: F.Metzle Datum: Geprüft/Freigegeben: R.Scherr Datum: Seite: 1/5 Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial zwischen voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG und den Lieferanten.
2 Seite 2/5 1 Zweck der Qualitätssicherungsvereinbarung Diese Qualitätssicherungsvereinbarung benennt und regelt alle zwischen voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG und den Lieferanten (Partner) vorgesehenen qualitätssichernden Maßnahmen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner ganz allgemein, alle geeigneten qualitätssichernden Maßnahmen zu ergreifen, damit er bei allen Lieferungen die vertraglich vereinbarte bzw. spezifizierte Qualität erreicht. 2 Voraussetzungen Der Partner verpflichtet sich voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG den Nachweis zu erbringen, dass er nach DIN EN ISO 9001, VDA 6.X, oder ISO/TS16949 in der jeweils gültigen Form zertifiziert ist. ISO14001 ist anzustreben. 3 Anwendungsbereich Diese Qualitätssicherungsvereinbarung ist Bestandteil aller Verträge zur Herstellung und Lieferung von Kaufteilen,Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial, die wir mit dem Partner abschlossen haben, auch wenn im Einzelfall auf diese Qualitätssicherungsvereinbarung nicht Bezug genommen wird. 4 Qualitätsanforderungen Die einzelnen Qualitätsanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Lieferverträgen, insbesondere aus den dazugehörigen technischen Spezifikationen, technischen Dokumentationen, Zeichnungen, Eigen- oder Fremdformen, Mustern, usw. Der Partner liefert ausschließlich Material, welches die Anforderungen der ILRS (International List of Reportable Substances) der IMDS (Internationalen Material Daten System) erfüllt. Der Partner hat die jeweils aktuellen, ihm zur Verfügung gestellten Qualitätsanforderungen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich für den Herstellungsprozess der zu liefernden Produkte eine Prozess-FMEA zu unterhalten. Auf Verlangen ist diese FMEA voestalpine Polynorm zur Einsicht vorzulegen. 5 Prüfpläne und Prüfanweisungen Der Partner verpflichtet sich, in eigener Verantwortung den Produktionsprozess und die Qualitätssicherung so zu planen und zu realisieren, dass eine umfassende Steuerung und Überwachung gewährleistet ist und die an die Erzeugnisse gestellten Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Sofern in den vereinbarten technischen Unterlagen spezielle Prüfvorschriften enthalten sind, sind diese dabei einzubeziehen. Für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial gilt das Null-Fehler-Ziel. Im Rahmen der qualitätsplanerischen und qualitätssichernden Maßnahmen sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Der Lieferant verpflichtet sich der Sicherstellung der Konterminationsfreiheit seiner Lieferungen sowie der 100 % Prüfung aller Warenein- und ausgänge mit Hilfe von Strahlungsmessgeräten. Die Dokumentationen hierüber müssen uns jederzeit zur Verfügung stehen. 6 Prüfmittel Der Partner garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG zu fertigenden Liefergegenstände jederzeit verfügbar sind. Diese Prüfmittel werden einer laufenden Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung gemäß den Forderungen des vom Partner nachgewiesenen QM-Systems unterzogen.
3 Seite 3/5 7 Eingangskontrolle voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Fehler vorliegen. Soweit der Kunde weitere Prüfungen durch voestalpine Polynorm verlangt, verpflichtet sich der Partner diese Prüfungen durchzuführen. Entdeckt voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG bei den vorgenannten Prüfungen einen Schaden oder einen Fehler, wird es diesen dem Partner unverzüglich anzeigen. Entdeckt voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG später einen Schaden oder Fehler, wird es dies ebenfalls unverzüglich anzeigen. voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG obliegen gegenüber dem Partner keine weitergehenden als die vorstehend genannten Prüfungs- und Anzeigepflichten. 8 Kennzeichnung Die Kennzeichnung aller Lieferungen ist entsprechend des Rahmenvertrags, bzw. der Bestellung durchzuführen.alle Lieferungen sind auf jeden Fall so zu kennzeichnen, daß sämtliche Produkte jederzeit identifiziert werden können. ( auch Chargenkennzeichnung ) 9 Erstmusterprüfungen Bei neuen Komponenten, technischen Änderung und allen Änderungen im Herstellverfahren werden voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG nach Zeichnung und Spezifikation geprüfte und als solche gekennzeichnete Erstmuster mit vollständig ausgefülltem und von allen Verantwortlichen unterzeichneten Erstmusterprüfbericht vorgelegt. Die Erstbemusterung ist nach Vorgabe von VDA Band 2 in der Vorlagestufe 2 auszuführen. 