Umsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
|
|
- Agnes Busch
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/12896 Umsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Vorbemerkung der Fragesteller BürgerderEuropäischenUnion (EU)könnenab2013weitgehendselbstbestimmen,inwelchemLandderEUsiesichambulantoderstationärbehandeln lassen.dashatdaseuropaparlamentam19.januar2011mitder EU-RichtlinieüberdieAusübungderPatientenrechteindergrenzüberschreitendenGesundheitsversorgung beschlossen.diesogenanntepatientenrichtliniebildet einenrahmenfürdierechte,diepatientenineuropabeidergrenzüberschreitendengesundheitsversorgunghabensollen,wennsiesichselbstundeigenverantwortlichzueinerbehandlungineinemandereneuropäischenmitgliedstaatbegebenundsichanschließenddiekostendieserbehandlunginihrem Heimatlanderstattenlassenwollen.DieRichtlinieistzuunterscheidenvonder Koordinierungs-oderSozialschutzverordnung (Verordnung (EG)Nr.883/ 2004),diedieGesundheitsversorgungvonMenschenregelt,dieimAusland arbeitenoderkrankgewordensind.diesegiltweiteruneingeschränkt.nichtsdestotrotzwurdenindieserkleinenanfrageauchallgemeinefragenzurbisherigen Umsetzung weiterhin gültiger Regelungen aufgenommen. DieRichtliniewarimEU-ParlamentundindenMitgliedstaatenheftigumstritten.DiegefundenenLösungenstelltenjedochnachEinschätzungvielerAkteureeinentragbarenKompromissdar,denesnationalweiterzuentwickeln galt.fürdieumsetzungderrichtlinieinnationalesrechtundindieausgestaltungdergesundheitsversorgunghabendiemitgliedstaatennunmehrknapp zehnmonatebiszum25.oktober2013zeit.angesichtsdessen,fragenwirdie BundesregierungnachdemStandderUmsetzung.DieKleineAnfragedient zudem dazu, über neue Erkenntnisse in diesem Bereich zu informieren. Anwendungsbereich 1.MitwievielenFälleneinerBehandlungimAuslandvondeutschenPatientinnenundPatientenproJahrrechnetdieBundesregierungnachUmsetzung der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität? DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom16.April2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.MitwievielenFälleneinerBehandlungimInlandvonPatientinnenund PatientenausEU-LändernproJahrrechnetdieBundesregierungnachUmsetzung der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität? DieFragen1und2werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieInanspruchnahmemedizinischerLeistungendurchdeutschePatientinnen undpatientenimauslandistdurchunterschiedlichefaktorenbedingtundlässt sichprognostischnichterfassen.entsprechendesgiltfürdieprognosehinsichtlich der Anzahl von Behandlungen von EU-Bürgern in Deutschland. 3.WievieleFälleeinerentsprechendenBehandlungvondeutschenVersichertenimAuslandgabesnachKenntnisderBundesregierungbislang (bittenachgesetzlichkrankenversicherte,privatversicherte,geschlecht und Behandlungsarten aufschlüsseln)? InderamtlichenStatistikKG2dergesetzlichenKrankenversicherungwerden diefällederstationärenbehandlungimauslandgezählt.dieswarendemnach imjahr2011fast4000fälle,davon2088fällevonweiblichenversicherten und1909fällevonmännlichenversicherten.esliegennurfallzahlenfürdie stationäreversorgungvor.fürdieprivatekrankenversicherungliegenderbundesregierung keine Zahlen vor. 4. Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil der Notfallversorgung? EineDatenerfassunggetrenntnachNotfallversorgungundregulärerVersorgung erfolgt nicht. Beratung und Information 5.WelcheInformationenimInternetwerdennachKenntnisderBundesregierungdeutschenPatientinnenundPatientenzurVerfügunggestellt,diesich imauslandbehandelnlassenwollenbzw.diedorterkranken,undwiewird die Bundesregierung diese Angebote im Netz bewerben? DerSpitzenverbandBunddergesetzlichenKrankenkasseninformiertbereits heuteüberdiedeutscheverbindungsstellekrankenversicherungausland (DVKA)mehrsprachigzumThemagrenzüberschreitendeGesundheitsversorgung.InUmsetzungderPatientenmobilitätsrichtliniewirddieKompetenzder DVKAindiesenFragenweiterentwickelt.DienachdieserRichtlinievorgesehenenationaleKontaktstelle,derenAufgabendurchdieDVKAwahrgenommenwerden,hatnach 219ddesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV) eineumfangreichegesetzlicheinformationsverpflichtung.hierzugehöreninsbesonderedieinformationübernationalegesundheitsdienstleister,geltende Qualitäts-undSicherheitsbestimmungensowiePatientenrechteeinschließlich dermöglichkeitenihrerdurchsetzungsowieüberdierechteundansprüche derversichertenbeiinanspruchnahmegrenzüberschreitenderleistungeninanderenmitgliedstaaten.esistvorgesehen,dassdienationalekontaktstelleim Oktober 2013 ihre Arbeit aufnehmen wird. WerbeaktivitätenderBundesregierungsindnichtgeplant,wohlabergeeignete HinweiseundLinkszurnationalenKontaktstelleimInternetangebotdesBundesministeriums für Gesundheit (BMG) der Bundesregierung.