Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für zahlungsverkehrsrelevante Positionen (Kapitel 3 und unseres Preisverzeichnisses) Stand: Meine EDEKA. Meine Bank.

2 Privatkonto 3. Kontoführung 3. Kontoauszug Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden. Allgemeine Informationen zur Bank. Lastschriftverkehr.3 Barauszahlung. Kartengestützter Zahlungsverkehr.5 sverkehr.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen

3 3 Privatkonto..3 Abbuchungsauftragslastschrift 3. Kontoführung beleglose Lastschrifteinlösung Produkt EDEKA-Konto, Wertpapierverrechnungskonten (zzgl. Porto für Kontoauszüge) (inkl. Porto für Kontoauszüge) EDEKA-Konto, Wertpapierverrechnungskonten, P-Konto Privat- und (einschl. Zwischenkreditkonten) Privatkonto (zzgl. Porto für Kontoauszüge) P-Konto (zzgl. Porto für Kontoauszüge) 3. Kontoauszug 3,00 3, Entgelte Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Kontoauszug durch den Kontoauszugdrucker oder den en Kontoauszug Postversand (Portoerstattung) 0,58.. SEPA-Basis-Lastschrift... Entgelte banklagernd pro Monat 5,50 Lastschrifteinlösung Erstellung eines Kontoauszugsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 3 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) je Seite manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) je Seite Erstellung eines Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 3 EDEKA-Konto, Wertpapierverrechnungskonten, P-Konto Privat- und (einschl. Zwischenkreditkonten) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Alle im Kapitel dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise gelten jeweils für im Auftrag oder im Interesse des Kunden ausgeführte Transaktionen. Alle im Kapitel dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise für Dienstleistungen im Privatkontenbereich sind umsatzsteuerfrei. Alle im Kapitel dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise für Dienstleistungen im bereich sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.. Allgemeine Informationen zur Bank.. Name und Anschrift der Bank Name der Bank (Zentrale): EDEKABANK AG Straße: New-York-Ring 6 PLZ/Ort: 97 Hamburg Telefon: Telefax: Internet: SEPA-Firmen-Lastschrift (nur für Firmenkonten)..5. Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen Telefon oder Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online-Banking zu nutzen. am Schalter am Geldautomaten.. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 08, 537 Bonn mit unserer VR-BankCard mit unserer MasterCard,00 % vom Umsatz, mind...3 Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hamburg, Reg.-Nr. 66, HRB Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch...5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende. und 3. Dezember. Lastschriftverkehr.. Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Einzugsermächtigungslastschrift Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz bei Sparda-Banken am Schalter am Geldautomaten bei inländischen KI und KI in der EU 5 und den EWR-Staaten 6, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen im girocard-system Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro unentgeltlich,00 % vom Umsatz, mind. bei inländischen KI und KI in der EU 5 und den EWR-Staaten 6, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro bei KI in der EU 5 und den EWR-Staaten 6 in Fremdwährung bei KI außerhalb EU 5 und den EWR-Staaten 6,00 % vom Umsatz, mind.,00 % vom Umsatz, mind.,00 % vom Umsatz, mind. beleglose Lastschrifteinlösung mit Kreditkarte (MasterCard) am Schalter am Geldautomaten im Inland und Ausland,00 % vom Umsatz, mind. EDEKA-Konto, Wertpapierverrechnungskonten, P-Konto (zzgl.,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 7 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 5 und der EWR-Staaten 6 ) Privat- und (einschl. Zwischenkreditkonten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem en Entgelt belastet. 5

4 . Kartengestützter Zahlungsverkehr.. Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:.. Debit-Karten Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) max. ein Geschäftstag... VR-BankCard Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro max. vier Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt für Inhaber und Bevollmächtigte des s für Inhaber und Bevollmächtigte des EDEKA-Kontos oder des P-Kontos für Inhaber und Bevollmächtigte sonstiger Konten Auslandseinsatz 9 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 0 und der EWR-Staaten 0,00 mind.,00,00 % vom Umsatz mind.,00 max.,00 Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer..5. Bitte beachten Sie, dass die VR-BankCard von P-Konten nicht im Ausland eingesetzt werden kann..5 sverkehr.5. en innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 3 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen.5.. sauftrag.5... Annahmefrist(en) für en.. GeldKarte Aufladen/Entladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen...3 Kreditkarte..3. ClassicCard (MasterCard) für Inhaber des EDEKA-Kontos (Kontoeröffnung vor dem 0.0.0) für Inhaber des EDEKA-Kontos (Kontoeröffnung ab 0.0.0) für Inhaber sonstiger Konten; nicht für P-Kontoinhaber Zusatzkarte Auslandseinsatz 9 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 0 und der EWR-Staaten Sonstige Serviceleistungen Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden..3. GoldCard (MasterCard) für Inhaber sonstiger Konten; nicht für P-Kontoinhaber Zusatzkarte 0,5,00 0,00 0,00 0,00 0,00,00 % vom Umsatz 0,00 en beleglose en Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der sbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: en in Euro Belegloser sauftrag 5 Beleghafter sauftrag en in anderen EWR-Währungen Belegloser sauftrag 5 Beleghafter sauftrag Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von en in der Kontowährung Bei einer, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank smodalitäten je vom Girokonto 0,60 bei * *** (einschl. Zwischenkreditkonten) *** bis.00 Uhr bis.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage je, PrepaidCard (MasterCard) für Inhaber des s für Inhaber sonstiger Konten; nicht für P-Kontoinhaber 0,00 0,00 6 7

