Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gem. 77 SGBIII
|
|
- Kurt Schmid
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fit für den Arbeitsmarkt Leistungen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer/-innen Infolge von unterschiedlichen Zuständigkeiten ist es sowohl Betrieben als auch Arbeitslosen oft nicht möglich, den sogenannten Förderdschungel zu durchschauen und die existierenden vielfältigen Angebote werden trotz vorhandenem Bedarf wenig genutzt. Diese Auflistung ist als Orientierungshilfe zu verstehen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie weist den Stand per aus und wird jährlich aktualisiert. Es handelt sich um Kann-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Informationen sowohl zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch des Job Centers (JC) sind unter möglich. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service der BA und des JC ist erster Ansprechpartner für Unternehmen und unter / erreichbar. Leistungen für Unternehmen Ansprechpartner ist immer der gemeinsame Arbeitgeberservice der BA und des JC Was Ansprechpartner Einstellung von Arbeitslosen Eingliederungszuschüsse für Personen mit Vermittlungshemmnissen EGZ für Ältere Eingliederungszuschüsse für Jüngere unter 25 Jahren wenn diese mindestens 6 Monate arbeitslos sind Beschäftigungszuschuss bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen JC mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen bis zu 75% für 24 Monate 2. Förderung der Berufsausbildung Einstiegsqualifizierung durch Arbeitgeber die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz benachteiligte Ausbildungsuchende vorbereiten Ausbildungsbegleitende Hilfen Ausbildungsbonus für zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen zwischen bis Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen LASA Gefördert werden Ausgaben für Teile der Berufsausbildung im Verbund mit 15 EUR pro Tag und Auszubildenden in kaufmännischen und 20 EUR pro Tag und Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen. Die Entsendung zum Verbundpartner muss mindestens 5 zusammenhängende Ausbildungstage im Verbund in einem Ausbildungsjahr betragen. Darüber hinaus kann die Vermittlung von Zusatzqualifikationen mit 5 EUR pro Stunde und Auszubildenden für mindestens 40 und höchstens 100 Stunden während der gesamten Ausbildungszeit gefördert werden. Außerdem ist die Förderung des Einsatzes von Ausbildungscoachs in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Rahmen der Richtlinie mit bis zu 750 EUR pro KMU für die Dauer eines Ausbildungsjahres möglich. Dabei muss ein Ausbildungscoach mindestens 40 Stunden pro Unternehmen eingesetzt werden. Ausbildungscoachs sind beauftragte externe Personen, die betriebliche Ausbilder in KMU
2 durch Beratung und Qualifizierung bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität unterstützen insbesondere dann, wenn schwervermittelbare Jugendliche ausgebildet werden. Diese Förderung wird nur einmalig pro KMU während der Laufzeit der Richtlinie (bis ) gewährt. Ansprechpartner. LASA Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung Am Turm Cottbus Tel /466 Fax Förderung der beruflichen Weiterbildung Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gem. 77 SGBIII Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) LASA Gefördert werden: 1. Die Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblicher Qualifizierungsbedarfe (Punkt der Richtlinie) mit 300 bis EUR pro Teilnehmer, 2. die Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern (Punkt der Richtlinie) mit 300 bis EUR pro KMU und 3. ein Personalcheck für Fachkräftesicherung (Punkt der Richtlinie) mit 300 bis EUR pro KMU (je nach Unternehmensgröße). Darüber hinaus ist die Förderung von Kinderbetreuungsausgaben während der Qualifizierung unter 1. und 2. in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten möglich. Ansprechpartner: LASA Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung, siehe oben Weitere Förderungen für Unternehmen: Kooperationen zwischen Unternehmen Gefördert werden kann das externe Netzwerkmanagement zum Aufbau von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken zur Konsolidierung von regionalen oder branchenbezogenen Qualifizierungsnetzwerken oder zum Aufbau von Arbeitgeberzusammenschlüssen (Informationen zu Arbeitgeberzusammenschlüssen finden Sie unter: Art und Umfang der Förderung Förderfähig sind Ausgaben für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten für externes Netzwerkmanagement, Honorare für weitere externe Personalleistungen, spezifische Ausgaben bei transnationalen Netzwerkaktivitäten sowie Kinderbetreuungsausgaben. Die beteiligten Unternehmen müssen sich an der Finanzierung der Gesamtausgaben beteiligen. Ansprechpartner: LASA Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung, siehe oben
3 4. Förderung der Teilhabe behinderter Menschen (Berufliche Rehabilitation Kostenträger BA) Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung max. 60% der monatl. Ausbildungsvergütung Arbeitshilfen Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten für das versicherungspflichtige Entgelt und Arbeitgeberanteile zur SV Landkreis / LK / LK / 5. Leistungen zur beruflichen Eingliederung schwer behinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung max. 80% der monatlichen Ausbildungsvergütung für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung Eingliederungszuschüsse für besonders schwer Betroffene bis 70% zwischen 36 und 96 Monaten je nach Alter und Schwere der Behinderung 6. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz BA 7. Kurzarbeitergeld BA 8. Erstattung von SV-Beiträgen der Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld BA an Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes und des Dachdeckerhandwerks Die Ansprechpartner/-innen Fachkräftesicherung für Unternehmen in den Regionen Lübbenau und Senftenberg sind beim Regionalbüro für Fachkräftesicherung der LASA Brandenburg GmbH Cottbus (s. 2.und 3.) zu erfragen. Weitere Leistungen für ältere Beschäftigte in Unternehmen Programm WeGebAU siehe Förderübersicht zu Punkt 3 BA Bundesprogramm des BMAS Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen JC mit Einzelfällen der BA Im Projekt ALTERnativen in der Lausitz erhalten Langzeitarbeitslose aus den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und seit 1. Juli 2009 auch der kreisfreien Stadt Cottbus, die bis Dezember 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben, in einem gemeinsamen Projekt die Chance, durch gezielte Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen in den Teilprojekten passgenau auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Neben den Nachbarkreisen sind im LK OSL wie in den vergangenen 4 Jahren die Unternehmen TÜV Rheinland Akademie GmbH Lauchhammer, EUROPANORAT Wirtschaftsakademie GmbH Senftenberg, WEQUA mbh Lauchhammer und Arbeitsförderungsgesellschaft mbh Calau beteiligt. Insgesamt werden bis Personen für den 1. Arbeitsmarkt vorbereitet und 675 Personen integriert. Neben den erprobten Instrumenten im LK OSL zum Erreichen eines Integrationsfortschrittes wie Einzel- und Gruppengespräche, Profilings und Assessments, Weiterbildungen, Schulungen, Coachings, Trainingsmaßnahmen in Unternehmen sowie zzgl. bei Bedarf auch Maßnahmen zur sozial-integrativen Eingliederung (evt. psychologische Betreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung ) wird in beiden Kreisen erstmalig auf die Selbstaktivierungskräfte der Langzeitarbeitslosen gesetzt und dafür ein Selbstvermittlungsbonus in Höhe von 500 aus Projektmitteln in 2 Stufen gewährt. (200 bei Vertragsabschluss sowie 300 nach Ablauf von 6 Monaten, bei sv-pflichtiger Beschäftigung von mindestens 3 Monaten) Die freiwillige Teilnahme der älteren Langzeitarbeitslosen wird in einer Eingliederungsvereinbarung aufgenommen und die Aktivierungs- und Integrations-