10 Rückverfolgbarkeit Alle Lieferungen müssen eindeutig über Auftragsnummer, Herstelldatum, Chargennummer usw. rückverfolgbar sein. 11 Änderung der Produkte voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG wird den Partner rechtzeitig schriftlich informieren, wenn sich die Anforderungen an die Vertragsgegenstände ändern. Der Partner wird voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG über Änderungen an Kaufteilen, Serienmaterial, Coilund Platinenmaterial, sowie des Verfahrens zur Qualitätssicherung informieren. Dies ist ausnahmsweise nur dann nicht erforderlich, wenn der Partner mit absoluter Sicherheit nachteilige Auswirkungen auf Eigenschaften und Zuverlässigkeit der Vertragsgegenstände ausschließen kann. Die Information über die Änderung hat rechtzeitig und vollständig zu erfolgen, so dass voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG die vorgesehene Änderung auf ihre Tragweite überprüfen kann. Befürchtet voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG nachteilige Auswirkungen und legt es deshalb Widerspruch ein, wird der Partner die Änderung nicht vornehmen. Das Schweigen oder die Zustimmung von voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG zu der Änderung entlastet den Partner nicht von seiner alleinigen Verantwortung für Eigenschaften und Zuverlässigkeit der Vertragsgegenstände. 12 Materialprüfzertifikat / Dokumentation / Qualitäztsprüfzertifikat Der Partner wird über die Durchführung vorgenannter Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere über Messwerte und Prüfergebnisse, Aufzeichnungen führen und diese Aufzeichnungen sowie etwaige Muster der Produkte übersichtlich geordnet verwahren.
4 Seite 4/5 Der Partner wird voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG nach Anforderung innerhalb 24h ein Materialprüfzeugnis nach DIN EN 10204/3.1 zur Verfügung stellen. Der Partner bewahrt sämtliche Aufzeichnungen sowie etwaige Muster für den vom Endkunden geforderten Zeitraum auf. Für Sicherheitsteile beträgt der Aufbewahrungszeitraum 15 Jahre. 13 Qualitätsaudits Der Partner sichert voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG das Recht auf Auditierung zu, soweit die Audits das QM-System und die zu liefernden Komponenten betreffen. voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG ist hierzu berechtigt, jederzeit nach zwei wöchiger Ankündigung ein Audit durchzuführen. Der Partner gewährt den Mitarbeitern von voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG Zugang zu den entsprechenden Stellen im Unternehmen und Einsicht in alle relevanten Unterlagen, wärend eines solchen Zutritts stellt der Partner einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung. 14 Fehlermanagement Bei Beanstandungen wird der Partner mittels Prüfbericht über Fehlerart und Prüfentscheid, umgehend unterrichtet. Der Partner wird voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG rechtzeitig, nach Eingang der Beanstandung, einen schriftlichen Bericht, in Form eines 8D-Report, über die Fehlerursache und die von ihm eingeleiteten Korrekturmaßnahmen übersenden. In Ausnahmefällen kann es unter Abwägung von Kosten, Terminen und Kapazitäten zur Vereinbarung u.a. folgender Maßnahmen kommen: Aussortieren oder Nacharbeit durch das Personal von voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG oder des Partners, Freigabe trotz Fertigungsabweichung. Die bei voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG dadurch entstandenen Kosten werden dem Partner, unter Berücksichtigung geltender Verträge, in Rechnung gestellt. 15 Moderation Zur Klärung aller qualitätsrelevanten Fragen und Probleme dieser Qualitätssicherungsvereinbarung ist von voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG folgende Person benannt: Frank Metzle Leiter Einkauf Tel.: +49(7171) Fax: +49(7171) Schulungen Der Partner wird Verfahrensanweisungen zur Ermittlung des Schulungsbedarfs erstellen und aufrecht erhalten und für die Schulung aller Mitarbeiter sorgen, die mit qualitätswirksamen Tätigkeiten betraut sind. Personal, das eine ihm speziell zugeordnete Aufgabe ausführt, muss auf der Basis einer angemessenen Ausbildung, Schulung und/oder Erfahrung entsprechend den Forderungen qualifiziert sein. Zweckentsprechende Aufzeichnungen über Schulungen müssen aufbewahrt werden. 17 Haftung Die Verantwortung für die spezifikationsgerechte Lieferung des Serienmaterials liegt beim Lieferanten.
5 Seite 5/5 18 Ergänzendes Recht Sofern innerhalb dieses Vertrags keine spezielleren Regelungen vorgesehen sind, gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG. Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Schwäbisch Gmünd. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 19 Teilnichtigkeit Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 20 Geltungsdauer Diese Qualitätssicherungsvereinbarung gilt unbefristet für alle Vertragsverhältnisse mit voestalpine Polynorm GmbH & Co. KG.
Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial
Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: Daniel Hille
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