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ InwieweitwerdendiegesetzlichenKrankenkassenundnachKenntnisder BundesregierungdieprivatenKrankenversicherungenüberdieneuen RechtefürPatientinnenundPatienteninformieren,undwiewirddieBundesregierungdasInformationsgebotseitensderKassenundVersicherungen sicherstellen? ZumgesetzlichenAuftragdergesetzlichenKrankenkassengehörtdieInformationundBeratungderVersicherten ( 13,14desErstenBuchesSozialgesetzbuch).DiesgiltgrundsätzlichauchfürdieRechtebeigrenzüberschreitender Gesundheitsversorgung.DasBeratungsangebotderKrankenkassenwirddabei ergänztdurchdasinformationsangebotderdvkasowiedernationalenkontaktstelle (zurnationalenkontaktstelleimübrigenvgl.antwortzufrage5). DarüberhinaussiehtdieRichtliniekeineweitergehendenspeziellenInformationsverpflichtungen für die Krankenkassen und die Mitgliedstaaten vor. 7. Welche sonstigen Informationsangebote gibt es bislang? VersichertekönnensichüberihreRechtebeigrenzüberschreitendenGesundheitsversorgungbeiihrerKrankenkasseoderbeiderDVKAberatenlassen.Die DVKAhälteinumfangreichesmehrsprachigesInformationsangebotbereit.Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 Bezug genommen. 8.WerdendieKassenundVersicherungenzueinembestimmtenInformationsangebotverpflichtet,undwennja,inwiefern,undwennnein,warum nicht? DieRichtlinieregeltkeineInformationsverpflichtungderKassenundVersicherungen,sondernsiehteinzentralesInformationsangebotdurchdienationalen Kontaktstellenvor.Durch 219dSGBV,derauchdenUmfangderInformation festlegt,wurdediesumgesetzt.dasinformationsangebotdernationalenkontaktstellerichtetsichdabeisowohlangesetzlichalsauchanprivatversicherte. 9.WelcheweitergehendenInformationenundBeratungsangeboteaußerden InternetangebotenunddenAngebotenüberdieNationaleKontaktstelle werdendieversichertenhinsichtlichderauswirkungendereu-richtlinieseitensdesbundesministeriumsfürgesundheit (BMG)selbsterhalten? 10.WelcheMittelwerdenfürdieobengenanntenAufgabenzurBeratungund InformationseitensderBundesregierungbereitgestellt,undwelcheHaushaltstitel werden dafür herangezogen? DieFragen9und10werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DasBMGerachtetdieEinrichtungdernationalenKontaktstellealszentralen AnlaufpunktfürInformationenfüreinesinnvolleLösung.Einweitergehendes InformationsangebotodereineindividuelleBeratungfürPatientinnenund PatientenmitkonkretenAuslandsbehandlungsvorhabensindseitensdesBMG nichtgeplant.diesschließtnichtaus,dassdasbmgzugegebenerzeitinallgemeinerformüberrichtlinienbedingteentwicklungen,z.b.imbereichreferenznetzwerke,informiert.einbesondererhaushaltstitelisthierfürnichtvorgesehen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WerübernimmtdieVerantwortunginFällenvonfehlerhafterVersorgung und Behandlung? SoweitderBehandlungeinprivatrechtlichzuqualifizierendesRechtsverhältnis zugrundeliegt,kommenzivilrechtlichehaftungsansprücheinbetracht.welchesrechtdabeiingrenzüberschreitendensachverhaltenzuranwendung kommt,bestimmtsichnachdenvorschriftendesinternationalenprivatrechts, diedierichtlinie2011/24/euunberührtlässt (vgl.artikel2buchstabeqder Richtlinie2011/24/EU).SoweitdanachdeutschesRechtzurAnwendung kommt,istanzumerken,dassindeutschlandmitinkrafttretendespatientenrechtegesetzesam26.februar2013derbehandlungsvertraginden 630aff. desbürgerlichengesetzbuchs (BGB)erstmalsexplizitgesetzlichgeregeltist, wasinsbesondereauchinhaftungsfällenzumehrtransparenzfürallebeteiligten führt. 12.WiesinddieBeschwerdemöglichkeitenundRechtsbeihilfeninFällen vonfehlerhafterversorgungundbehandlungvondeutschenpatientinnen undpatientenimauslandundvonausländischenpatientinnenundpatienten in Deutschland geregelt? DieRichtlinieverlangt,dasstransparenteRechtsdurchsetzungsmechanismen fürdenfalleinerschädigungaufgrunddererhaltenengesundheitsversorgung bestehen (Artikel4Absatz2c),verlangtaberkeingesondertesHaftungsrecht odergesonderterechtsbehelfefürfällegrenzüberschreitendergesundheitsversorgung.soweitdeutschegerichteinternationalzuständigsind,sinddie RechtsbehelfeausländischerPatientinnenundPatienteninDeutschlandalso diejenigen,dieauchbeireineninlandssachverhaltenzurverfügungstehen.bei internationalerzuständigkeitausländischergerichterichtensichdierechtsbehelfe deutscher Patientinnen und Patienten im Ausland nach dortigem Recht. 13.WiewerdendieseBeschwerdemöglichkeitenundRechtsbeihilfengeregelt, und auf welcher Rechtsgrundlage kann dies erfolgen? AufgrundderbestehendenRechtsbehelfebeiangenommenenBehandlungsfehlern gibt es keinen Regelungsbedarf. 14.WieundvonwemwerdendieQualitäts-undSicherheitsstandardsüberwacht, und wie wird darüber informiert? FürBehandlungengeltendieQualitäts-undSicherheitsstandardsimBehandlungsmitgliedstaat,demauchdieÜberwachungobliegt.KompetenzenderEuropäischenUnion (EU)zurinhaltlichenRegelungoderzurVereinheitlichung vonqualitäts-undsicherheitsstandardsindergesundheitsversorgungbestehen nicht.dieinformationderpatientinnenundpatientenüberdiegeltendenqualitäts-undsicherheitsstandardserfolgtdurchdienationalekontaktstelleimbehandlungsmitgliedstaat (Artikel4Absatz2ai.V.m.Absatz1b)sowiedurchdie Gesundheitsdienstleisterselbst (Artikel4Absatz2b).DieentsprechendeInformationsverpflichtungderdeutschennationalenKontaktstelleistin 219dAbsatz 1 Nummer 1 SGB V geregelt. 15.Wieistgesichert,dassSicherheits-undHaftungsfragendurchtransparente Beschwerdemöglichkeiten und -verfahren geregelt werden können? InDeutschlandkannzurDurchsetzungvonHaftungsansprüchenderordentlicheRechtswegbeschrittenwerden.ZudembietendieGutachterkommissionen
