Berlin, 8. November REACH bringt mehr Umwelt und Verbraucherschutz

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1 ` Marie-Luise Dött Mitglied des Deutschen Bundestages Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ` Ingbert Liebing Mitglied des Deutschen Bundestages CDU/CSU-Bundestagsfraktion Berlin, 8. November 2007 REACH bringt mehr Umwelt und Verbraucherschutz Die REACH-Verordnung 1 wurde nach über sieben Jahren intensiv geführter Diskussionen und Verhandlungen im Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet und trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Die Abkürzung REACH steht für Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) und Beschränkung von Chemikalien. Mit der Verordnung wird das neue europäische Chemikalienrecht in Europa umgesetzt. REACH schreibt erstmals für Chemikalien systematisch auf ihre Umweltund Gesundheitswirkungen zu prüfen. Damit wird der Schutz von Bevölkerung und Umwelt deutlich verbessert. Zukünftig dürfen Stoffe als solche, wie auch in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, nur dann in der Europäischen Gemeinschaft hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den Bestimmungen der Verordnung registriert worden sind. Im Rahmen der Registrierung ist ein Stoffdossier mit bestimmten Informationen (physikalisch-chemische Daten sowie toxikologische und ökotoxikologische Informationen) einzureichen. Der Umfang der einzureichenden Informationen richtet sich nach der Menge, in welcher der Stoff pro Jahr vom jeweiligen Registranten produziert oder importiert wird. Das Dossier kann im Rahmen eines Bewertungsverfahrens evaluiert werden. Verwendungen von Stoffen mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften können einem Zulassungsverfahren unterworfen werden, d.h. herstellende oder den Stoff verwendende Unternehmen können einen Zulassungsantrag stellen, über den die neue Chemikalienagentur und die Europäische 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission. Die REACH-Verordnung wurde am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 396) veröffentlicht. Der Verordnungstext wurde in einer korrigierten Fassung am im Amtsblatt der Europäischen Union "Nr. L 136" veröffentlicht.

2 - 2 - Kommission entscheiden. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen dann nur noch für die in einem solchen Zulassungsverfahren positiv beschiedenen Verwendungen eingesetzt werden. REACH trägt die Handschrift der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Die Einigung zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat basierte maßgeblich auf einem ausgewogenen, sehr tragfähigen Gemeinsamen Standpunkt zu REACH 2, der in nicht unerheblichem Maße ein deutscher Standpunkt war und vom Deutschen Bundestag ausdrücklich begrüßt wurde 3. So wurde zum Beispiel von einer Befristung der Zulassung ohne triftigen Grund, wie ursprünglich vorgesehen und vom Europäischen Parlament vehement gefordert, abgesehen. Die Substitutionspflicht wurde realistisch handhabbar gemacht und der Schutz des geistigen Eigentums sogar auf ein Niveau heraufgesetzt, das das des Gemeinsamen Standpunkts überschreitet. Die REACH-Verordnung, wie sie im Juni in Kraft getreten ist, ist ein vernünftiger Kompromiss, der deutlich die Handschrift deutscher Interessen trägt und deshalb begrüßt werden kann. Höhere Chemikaliensicherheit ist nicht zum Null-Tarif zu haben Die REACH-Vorgaben zur Registrierung, Risikobewertung und Kommunikation in der Produktkette sind kompliziert und verlangen sehr viel Detail- und Expertenwissen. Ein wichtiger Kernpunkt der REACH-Verordnung ist die Registrierung. Dies kann insbesondere KMUs überfordern; allerdings werden viele Stoffe in dem für KMUs besonders relevanten Mengenbereich von Tonnen pro Jahr erst im Jahr 2018 zu registrieren sein. Falls sich aufgrund der in der Verordnung vorgeschriebenen regelmäßigen Berichts- und Überprüfungspflichten der Verordnung durch die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission Mängel in der Kosteneffizienz und Praktikabilität herausstellen sollten, sollten diese bis dahin noch korrigiert werden können. Dennoch stellt REACH für die betroffenen Unternehmen immer noch eine große Herausforderung dar. Die Verordnung beinhaltet zum Teil komplizierte, aufwändige und nicht immer einfach verständliche Regelungen und stellt hohe Anforderungen an die Unternehmen. Insbesondere für kleine und mittlere Firmen wird es nicht leicht sein, diese zu erfüllen. Die chemische Industrie in Deutschland wird in den kommenden Jahren für zusätzliche Tests und die Erstellung der voraussichtlich über Registrierdossiers mehr als 2 Milliarden Euro aufwenden müssen. Für schätzungsweise 5-10 Prozent der Stoffe bedeutet das, dass sie künftig wahrscheinlich nicht mehr in Europa produziert und vermarktet werden, da bei vielen Stoffen und Produkten die Gewinnmargen bereits jetzt so 2 ausgehandelt vom EU-Wettbewerbsrat 3 Bundestags-Drucksache 16/3295 vom