4 fortschritte werden beim jeweiligen Job Center Standort halbjährlich dokumentiert. Jeder TN erhält einen auf seine Bedürfnisse abgestimmten Integrationsplan, der Teilziele und Indikatoren enthält. Die Mittel des BMAS werden mit Eigenmitteln der beiden Grundsicherungsträger kombiniert um für die Betroffenen eine größere Chance auf Integration zu erreichen. Die Koordinatorin beim Landkreis OSL ist unter / zu erreichen. Leistungen für Arbeitnehmer/-innen und Ausbildungsuchende durch JC und /oder BA 1. Unterstützung der Beratung und Vermittlung Persönlicher Ansprechpartner Integrations-/Eingliederungsvereinbarung Fallmanagement (nur JC) Vermittlungsgutschein (entsprechend den Anspruchsvoraussetzungen) Eingliederungsgutschein für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr (entsprechend den Anspruchsvoraussetzungen) 2. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Unterstützung der Vermittlung durch Dritte Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung bei einem Arbeitgeber (max. 4 Wochen) Maßnahmen zur Kenntnisvermittlung bei einem Träger Eingliederungszuschüsse siehe Punkt 1 3. Individuelle Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bezüglich der Anbahnung bez. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Bewerbungskosten Reisekosten Ausrüstungsbeihilfe Fahrkostenbeihilfe Reisekostenbeihilfe Trennungskosten Umzugskosten Nachweise und sonstige individuelle Hilfen 4. Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Einstiegsgeld (nur JC) Darlehen oder Zuschüsse für Beschaffung von Sachgütern bei Selbständigkeit (nur JC) Gründungszuschuss (nur BA) 5. Förderung der Berufsausbildung Einstiegsqualifizierung durch Arbeitgeber die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seemannsgesetz oder dem Altenpflegegesetz benachteiligte Ausbildungsuchende vorbereiten (BA/JC) Ausbildungsbegleitende Hilfen (BA/JC) Berufsausbildungsbeihilfe (BA) 6. Förderung der beruflichen Weiterbildung 7. Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, siehe Punkt 4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben während der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (BA/JC) Übergangsgeld (BA)
5 Ausbildungsgeld wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht (BA) Weitere Leistungen wie Kraftfahrzeughilfe, Kosten für nichtorthopädische Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen sowie Kosten der Beschaffung oder Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung (BA/JC) 8. Flankierende Leistungen zur Eingliederung (LK) Kinderbetreuung / Pflege von Angehörigen Schuldnerberatung Psychosoziale Betreuung Suchtberatung 9. Freie Förderung Förderung von Arbeitsgelegenheiten auf dem 2. Arbeitsmarkt (JC) 10. Entgeltersatzleistungen (BA) Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld 11. Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in Betrieben des Baugewerbes ( BA) Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld 12. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (BA) 13. Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer/-innen (BA) 14. Transferleistungen (BA) 15. Kindergeld (Familienkasse) 16. Kinderzuschlag (Familienkasse) 17. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (JC) Arbeitslosengeld II 18. Leistungen für Mehrbedarfe beim Unterhalt (JC) für werdende Mütter, für Alleinerziehende, für behinderte Menschen für Ernährung 19. Leistungen für Unterkunft und Heizung (JC) 20. Leistung in Notfällen (JC) 21. Regelleistungen als Sachleistung (JC) 22. Einmalige Leistungen (JC) 23. Sozialgeld (JC) 24. befristeter Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I (JC) Leistungen für Institutionen 1. Kommunalkombi Die Antragsfristen sind abgelaufen, da das Programm zum beendet wird. Als Arbeitgeber kamen insbesondere Gemeinden, Städte und Landkreise in Betracht.