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13101 undschlichtungsstellenderlandesärztekammernaußergerichtlichebeschwerdeverfahren an. Vorabgenehmigung, Abrechnungsverfahren und -möglichkeiten 16.InwelcherWeisewirdderKrankenhausaufenthaltdefiniert,undisteine Vorabgenehmigung zwingend vorgesehen? DieRichtliniegibtkeineLegaldefinitiondesKrankenhausaufenthaltsvor.Sie eröffnetdenmitgliedstaatendiemöglichkeit,u.a.planungsbedürftigegesundheitsversorgung,diemindestenseinekrankenhausübernachtungdespatienten erfordert,voneinerzuvoreingeholtenvorabgenehmigungabhängigzumachen, wennsiederpatientaufkostenseinerkrankenkasseimeu-auslandvornehmenlassenwill.deutschlandmachtvondiesermöglichkeitbereitsseit2004 Gebrauch. ( 13Absatz5Satz1SGBV).DieAusnahmefürKrankenhausleistungennach 39SGBVistgerechtfertigt,weilanderenfallseinequalitativ hochwertigekrankenhausversorgungnichtplanbarwäre.dievorabgenehmigungvonkrankenhausleistungennach 39SGBVhatdasZiel,einequalitativ hochwertige,ausgewogenesowieallenzugänglicheärztlicheundklinischeversorgung aufrechtzuerhalten. 17. In welchen Fällen wird ein System der Vorabgenehmigung eingeführt a)beieinergesundheitsversorgungmitmindestenseinerstationären Übernachtung, b)fürhochspezialisierteundkostenintensivegesundheitsversorgungund c)inschwerenundbesonderenfällen (hinsichtlichqualitätundsicherheit der Behandlung)? EineVorabgenehmigungspflichtfürKrankenhausbehandlungenbestehtnach seit 2004 geltender deutscher Rechtslage. 18.InwelcherWeisewerdendieerweitertenMöglichkeiten (ambulanteund spezialisiertebehandlungen)zurvorabgenehmigunggenutztundindas Fünfte Buch Sozialgesetzbuch integriert (bitte mit konkretem Zeitplan)? Eine Erweiterung der Vorabgenehmigungspflicht ist derzeit nicht geplant. 19.Wiewirdsichergestellt,dasseineÜberprüfungderVorabentscheidung auf Verlangen der Patientin/des Patienten stets ermöglicht wird? VersichertekönnengegendieAblehnungderGenehmigungWidersprucheinlegenunddieErteilungeinerGenehmigungimgerichtlichen (Eil-)Verfahreneinklagen. 20. Wie wird die Kostenerstattung geregelt? DerAnspruchaufKostenerstattungergibtsichaus 13Absatz4Satz1SGBV. DasKostenerstattungsverfahrenistaufgesetzlicherGrundlage ( 13Absatz4 Satz 4 SGB V) durch die Satzungen der Krankenkassen geregelt.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.Wiewirdgesichert,dassdasSachleistungsprinzipauchindergrenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zum Tragen kommt? AusderRichtlinieergebensichfürdiePatientinnenundPatientenAnsprüche aufkostenerstattungfürauslandsbehandlungen,dienachdemeuropäischen RechtalsDienstleistungzuqualifizierensind,ungeachtetderStrukturprinzipienderGesundheitssystemeimjeweiligenMitgliedstaat.DieRichtlinieist systemneutralundkanneineanwendunginländischerstrukturprinzipienim AuslandebensowenigbewirkenwieeineEinbindungausländischerLeistungserbringer in den systemimmanenten Sicherstellungsauftrag. 22.Inwieweitistausgeschlossen,dasseinGesundheitstourismusaus DeutschlandherauszueinemAbbauregionalerVersorgungsstrukturen führtbzw.nachdeutschlandkapazitätsproblemeundwartezeitenfür deutschepatientinnenundpatientenmitsichbringt (bittemitbegründung)? DeutschePatientinnenundPatientenhabendieMöglichkeitderAuslandsbehandlunggegenKostenerstattungbereitsseit2004.EinekausaldadurchbedingteUnterauslastungundEinstellunginländischerVersorgungsangeboteist nicht eingetreten und auch in Zukunft nicht zu erwarten. HinsichtlichdesZustromsvonPatientinnenundPatientenwirktdieinder RichtlinieverankerteBegrenzungderErstattungsbeträgeaufdasjeweiligeKostenniveauimHeimatlanddämpfend.DerBundesregierungliegenauchkeine HinweiseaufeinenGesundheitstourismusnachDeutschlandmitAuswirkungen auf das inländische Versorgungsangebot vor. 23.WieschätztdieBundesregierungdieAuswirkungenderRichtlinieaufdie deutschen Kurorte ein? 24.InwieweitwirdinsbesondereeinGesundheitstourismusausDeutschland heraus zu Lasten der Kurorte in Deutschland verhindert? DieFragen23und24werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachdemRechtdergesetzlichenKrankenversicherungkönnendieKrankenkassenausmedizinischenGründenerforderlicheambulanteVorsorgeleistungen inanerkanntenkurortenerbringen ( 23Absatz2SGBV).DieseLeistungen könnennachdeneinschlägigenvorschriftenauchimeuropäischenauslandin Anspruchgenommenwerden.DiesesRechtzurgrenzüberschreitendenLeistungsinanspruchnahmehatdortseineGrenzen,wodieKrankenkassenohne ausreichendeberücksichtigungvonqualitätsaspektenentsprechendeleistungenausländischeranbieterermöglichen.wirddeutlich,dassdiegewährung einerentsprechendenleistungimeu-auslandtatsächlichinersterlinieeine Marketingmaßnahmemit Urlaubscharakter ist,soentsprichtdiesnichtden gesetzlichenvorgaben.hierwäreesaufgabederzuständigenaufsichtsbehördezuprüfen,obdierechtlichenvorgabenberücksichtigtwordensind.insoweitstehendiedeutschenkurorteineinemfairenwettbewerbmitdenkurorten im EU-Ausland. 25.RechnetdieBundesregierungdamit,dassVersicherteausDeutschland BehandlungenimAuslanddurchführenlassen,weilinDeutschlandkeine BehandlungsmöglichkeitzurVerfügungsteht,undwennja,mitwelchen, und mit wie vielen Fällen?
