Gesundheitlich und Soziale Berufsmatura. Informationsbroschüre Lehrbegleitende Ausbildung

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1 Gesundheitlich und Soziale Berufsmatura Informationsbroschüre Lehrbegleitende Ausbildung Januar 2015

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 Voraussetzungen für die Aufnahme an die Berufsmaturitätsschule... 3 Aufnahmeprüfung Ausbildungskonzept... 4 Die drei Lernorte Unterricht... 4 Lehrplan und Inhalte... 4 Stundentafel Ausbildungsverlauf Berufsmaturitätsprüfung Schulbetrieb... 6 Schulort... 6 Termine... 6 Verpflegung Anmeldung und Auskunft Kosten Schweizerische Bildungssystematik Gesundheits- und Sozialbereich... 7

3 Allgemeines Die Berufsmatura ist ein anspruchsvoller Bildungsgang und fordert parallel zur Lehre viel. Sie eignet sich für Fachfrauen/Fachmänner Gesundheit (FaGe) und neu auch für Fachfrauen/Fachmänner Betreuung (FaBe), die bereit und fähig sind, eine besondere Leistung zu erbringen. Die Ausbildung führt in einem dreijährigen, lehrbegleitenden Kurs zur Berufsmatura Gesundheit und Soziales (BM GS), die den prüfungsfreien Eintritt (allenfalls in Verbindung mit einer Eignungsabklärung und / oder einem Praktikum) in Fachhochschulen ermöglicht. Neben der Vertiefung der berufsspezifischen Lerninhalte (Schwerpunktfächer Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften) fördert die Zusatzausbildung vor allem eine erweiterte Allgemeinbildung (Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Geschichte/Staatslehre, Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht) und selbständiges und nachhaltiges Lernen. Voraussetzungen für die Aufnahme an die Berufsmaturitätsschule Um an die Berufsmaturitätsschule Gesundheit und Soziales aufgenommen zu werden, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: Im Schuljahr 2015/2016 können sich nur Lernende der Berufslehre Fachfrau / Fachmann Gesundheit oder Fachfrau / Fachmann Betreuung für den Lehrgang BM GS bewerben, die bei Ausbildungsbeginn einen Lehrvertrag für die dreijährige Grundbildung haben. Das Angebot ist offen für Bewerberinnen und Bewerber aus den Kantonen Luzern, Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden. Die angehenden Berufsmaturandinnen/-maturanden werden bei guten Noten der Sekundarschule prüfungsfrei aufgenommen. Es gelten grundsätzlich die Aufnahmebedingungen gemäss kantonalem Berufsmaturitätsreglement des Wohnkantons. Falls sie diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen sie die schriftliche Aufnahmeprüfung bestehen. Aufnahmeprüfung Die Aufnahmeprüfung ist identisch mit derjenigen für die Wirtschafts- und Fachmittelschulen des Kantons Luzern sowie der Berufsmaturitätsschulen des Kantons Luzern. Sie umfasst die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik und entspricht dem Lehrplan der Sekundarschule. Die Aufnahmeprüfung findet am Samstag, 14. März 2015 statt. Es wird eine Prüfungsgebühr von CHF erhoben. Am 15. Februar 2015 ist Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfung. Anmeldungen nach diesem Termin werden bis Ende Mai 2015 (6. Juni 2015 Nachprüfung) berücksichtigt, sofern die Klassenplanung dies zulässt. Die Aufnahmeprüfung hat bestanden, wer aus den Fachnoten der Prüfungsfächer einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 mit höchstens einer Fachnote unter 4,0 er-