6 Andere Arbeitgeber wie gemeinnützige Träger benötigten das Einvernehmen der entsprechenden Kommune. Die Arbeitsplätze mussten für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne der 261 und 270a SGB III bereitgestellt werden. Das zu zahlende Arbeitsentgelt musste den tariflichen Arbeitsentgelten oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, den für vergleichbare Arbeiten ortsüblichen Arbeitentgelten entsprechen. Die Arbeitszeit sollte im Regelfall 30 Wochenstunden betragen. Die erstmalige Besetzung des Arbeitplatzes musste zwischen dem und dem erfolgen. Die Förderung eines Arbeitsplatzes war für max. 3 Jahre möglich und sollte diesen Zeitraum grundsätzlich nicht unterschreiten. Die Arbeitsplätze waren mit Bezieher/-innen von ALG II zu besetzen, die mind. 12 Monate arbeitslos gemeldet waren und die seit mind. 12 Monaten ALG II bezogen sowie zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung im Landkreis OSL arbeitslos gemeldet waren. Höhe der Zuwendungen: Bundeszuschuss zum AN - Bruttoentgelt, 50%, max. 500 Bund; Pauschale als Zuschuss zu den Lohn- und SV-Kosten 200 Bund; Zuschuss für AN über 50 Jahre 100 Land; Zuschuss zum AN - Bruttoentgelt 150 Landkreis; Zuschuss zum AN - Bruttoentgelt 150 Die Arbeitgeber beantragten den Kommunal-Kombi online unter nach vorheriger Beratung durch den Landkreis, Amt für Planung und Wirtschaft, Telefon / Da eine Antragstellung für das Programm Kommunalkombi nicht mehr möglich ist, kann somit auch nur noch zur laufenden Durchführung des Programms eine Beratung erfolgen. Im Jahr 2008 wurden 148 Teilnehmer in 95 Projekten bewilligt und 2009 wurden in 114 Projekten 156 Personen gefördert. 2. Förderung der Berufsausbildung und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen Ausbildungsbegleitende Hilfen für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende und/oder Auszubildende (BA/JC) Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BA/JC) Berufseinstiegsbegleitung (BA) Übergangshilfen für Jugendliche, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung abgebrochen haben (BA/JC) Aktivierungshilfen für besonders benachteiligte Jugendliche im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung (BA/JC) Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen für jüngere Arbeitnehmer/-innen, die ohne eine Förderung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können (BA/JC) Sozialpädagogische Begleitung (BA/JC) Organisatorische Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben (BA/JC) Vertiefte und erweiterte vertiefte Berufsorientierung (BA) Ausbildungsmanagement (Organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung) 3. Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen (BA/JC) 4. Förderung von Jugendwohnheimen (BA) 5. Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (JC) mit pauschalierten Lohnkostenzuschüssen
7 6. Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen (JC) für öffentlich-rechtliche Träger 7. Arbeitsgelegenheiten (JC) nach Entgeltvariante mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs)
Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrDurchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer. Beteiligung an Ermessensleistungen und Anteil an Arbeitslosigkeit
Inhaltsverzeichnis I Eingliederungsbilanz 2011 - Tabellen Tabelle 1a: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Zugewiesene Mittel und Ausgaben (nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung) Durchschnittliche
MehrFörderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit
10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss
MehrChancen für Arbeitnehmer 50plus
Chancen für Arbeitnehmer 50plus Konferenz 50plus Zgorzelec - 22. März 2011 Dzien dobry, serdecznie Panstwa witam Die Jugend ist die Zeit, Weisheit zu lernen, das Alter die Zeit, sie auszuüben. Jean-Jacques
MehrHinweis in eigener Sache
02.07.2008 1 Hinweis in eigener Sache Wenn Sie sich als Arbeitsuchende/r oder als Arbeitgeber für eine der nachfolgenden Förderleistungen interessieren, wenden sich bitte ans Job-Center Billstedt (Tel.-Nr.
MehrAusgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis
Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung
MehrFörderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber
Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrGRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE. Vermittlungsunterstützende. Leistungen
GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE Vermittlungsunterstützende Leistungen Vorwort Dieses Merkblatt dient dazu, Sie mit vermittlungsunterstützenden Leistungen Ihrer Grundsicherungsstelle vertraut zu machen.
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
MehrInhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.
Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im
MehrBeschäftigung und Qualifizierung
Beschäftigung und Qualifizierung Weiterbildung von Beschäftigten - Programm WeGebAU Das Programm Das Programm WeGebAU unterstützt Weiterbildungen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse. Es setzt sich
MehrInformationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU
Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache
MehrBerufliche Integration mit Hindernissen
Maren Bösel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Berufliche Integration mit Hindernissen Was heißt eigentlich berufliche Integration? Dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Beruf. Die erforderlichen Hilfen haben
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrLEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde
LEONARDO DA VINCI Mobilität Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde Im Rahmen des EU-Berufbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI Mobilität führt die Nationale Agentur Bildung für Europa (NA)
MehrLANDKREIS OSTERODE AM HARZ Jobcenter. nach 54 SGB II
LANDKREIS OSTERODE AM HARZ Jobcenter nach 54 SGB II Inhaltsverzeichnis I Eingliederungsbilanz 2009 - Tabellen Tabelle 1a: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach der arbeitsmarktlichen
MehrWeiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2 WeGebAU
MehrBundesprogramm. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 12.06.2015
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 12.06.2015 Programmumfang Für das Programm stellt der Bund insgesamt 450 Mio. Euro zur Verfügung Mindestens 10 % der Mittel sollen für einen stufenweisen
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung,
MehrFörder- und Strukturmaßnahmen
Fachtagung des Amtes für Weiterbildung am 06.12. und 07.12.2007 Förder- und Strukturmaßnahmen 1 Förderinstrumente der ARGE Köln 2 Förderinstrumente im SGB II Geeignete SGB III- Instrumente als Ermessensleistungen
MehrEingliederungsbilanz - 2013 nach 54 SGB II
Eingliederungsbilanz 2013 nach 54 SGB II Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3a 3d Tabelle 4a 4c Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung Durchschnittliche
MehrBerufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE)
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetriebliche Einrichtungen (BaE) ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) Einstiegsqualifizierung(EQ) Berufsvorbereitungsjahr
MehrSGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft
SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit Kiel Landeshauptstadt Kiel Struktur des SGB II Stärkung der Eigenverantwortung Grundsatz des Forderns aktive
MehrPep. Perspektiven planen. Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber
Pep Perspektiven planen Chancen geben. Chancen ergreifen. Förderinfomationen für Arbeitergeberinnen und Arbeitgeber Was ist Pep? Perspektiven planen (kurz: Pep ) ist ein 2015 neu eingeführtes Förderprogramm
MehrPlanungskonferenz stadtweite Handlungsfelder. Input des Jobcenters Dresden 15.10.2014
Planungskonferenz stadtweite Handlungsfelder Input des Jobcenters Dresden 15.10.2014 1 Kundenpotenzial SGB II 14 % der Kunden des SGB sind im Alter von 15 bis 24 Jahren Verteilung der Kunden im Alter von
MehrSGB II. Fördermöglichkeiten
SGB II Fördermöglichkeiten 14 GRUNDSATZ DES FÖRDERNS Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte* umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Erwerbsfähig
MehrBudget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern. Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Calw
Budget, Förderungen und Verbleib von Maßnahmeteilnehmern Eingliederungsbilanz 2012 (nach 54 SGB II) Landkreis Calw Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II Tetteil Tabellenteil Tabelle 1
MehrDruckansicht Leitfaden für ermessenslenkende Weisungen Seite 1 von 1
Druckansicht Leitfaden für ermessenslenkende Weisungen Seite 1 von 1 http://www.baintern.de/nn_30162/zentraler-contentla-04-vermittlung/a-042- VermittlunglDokumentlLeitfaden-ermessenslenkende-Weisungen,templateld=renderPrint.html
MehrGeschäftsführer der Agentur für Arbeit Düren
Juni 2010 / NR. 04 Bildelement: Frau zeichnet eine Grafik Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Wirtschaft im Kreis Düren sieht wieder optimistischer in die Zukunft. Eine positive Grundstimmung
MehrTransfermaßnahmen und Transfergesellschaften
Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften Der Weg Entlassungen > Sozialplan > Transfermaßnahmen & / oder Transfergesellschaft > Vermeidung bzw. Verkürzung von Arbeitslosigkeit / Aufbau von Perspektiven
Mehr5. Netzwerkkonferenz Pflegenetzwerk Vogtlandkreis 29. Mai 2013
Arbeitgeberservice 5. Netzwerkkonferenz Pflegenetzwerk Vogtlandkreis 29. Mai 2013 Wege und Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung durch Qualifizierungsmaßnahmen 1. Programm WeGebAU Qualifizierung Beschäftigter
MehrGrone. Bildung finanzieren. Es geht um Geld.