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13101 a) Können diese Behandlungen von den Kassen erstattet werden? b)welchemotivekönntennacheinschätzungderbundesregierungfür einebehandlungimeuropäischenauslanddiehöchsterelevanzhaben? GenerellgehörtDeutschlandzudenEU-MitgliedstaatenmiteinemumfassendenundqualitativhochwertigenVersorgungsangebot,dasdenPatientinnenund PatienteninallerRegelzeitgerechtzurVerfügungsteht.DennochkönnenVersicherteimAuslandgrundsätzlichalldiejenigenLeistungeninAnspruchnehmen,dienachkrankenversicherungsrechtlichenGrundsätzenerstattungsfähig sind,auch understrecht dann,wenndienotwendigebehandlungsmöglichkeitiminlandnichtodernichtrechtzeitig (d.h.innerhalbeinesimindividuellen EinzelfallmedizinischvertretbarenZeitraums)zurVerfügungsteht.Inwelchen undwievielenfällendiesesituationeintritt,kanndiebundesregierungnicht spezifizieren und beziffern. NachEinschätzungderBundesregierungdürftediefehlendeBehandlungsmöglichkeitimInlandalsrelevanteMotivationfüreineangestrebteAuslandsbehandlungv.a.dortinBetrachtkommen,woseltene,hochspezialisierteExpertise vonnöten ist, die EU-weit nur vereinzelt zur Verfügung steht. 26.IsteinegrenzüberschreitendeBehandlungfürpsychischeundpsychiatrische Leiden sowie Psychotherapien ebenso möglich? Wenn ja, in welchem Maße? Wenn nein, warum nicht? EinegrenzüberschreitendeInanspruchnahmevonPsychotherapieistgrundsätzlichmöglich.AllerdingswirdsieaufgrundihresCharakters (Behandlungüber einenlangandauerndenzeitraum)kaumalsgrenzüberschreitendebehandlung nachderpatientenmobilitätsrichtlinieinfragekommen,weilnichtvorstellbar ist,dasspatientinnenundpatientenfüreinenlängerenzeitraumvonihrem WohnortfüreineBehandlungregelmäßiginsEU-Auslandfahren.Hinzukommenggf.sprachlicheVerständigungsschwierigkeiten,dieeinerInanspruchnahme im EU-Ausland entgegenstehen. 27.KönnenanderepsychotherapeutischeVerfahrenalsdieinDeutschland üblichenverfahren,diebislanglediglichimauslandangebotenwerden, zukünftig ggf. erstattet werden? DieRichtliniesiehtvor,dassnurdieLeistungenerstattetwerden,dieauchim Inland erstattungsfähig sind. 28.Wiewirdgewährleistet,dassdieKassenundVersicherungen wiedie Richtlinie es fordert die Kosten zeitnah erstatten werden? 29.WelcheZeiträumewerdendenKassenundVersicherungenfürdieKostenerstattungeingeräumt? DieFragen28und29werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieKrankenkassehatübereinenAntragaufKostenerstattungineinemangemessenenZeitraumzuentscheiden.EntscheidetdieKrankenkasseüberden KostenerstattungsanspruchohnezureichendenGrundnichtinangemessener Frist, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.Wiewirdsichergestellt,dassderKostenerstattungsanspruch wieinder EU-Richtlinievorgesehen nurfürleistungengilt,diewährendeinesvorübergehendenaufenthaltsineinemandereneu-staatinanspruchgenommen werden? BeiInanspruchnahmevonLeistungenindemLand,indemeinWohnsitzbegründetwurde,fehltdasgrenzüberschreitendeElementmitderFolge,dass KostenerstattungsansprücheausderRichtlinienichtbestehen.DieKrankenkassenprüfenimRahmendesKostenerstattungsanspruches,obdieVoraussetzungenvorliegen.HierzugehörtauchdieTatsache,obderVersicherteseinengewöhnlichenAufenthaltimVersicherungsstaathatundsichimBehandlungsmitgliedstaat nur vorübergehend aufhält. 31.InwieweitwerdenVerschreibungenvonArzneimittelnundMedizinproduktenEU-weitanerkannt,undwiewerdendiejeweiligenAnsprüchein der Praxis tatsächlich gewährleistet? MitderRichtlinie2011/24/EUdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom 9.März2011überdieAusübungderPatientenrechteindergrenzüberschreitendenGesundheitsversorgungwirdsichergestellt,dassineinemEU-Mitgliedstaat ausgestelltepersönlicheverschreibungenvonapothekenineinemanderen Mitgliedstaatgrundsätzlicheingelöstwerdenkönnen (Artikel11derRichtlinie). ZureinheitlichenAnwendungdieserVorschriftwurdeeineDurchführungsrichtlinie * erlassen,diediemindestangabenfestlegt,dieeingrenzüberschreitendanerkennungsfähigesrezeptenthaltenmuss (insbesondereangabenzur IdentitätderPatientin/desPatienten,derverschreibendenärztlichenPersonund desverschriebenenprodukts).eineverschreibungausdemeu-ausland,die diefestgelegtenmindestangabenenthält,trägtalsodievermutungihresordnungsgemäßenzustandekommensinsichundistinderapothekegrundsätzlich anzuerkennenundeinzulösen.mitdergeplanten14.verordnungzuränderung derarzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)sollenArtikel11der Richtlinie2011/24/EUsowiedieDurchführungsrichtlinie2012/52/EUumgesetztwerden.DieVerordnungwirdvoraussichtlichimOktober2013inKraft treten. FürdenBereichderMedizinprodukteerfolgtdieUmsetzungderDurchführungsrichtliniedurch 1Absatz3derVerordnungüberdieAbgabevonMedizinprodukten.ZudemVerordnungsentwurffindetzurZeitdieAuswertungder imanhörungsverfahreneingegangenenstellungnahmenderbeteiligtenkreise statt. 