5 Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister.5... Sonstige Entgelte smodalitäten je vom Girokonto 0,60 bei * *** (einschl. Zwischenkreditkonten) *** je ohne Avisierung 0,00 mit Avisierung an begünstigte Bank Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines sauftrags Bearbeitung eines swiderrufs nach Zugang des sauftrags beleghaft sonstige Einrichtung für Inhaber des s Einrichtung für Inhaber sonstiger Konten Änderung für Inhaber des s Änderung für Inhaber sonstiger Konten 0,00,50,00 mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank smodalitäten je vom Girokonto 0,60 bei * *** (einschl. Zwischenkreditkonten) *** je Einrichtung/Änderung Terminal/Internet Rückruf* * Spätestens Tage vor Ausführung; SB-Kunde kann über Internet- oder HBCI-Funktionen bis h am Kalendertag vor der Fälligkeit den ändern oder löschen..5.. Entgelte bei sgutschriften Bei einem seingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: sgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister sbetrag EDEKA-Konto, P-Konto, EDEKA-Konto, P-Konto, mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet smodalitäten je vom Girokonto 0,60 bei * *** bei Privat und in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Zahler trägt alle Entgelte je 0 mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fällt das folgende Entgelt an:.5. en innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 6 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 7 ) sowie en in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 8 ).5.. saufträge.5... Ausführungsfristen en werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von en Entgeltpflichtiger EDEKA-Konto, P-Konto, EDEKA-Konto, P-Konto, Höhe der Entgelte smodalitäten je vom Girokonto der ssumme, mind. 0,00 * * Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung oder Fax *** EDEKA-Konto, P-Konto, je Bei einer kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Zahler trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte 8 9 0

6 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines swiderrufs nach Zugang des sauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines sauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von en mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden.5.. sgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Zahler trägt alle Entgelte Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation..7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße, 0785 Berlin, zu richten. 0.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen.8. Scheckvordrucke und Versand Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken 5 Stück 50 Stück mehr als 50 Stück.8. Online-Banking: Standard-Zugriffsweg im HBCI-Smart TANoptic-Verfahren, Kartenleserbereitstellung HBCI-Smart TANoptic-Verfahren, Kartenlesegerät-Zweitausstattung HBCI-m TAN-Verfahren, SMS-Versand HBCI-Diskette/Datei mit Versand Ini-Brief HBCI-Chipkarte* mit Erstellung und Versand * Die maximale Kartenlaufzeit beträgt Jahre.8.3 SoftwareVR-Networldwwww Überlassung Softwarelizenz Softwarepflege und Updates.8. Weitere Dienstleistungen Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) je nach Aufwand pro Stunde,50 0,00 3 0,00 50,00 Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, das Verbraucherkreditrecht ( 9 bis 50 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das Zahlungsdiensterecht ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Eppstein-Straße, 603 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 08, 537 Bonn. Voraussetzung: Regelmäßiger Gehalts- oder Renteneingang. Rechnungsabschlüsse werden erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist. 3 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 5 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zyn). 6 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 7 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel.6 dieses Verzeichnisses. 8 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 9 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel.6 dieses Verzeichnisses. 0 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zyn). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 3 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zyn und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 5 Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zyn und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 8 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zyn und die Staaten 0 Island, Liechtenstein und Norwegen). 7 Z.B. US-Dollar.

7 EDEKABANK AG New-York-Ring 6 97 Hamburg Tel Fax service@edekabank.de Die EDEKABANK AG ist Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin, und damit auch in den Einlagensicherungsfonds des Verbundes einbezogen.

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