3 - 3 - gering sind, dass sich die Produktion in Zukunft aufgrund der zusätzlichen Kosten nicht mehr lohnt. Für die Zubereiter und Weiterverarbeiter bedeutet dies einen entsprechenden Anpassungsbedarf von Rezepturen. Die deutschen Unternehmen bereiten sich intensiv auf die Umsetzung von REACH vor, indem sie ihre Arbeitsabläufe und Organisation entsprechend anpassen bzw. angepasst haben. Die Unternehmen werden bei der Umsetzung unterstützt Neben dem jetzt mit dem Verordnungstext vorliegenden rechtlichen Grundgerüst sind sowohl für den tatsächlichen Nutzen von REACH für den Schutz von Mensch und Umwelt als auch für die Umsetzbarkeit und Kosteneffizienz auch die Projekte zur Ausgestaltung der praktischen Umsetzung entscheidend. Besonders bei den Leitfäden, deren Entwürfe in den REACH Implementation Projects (RIPs) entwickelt werden, kommt es darauf an, dass einerseits klare Beschreibungen von Vorgehensweisen zur Durchführung von Tests, etc. gegeben werden, den Registrierenden andererseits aber Freiheiten bei der Ausführung im Einzelfall bleiben. Bereits seit dem Frühjahr 2004 arbeitet die EU-Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten, der Industrie und der NGOs an den sogenannten (RIPs). Ziel ist es, Leitlinien und EDV-Instrumente für die praktische Umsetzung der REACH- Verordnung für Unternehmen und Behörden zu entwickeln. Letztendlich werden Kosteneffizienz und Praktikabilität jeder einzelnen Regelung in der REACH-Verordnung erheblich von der konkreten Ausgestaltung der Umsetzungsinstrumente abhängen. Geltungsbereich von REACH Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Geltungsbereich von REACH insgesamt übersichtlicher und praktikabler ausgestaltet. Es ist zu dem gelungen, für eine Reihe von Stoffen Ausnahmen festzuschreiben, unter anderem für Abfall, der komplett von REACH ausgenommen ist. Polymere, die nicht registriert werden müssen; wohl aber die zugehörigen Monomere. Zusätzliche Erleichterungen gibt es bei den Ausnahmen für Stoffe für die produktund prozessorientierte Forschung und Entwicklung. Hier müssen bei der Notifizierung nicht mehr die genauen Forschungsprogramme beschrieben werden. Für die Ausnahmen bei isolierten Zwischenprodukten wurden Verbesserungen erreicht. So dürfen transportierte Zwischenprodukte an beliebig viele und nicht wie ursprünglich geplant nur an zwei Abnehmer geliefert werden. Bei Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten gelten nur die enthaltenen Wirkstoffe als registriert.