32.Inwieweitwirdsichergestellt,dassdieApothekeninDeutschlandbzw.im AuslanddieVerschreibungenverstehenunddieArzneimittel,Ärzteund Patienten korrekt identifiziert werden? DieindieVerschreibungenaufzunehmendenElementesollendiekorrekte IdentifizierungvonArzneimittelnoderMedizinproduktengemäßArtikel11 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2011/24/EU ermöglichen. ZurkorrektenIdentifizierungvonPatientinnenundPatienten,derverschreibendenärztlichenPersonundderverschriebenenArzneimittelbzw.MedizinproduktewerdeninderDurchführungsrichtlinie2012/52/EUdienotwendigenEle- *Durchführungsrichtlinie2012/52/EUderKommissionvom20.Dezember2012mitMaßnahmenzur ErleichterungderAnerkennungvonineinemanderenMitgliedstaatausgestelltenärztlichenVerschreibungen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13101 mentefestgelegt,dieeinegrenzüberschreitendeverschreibungmindestensenthaltenmuss.umdieidentifizierungvonprodukten,dieindereuunterverschiedenenmarkennamenvertriebenwerdenodernichtinallenmitgliedstaaten erhältlichsind,zuerleichtern,mussfüreinarzneimitteldiegebräuchlichebezeichnungangegebenwerden.alsgebräuchlichebezeichnungsolldervonder WeltgesundheitsorganisationempfohleneinternationaleFreiname,oder,wenn einsolchernichtexistiert,dieüblichegebräuchlichebezeichnungverwendet werden.fürmedizinprodukteexistierenkeinegebräuchlichenbezeichnungen, wieessiefürarzneimittelgibt.dahersolldieverschreibunggeradeauchin diesenfällenangabenzurdirektenkontaktaufnahmemitderverschreibenden Personenthalten,sodassderAngehörigederGesundheitsberufe,derdasProduktabgibt,erforderlichenfallsFragenzudemverschriebenenMedizinprodukt stellen und es korrekt identifizieren kann. In 17Absatz5derApothekenbetriebsordnungistimÜbrigengeregelt,dass beiverschreibungen,dieeinenfürdenabgebendenerkennbarenirrtumenthalten,dienichtlesbarsindodersonstigebedenkenhervorrufen,entsprechende Arzneimittelnichtabgegebenwerdendürfen,bevordieUnklarheitbeseitigtist. Diesgilt (imeinklangmitartikel11absatz1buchstabeaundbderrichtlinie 2011/24/EU)auchfürgrenzüberschreitendeVerschreibungen.EinschränkungenbezüglichderAnerkennungvonVerschreibungenlässtdieRichtlinieinsofernzu,wenndieseEinschränkungenaufdasfürdenSchutzdermenschlichen GesundheitnotwendigeundangemesseneMaßbegrenztundnichtdiskriminierendsindodersichauflegitimeundbegründeteZweifelanEchtheit,Inhaltoder Verständlichkeit einer solchen Verschreibung stützen. 33.Inwiefernistsichergestellt,dasseineambulanteVersorgungimAusland weiterhin ohne Vorabgenehmigung möglich ist? DasSGBVregeltkeineVorabgenehmigungsanforderungenfürdieInanspruchnahme ambulanter Leistungen. 34.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungbislangdiejährlichen KostenambulanterBehandlungundVersorgungvondeutschenPatientinnenundPatientenimAusland,undwiehochistdabeiderAnteilder Kostenerstattung durch die Kassen und Versicherungen? GemäßdenvorläufigenJahresrechnungsergebnissendergesetzlichenKrankenversicherungwurdenimJahr2012rund850Mio.EurofürambulanteLeistungenimAuslandaufgewendet.DerAnteilderKostenerstattunglagbei5,7Prozent.DieAufwendungenprivatKrankenversichertersindindiesenAngaben nicht enthalten. GesonderteErhebungendesStatistischenBundesamtesweisenfürdieprivate KrankenversicherungGesundheitsausgabenimAuslandinHöhevon430Mio. EurofürdasJahr2010aus,diegemäßdenGrundsätzenderprivatenKrankenversicherungvollständigüberKostenerstattungabgerechnetwerden.Eineklare TrennungzwischenambulantenundstationärenLeistungenistaufderGrundlage dieser Datenquelle nicht möglich. 35.InwiefernwirddieneueEU-RichtliniedieSituationvonWanderarbeiterinnenundWanderarbeitern (ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer, Selbständige,BeamtinnenundBeamte,Studierende,Rentnerinnenund Rentner,dieinzweiodermehrerenMitgliedsländernderEUarbeiten,gearbeitet haben oder arbeiten möchten) verändern?