Grone Wissen, das Sie weiterbringt Bildung finanzieren informationen für unternehmen Es geht um Geld. Investieren Sie in die Zukunft und nutzen Sie die Fördermittel der öffentlichen Hand zur Qualifizierung
MehrGeschäftsergebnisse 2014. im Jobcenter StädteRegion Aachen. www.jobcenter-staedteregion-aachen.de
Geschäftsergebnisse 2014 im Jobcenter StädteRegion Aachen 1 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter StädteRegion Aachen Dezember 2014 = vorläufiger Wert Stand: Feb. 2015 2 Jahresdurchschnittliche
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrWas? Wie viel? Wer? Fördermöglichkeiten und Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden der Jobcenter auf einen Blick
Fördermöglichkeiten und Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden der Jobcenter auf einen Blick 2016 Vorwort Diese Broschüre gibt einen Überblick über Fördermöglichkeiten und Dienstleistungen der Grundsicherung
MehrMit diesem Rundschreiben informieren wir über weitere wesentliche Regelungen des Gesetzes, soweit diese für die Arbeitgeber von Bedeutung sind.
KAV Rundschreiben V 36/2009 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 Nichtgeltung des TVöD für bestimmte
MehrSIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben
SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG Chancen geben Sie suchen Fachkräfte? Mit geringem Aufwand können Sie durch Umschulung, Ausbildung und Weiterbildung eigene Fachkräfte
MehrHäufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012
1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung
Mehr57 Sozialgesetzbuch III
Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses
MehrGliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform
Arbeitslosengeld II Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende Kyra C. Kneis 24.Juni 2004 Gliederung 1. Das bisherige System: Arbeitslosen- und Sozialhilfe 2. Hintergrund der
MehrArbeitsgemeinschaft für den Musterkreis
Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrDas Landesprogramm JobPLUS in NRW
G.I.B. - Gesellschaft für f r innovative Beschäftigungsf ftigungsförderung mbh Das Landesprogramm JobPLUS in NRW Ein Modell zur Integration von Jugendlichen in den 1. Arbeitsmarkt? Albert Schepers 95 /
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrNachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln
01.10.2014, Agentur für Arbeit Köln, Sabrina Reichler Nachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln Warum eine Ausbildung so wichtig ist. Jüngere Menschen
MehrGestärkt aus der Krise
Gestärkt aus der Krise Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Tag der türkischen Wirtschaft Düsseldorf 04.09.2009 Eingegangene Kurzarbeitergeld-Anzeigen Fgdsfg Fgdsfg Fgds Seite 2 Beschäftigung sichern
MehrFörderung von Aus- und Weiterbildung als eine Investition in die Zukunft
Potsdam, 12.11.2015 Wirtschaftsforum Potsdam-Mittelmark Tourismus Wirtschaftsfaktor mit Wachstumspotential Thema: Förderung von Aus- und Weiterbildung als eine Investition in die Zukunft ZAB ZukunftsAgentur
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrZur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07
Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommunen und Sozialzentren Der Bürgermeister als erster Vermittler Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07 1. Einführung Im Jahr 2004 konnte der Kreis
MehrTOP 5: Ausbildungsmigration aus EU-Ländern
15.05.2014 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - Landesausschuss für Berufsbildung - TOP 5: Ausbildungsmigration aus EU-Ländern Strukturelle Rahmenbedingungen
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
MehrKurzinformation Wirtschaft
Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel
MehrKurzarbeitergeld. Ältere Arbeitnehmer im beruflichen Veränderungsprozess. Agentur für Arbeit Essen, Heribert Markoni
Kurzarbeitergeld Ältere Arbeitnehmer im beruflichen Veränderungsprozess Möglichkeiten und Grenzen des Handelns der Arbeitslosenversicherung Möglichkeiten des Handelns Grenzen des Handelns Ausgangssituation
Mehrwissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe
wissenswert Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe Fördermöglichkeiten der GFAW mbh für Aus- und Weiterbildung sowie Lohnkostenzuschüsse Besucherzentrum von Thüringer Waldquell, 27.10.2011
MehrBetriebsnahe Umschulung. Umschulung in Partnerschaft mit Unternehmen
Betriebsnahe Umschulung Umschulung in Partnerschaft mit Unternehmen Was ist eine betriebsnahe Umschulung? Die betriebsnahe Umschulung findet an zwei Lernorten statt: Im Berufsförderungswerk Köln wird das
MehrHartz IV München. Die Umsetzung des neuen SBG II
Hartz IV München Die Umsetzung des neuen SBG II Ziel der Gesetzesreform Abbau der Arbeitslosigkeit nachhaltig beschleunigen durch: Fördern und Fordern : Eigeninitiative fördern - Eigenverantwortlichkeit
MehrMindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten
Mindestlohn und Praktikum - Was ist zu beachten Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stefan Kreuzer 11. November 2015 Allgemeines Gesetzlicher Mindestlohn seit 01.01.2015 in Höhe von 8,50 brutto Praktikanten grds.
MehrProjekte zur nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen ESF in Baden-Württemberg
Projekte zur nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen ESF in Baden-Württemberg Gerald Engasser 03/2014 ESF-Förderprogramm Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt im
MehrJobcenter Junges Mannheim
Jobcenter Junges Mannheim Zentrales Förderinstrument: Jump Plus -Beitrag zum Ganztagsschulkongress 2011 in Berlin- Seit Mai 2005 in der Hebelstraße 1 erfolgreich für Arbeit Strategie des Jobcenters Junges
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind
MehrIntegrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte
Integrationsempfehlungen Flüchtlinge als Arbeits- und Fachkräfte Stand: 27.04.2016 Wo steht Ihr Unternehmen? Ergebnisse der Befragung in der Metropolregion Hamburg Stand der Umsetzung im Betrieb (Fragen
MehrFörderkatalog Zuwendungsgewährung und Nachweisführung
Anlage zur Richtlinie Förderkatalog Zuwendungsgewährung und Nachweisführung I. Folgende Förderleistungen können in Vorbereitung auf die Ausbildung oder das vorgeschaltete Praktikum und für die Dauer der
MehrFür l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis
ESF- Bun despro gr a m m Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis i n FO r m at i O n en Fü r a rb ei tg eb er Was ist das ESF-Bundesprogramm? Fakten und Unterstützung zum ESF-Bundesprogramm Im Jahr 2013
MehrKlausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II
- 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehr16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfe Darlehen 16 Abs. 4 Stand: 01.08.2006 Zentrale S22 II-1206 16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 4 SGB II Darlehen Als Anlage ist
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrInklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015. Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen
Inklusion Chancen für Beschäftigte und Unternehmen Wirtschaftsforum Treptow-Köpenick am 22.04.2015 Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen Inhaltsübersicht Nr. Inhalt Seite 1 Warum? 3-4 2 Ihr Arbeitgeber-Service
Mehr3. Die Gegenwart Der Arbeitsmarkt der Gegenwart Wie teilt sich die Bevölkerung auf?
Der Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt 1. Die Entwicklung Mit der Arbeitsmarktreform 2005 konnten viele Arbeitslose erfolgreich in Arbeit vermittelt werden. Seitdem ist deren Zahl um 1,9 Millionen gesunken.
MehrZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III
3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138
MehrIhr Weg zu uns. Telefonische Erreichbarkeit: Telefon: 01801 / 66 44 66
Ihr Weg zu uns Telefonische Erreichbarkeit: Telefon: 01801 / 66 44 66 Mo. Do. Fr. 8:00 18:00 Uhr 8:00 17:00 Uhr Fax: 06142 / 891 422 E-Mail: Rüsselsheim.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Anschrift: Agentur
MehrJahresbericht 2008. Jahresbericht 2008. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Service-Punkt ARBEIT Rhede
Seite 1 Jahresbericht 2008 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Leistungsgewährung 1.1 Bedarfsgemeinschaften 1.2 Leistungsempfänger 1.3
MehrMerkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...
Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...
MehrArbeit für Schleswig-Holstein 2000
Europäische Union Europäischer Sozialfonds Arbeit für Schleswig-Holstein 2000 Anja Schmid VII 221 Tel. 0431-988-4618 ESF und Landesarbeitsmarktpolitik 1957 Gründung des ESF Umsetzung der beschäftigungspolitischen
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrAltenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de
Berufsfachschule für Altenpflege & Altenpflegehilfe USS impuls ggmbh www.uss.de Altenpflege ein Beruf mit Zukunft! Sicher in die Zukunft Rund 900.000 Menschen sind derzeit als Altenpfleger/-in oder Altenpflegehelfer/-in
MehrGründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III
Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Handwerkskammer Flensburg Sönke Wellhausen Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ziel des Gründungszuschusses ist: die
MehrAgentur für Arbeit Celle Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAU)
Agentur für Arbeit Celle Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAU) Wolfgang Ziesmer Qualifizierung beschäftigter Mitarbeiter/-innen 1. Zielgruppe: Geringqualifizierte
MehrSozialrechtliche Förderinstrumente für Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt
Sozialrechtliche Förderinstrumente für Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt ESF- Projekt Netzwerk Integration Dr. Barbara Weiser Stand: 16.05.2011 Diese Veröffentlichung wurde mit finanzieller Unterstützung
MehrFachkräftebedarf in NRW
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.v. 05. September 2012 Fachkräftebedarf in NRW Millionen Personen Das IAB erwartet einen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials um 3,1 Mio. bis 2025
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
MehrStatistische Woche 2006 vom 18. 21.09.2006 in Dresden
Statistische Woche 2006 vom 18. 21.09.2006 in Dresden Hartz IV verstehen Informationen zur Bewertung der Reform Zusammenlegung und Entflechtung von Systemen und Instrumenten sozialer Sicherung und Arbeitsmarktintegration:
MehrBekanntmachung. Richtlinie
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die ab 1. Januar 1998 geltende Fassung der Richtlinie zur Durchführung des Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau
MehrFörderung der Berufsausbildung im Land Berlin. Zuschüsse zur Steigerung der Ausbildungsqualität und Anzahl der Ausbildungsplätze
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin Zuschüsse zur Steigerung der Ausbildungsqualität und Anzahl der Ausbildungsplätze Das Programm zur Förderung der Berufsausbildung in Berlin (FBB) der Senatsverwaltung
MehrA. Leistungen für Bürgerinnen und Bürger
2008 2008 Inhaltsverzeichnis A. Leistungen für Bürgerinnen und Bürger 1. Unterstützung der Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten... 8 Reisekosten... 9 Vermittlungsgutschein... 10 Unterstützung der
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrMehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor.
Im Zuge der Umfragen und Gespräche während des dreijährigen Projektverlaufs konnten wir etwa 150 taubblinde Menschen und 550 hörsehbehinderte Menschen in Bayern ermitteln. Wir gehen nach intensiven Gesprächen
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrProtokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW
1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung
MehrZielsetzung DLZ U25. eingeleitet. 4. Dienstleistungszentrum U25 (DLZ U25) 4.1. Grundannahmen
4. Dienstleistungszentrum U25 (DLZ U25) 4.1. Grundannahmen Das Dienstleistungszentrum U25 arbeitet nun seit ca. 3 Jahren in der in der Öffentlichkeit bekannten Organisationsform. Im Jahre 2006 entstand
MehrBESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT
www.bmas.bund.de www.perspektive50plus.de BESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT Unterstützt und gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auf der Grundlage des
Mehr