4 - 4 - Die EU-Kommission überprüft im Rahmen der praktischen Umsetzung den Geltungsbereich von REACH bis zum 1. Juni 2012 bezüglich Überschneidungen mit anderen Gemeinschaftsrechtsakten und erarbeitet ggf. Änderungsvorschläge. Zeitablauf seit Inkrafttreten zum 1. Juni 2007 Die REACH-Verordnung ist verabschiedet und in Kraft getreten. Zeitgleich hat die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki hat ihre Arbeit aufgenommen. Diese ist für die laufende Verwaltung der REACH-Verordnung und damit laut REACH für die Registrierung der rund derzeit genutzten chemischen Stoffe zuständig. Hierfür ist ein Zeitraum von 11 Jahren vorgesehen. Im Zuge dieses Prozesses können Informationslücken über die Gefährlichkeit von Stoffen geschlossen und geeignete Risikomanagementmaßnahmen für eine sichere Nutzung dieser Stoffe ermittelt werden. Die ECHA hat eine Internetseite einrichten, auf der sie wichtige Informationen wie Leitfäden, aber auch ein Helpdesk und sonstige Hilfsmittel zu REACH bereitstellt. In nur einem Jahr, vom 1. Juni 2007 bis zum 1. Juni 2008, muss die Agentur voll funktionsfähig werden, denn danach können Unternehmen Vorregistrierungen und Registrierungsdossiers online einreichen. Es sind im Rahmen der REACH-Verordnung jedoch auch noch eine Reihe von Überprüfungen, Änderungen und Ergänzungen vorgesehen. Die Kommission hat hierfür bereits einen konkreten Arbeits- und Zeitplan vorgestellt. Dieser sieht u. a. zu jedem Punkt eine Stakeholder Consultation und später auch die Einbeziehung des Europäischen Parlaments vor. Für die chemische Industrie sind hierbei insbesondere die Überarbeitung des Anhangs I der REACH-Verordnung Allgemeine Bestimmungen für die Stoffsicherheitsbeurteilung und die Erstellung des Stoffsicherheitsberichts sowie die Überarbeitung der Anhänge IV und V (die Stoffe bzw. Stoffgruppen enthalten, die von der Registrierung ausgenommen sind) von Bedeutung. Auf nationaler Ebene müssen zudem aufgrund von REACH auch das deutsche Chemikalienrecht (insbesondere das Chemikaliengesetz) und die Behördenzuständigkeiten angepasst werden. Ein entsprechender Referentenentwurf hierzu ist im BMU bereits in Arbeit (REACH-Anpassungsgesetz). Weiterführende Informationen

5 - 5 - Derzeit bieten zahlreiche Stellen ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot an. In regelmäßigen Informationsveranstaltungen werden Unternehmen umfassend über die aktuellen Entwicklungen zu REACH informiert. Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) Eine der wichtigsten Aufgaben der Agentur ist es, den Unternehmen (vor allem den KMU) ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, wie sie die Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen können. Unternehmen können über diese Site auch mit einem Helpdesk Kontakt aufnehmen. REACH-Seite des Umweltbundesamtes: Interessant sind insbesondere Beiträge der REACH-Workshops des UBA. Internet des Verbandes der Chemischen Industrie Unter der Rubik Chemikalienpolitik stehen hier allen Nutzern Informationen des VCI zu REACH zur Verfügung. Helpdesk des Bundesverbandes der Deutschen Industrie Außer den BDI-Hilfestellungen zur Information über zentrale Verfahrensaspekte enthält er viele Hinweise auf deutsche und internationale Informationsquellen. Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Es handelt sich um den nationalen Helpdesk i. S. der REACH-Verordnung. Er ist auch mit einem Service-Center (Telefon, Fax, ) verbunden. Beteiligt sind die vier zuständigen Bundesbehörden. REACH-Net: Schwerpunkt bildet hier die Beratung durch Experten. Fragen und Antworten werden ins Internet eingestellt. Angeschlossen ist auch der Helpdesk der BAuA, der telefonisch erreichbar ist.

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