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a)werdensichhinsichtlichderbehandlungvonberufskrankheitenund Arbeitsunfällen Änderungen ergeben? b)werdensichhinsichtlichderleistungenbeimutterschaftänderungen ergeben? c)werdensichhinsichtlichdertransportkostenimfalleeinergesundheitlichen Behandlung Änderungen ergeben? 36.WelcheversicherungsrechtlichenÄnderungenwerdenfürWanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter relevant? DieFragen35und36werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieRichtlinie2011/24/EUführtzukeinenversicherungsrechtlichenÄnderungenfürWanderarbeitnehmerinnenundWanderarbeitnehmer.DieAnsprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bleiben unberührt. DieRichtliniekodifiziertimÜbrigeneineRechtsprechungdesEuropäischen Gerichtshofs,dieinDeutschlandbereitsumgesetztwordenist (vgl. 13 Absatz4bis6SGBV).SoweiteinAnspruchaufeinegrenzüberschreitendeGesundheitsversorgungsowohlnachderVerordnungalsauchnachderRichtlinie (bzw. 13Absatz4bis6SGBV)besteht,erfolgtdieBehandlungaufder GrundlagederVerordnung,soweitderPatientnichtetwasanderesbestimmt (Artikel8Absatz3derRichtlinie).SollteimEinzelfalleinweitergehenderErstattungsanspruchaufderGrundlagederRichtliniebestehen,kanndiesergeltendgemachtwerden.Diesgiltggf.auchfürLeistungenbeiMutterschaftund die Erstattung von Transportkosten. AufPersonenmiteinemWohnortaußerhalbdes (nachderverordnung (EG) Nr.883/2004)zuständigenMitgliedstaats,dieGesundheitsdienstleistungenin ihremwohnstaaterhalten,findetdierichtliniemangelseinesgrenzüberschreitenden Elements keine Anwendung. Einrichtung nationaler Kontaktstellen 37.AbwannnehmendieNationalenKontaktstellenihreArbeitauf,undwer ist sind die Träger dieser Einrichtungen? 38.WelchesKonzeptzuderEinrichtungderNationalenKontaktstellenliegt vor, und welche Regelungen enthält es? 39.InwiefernwirdbeiderErrichtungderNationalenKontaktstellenaufbestehende Strukturen z. B. der Krankenkassen zurückgegriffen? 40. Wie ist die Unabhängigkeit der Nationalen Kontaktstelle gewährleistet? 41.WelcheInformations-undBeratungsangebotesollenfürPatientinnenund Patienten seitens der Nationalen Kontaktstellen bereitgehalten werden? 42.WerwirdinwelcherHöhedieKostenfürdieAufgabenerfüllungderNationalenKontaktstellenübernehmen,undnachwelchenKriterienerfolgt die Aufteilung der Kosten? 43.WelchepersonellenundsächlichenRessourcensindfürdenAufbauder Nationalen Kontaktstellen vorgesehen? 44.WelcheKostenfürdieNationalenKontaktstellenkommenaufdenSteuerzahler zu (bitte mit Angabe entsprechender Haushaltstitel)?
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheAuflagenundVorgabengibtesvonSeitenderEUzurEinrichtung der Nationalen Kontaktstellen? 46.WurdenvonSeitendesBMGVorschlägezurAusgestaltungderNationalenKontaktstellendenentsprechendenVerhandlungspartnernaufeuropäischerEbenevorgelegt,undwennja,welche,undwennnein,warum nicht? 47.WelchepersonellenundsächlichenRessourcensollendafürlangfristig bereitgestellt werden? 48.Wiewirdsichergestellt,dassdieNationaleKontaktstelleinDeutschland dieerforderlicheninformationen,z.b.überqualitäts-undsicherheitsstandardsdeutscherleistungserbringer (Vertrags-/Privatärzte)zeitnaherhält? DieFragen37bis48werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. InUmsetzungderVorgabendeseuropäischenRechtswirddurchdie 219a und219dsgbvdienationalekontaktstelleeingeführt.dieaufgabendernationalenkontaktstellewerdenderdeutschenverbindungsstellekrankenversicherungauslandzugewiesen,dieauchheuteschonwesentlicheaufgabenim BereichgrenzüberschreitenderGesundheitsversorgungwahrnimmt.Das NäherezurnationalenKontaktstelleistin 219dSGBVgeregelt.Dienationale KontaktstellewirdihregesetzlichenAufgabenabdem25.Oktober2013wahrnehmen.ZudenzentralenAufgabendernationalenKontaktstellevgl.Antwort zu Frage 5. ZielderEinrichtungeinernationalenKontaktstelleistesinsbesondere,PatientinnenundPatientenzuhelfen,einesachkundigeundkostenbewussteEntscheidungzutreffen,wennsiedieGesundheitsversorgungineinemanderenMitgliedstaatinAnspruchnehmen.HierzugehörenauchInformationenüberdie nationalengesundheitsdienstleisterunddievonihnenangebotenengesundheitsdienstleistungen. DamitdienationaleKontaktstelledieerforderlichenInformationenerhält,sind diedeutschekrankenhausgesellschaft,diekassenärztlichebundesvereinigung,diekassenzahnärztlichebundesvereinigungunddieprivatenkrankenversicherungsunternehmenverpflichtet,dieerforderlicheninformationenzur Verfügungzustellen.SoweiterforderlichkönnenzurInformationsbeschaffung auchweitereorganisationenimgesundheitswesen,wiez.b.diebundesärzteundzahnärztekammerkonsultiertwerden.diedeutschekrankenhausgesellschaft,diekassenärztlichebundesvereinigung,diekassenzahnärztlichebundesvereinigungunddieprivatenkrankenversicherungsunternehmenerhalten übereinevertraglicheeinbeziehungmaßgeblicheneinflussaufdienähereausgestaltungderinformationsbereitstellung.dieeinbeziehungdermaßgeblichen OrganisationenderLeistungserbringerundderprivatenVersicherungsunternehmen erhöht die Neutralität der nationalen Kontaktstelle. DiezurAufgabenerfüllungdernationalenKontaktstelleerforderlichenMittel werdensowohlvomorganisationsträgerdvkaalsauchvondenvertragspartnern (DVKA,KBV,KZBVunddenprivatenVersicherungsunternehmen)aufgebracht.DabeisindsowohldiejeweiligenAnteileandemFinanzierungsvolumenalsauchdasjährlicheFinanzvolumendernationalenKontaktstellein einemvertragzuregeln.kommteinvertragnichtzustande,bemisstsichdie BeteiligungandenvereinbartenGesamtkostennachderin 219dAbsatz3 SGBVvorgesehenenQuote.DanachhabendieprivatenKrankenversicherungsunternehmen5Prozent,dieDKG20ProzentdieKBV20Prozentunddie KZBV10ProzentderKostenzutragen.DasichdienationaleKontaktstelle