4 - 4 - reicht. Die Prüfungsteilnehmer / Prüfungsteilnehmerinnen werden zirka drei Wochen nach der Prüfung schriftlich über das Ergebnis orientiert. 2. Ausbildungskonzept Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist aufgeteilt auf drei Lernorte; diese teilen sich die gemeinsamen Aufgaben mit dem Ziel der Vernetzung von schulischem und betrieblichem Lernen. Die drei Lernorte Lehrbetriebe (LB) Berufsfachschule Überbetriebliche Kurse (ÜK) Die Ausbildung folgt dem integrativen Schulmodell (Berufskunde- und Berufsmaturitätsunterricht findet teilweise an denselben Tagen statt. Im 1. und 2. Lehrjahr nimmt der schulische Anteil drei Tage pro Woche in Anspruch, im 3. Lehrjahr zwei Tage. 3. Unterricht Lehrplan und Inhalte Die Lerninhalte sind im Rahmenlehrplan für die Berufsmatura Gesundheit und Soziales festgelegt, der auf Beginn des Schuljahres 2015/16 aktualisiert wurde. Der Lehrplan kann als pdf-file von unserer Homepage heruntergeladen werden. Am selben Ort finden Sie die Stoffpläne zum Berufskunde-Unterricht. Stundentafel Die Stundentafel gibt Auskunft über die Verteilung der Unterrichtsstunden während der 3-jährigen Grundbildung und zeigt die Gesamtlektionenzahl der einzelnen Fächer auf.

5 - 5 - Stundentafel BM 1, lehrbegleitende Ausbildung Gültig ab 2015, Änderungen vorbehalten Lehrjahr Schuljahr 15/16 16/17 17/18 Total Lekt. Grundlagenfächer Deutsch Französisch Englisch Mathematik Grundlagen Schwerpunktfächer Sozialwissenschaften Naturwissenschaften Anatomie / Physiologie 1 40 Interdisziplinäres Arbeiten Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) 1 40 Ergänzungsfächer Geschichte und Politik Wirtschaft und Recht Ausbildungsverlauf Die Lernenden besuchen im 1. und 2. Lehrjahr während drei, im 3. Lehrjahr während zwei Tagen die Berufsfachschule die übrigen Wochentage werden im Lehrbetrieb absolviert. 5. Berufsmaturitätsprüfung Die Abschlussprüfungen werden gemäss Reglement über die Berufsmaturität im Kanton Luzern vom 2. Juli 2013, 5 10, 18-22, durchgeführt und orientieren sich am Rahmenlehrplan für die BM GS vom 18.Dezember Die Prüfungen finden am Schluss des 4. bzw. 6. Semesters statt.

6 Schulbetrieb Schulort Schulort ist das BBZ Gesundheit und Soziales in Sursee. Das Schulhaus erreichen Sie zu Fuss ab Bahnhof in zirka 7 Minuten. Termine Die Ausbildung dauert vom 1. August Juli Der Unterricht wird normalerweise von bis spätestens Uhr (maximal 10 Lektionen) erteilt. Der Unterricht beginnt am Montag, 17. August Verpflegung Die Lernenden können sich in der Mensa verpflegen. Es ist auch möglich, mitgebrachtes Essen aufzuwärmen. 7. Anmeldung und Auskunft Anmeldeformulare für diesen Lehrgang sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter / Bildungsangebot / Berufsmatura. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bis 15. Februar 2015 an das Berufsbildungszentrum Gesundheit und Soziales. Spätere Anmeldungen können bis am 30. Mai 2015 berücksichtigt werden (Nachprüfung am 6. Juni 2015), sofern es die Klassenplanung es zulässt. Berufsbildungszentrum Gesundheit und Soziales Kottenmatte Sursee Tel info.bbzg@edulu.ch Internet: 8. Kosten Die Ausbildung zur Berufsmatura ist mit Kosten verbunden. Bei den folgenden Beträgen handelt es sich um Richtwerte, die jederzeit angepasst werden können: Die Gebühren für die Aufnahmeprüfung und die Berufsmaturitätszeugnis-Gebühr belaufen sich auf ca. CHF (Aufnahmeprüfung = CHF 70.--, Gebühr Berufsmaturitätszeugnis = CHF ). Pro Lehrjahr wird eine Rechnung für Schulmaterialgeld und Benutzungsgebühren in der Höhe von CHF jeweils im Herbst ausgestellt. Für freiwillige Sprachdiplome, Exkursionen, Schulbücher, usw. ist mit Kosten in der Höhe von zirka CHF 2' zu rechnen. Die persönliche Verpflegung ist in diesem Betrag nicht eingerechnet.

7 9. Schweizerische Bildungssystematik Gesundheits- und Sozialbereich - 7 -