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nochindererrichtungsphasebefindetunddievertragspartnernochkeinevereinbarunggetroffenhaben,stehtdererforderlichepersonelleundsachlichebedarf für die nationale Kontaktstelle noch nicht fest. AufeuropäischerEbenehatdieBundesregierungihrePositionzudenAufgabenundzurAusgestaltungdernationalenKontaktstellen (Artikel6derRichtlinie)indieRichtlinienverhandlungeneingebrachtunddasVerhandlungsergebnismitgetragen.HinsichtlichderorganisatorischenAusgestaltungdernationalenKontaktstellenlässtdieRichtliniedenMitgliedstaateneinenweitreichenden Gestaltungsspielraum;vereinheitlichendeDurchführungsrechtsaktesindnicht vorgesehen.aufeu-ebenefindendeshalbauchkeineweitergehendenverhandlungenzurausgestaltungderkontaktstellenstatt,indiediebundesregierung Vorschläge einbringen könnte. AlsAnregungbzw.OrientierungshilfefürdieMitgliedstaatenzurGestaltung desinternet-informationsangebotsdernationalenkontaktstellenhatdie EU-KommissionauseigenerInitiativevonPricewaterhouseCooperseine Studieerstellenlassen,diejedochkeineverbindlicheVorgabefürdieMitgliedstaatendarstellt.DieStudieistabrufbarunterhttp://ec.europa.eu/health/ cross_border_care/docs/pwc_national_contact_points_website_en.pdf. Ausgestaltung von hochspezialisierten Fachzentren 49.HatdasBundesministeriumfürGesundheiteinKonzeptfürdenAufbau hochspezialisierterfachzentren wiesiedieeu-richtlinievorsieht in Deutschland erarbeitet? 50.WurdeeinsolchesKonzeptdenVerhandlungspartnernaufeuropäischer Ebene vorgelegt? 51. Welche Entscheidungen gibt es dazu? 52.WelcheBereichederVersorgungsollennachMeinungdesBMGdurch hochspezialisierte Fachzentren erfasst werden? DieFragen49bis52werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieRichtliniesiehtnichtdeneigenständigenAufbauvonhochspezialisierten Fachzentren,sondernvielmehrdieVernetzungbereitsvorhandenerhochspezialisierterFachzentreninsogenannten EuropäischenReferenznetzwerken vor (Artikel12derRichtlinie).EinnationalesKonzeptzumAufbauvonFachzentrenistdeshalbnichtgefordert.InDeutschlandgibtesineinigenVersorgungsbereichen,wiez.BinderonkologischenVersorgung,bereitshochspezialisierte Fachzentren,fürdievorallemFachverbändebesondereZertifizierungenentwickelthaben.DieaufnationalerEbeneexistierendenhochspezialisiertenZentren könnensichnachdenbestimmungenderrichtliniefreiwilligandenreferenznetzwerken auf europäischer Ebene beteiligen. DieBundesregierunghatsichschonwährendderErarbeitungderRichtlinie entsprechendderentschließungdesdeutschenbundestages (Bundestagsdrucksache16/10911)nachdrücklichdafüreingesetzt,dieSchaffungvonEuropäischenReferenznetzwerkenaufBereichezubeschränken,dieeinenechteneuropäischenMehrwerterbringen,insbesondereimBereichderseltenenErkrankungen.DieskonnteindenRichtlinienverhandlungenauchdurchgesetztwerden: Artikel12Absatz2undErwägungsgrund54derRichtlinieseheneineReferenznetzwerkzusammenarbeitindenBereichenvor,dieeineverstärkteKonzentrationvonFachwissenoderRessourcenerfordern.DieseltenenErkrankungen werdendabeialseinzigerversorgungsbereichausdrücklichimrichtlinientext
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/13101 erwähnt.dasbundesministeriumfürgesundheithältdeshalbauchweiterdaran fest,zunächstbeispielhaftdieaktivitätenzumaufbauundzurvernetzungvon FachzentrenimBereichderVersorgungbeiseltenenErkrankungenvoranzutreiben.AufnationalerEbenehatdasBundesministeriumfürGesundheitdazu gemeinsammitdembundesministeriumfürbildungundforschungundder AllianzChronischSeltenerErkrankungen (ACHSEe.V.)imJahr2010das NationaleAktionsbündnisfürMenschenmitseltenenErkrankungen (NAMSE) gegründet. 53.WelcheQualitätskriteriensollenfürdenAufbauderFachzentrenvorgesehen werden? Artikel12Absatz4aderRichtlinieermächtigtdieEU-KommissionzurAnnahmeeinesdelegiertenRechtsakts,mitdemKriterienundBedingungenfestgelegtwerden,dievondenEuropäischenReferenznetzwerkenalssolchesowie vondenteilnehmendenfachzentrenzuerfüllensind.zurvorbereitungdieses RechtsaktshörtdieKommissionmomentanExpertenderMitgliedstaaten.Der delegierterechtsaktselbstliegtnochnichtvor.esistjedochbereitsdeutlich geworden,dassdievondenteilnahmewilligenfachzentrenzuerfüllendenkriterienauchsolcheumfassenwerden,dieaufeinhohesqualitäts-undsicherheitsniveauderdorterbrachtenleistungenundaufpatientensicherheithinwirken werden. 54.Wiesolleinenationale/internationaleVernetzungderFachzentrenausgestaltet werden? Artikel12Absatz4bund4cderRichtlinieermächtigtdieKommissionzum ErlasseinesDurchführungsrechtsaktes,derdieKriterienzurEinrichtungund BewertungderEuropäischenReferenznetzwerkesowiedenInformationsaustauschdarüberregelnsoll.ErsteÜberlegungenzudiesemDurchführungsrechtsakthatdieKommissionbeiderSitzungdesAusschusseszurgrenzüberschreitendenGesundheitsversorgungam11.März2013vorgestelltunddabei verdeutlicht,dasssiedasverfahrenderzulassunginteressierterfachzentren zurteilnahmeaneinemeuropäischenreferenznetzwerkaufeu-ebeneansiedelnunddiezulassungsentscheidungzentraleinernochzubenennendeneinrichtung übertragen will. OrganisatorischeGrundelementeeinesEuropäischenReferenznetzwerkssollen einnetzwerkkoordinator,einnetzwerkausschussunddievertreterdernetzwerkmitglieder (Fachzentren)sein.DieZusammenarbeitderFachzentren,die zugelassenemitgliedereineseuropäischenreferenznetzwerkssind,mitweite- rengesundheitsdienstleisternaufnationalerebenesolldagegennichtaufeu- Ebene koordiniert werden. 55.SollenbeidenFachzentreninintegriertenVersorgungsstrukturenzum BeispielAkteurinnenundAkteureausderPflegeundBetreuungoder ProduktherstellerundähnlichePartnereingebundenwerden,umeineumfassendeVersorgungbeispielsweisebeiseltenenErkrankungensicherzustellen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? ImRahmenvonIntegrierterVersorgungnach 140aSGBVkönnenKrankenkassensektorenübergreifendVerträgemitallenLeistungserbringernundLeistungserbringergemeinschaftenschließen.IndieseVerträgekanndiePflegeund
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode könnenpharmazeutischeunternehmersowieherstellervonmedizinprodukten einbezogenwerden.andersalsdieintegrierteversorgungzielendieeuropäischenreferenznetzwerkejedochnichtaufdieschaffungeinerumfassendund sektorenübergreifendorganisiertenbehandlungskettefürdeneinzelnenpatienten.siezieltvielmehrdarauf,seltene,hochspezialisierteexpertiseundressourceneu-weiteinermöglichstgroßenzahlvonpatientenzuerschließen,die genaudesjeweiligeneinzelnen,sehrspeziellenversorgungsangebotsbedürfen. AlsMitgliedereinesEuropäischenReferenznetzwerkssollendeshalbnurdie FachzentreneinesMitgliedstaatsmitderhöchstenSpezialisierungundExpertiseaufihremGebietinFragekommen.DerwesentlicheeuropäischeMehrwert dieservernetzungliegtimwissensaustauschdieserfachzentren,dieu.a.zueinerverbesserungderdiagnose,derforschungoderderqualitäts-undsicherheitsreferenzenaufdemjeweiligenfachgebietführensollen (vgl.artikel12 Absatz2derRichtlinie).EineZusammenarbeitderFachzentrenmitPflegedienstleisternoderpharmazeutischenHerstellernistdeshalbnichtalsZulassungskriteriumfürdieTeilnahmeaneinemEuropäischenReferenznetzwerk vorgesehen. 56.WelcheVorschlägezurAusgestaltungderReferenzzentrenliegenderzeit von Seiten der Europäischen Kommission vor? Auf die Antwort zu Frage 54 wird verwiesen. 57.WiewerdenvonSeitendesBMGdieseVorschlägebewertet,undmitwelchemErgebniswurdensieaufihreUmsetzbarkeitinnerhalbderVersorgungsstrukturen in Deutschland geprüft? DiebisherigenVorarbeitenderKommissionfürdiekonkretisierendenRegelungenzurUnterstützungdesAufbauseuropäischerReferenznetzwerke (delegierterrechtsaktnachartikel12absatz4aunddurchführungsrechtsaktnachartikel12absatz4bund4cderrichtlinie)stelleneinegutediskussionsgrundlage dar.seitensdesbundesministeriumsfürgesundheitwirddaraufgeachtetund beiderkommissiondaraufhingewirkt,dassdieanforderungenfürdieteilnahmeandeneuropäischenreferenznetzwerkensoausgestaltetwerden,dass sieeinemitwirkungvonhochspezialisiertenfachzentrenausdeutschlandermöglichen.imweiterenverfahrenwerdendabeiu.a.diestrukturenundprozessezurbildungderreferenznetzwerkesowiediefinanzierungderaufgaben,diehochspezialisiertefachzentrenindennetzwerkenzuerfüllenhaben, eine besondere Rolle spielen. 58. Welche Rolle spielt dabei der gesundheitliche Verbraucherschutz? AnEuropäischenReferenznetzwerkenteilnehmendeFachzentrenunddieweiterenGesundheitsdienstleister,diemitihnenaufnationalerEbenezusammenarbeiten,unterliegenzunächstdenjeweiligenQualitäts-undSicherheitsbestimmungenindemMitgliedstaat,indemsieansässigsind.FürFachzentren,diean deneuropäischenreferenznetzwerkenteilnehmenwollen,wirddieeinhaltung nochfestzulegenderhoherqualitäts-undsicherheitsstandardsaußerdemzulassungsvoraussetzungsein,dieindemnochzuetablierendenzulassungsverfahren gesondert geprüft werden wird (siehe Antwort zu Frage 53).
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Umsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12896 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, Elke
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
MehrBerufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrStädtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrMaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrUmsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11855 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
Mehrderfortpflanzungsmedizinwiezumbeispieldieinsemination,alsodieinjektionvonspermienindeneileiterderfrau,oderauchdielagerungvon
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrDelegationsreise der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach Südamerika
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrWildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3389 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
MehrMögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11657 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1651. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1651 17. Wahlperiode 07. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
MehrBeeinträchtigung der Arzneimitteltherapie durch wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11080 17. Wahlperiode 18. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrMaßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5751 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11999 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9113 17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrProjektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9682 17. Wahlperiode 18. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10518 17. Wahlperiode 23. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrMobiliar,Spiel-undBastelmaterialien,Nahrungsmittel,Hygieneartikel,Fachliteratur,WeiterbildungskostenundKommunikationskosten,etwaTelefonund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehr1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrSicherheit von Patientinnen und Patienten bei Medizinprodukten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9009 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrmussfestgestelltwerden,dassdiebranchenzuschlägenichtfüralleleiharbeitskräftegleichermaßengelten.sohabenrelevantebranchennochkeine
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11738 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
Mehrinwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13637 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrZahngesundheit von älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6563 17. Wahlperiode 11. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
Mehrihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehraneinerpersonalauswahlgemäßartikel33absatz2desgrundgesetzesnach der Eignung,BefähigungundfachlichenLeistung derbewerberinnenund Bewerber begründen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13781 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13593 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrPlanungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mehrpolizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7166 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrZur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1931 17. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
Mehr